{"id":195,"date":"2024-03-04T08:10:00","date_gmt":"2024-03-04T08:10:00","guid":{"rendered":"https:\/\/advocatus-veritas.com\/?p=195"},"modified":"2024-03-12T16:53:09","modified_gmt":"2024-03-12T16:53:09","slug":"die-bundesrepublik-deutschland-am-scheideweg-ohne-gewaltenteilung-kein-rechtsstaat","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/advocatus-veritas.com\/de\/die-bundesrepublik-deutschland-am-scheideweg-ohne-gewaltenteilung-kein-rechtsstaat\/","title":{"rendered":"Die Bundesrepublik Deutschland am Scheideweg – Ohne Gewaltenteilung kein Rechtsstaat – Teil 1"},"content":{"rendered":"\n

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von K. Mader, M\u00e4rz 2024<\/p>\n\n\n\n

Einleitung<\/h2>\n\n\n\n

Die neuen Vorstellungen von John Locke und Baron Charles-Louis de Secondat, Baron de La Br\u00e8de et de Montesquieu, bekannt kurz als Montesquieu, haben die politische und gesellschaftliche Entwicklung in Europa und sp\u00e4ter auch in anderen Teilen der Welt im Zusammenhang mit den Ideen und Theorien der Aufkl\u00e4rung ma\u00dfgeblich beeinflusst.<\/strong>
Die modernen Grunds\u00e4tze eines Verfassungsstaates mit einer gewissen Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit schlagen sich nieder nach der Unabh\u00e4ngigkeit der USA. Die 13 Gr\u00fcnderstaaten an der Ost-K\u00fcste der USA erarbeiteten eine Verfassung, welche die englischen \u201eBill of Rights\u201c aus dem 17. Jahrhundert zum Vorbild hatte wie auch die Verfassung der \u201eRepublik der Vereinigten Niederlande\u201c. \u201eDie Republik der sieben vereinigten Niederlande\u201c, wie sie sich vollst\u00e4ndig nannten, wurde schon 1581, w\u00e4hrend des achtzigj\u00e4hrigen Unabh\u00e4ngigkeitskrieges der Niederlande gegen die spanischen Habsburger, gegr\u00fcndet. Bei deren Verfassung handelte es sich jedoch nicht um einen zusammenh\u00e4ngenden Verfassungstext, der die staatliche Ordnung regelte. Durch ihre Struktur als f\u00f6deraler Zusammenschluss zu einem Bundesstaat waren die fr\u00fchen Niederlande ein geeignetes Vorbild f\u00fcr die USA in Gr\u00fcndung. Die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika wurde im September 1787 verabschiedet und trat M\u00e4rz 1789 f\u00fcr die 13 vereinigten Gr\u00fcnderstaaten in Kraft. <\/p>\n\n\n\n

Allerdings ist die Gewaltenteilung in den USA auch nur bedingt verwirklicht. Stattessen kam das Prinzip von \u201eChecks and Balances\u201c zur Anwendung, welches weniger eine Trennung der drei klassischen Staatsgewalten zum Grundsatz hat als vielmehr eine Verschr\u00e4nkung der Gewalten mit gegenseitiger Kontrolle, wie in ann\u00e4hernd allen heutigen westlichen Staaten. Eine konsequent verwirklichte Gewaltenteilung wird im Englischen als \u201eSeperation of Powers\u201c oder \u201eDivision of Powers\u201c bezeichnet. Man muss festhalten, dass die Gewaltenteilung nach der theoretischen Vorgabe Montesquieus in fast allen Staaten nicht konsequent verwirklicht ist. Allerdings ist dies in manchen L\u00e4ndern deutlicher umgesetzt als in einigen anderen, wo zumindest die Justiz unabh\u00e4ngig ist, was man aus Erfahrungen und der Theorie heraus als Kernanliegen ausmachen muss.<\/p>\n\n\n\n

Uns wird mit Selbstverst\u00e4ndlichkeit und ohne kritisches Hinterfragen erkl\u00e4rt oder gelehrt, die westlichen Staaten verf\u00fcgten \u00fcber eine zureichende Gewaltenteilung, die rechtsstaatlichen Grunds\u00e4tzen voll und ganz gen\u00fcgt. Doch ist das tats\u00e4chlich so? Wie steht es diesbez\u00fcglich um die Bundesrepublik Deutschland? Dem soll im Folgenden in einem dreiteiligen Beitrag auf den Grund gegangen werden.<\/p>\n\n\n

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\"Bild
Bild: PIXABAY, Kolm-Jany – Statue von Charles-Louis de Secondat -Baron de La Br\u00e8de et de Montesquieu, in Bordeaux<\/figcaption><\/figure><\/div>\n\n\n

Teil 1: Zur Geschichte von Gewaltenteilung und modernem Rechtsstaat<\/h1>\n\n\n\n

Ein Blick in die Geschichte der modernen Staattheorie<\/h2>\n\n\n\n

Charles-Louis de Secondat, Baron de La Br\u00e8de et de Montesquieu<\/strong>, geboren im Januar 1689 in einem Schloss bei Bordeaux, war Jurist, Schriftsteller, Philosoph und Staatstheoretiker und unternahm Reisen durch zahlreiche L\u00e4nder Europas. In England hielt Charles-Louis de Secondat sich f\u00fcr mehrere Jahre auf.<\/p>\n\n\n\n

Er war ein bekannter Denker der Epoche der Aufkl\u00e4rung<\/strong> und wurde geleitet durch die Ideale des noch jungen Humanismus. Er gilt als einer der ma\u00dfgebliche Begr\u00fcnder der modernen Staatstheorie. Hierin wird die Trennung der drei wesentlichen Staatsgewalten zum Ausgleich von Herrschaft einerseits und den beherrschten B\u00fcrgern andererseits als grundlegenden Bestandteil eines Rechtsstaates beschrieben. Montesquieu<\/strong>, wie er kurz genannt wird, entwirft damit einen Gegenentwurf zum franz\u00f6sischen Absolutismus<\/strong> seiner Zeit.<\/p>\n\n\n\n

Ideengeber und Inspiration f\u00fcr den Franzosen Montesquieu war der Engl\u00e4nder John Locke<\/strong> (1632-1704), der sich Ende des 17. Jahrhunderts eingehend mit Staatslehren auseinandergesetzt hatte. Locke ging davon aus, Machtmissbrauch k\u00f6nne nur dadurch verhindert werden, dass die Regierungsmacht oder die Staatsgewalt aufgeteilt in verschiedenen H\u00e4nden<\/strong> liegt.
Erst eine Verfassung<\/strong> und f\u00fcr alle gleicherma\u00dfen verbindliche Gesetze<\/strong>, auch f\u00fcr den Monarchen beziehungsweise die Regierung, sowie die Trennung der Staatsgewalten<\/strong> begrenzte die Machtf\u00fclle des Staatsoberhauptes und verhindern Willk\u00fcrherrschaft<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n

In seinem Werk \u201eVom Geiste der Gesetze<\/strong>\u201c (\u201eDe l\u2019esprit des lois\u201c) ver\u00f6ffentlichte Montesquieu im Jahre 1748 seine bis heute bekannte Staatstheorie, welche die voneinander unabh\u00e4ngigen Staatsgewalten<\/strong>, die sich gegenseitig kontrollieren und achten, als bedeutsam hervorhebt. Hierzu analysiert er zun\u00e4chst drei Herrschaftsformen: Demokratie<\/strong>, Monarchie<\/strong>, Despotie<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n

Die drei Gewalten m\u00fcssen nach der Lehre Montesquieus in der Aus\u00fcbung ihrer T\u00e4tigkeiten unabh\u00e4ngig voneinander<\/strong> handeln k\u00f6nnen und d\u00fcrfen dabei nicht Zw\u00e4ngen von au\u00dfen unterliegen. Die drei Staatsgewalten<\/strong> und ihre Aufgaben kennen wahrscheinlich die meisten noch aus dem Schulunterricht. Es sind die gesetzgebende Gewalt <\/strong>(Legislative<\/strong>), die ausf\u00fchrende Gewalt beziehungsweise die Regierung und Verwaltung <\/strong>(Exekutive<\/strong>) und die rechtsprechende Gewalt<\/strong>, also Richter beziehungsweise Gerichte (Judikative<\/strong>). Die Aufgabe als gesetzgebende Gewalt f\u00e4llt in der Regel in einem modernen Staate dem Parlament zu. Gesetzentw\u00fcrfe werden sowohl aus dem Parlament selbst oder auch von der Regierung zur Beratung und Abstimmung eingebracht.<\/p>\n\n\n\n

Was sind die Kennzeichen und Grunds\u00e4tze eines Rechtsstaates<\/h2>\n\n\n\n

Es wird in der hier vorliegenden Abhandlung das Augenmerk auf die Gewaltenteilung<\/strong> als ein wesentliches Merkmal des Rechtsstaates<\/strong> gelegt. Um die Bedeutung der Gewaltenteilung f\u00fcr den Rechtsstaat als Vorausetzung der Stabilit\u00e4t eines solchen darstellen zu k\u00f6nnen, werden im Folgenden zusammengefasst auch weitere Grundlagen eines Rechtsstaates genannt und kurz erl\u00e4utert.
Ein Rechtsstaat ist eine Staatsform, in welcher der Staatsaufbau darauf ausgerichtet ist, die Macht des Staates und der Staatsorgane durch rechtsstaatliche Prinzipien zu begrenzen und in der die Gesetze f\u00fcr alle B\u00fcrger und Institutionen, einschlie\u00dflich der Regierung, gleicherma\u00dfen bindend sind. Durch verschiedene Merkmale und koh\u00e4rente organisatorische Struktur wird gew\u00e4hrleistet, dass ein Abgleiten in eine Willk\u00fcrherrschaft<\/strong>, die Despotie<\/strong>, verhindert wird. <\/p>\n\n\n\n

Es muss gew\u00e4hrleistet sein, dass keine Personengruppe sich Vorteile gegen\u00fcber anderen verschaffen kann oder systematisch zugestanden bekommt oder aber bestimmte Staatsb\u00fcrger benachteiligt werden. Nur durch die konsequente Einhaltung der Grunds\u00e4tze von Rechtsstaatlichkeit kann die Entstehung von Totalitarismus und Diktatur verhindert werden.<\/strong>
Es gibt bestimmte unabdingbare Merkmale, die einen Rechtsstaat kennzeichnen.
Die Vorherrschaft des Rechts<\/strong>: Im Rechtsstaat steht das Gesetz \u00fcber allem. Jeder, einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Institutionen und der Regierung, ist an das Gesetz gebunden und muss sich daran halten.<\/p>\n\n\n\n

Eine Verfassung<\/strong>: Sie regelt die innere Ordnung eines Staates und setzt den Rahmen f\u00fcr die Gesetzgebung sowie das Verh\u00e4ltnis zwischen Staatsorganen und B\u00fcrgern.
Der Schutz der Grundrechte: Die Grundrechte werden in der Staatsverfassung niedergeschrieben und bilden die Verfassungsgrundlage. Ein Rechtsstaat garantiert die Achtung und den Schutz der Grundrechte aller Staatsb\u00fcrger gleicherma\u00dfen. Dies muss sowohl f\u00fcr die Gesetzgebung wie auch f\u00fcr die Rechtsprechung gelten.<\/p>\n\n\n\n

Die Gewaltenteilung<\/strong>: Ein Rechtsstaat verf\u00fcgt \u00fcber eine Gewaltenteilung. Die Exekutive, die Legislative und die Judikative haben eindeutige, unterschiedliche Funktionen und sind institutionell und personell voneinander getrennt, um gegenseitige Kontrolle und eine Balance der Macht sicherzustellen.<\/p>\n\n\n\n

\u00d6ffentlichkeit und Transparenz<\/strong>: Eine transparente Regierungsf\u00fchrung und ein offener Zugang zu Informationen f\u00f6rdern die Rechenschaftspflicht und die demokratische Kontrolle der Regierung.<\/p>\n\n\n\n

Keine willk\u00fcrliche Machtaus\u00fcbung<\/strong>: Die Regierung, ihre Beamten und s\u00e4mtliche staatliche Institutionen d\u00fcrfen ihre Macht nicht willk\u00fcrlich aus\u00fcben. Stattdessen m\u00fcssen sie sich an das Gesetz halten und im Einklang mit der Verfassung handeln.<\/p>\n\n\n\n

Unabh\u00e4ngige Gerichte<\/strong>: Als unabdingbares Merkmal des Gewaltenteilungsprinzips und gleicherma\u00dfen als Bedingung f\u00fcr den Rechtsstaat gilt die Unabh\u00e4ngigkeit der Rechtsprechung. Die Gerichte sind sowohl bez\u00fcglich personeller Besetzung wie auch in ihrer Arbeitsweise unabh\u00e4ngig, wobei sie dabei der Verfassung sowie dem Gesetz unterliegen. Eine Willk\u00fcrjustiz muss ausgeschlossen sein.<\/p>\n\n\n\n

Die Rechtssicherheit<\/strong>: Die Gesetze sind vorhersehbar, stehen im Einklang mit den staatlichen Grundrechten und dem unter den Staatsb\u00fcrgern vorherrschenden Sittenverst\u00e4ndnis. Die Gesetzgebung darf der Handlungs- und Planungssicherheit der B\u00fcrger nicht in unzumutbarer Weise zuwiderlaufen. Rechtsnormen sollen nicht h\u00e4ufig und unvorhersehbar ge\u00e4ndert werden, um Vertrauen und Planbarkeit in allen Lebensbereichen zu gew\u00e4hrleisten. Gesetze sind eindeutig und verst\u00e4ndlich formuliert ohne Raum f\u00fcr Mehrdeutigkeit oder Interpretationsspielr\u00e4ume zu bieten, und Gesetze werden bei der Rechtsprechung f\u00fcr alle B\u00fcrger gleicherma\u00dfen angewandt. \u00c4nderungen sollten nur in Ausnahmef\u00e4llen und unter Wahrung angemessener \u00dcbergangsfristen erfolgen. <\/p>\n\n\n\n

Es gilt das R\u00fcckwirkungsverbot<\/strong>, was hei\u00dft, Gesetze d\u00fcrfen nicht r\u00fcckwirkend angewendet werden, um sicherzustellen, dass B\u00fcrger nur f\u00fcr Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden, die zum Zeitpunkt der Handlung bereits gesetzlich verboten beziehungsweise geregelt waren. <\/p>\n\n\n\n

Das R\u00f6mische Recht<\/strong> hatte einen bedeutenden Einfluss auf die Entwicklung von Rechtssystemen in vielen L\u00e4ndern, insbesondere zun\u00e4chst in Kontinentaleuropa. Unser heutiges Verst\u00e4ndnis von Rechtssicherheit ist dadurch gepr\u00e4gt. Weiter Merkmale f\u00fcr die Rechtssicherheit sind<\/p>\n\n\n\n