{"id":287,"date":"2024-03-05T11:18:49","date_gmt":"2024-03-05T11:18:49","guid":{"rendered":"https:\/\/advocatus-veritas.com\/?p=287"},"modified":"2025-01-10T16:05:00","modified_gmt":"2025-01-10T16:05:00","slug":"bundesrepublik-deutschland-am-scheideweg-ohne-gewaltenteilung-kein-rechtsstaat-teil-3","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/advocatus-veritas.com\/de\/bundesrepublik-deutschland-am-scheideweg-ohne-gewaltenteilung-kein-rechtsstaat-teil-3\/","title":{"rendered":"Bundesrepublik Deutschland am Scheideweg – Ohne Gewaltenteilung kein Rechtsstaat – Teil 3"},"content":{"rendered":"\n

von K. Mader – M\u00e4rz 2024<\/p>\n\n\n\n

zum ersten Teil<\/a><\/p>\n\n\n\n

zum zweiten Teil<\/a><\/p>\n\n\n\n

Teil 3: Arroganz oder Unkenntnis? \u2013 das Verhalten deutscher Politiker<\/h2>\n\n\n\n

\u00c4u\u00dferungen oder Handlungen einiger Politiker k\u00f6nnen Anlass zur Sorge geben. B\u00fcrger, die hier hellh\u00f6rig sind und den Fragen um Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit Aufmerksamkeit schenken, mussten in der Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit hin und wieder mit Ern\u00fcchterung feststellen, dass hochrangige Politiker offenbar keinerlei Kenntnis hier\u00fcber besitzen oder mit Arroganz und Gleichg\u00fcltigkeit oder mit Verachtung f\u00fcr das Volk und den Staat ihr Amt aus\u00fcben.<\/p>\n\n\n\n

Kanzleramtsminister kritisert \u00f6ffentlich Gerichtsentscheidung <\/h3>\n\n\n\n

Ein Beispiel ist der ehemalige Kanzleramtsminister Helge Braun, der 2020 \u00f6ffentlich Gerichtsentscheidungen zu den damaligen \u201aCORONA-Schutzma\u00dfnahmen\u2018 kritisierte. Dies tat er in einer Weise, die als Missachtung der richterlichen Entscheidung und Eigenst\u00e4ndigkeit der Justiz durch ein Regierungsmitglied verstanden werden musste, wenn nicht sogar Einflussnahme auf Gerichte durch \u00f6ffentlichen, medialen Druck.
Darauf gingen in der Folge sogar einige deutsche Medien auf diese Angelegenheit ein. Vonseiten des Deutschen Richterbundes erfolgten Erkl\u00e4rungen, wenngleich nicht mit einhelliger Bewertung. Dies zeigt, wie eine solche \u00c4u\u00dferung eines Mitgliedes der Exekutive durch \u00f6ffentliche Polarisierung m\u00f6glichenfalls Druck auf die Rechtsprechung aus\u00fcben kann, wenn Bewusstsein f\u00fcr Rechtstaatlichkeit bei Regierungsmitgliedern fehlt. <\/p>\n\n\n\n

(https:\/\/www.spiegel.de\/panorama\/justiz\/helge-braun-in-der-kritik-verfassungsrechtliche-problematik-vollkommen-verkannt-a-b76bb61b-e2a7-4927-a01a-4f7b015f1dd1<\/a>; https:\/\/de.linkedin.com\/pulse\/wenn-die-regierung-gerichte-kritisiert-dr-florian-toncar<\/a>)<\/p>\n\n\n\n

Kanzlerinnen-Machtwort und Regierungskriese in Th\u00fcringen in 2020<\/h3>\n\n\n\n

Ein herausragender Fall von Missachtung horizontaler wie vertikaler Gewaltenteilung, rechtsstaatlicher Ordnung wie auch antidemokratischer Anma\u00dfung war der Fall \u201eMerkel-Th\u00fcringischer Landtag-Kemmerich<\/strong>\u201c, von Anfang Februar 2020.
Am 5. Februar 2020 w\u00e4hlte der Landtag in Erfurt<\/strong> im dritten Wahlgang den FDP-Kandidaten Thomas Kemmerich zum Ministerpr\u00e4sidenten, nachdem zuvor in zwei Wahlg\u00e4ngen der Kandidat der LINKEN, Bodo Ramelow, mit dem Versuch seine Wiederwahl zu erreichen, scheiterte. Es war offenkundig, dass dieses Ergebnis f\u00fcr Kemmerichs Wahl mit Stimmen der AfD-Fraktion zustande kam, da diese nicht ihren eigenen Kandidaten w\u00e4hlte, sondern \u00fcberraschend geschlossen f\u00fcr Kemmerich stimmte. Dies ist eine un\u00fcbliche Taktik, aber formal nicht zu beanstanden; es besteht kein Zwang, einen bestimmten Kandidaten zu w\u00e4hlen \u2013 so weit, so gut.
Einen Tag sp\u00e4ter meldete sich die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel<\/strong> aus einem Auslandsbesuch zu Wort und erkl\u00e4rte in S\u00fcdafrika, die Wahl sei „unverzeihlich“, es sei „ein schlechter Tag f\u00fcr die Demokratie“. Die Wahl habe mit der Grund\u00fcberzeugung gebrochen, die f\u00fcr die CDU und sie pers\u00f6nlich gelte, n\u00e4mlich, dass „keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD“ gewonnen werden sollten. Das Ergebnis m\u00fcsse „r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht werden“. (Aus: Legal Tribune Online;
https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/bverfg-2bve420-angela-merkel-aeusserungen-thueringen-wahl-2020-verfassungswidrig\/<\/a> , eingesehen am 1.8.2023)<\/p>\n\n\n\n

Die Kanzlerin, die einerseits eine nach demokratischen Gepflogenheiten formal korrekt verlaufene Wahl zu achten hat, erkl\u00e4rte, diese Wahl m\u00fcsse r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht werden<\/strong>, weil sie parteipolitischen sowie ihren eigenen \u00dcberzeugungen widerspr\u00e4che.
Dazu kommt, dass sie als Bundeskanzlerin den im Grundgesetz als Staatsprinzip festgeschriebenen F\u00f6deralismus achten muss \u2013 die damit verbundene \u201evertikale Gewaltenteilung<\/strong>\u201c \u2013 und daher keinesfalls eine derartige Kommentierung oder gar Einmischung von ihrer Seite in Angelegenheiten eines Bundeslandes hinnehmbar sind. So soll es jedenfalls sein.<\/p>\n\n\n\n

Doch damit nicht genug: Kanzlerin Merkel nutze anschlie\u00dfend mit entsprechenden Ver\u00f6ffentlichungen auf der Kanzler-Internetpr\u00e4senz wie auch auf anderen Regierungsseiten im Internet Ressourcen der Bundesregierung<\/strong>, um aus ihrem pers\u00f6nlichen Missfallen, parteipolitischen Motiven und Feindeligkeit gegen\u00fcber einer Oppositionspartei wie auch gegen die Wahl des Ministerpr\u00e4sidenten Kemmerichs Stimmung zu sch\u00fcren.
Sie missbrauchte damit, wie auch mit ihren \u00c4u\u00dferungen zuvor, zum einen ihr Amt als Kanzlerin und die damit zur Verf\u00fcgung stehenden M\u00f6glichkeiten, um Parteiangelegenheiten beziehungsweise Parteistrategien \u00f6ffentlich in einer harten Auseinandersetzung auszufechten. Damit verletzte sie auch in erheblichem Ma\u00dfe das Neutralit\u00e4tsgebot<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n

Und weiter wurde in der Folge von verschiedenen Seiten darauf hingewirkt, dass der als Ministerpr\u00e4sident frisch gew\u00e4hlte FDP-Politiker Kemmerich, dem im Landtag schon zu seiner Wahl gratuliert wurde, unter wachsendem Druck aus dem gesamten Bundesgebiet sein frisch errungenes Amt nach drei Tagen beschimpft und gedem\u00fctigt aufgab. (Wobei als Randnotiz daran erinnert werden soll, dass eine Abgeordnete der LINKEN Kemmerich einen Blumenstrau\u00df, der wahrscheinlich urspr\u00fcnglich f\u00fcr ihren Parteikollegen Ramelow vorgesehen war, zu F\u00fc\u00dfen warf. Dies wirft vor allem ein Licht auf das Demokratieverst\u00e4ndnis und die mentale Verfassung in den Reihen der LINKEN.) Sogar Kemmersichs FDP-Parteichef, Christian Lindner<\/strong>, eilte nach Th\u00fcringen, um dahingehend auf ihn einzuwirken. Der lange Arm der Regierungschefin Merkel wirkte kraftvoll und streckte den Rechtsstaat und auch das Rechtsempfinden vieler Menschen zu Boden.<\/p>\n\n\n\n

Kemmerich war ein Opfer der Anma\u00dfung der Kanzlerin, die Gewaltenteilung, Rechtsstaat und Demokratie nach ihrem Belieben beiseiteschob. Schlussendlich standen er und seine Familie wegen ernstzunehmenden Bedrohungen aus dem linksextremen Lager<\/strong> unter Polizeischutz<\/strong>. Rasch erregte die gesamte Angelegenheit infolge der Kanzlerinnenintervention sogar international Aufmerksamkeit. Es ist keineswegs so, dass Merkel auf Unmut, Besorgnis oder Missfallen im Ausland wegen des Wahlvorganges reagierte. Nein, die Auslandsreaktionen waren eine Folge der so gesch\u00fcrten Aufregung hierzulande. Darstellungen in deutschen Leitmedien wollten ein anders Bild von Ursache und Auswirkung erwecken.<\/p>\n\n\n\n

Somit erreichte die Kanzlerin Merkel, dass ein FDP-Politiker als Regierungschef in einem Bundesland zur\u00fccktrat, Th\u00fcringen damit auch f\u00fcr einen betr\u00e4chtlichen Zeitraum von etwa sechs Wochen nicht im Bundesrat<\/strong> vertreten war und eine Regierungskrise in Th\u00fcringen<\/strong> folgte. Damit hat sie weniger der Alternative f\u00fcr Deutschland (AfD)<\/strong>, sondern auch der Freien Demokratischen Partei (FDP)<\/strong> wie auch der eigenen Partei<\/strong> (CDU) geschadet. Vor allem griff Merkel den Rechtsstaat an. <\/p>\n\n\n\n

Merkel erkl\u00e4rte nach der Wahl: \u201eZumindest gilt f\u00fcr die CDU, dass die CDU sich nicht an einer Regierung unter dem gew\u00e4hlten Ministerpr\u00e4sidenten beteiligen darf. Es war ein schlechter Tag f\u00fcr die Demokratie.\u201c
Der gesamte Vorgang war nicht nur ein schlechter Tag f\u00fcr die Demokratie<\/strong>; das, was Angela Merkel<\/strong> hiermit anrichtete, war schlecht f\u00fcr die Demokratie und verheerend f\u00fcr den Rechtsstaat<\/strong> insgesamt. Es war schlecht in einer g\u00e4nzlich anderen Weise, als die Bundeskanzlerin dies meinte.<\/p>\n\n\n\n

Infolge einer so entstandenen Regierungskrise war nun in Th\u00fcringen beinahe eine Neuwahl vonn\u00f6ten. Die Reaktionen Kramp-Karrenbauers und S\u00f6ders (CSU, Bayern) sowie die Empfehlung des CDU-Pr\u00e4sidiums f\u00fcr Neuwahlen in Th\u00fcringen nannte Merkel „insgesamt sehr wichtig“ f\u00fcr die gro\u00dfe Koalition. (https:\/\/www.tagesspiegel.de\/politik\/das-ergebnis-muss-ruckgangig-gemacht-werden-4143196.html<\/a>, eingesehen am 1.8.2023)<\/p>\n\n\n\n

Dies wurde allerdings in Th\u00fcringen durch zahlreiche Einigungsgespr\u00e4che, die zwischen den Landtagsfraktionen, unter Ausschluss der AfD-Fraktion<\/strong>, gef\u00fchrt wurden und die vereinbarte Wahl des vorherigen LINKEN-Ministerpr\u00e4sidenten<\/strong> Ramelow<\/strong> abgewendet. Alles zusammen waren dies Vorg\u00e4nge eines Rechtsstaates und einer funktionsf\u00e4higen Demokratie unw\u00fcrdig.<\/p>\n\n\n\n

Benachteiligung der \u201aAlternative f\u00fcr Deutschland\u2018 – Organstreitverfahren beim Bundesverfassungsgericht<\/strong><\/h4>\n\n\n\n

Noch nicht erw\u00e4hnt wurde bis jetzt die Frage der Benachteiligung der \u201aAlternative f\u00fcr Deutschland\u2018<\/strong> und dass die AfD in der Folge beim Bundesverfassungsgericht<\/strong> in einem Organstreitverfahren<\/strong> kl\u00e4ren lie\u00df, ob eine Benachteiligung im Wettbewerb der Parteien<\/strong> vorl\u00e4ge. Merkel habe demzufolge in einseitiger Weise auf den Wettbewerb der politischen Parteien eingewirkt. \u201eDer damit verbundene Eingriff in das Recht auf Chancengleichheit der Parteien aus Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 GG (Grundgesetz) sei weder durch den Auftrag des Bundeskanzlers zur Wahrung der Stabilit\u00e4t der Bundesregierung sowie des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland in der Staatengemeinschaft gerechtfertigt, noch handele es sich um eine zul\u00e4ssige Ma\u00dfnahme der \u00d6ffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Sie habe au\u00dferdem rechtswidrig staatliche Ressourcen eingesetzt<\/strong>, indem die \u00c4u\u00dferung auf den Webseiten der Kanzlerin und der Bundesregierung dokumentiert wurden\u201c. (Deutsch: Legal Tribune Online, Merkels \u00c4u\u00dferungen zur Th\u00fcringen-Wahl 2020 verfassungswidrig) Das BVerG hat die Einw\u00e4nde der AfD in den beiden Punkten best\u00e4tigt und das Verhalten der Kanzlerin<\/strong> als verfassungswidrig<\/strong> eingestuft. F\u00fcr Merkel, die zu dieser Zeit nicht mehr Kanzlerin war, folgte eine R\u00fcge, mehr nicht.<\/p>\n\n\n\n

Erw\u00e4hnt werden sollte hierbei noch, dass dieses Urteil des Zweiten Senats des BVerG nicht einstimmig getroffen wurde, sondern mit f\u00fcnf zu drei Stimmen zustande kam. Die Verfassungsrichterin Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein<\/strong> gab ein Sondervotum ab: Wallrabenstein vertritt die Auffassung, \u201edie \u00c4u\u00dferung zu politischen Fragen solle allgemein keiner Neutralit\u00e4tskontrolle durch das Bundesverfassungsgericht unterliegen,“ Regierungshandeln solle auch in Erwartung der B\u00fcrger gar nicht neutral sein. Regierungsarbeit sei in einer Demokratie stets politisch und in einer Parteiendemokratie eben parteipolitisch gepr\u00e4gt. „Eine neutrale, etwa Experten-Regierung“ sei „nicht die Erwartung des Grundgesetzes, sondern im Gegenteil Ausdruck eines Krisenph\u00e4nomens.\u201c Ja, sie stellt die These auf, eine Neutralit\u00e4tserwartung sei sogar sch\u00e4dlich, was sie darauf in einem sehr eigenen Logiksystem begr\u00fcndet. Allerdings kommt dieser Verfassungsrichterin offenbar an keiner Stelle in den Sinn, dass es f\u00fcr die \u201eR\u00fcckbindung des Handelns von Regierungsvertretern an Parteien\u201c, wie sie es nennt, eine Grenze geben muss. <\/p>\n\n\n\n

Diese Grenze setzt allerdings dort ein, wo schwerwiegende Eingriffe in den Wettbewerb der Parteien festzustellen ist, die eine Behinderung und Verunglimpfung von Oppositionsparteien darstellen oder rechtsstaatliche Grunds\u00e4tze betroffen sind. (Das Bestreben, eine Annullierung einer ordentlich zustandegekommenen Wahl zu betreiben, au\u00dfen vorgelassen. Dies wurde hier vom BVerfG nicht behandelt.) Von derartigen Erw\u00e4gungen sind die Gedanken der BVerfG-Richterin Wallrabenstein anscheinend v\u00f6llig befreit. \u201eDie Entscheidungen des BVerfG zu \u00c4u\u00dferungsverboten von Regierungsmitgliedern schaden nach Ansicht von Wallrabenstein der demokratischen Willensbildung und ihrer Realisierung im parlamentarischen Regierungssystem. Aber: Wie w\u00fcrde die Bundesverfassungsrichterin Wallrabenstein sich wohl \u00e4u\u00dfern, wenn die verabscheute Opposition in Form der Partei \u201aAlternative f\u00fcr Deutschland<\/strong>\u2018 f\u00fchrende Regierungsverantwortung tr\u00fcge? \u2013 Das w\u00e4re spannend in Erfahrung zu bringen – s\u00e4he sie in diesem Falle auch eine Neutralit\u00e4tserwartung als sch\u00e4dlich an? <\/p>\n\n\n\n

Offenbar konnte Wallrabenstein zwei weitere Richterkollegen \u00fcberzeugen, die st\u00e4ndige Rechtsprechung des Gerichts \u00e4ndern zu wollen. Doch es fehlte eine weitere Stimme: Bei einem Patt w\u00e4ren die Antr\u00e4ge der AfD abgewiesen worden.\u201c (https:\/\/www.lto.de\/recht\/nachrichten\/n\/bverfg-2bve420-angela-merkel-aeusserungen-thueringen-wahl-2020-verfassungswidrig\/; https:\/\/www.lto.de\/recht\/hintergruende\/h\/bverfg-2bve420-2bve520-aeusserungsbefugnis-bundeskanzlerin-merkel-afd-thueringen-wahl\/<\/a>) <\/p>\n\n\n\n

Die Argumentation der Richterin Wallrabenstein in G\u00e4nze muss Besorgnis ausl\u00f6sen, dies beileibe nicht alleine bei Mitgliedern der \u201aAlternative f\u00fcr Deutschland\u2018, sondern bei allen Deutschen. (In einem anderen Fall bez\u00fcglich EZB-Anleihenaufk\u00e4ufe wurde Wallrabenstein im Januar 2021 wegen eines Interviews f\u00fcr die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung f\u00fcr befangen erkl\u00e4rt. – Bundesverfassungsgericht – Entscheidungen – Erfolgreiches Ablehnungsgesuch gegen eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren \u00fcber den Erlass einer Vollstreckungsanordnung im „PSPP-Verfahren“<\/a>; EZB-Verfahren: Richterin Wallrabenstein f\u00fcr befangen erkl\u00e4rt (faz.net)<\/a>)<\/p>\n\n\n\n

Wallrabenstein wurde im Mai 2020 auf Vorschlag der Partei Die Gr\u00fcnen in das BVerfG gew\u00e4hlt und im Juni 2020 vom Bundespr\u00e4sidenten ernannt. (https:\/\/taz.de\/Neue-Richterin-am-Verfassungsgericht\/!5682377\/<\/a>)<\/p>\n\n\n\n

Die Geschehnisse in Th\u00fcringen von 2020 wie auch die Tatsache, dass f\u00fcr Angela Merkel ihr Handeln keinerlei sp\u00fcrbare Konsequenzen nach sich zieht und auch die Art, wie die Medienlandschaft im Wesentlichen in Deutschland darauf reagierte, zeigen das Bild eines weitgehend dysfunktionalen Rechtsstaates. Hieran \u00e4ndert auch das Urteil des BVerG nichts nennenswert. Konsequenzen folgen bislang f\u00fcr keine der beteiligten Personen oder Parteien.<\/p>\n\n\n\n

Im April 2023 bekommt Merkel<\/strong> die h\u00f6chste Ehrenauszeichnung<\/strong> der BRD, das Gro\u00dfkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik in besonderer Ausf\u00fchrung<\/strong>, verliehen. Diese Auszeichnung erhielten vor ihr nur zwei weitere Bundesb\u00fcrger, beide ehemalige Bundeskanzler<\/strong> der CDU<\/strong> mit langer vorangegangener Amtszeit: Konrad Adenauer<\/strong> und Helmut Kohl<\/strong>. (Deutsche Welle: Angela Merkel erh\u00e4lt h\u00f6chsten deutschen Orden<\/a>; William Glucroft, 17.04.2023; eingesehen am 2.8.23) Die Auszeichnung bleibt sozusagen in der Familie…<\/p>\n\n\n\n

Bei den hier geschilderten Beispielen handelt es sich um nur zwei aus der Bundesrepublik Deutschland.<\/p>\n\n\n\n

W\u00e4hlerern\u00fcchterung und \u201ePolitikverdrossenheit\u201c<\/h3>\n\n\n\n

Und sowohl im Medienbetrieb wie auch aus dem Politikbereich wundert man sich vorgeblich dar\u00fcber, dass in Th\u00fcringen \u2013 nicht nur dort \u2013 eine recht junge Oppositionspartei (die Alternative f\u00fcr Deutschland, AfD<\/strong>) bei Umfragen und Wahlen an St\u00e4rke gewinnt, einige andere Parteien, auch die CDU, an Zustimmung verlieren. Oder es wird demonstrativ dar\u00fcber ger\u00e4tselt, weshalb die Zahl der Nicht-W\u00e4hler<\/strong> bei vielen Urneng\u00e4ngen hoch ist. Nicht etwa Ablehnung der Demokratie, \u201eDemokratieverdrossenheit\u201c oder \u201eDemokratiefeindlichkeit\u201c als solches sind Gr\u00fcnde hierf\u00fcr oder andere irref\u00fchrende Darstellungen, wie es wiederholt in d\u00fcrftigen Erkl\u00e4rungsversuchen vonseiten der f\u00fchrenden Politiker oder Medien hervorgebracht wird.<\/p>\n\n\n\n

Es tragen mit Sicherheit sowohl Protesthaltung wie auch Resignation in erheblichem Ma\u00dfe zu bestimmtem W\u00e4hlerverhalten bei. W\u00e4hler nutzen in einer repr\u00e4sentativen Demokratie die naheliegenden (und seltenen) M\u00f6glichkeiten, um gegen Zust\u00e4nde ein Zeichen zu setzen. Ein Politikbetrieb, der selbst wenig Grenzen oder Regeln anerkennt, sich \u00fcber den Rechtsstaat und das Rechtsempfinden hinwegsetzt, trifft zunehmend auf Ablehnung. Dies kann unter Umst\u00e4nden durch eine Protestwahl zum Ausdruck kommen.<\/p>\n\n\n\n

In Teilen der deutschen W\u00e4hlerschaft entwickelt sich Misstrauen gegen\u00fcber Parteien und der Demokratie. Das darf vor dem Hintergrund einiger Vorg\u00e4nge und Entwicklungen nicht verwundern, nehmen viele B\u00fcrger eine deformierte Demokratie<\/strong> und Verfl\u00fcchtigung des Rechtsstaates<\/strong> wahr, wenngleich die meisten von ihnen das nicht immer vollst\u00e4ndig zu analysieren oder theoretisch zu erfassen verm\u00f6gen. Zus\u00e4tzliche W\u00e4hlerbeschimpfung<\/strong> f\u00fcr \u201efalsche\u201c Wahlentscheidungen oder Verunglimpfung von B\u00fcrgern, die gegen als Missst\u00e4nde empfundene Zust\u00e4nde demonstrieren, vervollst\u00e4ndigt das ung\u00fcnstige Bild in Deutschland.<\/p>\n\n\n\n

Die inzwischen \u00fcbliche uns\u00e4gliche abf\u00e4llige Weise, wie mit der Meinungsbildung und Stimmung der Deutschen in den \u201eneuen Bundesl\u00e4ndern<\/strong>\u201c (ehemalige DDR) umgegangen wird, sogar von \u201eOstbeauftragten<\/strong>\u201c, wird einer Ursachenanalyse nicht im Geringsten gerecht, im Gegenteil. Man sollte vorrangig frei von ideologischen Anma\u00dfungen dar\u00fcber nachdenken, welches Bild der politische Betrieb der BRD bei den betreffenden Leuten abgibt, welcher Eindruck damit erzeugt wird. <\/p>\n\n\n\n

In den vergangenen drei\u00dfig Jahren ist aus vielf\u00e4ltigen Gr\u00fcnden bei der Mehrheit der ehemaligen DDR-B\u00fcrger, nach der Angliederung der DDR an die BRD, eine wachsende Entt\u00e4uschung entstanden, angefangen mit der Abwicklungs- und Privatisierungspraxis durch die Treuhandanstalt. Redet man mit den Menschen, erkennt man diese Ern\u00fcchterung und Gr\u00fcnde daf\u00fcr rasch; viele fragen sich, \u201eWof\u00fcr sind wir damals auf die Stra\u00dfe gegangen, haben demonstriert f\u00fcr Freiheit – daf\u00fcr\u2026?!\u201c <\/p>\n\n\n\n

Und diese Entt\u00e4uschung hat beileibe nicht nur mit materiellen Folgen wegen Arbeitsplatzverlust, niedriger Rente, steigenden Kosten oder einem allgemeinen \u201eAbgeh\u00e4ngt-Sein\u201c zu tun. Dies zeigt lediglich, dass diejenigen, die solche Erkl\u00e4rungsmuster wiederholt hervorkramen, nicht bereit sind, offen zu analysieren und sich unf\u00e4hig zeigen zur Erkenntnis.<\/p>\n\n\n\n

Parteien und Personen, auch Journalisten und Fachakademiker, die Vorg\u00e4nge wie in Th\u00fcringen 2020 ansto\u00dfen, befeuern, rechtfertigen, sich daran beteiligen oder wegducken, ohne sich der Tragweite oder gar der eigenen antidemokratische Geisteshaltung und Missachtung des Rechtsstaates bewusst zu sein, erzeugen beim B\u00fcrger kein Vertrauen; sie verspielen es.
\u00c4hnliches gilt f\u00fcr Medien, die im Fall \u201eMerkel-Th\u00fcringischer-Landtag-Kemmerich\u201c vorrangig darauf Bezug nahmen, ob und inwieweit der Umgang mit der AfD angemessen oder gerechtfertigt oder das fragw\u00fcrdige taktische Wahlverhalten der AfD-Fraktion im Th\u00fcringischen Landtag selbst verwerflich war. Das kann man beil\u00e4ufig sicherlich er\u00f6rtern; dies sind jedoch nicht die entscheidenden Fragen, denen man im Zusammenhang mit der gesamten Causa nachgehen muss. Ausnahmen von Seiten der Leitmedien gab es wenige. Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) versuchte in einem Beitrag zumindest darzustellen, dass hierzu kontroverse Auffassungen bestehen k\u00f6nnen.
(
https:\/\/daserste.ndr.de\/panorama\/archiv\/2020\/Thueringen-Was-heisst-hier-Demokratie,thueringen168.html<\/a>)<\/p>\n\n\n\n

Und man bedenke: Was w\u00e4re hierzulande wohl an Reaktionen aus Medienanstalten, Ministerien Parteizentralen oder von \u201eExperten\u201c zu vernehmen gewesen, wenn ein vergleichbarer Vorgang, wie hier mit der Th\u00fcringen-Wahl, in einem anderen Land festgestellt worden w\u00e4re, vielleicht in Ungarn oder Russland? Wie schnell h\u00e4tte sich da die Emp\u00f6rungsspirale in Deutschland gedreht? Aber bei uns, in Deutschland, ist das in Ordnung …<\/p>\n\n\n\n

Diese zwei Beispiele von Helge Braun und der \u201eCAUSA Th\u00fcringen\u201c k\u00f6nnte man durch zahlreiche weitere erg\u00e4nzen. Auch k\u00f6nnte eine wissenschaftliche Untersuchung dar\u00fcber, ob das Bundesverfassungsgericht immer neutral oder in einigen F\u00e4llen eher parteipolitisch oder ideologisch gepr\u00e4gt arbeitet, sicherlich Ern\u00fcchterndes zutage f\u00f6rdern.<\/p>\n\n\n\n

Schlussbetrachtung<\/h3>\n\n\n\n

Eine Vielzahl von B\u00fcrgern sieht die Demokratie zunehmend als mangelhafte oder gar schlechte und abzulehnende Staats- oder Regierungsform an, so zumindest ist es hin und wieder aus Umfragen oder Mediendarstellungen zu erfahren. Dies r\u00fchrt vor allem daher, dass wir es hier mit einer \u201egelenkten\u201c, deformierten Demokratie unter voranschreitender Aufl\u00f6sung des Rechtsstaates zu tun haben. Viele Leute nehmen das wahr, ohne es immer durchgehend zu analysieren und theoretisch zureichend zu durchschauen, wie oben schon gesagt. <\/p>\n\n\n\n

Daher folgt h\u00e4ufig grunds\u00e4tzliche Ablehnung, welche als extremistische Haltung, Radikalit\u00e4t oder sogar Ablehnung des Staates gedeutet wird. Mit solchen Kurzschlussurteilen tut man sehr vielen B\u00fcrgern Unrecht und hintertreibt jegliche M\u00f6glichkeit zur Ursachenforschung. Was viele B\u00fcrger hier tats\u00e4chlich ablehnen, ist nicht die Demokratie<\/strong> als solches oder gar die freiheitlich-demokratische Grundordnung<\/strong>, wie man es jeder Art von Opposition voreilig unterstellt. B\u00fcrger lehnen eine entstellte Demokratie ab<\/strong>, die nicht das h\u00e4lt, was sie verspricht und nicht das ist, was sie vorgibt zu sein.<\/p>\n\n\n\n

W\u00e4hler werden zu Statisten in einem festgef\u00fcgten System. Der Souver\u00e4n aus dem Grundgesetz sieht sich zunehmend als l\u00e4stiges Beiwerk oder St\u00f6rfaktor degradiert. Eine steigenden Anzahl an B\u00fcrgern erkennt dies und wei\u00df, dass vieles grunds\u00e4tzlich falsch l\u00e4uft. Die B\u00fcrger im Allgemeinen verf\u00fcgen derzeit \u00fcber keine angemessene oder wirksame M\u00f6glichkeit, n\u00f6tige \u00c4nderungen zu veranlassen oder herbeizuf\u00fchren.
Zun\u00e4chst einmal ist es vonn\u00f6ten, dass eine Vielzahl von B\u00fcrgern sich mit der Thematik vertraut macht und ein Bewusstsein f\u00fcr die Lage entwickeln. Daraus k\u00f6nnen wom\u00f6glich wirksame Initiativen entstehen. Eine besondere Rolle k\u00e4me hierf\u00fcr auch den Leitmedien zu, wobei man anmerken muss, dass in den vergangenen Jahren kein Anzeichen daf\u00fcr zu vernehmen ist, dass diese gewillt sind, sich den Fragen zur Rechtsstaatlichkeit oder anderen heiklen Fragen eingehend und kritisch zu befassen, eher im Gegenteil. Sie \u00fcbernehmen die Aufgabe zu verschleiern oder falsche Interpretationen zu liefern und sind daher eher ein wesentlicher Teil des Problems.<\/p>\n\n\n\n

Wie k\u00f6nnten Verbesserung in Sachen Gewaltenteilung erreicht werden? – denkbare Schritte in die richtige Richtung<\/h3>\n\n\n\n

Es dr\u00e4ngt sich die Frage auf, ob oder in wieweit sich zu dem Zustand der Gewaltenteilung und der Schieflage rechtsstaatlicher Ordnung Ma\u00dfnahmen erdenken lassen, die eine Gewaltenteilung aus der Welt der Theorie, der Annahme und der Behauptungen in die Wirklichkeit \u00fcberf\u00fchren lassen. Es sind \u00c4nderungen denkbar, die f\u00fcr erste Schritte als nicht allzu kompliziert und weitreichend anzusehen sind.<\/p>\n\n\n\n

    \n
  1. Trennung von Abgeordnetenmandat und Regierung<\/strong>: Es ist eine der einfachen Ma\u00dfnahmen, dass gew\u00e4hlte Abgeordnete, sollten sie in eine Regierung berufen werden, ihr Abgeordnetenmandat aufgeben. Ein Listenkandidat der Partei kann daf\u00fcr nachr\u00fccken. Im Falle, dass ein mit der Erststimme direkt gew\u00e4hlter Abgeordneter in die Regierung berufen wird, sollte gegebenenfalls der n\u00e4chste Listenkandidat seiner Partei aus seinem Bundesland nachr\u00fccken.<\/li>\n\n\n\n
  2. Die Trennung von Parteifunktion und Regierung<\/strong>: Man kann dar\u00fcber nachdenken, die gesetzliche Trennung zwischen Parteiamt und Bundestags- oder Landtagsmandat zu fordern. Auch als Lehre aus der CAUSA Th\u00fcringen, 2020, w\u00e4re dies eine wichtige Ma\u00dfnahme, um die Trennung von Parteipolitik und Regierungsamt formal weitgehend zu erreichen. \u00c4u\u00dferungen und Handlungen als Parteimitglied und parteistrategische Erkl\u00e4rungen m\u00fcssen Regierungsangeh\u00f6rigen untersagt sein, im deutlichen Gegensatz zu der fragw\u00fcrdigen Erkl\u00e4rung der Verfassungsrichterin Wallrabenstein. Eine solche Trennungslinie zwischen \u201eAmt und Kabinett\u201c ist als wichtiger anzusehen, als Parteiamt und Parlamentsmandat zu trennen.<\/li>\n\n\n\n
  3. Soll die BRD rechtsstaatliche Strukturen erhalten, ist es unumg\u00e4nglich, Schritte zu gehen, um die Unabh\u00e4ngigkeit der Justiz<\/strong> herbeizuf\u00fchren. Vorschl\u00e4ge dazu gibt es, so vom \u201aAusschuss f\u00fcr Recht und Menschenrechte\u2018 des Europarates, wie zuvor genannt. So w\u00e4re beispielsweise die Schaffung eines eigenen Justizrates<\/strong> als Selbstverwaltungsorgan und von der Regierung unabh\u00e4ngige obere Aufsicht \u00fcber das Gerichtswesen eine M\u00f6glichkeit, um die Justiz<\/strong>, in erster Linie die Rechtsprechung, vom Justizministerium und dem Regierungszugriff zu entkoppeln<\/strong>. (Vorw\u00fcrfe politisch motivierter Missbr\u00e4uche des Strafrechtssystems in den Mitgliedstaaten des Europarats: https:\/\/assembly.coe.int\/nw\/xml\/xref\/xref-xml2html-en.asp?fileid=12276&lang=en) Eine n\u00f6tige Grundgesetz\u00e4nderung hierf\u00fcr sollte keine allzu hohe H\u00fcrde sein, nachdem in den vergangenen Jahren zahlreiche und oft weitreichende Grundgesetz\u00e4nderungen erfolgten.<\/li>\n\n\n\n
  4. Ebenso muss das Wahlverfahren und die Kandidatenauswahl f\u00fcr die Bundesverfassungsrichter<\/strong> tiefgreifend reformiert werden. So sollten Bewerbungen zu Kandidaturen f\u00fcr das BVerfG oder Vorschl\u00e4ge von parlamentsfremden Gruppen erm\u00f6glicht werden, und das Vorschlagsrecht von Parteien beziehungsweise Parlamentsfraktionen muss entweder stark begrenz oder nach M\u00f6glichkeit g\u00e4nzlich aufgehoben werden. Die Wahl neuer Verfassungsrichter sollte, sofern \u00fcberhaupt, allenfalls zum Teil und vorl\u00e4ufig weiterhin durch den Bundestag und Bundesrat erfolgen. Richter allgemein m\u00fcssen durch den genannten, zu schaffenden Justizrat beziehungsweise durch ein eigenes Gremium bestimmt werden, unabh\u00e4ngig von Parlament und Parteieneinfluss; das kann auch f\u00fcr die Verfassungsrichter gelten.<\/li>\n\n\n\n
  5. Die Abschaffung der Parlamentarischen Staatssekret\u00e4re<\/strong> sollte eine der ersten Ma\u00dfnahmen sein, mit welcher eine Trennung zwischen den Staatsgewalten wirksam vorangebracht werden kann. Sollten Minister pers\u00f6nliche Staatssekret\u00e4re als direkte Mitarbeiter und Vertraute ben\u00f6tigen, kann gegebenenfalls parlamentarisch dar\u00fcber befunden werden, ob sie f\u00fcr ihre Amtszeit externe und parlamentsneutrale (m\u00f6glichst sogar parteiungebundene) pers\u00f6nliche vertraute Fachleute im Ministerium f\u00fcr die Dauer der Legislaturperiode besch\u00e4ftigen k\u00f6nnen. <\/li>\n\n\n\n
  6. Die Parteienfinanzierung<\/strong> durch staatliche Mittel und Gro\u00dfspenden ist ein weiteres Thema. Die finanzielle Selbstbedienung, die einflussreiche Parteien im jetzigen System vorfinden, ist ein untragbarer Zustand. So sollte die Finanzierung auf ein geringes Ma\u00df gesetzlich begrenzt oder g\u00e4nzlich beendet werden. Die Transparenz bez\u00fcglich Parteikapital und Spendeneing\u00e4nge muss vergr\u00f6\u00dfert werden. Vor allem \u00fcber Unternehmensbeteiligungen und unternehmerische Eink\u00fcnfte von Parteien ist \u00f6ffentlich in Jahresberichten Rechenschaft abzulegen. Zeitungsverlage, an denen politische Parteien als Eigent\u00fcmer beteiligt sind oder die sich vollst\u00e4ndig in der Hand einer Partei befinden, m\u00fcssen auf dem Titel eine deutliche erkennbare Kennzeichung erhalten, dass sie unter dem Einfluss einer Partei stehen und eine Beteiligung besteht. <\/li>\n\n\n\n
  7. Ein schwerer Fall und im Ganzen wom\u00f6glich unzureichend reformierbar ist der Verfassungsschutz<\/strong> (BfV<\/strong> und LfV<\/strong>) beziehungsweise das Netzwerk von Bundes- und L\u00e4nderverfassungsschutz\u00e4mtern. Vorl\u00e4ufig sollte zumindest das Wahlverfahren der Verfassungsschutzpr\u00e4sidenten<\/strong> ge\u00e4ndert werden. Mittelfristig muss der VS insgesamt auf den Pr\u00fcfstand gestellt werden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n

    Gewohntes f\u00e4llt nicht auf, so bemerken offenkundig sehr viele Betroffene oder Verantwortliche nicht, welche eklatante Schieflage bez\u00fcglich rechtsstaatlicher Grunds\u00e4tze in Deutschland aber auch einigen anderen westlichen L\u00e4ndern herrscht \u2013 oder man will es nicht sehen. Auch Journalisten scheint ein Bewusstsein f\u00fcr rechtsstaatliche Grundlagen abhandengekommen zu sein, wobei eine mangelhafte Allgemeinbildung, Mangel in der Ausbildung beziehungsweise im Journalismus-Studium, unzureichende politische Bildung sowie ideologische Blendung von Bedeutung sein k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n

    Alleine der politische Wille f\u00fcr solche erste und entscheidende Schritte zur \u00c4nderung muss vorhanden sein. Darin ist wahrscheinlich das gr\u00f6\u00dfte Problem auszumachen, denn eine gro\u00dfe Anzahl an Personen mit Einfluss und oft hochdotierten Posten haben sich in einem System eingerichtet und werden ein System, in dem sie erfolgreich waren, nicht bereitwillig umbauen.
    Was die Schwierigkeiten und die M\u00e4ngel des Staatsaufbaus und der allt\u00e4glichen politischen Praxis in der BRD (aber auch in anderen westlichen Staaten) betrifft, werden hier einige wesentliche Punkte nur angerissen und nicht weit genug ausgef\u00fchrt. Sinn dieser Betrachtung ist es vorrangig, zun\u00e4chst eine Sensibilisierung f\u00fcr die Fragen der rechtsstaatlichen Prinzipien zu erreichen. Zu einigen erw\u00e4hnten Aspekten ist selbstverst\u00e4ndlich eine tiefergehende Analyse vonn\u00f6ten, um Zusammenh\u00e4nge und Auswirkungen herauszuarbeiten. Diese Aufgabe kann ein Blog-Beitrag nicht erf\u00fcllen.
    Der Fokus muss immer auf den Rechtsstaat und die Teilung der drei klassischen Staatsgewalten liegen.<\/p>\n\n\n\n

    Montesquieu wird missachtet \u2013 es lebe Montesquieu!<\/p>\n\n\n\n

    zum ersten Teil<\/a><\/p>\n\n\n\n

    zum zweiten Teil<\/a><\/p>\n\n\n\n

    ___ <\/p>\n\n\n\n

    weitere Quellen:<\/p>\n\n\n\n

    Die neue kleine Oppositionspartei Die BASIS („Basisdemokratische Partei Deutschland“) hat einen Beitrag zur Gewaltenteilung in Deutschland ver\u00f6ffentlicht: Die Gewaltenteilung \u2013 Schutzschild f\u00fcr Demokratie und Rechtsstaat? – dieBasis | Basisdemokratische Partei Deutschland (diebasis-partei.de)<\/a><\/p>\n\n\n\n

    https:\/\/www.gewaltenteilung.de\/gewaltenteilung-in-deutschland-die-steckengebliebene-reform\/<\/a>
    https:\/\/www.wissen.de\/bildwb\/charles-de-montesquieu-vater-der-modernen-verfassung<\/a>
    https:\/\/www.lernhelfer.de\/schuelerlexikon\/politikwirtschaft\/artikel\/charles-louis-de-secondat-baron-de-la-brede-et-de<\/a>
    https:\/\/www1.wdr.de\/mediathek\/video\/sendungen\/planet-wissen-wdr\/video-friedrich-der-grosse-und-voltaire-100.amp<\/a>
    https:\/\/www.gewaltenteilung.de\/staatsanwaltschaft-und-gewaltenteilung\/<\/a>
    https:\/\/www.tagesschau.de\/inland\/bundesverfassungsgericht-195.html<\/a><\/p>\n\n\n\n

    https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/DE\/Das-Gericht\/Organisation\/organisation_node.html<\/a>
    https:\/\/www.bundestag.de\/presse\/hib\/kurzmeldungen-890468 (Staatssekret\u00e4re)<\/a>
    https:\/\/www.juraforum.de\/lexikon\/gewaltenteilung-horizontal-vertikal<\/a>
    https:\/\/www.dadalos.org\/deutsch\/Demokratie\/Demokratie\/Grundkurs3\/Gewaltenteilung\/gewaltenteilung.htm<\/a>
    https:\/\/www.bpb.de\/themen\/politisches-system\/24-deutschland\/40460\/gewaltenverschraenkung\/<\/a>
    https:\/\/www.morgenpost.de\/politik\/article237745281\/justiz-unabhaengigkeit-richter-deutschland.html<\/a>
    https:\/\/www.epochtimes.de\/politik\/deutschland\/richterbund-weist-kritik-des-kanzleramtsministers-an-urteilen-zu-corona-massnahmen-zurueck-a3230384.html<\/a>
    http:\/\/www.cleanstate.de\/Behaupteter%20politisch%20motivierter%20Missbrauch%20des%20Strafrechtssystems%20in%20Mitgliedstaaten%20des%20Europarats.html<\/a>
    https:\/\/www.uni-trier.de\/fileadmin\/fb5\/prof\/OEF004\/Aktuelles_Semester_-_Guenzel\/Erasmus.Staatsorga\/StOrg_Rechtsstaatsprinzip.WS.12.13.Internet.pdf<\/a>
    (Johanna Eidenberger:
    Montesquieu und die Gewaltenteilung; Seminararbeit<\/a>, Johannes Kepler Universit\u00e4t Linz, Mai 2002 https:\/\/www.ph-online.ac.at\/ph-ooe\/voe_main2.getVollText?pDocumentNr=45850&pCurrPk=4207)
    \u201eErnennung, Amtszeit und Bef\u00f6rderung von Richtern und Staatsanw\u00e4lten\u201c. Zur Rechtslage in Deutschland hinsichtlich der ordentlichen Gerichtsbarkeit<\/a>, Aktenzeichen: WD 7 – 3000 – 043\/22; Abschluss der Arbeit: 31.05.2022, Fachbereich: WD 7: Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Bau und Stadtentwicklung https:\/\/www.bundestag.de\/resource\/blob\/902980\/fa44b4a2bd35820f5a087513c2bc7207\/WD-7-043-22-pdf-data.pdf
    https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Regierungskrise_in_Th%C3%BCringen_2020<\/a>
    https:\/\/www.mdr.de\/nachrichten\/deutschland\/politik\/urteil-afd-klage-merkel-bundesverfassungsgericht-100.html<\/a>
    https:\/\/www.faz.net\/aktuell\/politik\/inland\/verfassungsschutz-merkel-soll-kritiker-als-maassen-nachfolger-verhindert-haben-15917477.html<\/a>
    https:\/\/www.rnd.de\/politik\/haldenwang-haette-nicht-praesident-werden-sollen-2Z5CB5IRGDPNE7OWO2HCADCJ5M.html<\/a><\/p>\n\n\n\n

    *<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

    von K. Mader – M\u00e4rz 2024 zum ersten Teil zum zweiten Teil Teil 3: Arroganz oder Unkenntnis? \u2013 das Verhalten deutscher Politiker \u00c4u\u00dferungen oder Handlungen einiger Politiker k\u00f6nnen Anlass zur Sorge geben. B\u00fcrger, die hier […]<\/a><\/p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/div>","protected":false},"author":1,"featured_media":395,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[13],"tags":[],"class_list":{"0":"post-287","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-rechtsstaat-staatsgewalten"},"yoast_head":"\nArroganz oder Unkenntnis? Das Verhalten deutscher Politiker<\/title>\n<meta name=\"description\" content=\"Deutsche Politiker missachten die Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung. Kanzlerin Merkel hat 2020 in Th\u00fcringen dem Rechtsstaat Schaden zugef\u00fcgt. 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