{"id":206,"date":"2024-03-04T11:21:50","date_gmt":"2024-03-04T11:21:50","guid":{"rendered":"https:\/\/advocatus-veritas.com\/?p=206"},"modified":"2025-01-10T14:39:32","modified_gmt":"2025-01-10T14:39:32","slug":"die-bundesrepublik-deutschland-am-scheideweg-ohne-gewaltenteilung-kein-rechtsstaat-teil-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/advocatus-veritas.com\/it\/la-repubblica-federale-di-germania-al-bivio-senza-separazione-dei-poteri-nessuno-stato-costituzionale-parte-2\/","title":{"rendered":"La Repubblica Federale Tedesca a un bivio - Nessuno Stato costituzionale senza separazione dei poteri - Parte 2"},"content":{"rendered":"\n

von K. Mader \u2013 M\u00e4rz 2024<\/p>\n\n\n\n

zu Teil <\/a>1<\/a><\/strong><\/p>\n\n\n\n

zu Teil 3<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n

Teil 2: <\/h1>\n\n\n\n

Betrachtung der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich Gewaltenteilung<\/h1>\n\n\n\n

Gewaltenteilung und Rechtsstaat heute<\/h2>\n\n\n\n

Als These kann man der Bundesrepublik Deutschland einen Mangel an Gewaltenteilung bescheinigen: Die in der BRD vorhandene Gewaltenverflechtung<\/strong> wird den Grunds\u00e4tzen und der Zielsetzung der von Montesquieu <\/strong>beschriebenen Lehre des Staatsaufbaus nicht gerecht, ja, diese wird missachtet. Eine ausgepr\u00e4gte und praktisch wirksame Trennung der Staatsgewalten ist jedoch Grundlage und eine Voraussetzung f\u00fcr einen funktionierenden und \u00fcber lange Dauer best\u00e4ndigen Rechtsstaat. <\/p>\n\n\n\n

Allzu h\u00e4ufig wird der Umstand der „Gewaltenverschr\u00e4nkung“<\/strong> und ein enges Zusammenwirken zwischen den Staatsgewalten in der Fachliteratur als Merkmal eines modernen Verfassungsstaates oder einer funktionierenden gegenseitigen Kontrolle bezeichnet. Wobei man unterscheiden muss zwischen der oft genannten Gewaltenverschr\u00e4nkung, die zumeist lediglich das Zusammenwirken beschreibt, wie etwa die Tatsache, dass die Bundes- oder Landesregierung Gesetzentw\u00fcrfe zur Beratung und Abstimmung dem zust\u00e4ndigen Parlament vorlegen darf, in der Regel in Absprache mit Parlamentsfraktionen. <\/p>\n\n\n\n

Dar\u00fcber hinaus gibt es die Verflechtung der Staatsgewalten<\/strong>. Bei der Gewaltenverflechtung handelt es sich um eine enge Verbindung, die die Idee der Gewaltentrennung konterkariert. Bisweilen findet man in der Literatur zum Thema auch die Darstellung, eine allzu konsequente Trennung der Staatsgewalten k\u00f6nnte Abl\u00e4ufe behindern, darum sei diese nicht zweckm\u00e4\u00dfig oder gar in modernen Staaten nicht zeitgem\u00e4\u00df oder nicht durchf\u00fchrbar. <\/p>\n\n\n\n

Damit wird, strenggenommen, ein heikler Zustand gerechtfertigt oder gar die Ablehnung des Gewaltenteilungsprinzip f\u00fcr unsere modernen Staaten verklausuliert umschrieben.
Das h\u00e4ufig zu vernehmende Sch\u00f6nreden oder Rechtfertigen eines bedenklichen Zustandes, vor allem die Justiz betreffend, ist auff\u00e4llig. Vielfach wird auf die vertikale<\/strong> und horizontale Gewaltenteilung<\/strong> hingewiesen. Hierbei stellt die \u201evertikale Gewaltenteilung\u201c die Trennung zwischen Bundes- und L\u00e4nderebene im Bundesstaat dar.<\/p>\n\n\n\n

Das Grundgesetz<\/h3>\n\n\n\n

Im deutschen Grundgesetz<\/strong> (Grundgesetz, GG) werden f\u00fcr die Bundesebene die Staatsgewalten in mehreren Artikeln beschrieben, und die Trennung der Staatsgewalten voneinander stellt keine ausdr\u00fcckliche Forderung des Grundgesetzes dar. <\/p>\n\n\n\n

So wird vor allem im Artikel 20 Absatz 1 der F\u00f6deralismus festgeschrieben, da die Bundesrepublik ein Bundesstaat ist, und in Artikel 28 Absatz 1 GG wird erkl\u00e4rt, dass die verfassungsm\u00e4\u00dfige Ordnung in den [Bundes]L\u00e4ndern den Grunds\u00e4tzen des [\u2026] Rechtsstaates im Sinne des GG zu entsprechen hat, was sich in den Landesverfassungen niederschl\u00e4gt. Damit soll die \u201evertikale Gewaltenteilung\u201c einhergehen.<\/p>\n\n\n\n

In Artikel 20 Absatz 2 und 3 wird erkl\u00e4rt, \u201ealle Staatsgewalt geht vom Volke aus\u201c, und die drei Gewalten werden benannt wie auch deren Bindung an Gesetz und Recht. Nicht aber wird die Art der Trennung und Unabh\u00e4ngigkeit dieser Staatsgewalten voneinander explizit beschrieben. Artikel 92 GG benennt die Richter als die Tr\u00e4ger der Rechtsprechenden Gewalt, und Artikel 97 sichert den Richtern Unabh\u00e4ngigkeit zu. <\/p>\n\n\n\n

Doch von diesen geschriebenen Worten auf die Umsetzung einer Trennung der Staatsgewalten in der Wirklichkeit zu schlie\u00dfen, ist voreilig, sogar fahrl\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n

Die Lage der Justiz in der BRD<\/h3>\n\n\n\n

In der bundesrepublikanischen Wirklichkeit scheint ein kritisches R\u00fctteln am Status Quo als Sakrileg gewertet zu werden. Deutlich wurde das unter anderem 2013, als in einer \u00f6ffentlichen Anh\u00f6rung<\/strong> im Deutschen Bundestag<\/strong> ein Gesetzentwurf der Partei DIE LINKE (DIE LINKE) zur Schaffung von Unabh\u00e4ngigkeit der Justiz beraten wurde: \u201eEntwurf eines Gesetzes zur Herstellung der institutionellen Unabh\u00e4ngigkeit der Justiz\u201c und damit in Verbindung eine notwendige \u00c4nderung im Grundgesetz, \u201eEntwurf eines \u2026 Gesetzes zur \u00c4nderung des Grundgesetzes \u2013 Herstellung der institutionellen Unabh\u00e4ngigkeit der Justiz\u201c. Die absolute Mehrzahl der zur Anh\u00f6rung eingeladenen Sachverst\u00e4ndigen<\/strong> sahen keinen Reformbedarf, bewertete den damit unternommenen Vorsto\u00df als nicht notwendig oder gar mit Gefahren und Risiken behaftet. (https:\/\/www.bundestag.de\/webarchiv\/textarchiv\/2013\/44141576_kw17_pa_recht_justiz-211924<\/a>) <\/p>\n\n\n\n

Obwohl das Anliegen der LINKEN durchaus als nachvollziehbar anzusehen ist, wurde es in der parlamentarischen Entscheidungsfindung verworfen.<\/p>\n\n\n\n

Nicht nur von der LINKEN, sondern sp\u00e4ter auch von Seiten der Alternative f\u00fcr Deutschland, AfD, (Alternative f\u00fcr Deutschland, AfD) waren schon mehrfach Erkl\u00e4rungen zu vernehmen, die die aus ihrer Sicht bestehenden deutlichen M\u00e4ngel bez\u00fcglich Gewaltenteilung in der BRD darlegen. So bem\u00e4ngelt in einer Presseerkl\u00e4rung vom 20. Februar 2023 der Parlamentarische Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner<\/strong>, das Wahlverfahren f\u00fcr die Bundesverfassungsrichter<\/strong>. Durch ein Richterwahlgremium k\u00f6nne eine Trennung der Legislative von der Judikative im Sinne der Gewaltenteilung herbeif\u00fchrt werden, so der Vorschlag Brandners. (https:\/\/afdbundestag.de\/stephan-brandner-richterwahl-fuer-das-bundesverfassungsgericht-reformieren\/) Ebenso \u00fcbt Brandner in einer Pressemitteilung von Mai 2019 Kritik an der mangelnden Unabh\u00e4ngigkeit der deutschen Staatsanwaltschaften, wozu seine Partei Initiativen im th\u00fcringischen Landtag und im Bundestag eingebracht habe. (https:\/\/afdbundestag.de\/brandner-gewaltenteilung-umsetzen-weisungsgebundenheit-der-staatsanwaltschaften-abschaffen\/<\/a> , eingesehen am 3. M\u00e4rz 2024)<\/p>\n\n\n\n

Damit steht die Alternative f\u00fcr Deutschland nicht allein. Die Lage der Staatsanwaltschaft in der Bundesrepublik ist ein schwierig zu analysierender Fall, wozu auch von Seiten des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes<\/strong>, EuGH, ein beachtenswertes Urteil vorliegt. Auch die Parteivorsitzende der AfD, Alice Weidel, brachte in Reden und Interviews deutliche Anmerkungen zu M\u00e4ngeln der Gewaltenteilung hervor, beispielsweise in einem Fernseh-Sommerinterview des ZDF, im August 2022.<\/p>\n\n\n\n

Es f\u00e4llt auf, dass in der Bundesrepublik lediglich Vertreter von Parteien, die sich im Bundestag dauerhaft in der Opposition befinden, \u00c4u\u00dferungen zu Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit t\u00e4tigen, M\u00e4ngel diesbez\u00fcglich benennen und Initiativen ergreifen. Personen oder Organisationen, die im jetzigen System beruflich und politisch etabliert sind, scheinen an den Gegebenheiten nicht r\u00fctteln zu wollen. Das ist aus den pers\u00f6nlichen Gr\u00fcnden nachvollziehbar: Hat man in einem System nach dessen Regeln eine Karriereleiter erfolgreich bestiegen, m\u00f6chte man Systemver\u00e4nderungen meiden, da diese Karriereleiter dadurch wom\u00f6glich verschwinden k\u00f6nnte. <\/p>\n\n\n\n

Wenn sich \u00fcber den Zeitraum mehrerer Generationen verantwortliche Personen beziehungsweise Institutionen in der gesamten Struktur des Staates mit einem System arrangiert haben, sei es auch unter bestimmten Gesichtspunkten noch so mangelhaft, ist dieses als ausgesprochen festgef\u00fcgt zu betrachten. Reformwille hat keine M\u00f6glichkeit zur Entfaltung.<\/p>\n\n\n\n

Allein die Fraktion der LINKEN im Bundestag sprach sich in der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, datiert auf den 26.6.2013, f\u00fcr ihren oben genannten Gesetzentwurf aus. Die Fraktion von B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN (Gr\u00fcne Partei) enthielt sich. Die anderen drei Fraktionen lehnten den Gesetzentwurf der LINKEN ab. Die Alternative f\u00fcr Deutschland (AfD) war 2013 noch nicht mit einer Fraktion im Bundestag vertreten. Unberechtigt ist das Anliegen der LINKEN vom Grundsatz her nicht. Zahlreiche Fachleute, darunter Juristen, sprechen sich f\u00fcr eine deutliche oder grunds\u00e4tzliche Unabh\u00e4ngigkeit der deutschen Justiz von der Exekutive aus. Allerdings kam dies durch die eingeladenen Sachverst\u00e4ndigen bei der Anh\u00f6rung im Bundestag nicht hinreichend zum Tragen. Dies ist bei derartigen parlamentarischen Anh\u00f6rungen ein St\u00fcck weit mit den Regeln der Einladungen von Sachverst\u00e4ndigen zu erkl\u00e4ren und der Scheu von Eingeladenen, zu manchen Themen zu erscheinen oder ungehemmt zu sprechen.<\/p>\n\n\n\n

In der Bundesrepublik h\u00e4ngt die berufliche Laufbahn von Richtern im Wesentlichen von Bewertungen des Ministeriums beziehungsweise des Ministers ab. Richtern ist bewusst, dass ihr Verhalten, ihre Arbeitsweise dem Wohlgefallen der Regierung, einem Minister und gegebenenfalls sogar bestimmten Parteilinien angepasst werden muss, wollen sie keine Br\u00fcche in ihrer Laufbahn riskieren.
So kann die Regierung nach eigenen Ma\u00dfst\u00e4ben Einfluss nehmen auf die Bef\u00f6rderung oder Ernennung von Richtern. Von einer Unabh\u00e4ngigkeit der Gerichte kann so nicht ausgegangen werden. Im Detail verf\u00fcgen die Bundesl\u00e4nder \u00fcber unterschiedliche Zusammensetzung der Richterwahlaussch\u00fcsse. In manchen Bundesl\u00e4ndern ist das Justizministerium darin beteiligt. Die Zusammensetzung der Richterwahlaussch\u00fcsse sind im Grundgesetz nicht geregelt. So befinden die Bundesl\u00e4nder selbst dar\u00fcber, meist unter Einbeziehung von Parlamentariern und Regierungsmitgliedern.<\/p>\n\n\n\n

Eine ausf\u00fchrliche Erl\u00e4uterung zur Ernennung, Bef\u00f6rderung und Amtsenthebung von Richtern in Deutschland ist zu finden in der Ausarbeitung des \u201aWissenschaftlichen Dienstes des Bundestages<\/a>\u2018, \u201eErnennung, Amtszeit und Bef\u00f6rderung von Richtern und Staatsanw\u00e4lten\u201c. Zur Rechtslage in Deutschland hinsichtlich der ordentlichen Gerichtsbarkeit Aktenzeichen: WD 7 – 3000 – 043\/22; Abschluss der Arbeit: 31.05.2022
(
https:\/\/www.bundestag.de\/resource\/blob\/902980\/fa44b4a2bd35820f5a087513c2bc7207\/WD-7-043-22-pdf-data.pdf<\/a>). <\/p>\n\n\n\n

In dieser Ausarbeitung hei\u00dft es zur Ernennung von Bundesrichtern: \u201eGem\u00e4\u00df Artikel 95 Absatz 2 GG entscheidet \u00fcber die Berufung der Richter der obersten Bundesgerichtsh\u00f6fe der f\u00fcr das jeweilige Sachgebiet zust\u00e4ndige Bundesminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuss. Der Richterwahlausschuss besteht aus den f\u00fcr das jeweilige Sachgebiet zust\u00e4ndigen Ministern der L\u00e4nder und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die vom Bundestag f\u00fcr die jeweilige Legislaturperiode gew\u00e4hlt werden, \u2026\u201c<\/p>\n\n\n\n

Auch Gerichtspr\u00e4sidenten f\u00fchren als weisungsgebundene Ministerialbeamte Aufsicht \u00fcber ihr Gericht und sitzen so zwischen den St\u00fchlen der Exekutive und der Judikative. Ernstzunehmende kritische Erkl\u00e4rungen zur Lage der Justiz und nicht vorhandene Unabh\u00e4ngigkeit wurden in den ersten Jahren nach der Gr\u00fcndung der BRD abgegeben, ohne dass dies Konsequenzen f\u00fcr die weitere Entwicklung hatte. (https:\/\/www.gewaltenteilung.de\/gewaltenteilung-in-deutschland-die-steckengebliebene-reform\/<\/a>).<\/p>\n\n\n\n

Personalunion: Die Verbindung von Legislative und Exekutive \u2013 Parlamentarier als Teil der Regierung<\/h3>\n\n\n\n

\u201eGesetzgebende K\u00f6rperschaften d\u00fcrfen aber in keiner Weise eine vollziehende Funktion wahrnehmen, sie d\u00fcrfen nicht tyrannisch werden. W\u00fcrde n\u00e4mlich die Vollziehung von denen \u00fcbernommen, die die Gesetze erstellen, g\u00e4be es keine Freiheit mehr.\u201c<\/em><\/p>\n\n\n\n