Advocatus Veritas https://advocatus-veritas.com/de/ unkonventionell - horizonterweiternd Sun, 26 Jan 2025 16:45:58 +0000 de-DE hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.6.1 https://advocatus-veritas.com/wp-content/uploads/2024/03/cropped-AV-Favicon-Web-Site-Icon.3.bearb_-32x32.png Advocatus Veritas https://advocatus-veritas.com/de/ 32 32 Der Ukraine-Krieg ist ein Stellvertreterkrieg gegen Russland, und die Ukraine wird geopfert https://advocatus-veritas.com/de/der-ukraine-krieg-ist-ein-stellvertreterkrieg-gegen-russland-und-die-ukraine-wird-geopfert/ https://advocatus-veritas.com/de/der-ukraine-krieg-ist-ein-stellvertreterkrieg-gegen-russland-und-die-ukraine-wird-geopfert/#comments Thu, 11 Jul 2024 20:48:45 +0000 https://advocatus-veritas.com/?p=661 Die Ukraine ist das Opfer im Stellvertreterkrieg des Westens unter Führung der USA gegen Russland. Auch die Zersstörung der Ukraine wird einkalkuliert, was westlichen Strategen entgegenkommt. [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...]

Der Beitrag Der Ukraine-Krieg ist ein Stellvertreterkrieg gegen Russland, und die Ukraine wird geopfert erschien zuerst auf Advocatus Veritas.

]]>
Schaut man genauer hin, wird es deutlich: Es geht vorrangig um Rohstoffe und Verträge über Schürfrechte; auch die EU streckt ihre Hand nach den gewaltigen Lithium-Vorkommen in der Ost-Ukraine aus. Diese Rohstoffe, die für die sogenannte Energiewende dringend benötigt werden, dürfen keinesfalls Russland in die Hände fallen, so die Zielsetzung. Über die Motive von Moskau wird viel und umfassend spekuliert und vieles unterstellt. Die Ziele des „WERTE-WESTENS“ scheinen eindeutig.
Zu alle dem gehören die unermesslichen Flächen an Landwirtschaftsgrund und Produktionskapazitäten, die schon seit über 10 Jahren von westlichen „Investoren“ aufgekauft werden. Bekanntermaßen ist auch die Familie des derzeitigen US-Präsidenten, vor allem der zwielichtige Sohn Hunter Biden, in der Ukraine tätig.

Es geht bei der Ausweitung des Krieges „den Guten“ aus dem Westen nicht um den Schutz, die staatliche Integrität der Ukraine, sondern im Gegenteil, die weitgehende Entvölkerung und den Aufkauf des wichtigen Landes in Zentral-Eurasien. Das eurasische Herzland soll auf Biegen und Brechen Bestandteil des Westblocks werden und des Weiteren der Einflusssphäre Russlands entzogen werden.
Und darüber hinaus will der US-geleitete Westblock den verhassten Feind Russland massiv schwächen oder möglichst größtmöglich destabilisieren.

Ukraine-Krieg ist nicht nur ein Stellvertreterkrieg gegen Russland – Ukraine ist ein Opfer

Ob die Naivität vieler Ukrainer nun schrittweise einer Erkenntnis und Ernüchterung weicht und sich dies in Handlungen niederschlagen wird, bleibt abzuwarten.
Denn eigentlich ist dies nicht nur ein Stellvertreterkrieg des Westblocks unter der Regie der USA gegen Russland, bei dem die Ukraine benutzt wird. Die Ukraine soll Russland schwächen und ist gleichzeitig Schlachtfeld wie auch Opfer.
Es ist in der anderen Seite ebenso ein Krieg des Westens gegen die Ukraine, bei dem Russland – nach endlosen Provokationen von westlicher Seite, seit mehr als 10 Jahren – nun die Drecksarbeit verrichtet.

Die These lautet: Ziel ist es für Strategen des Westens, sich mittelfristig der Ukraine zu bemächtigen. Wie kann das besser gelingen, als mit einem Bruderkrieg Russland – Ukraine, der von außen angeheizt wird und bei dem beide verlieren? Und… einige andere schlagen vielfach erwarteten Gewinn daraus. Vorrangig profitieren die westliche Rüstungsindustrie und Investitionsunternehmen, und geopolitisch wie auch innenpolitisch verbessert die neo-konservative Machtelite – die weder konservativ noch liberal ist, wie sie sich gerne gibt – in den USA die eigene Position, so zumindest der Plan. Raffinierter und perfider geht es nicht. Wer dieses Spiel der transatlantischen Westblockkriegsallianz nicht wenigstens ein Stück weit durchschaut, ist mit unerhörter Naivität geschlagen. Diese Handlungsweise ist seit mehr als 100 Jahren üblich und markant für skrupellose US-Geostrategen, im Verbund mit Großbritannien.

Gleichzeitig kommen mit diesem Krieg unbeschreibliche Summen europäischen Geldes – Steuergeld von mehreren 100 Millionen Steuerzahlern – Rüstungsunternehmen und andere Industriezweigen zugute. Denn die „Ukraine-Hilfe“ wird zum größten Teil direkt in westliche Rüstungsunternehmen geleitet, im Wesentlichen in die USA, und Aktieninhaber profitieren – Steuerzahler kommen dafür auf; Soldaten, immer häufiger zwangsrekrutiert, sterben; die Ukraine wird mehr und mehr zum Trümmerfeld; Russland wird zunehmend mit großen Schäden auf dem eigenen Territorium konfrontiert, und die Sozialsysteme von Staaten, die geflüchtete Ukrainer aufnehmen, kommen ebenfalls für das teuflische Geschäft auf. Die Steigbügelhalter aus den europäischen Staaten und den EU-Institutionen, die selten dem Wohlergehen ihrer Länder und der europäischen Völker dienen, spielen dieses diabolische Geschachere mit.

Die NATO ist lange schon kein Verteidigungsbündnis mehr, sondern ein geostrategisches Mittel zum Zweck. Provokation ist Methode.

Woher kommen ehrliche Friedensbemühungen?

Ein sogenannter Friedensgipfel in der Schweiz, am 15. und 16. Juni 2024, zu dem Russland als eine wesentliche Kriegspartei nicht zugegen war, spricht Bände darüber, wie die Führungskreise des Westens die Lage einschätzen und wohin die weitere Entwicklung gelenkt werden soll: Fortsetzung von Krieg und Zerstörung – ein Friedensverhinderungsgipfel tagte dort. Militärische Unterstützung einer Partei zu beraten, ist kein Weg eines Friedensgipfels. Wie sogar offiziell erklärt wurde, steht nicht ein Waffenstillstand oder die angestrebte Beendigung des Krieges im Mittelpunkt des Gipfels, sondern Getreideexporte aus der Ukraine, Sicherheit eines Kernkraftwerkes, verschiedene humanitäre Angelegenheiten. Ohne Frage sind das wichtige Themen, aber im Mittelpunkt eines Friedensgipfels sollte anderes stehen.

Russland wird nicht als Verhandlungspartner betrachtet mit der Begründung, dass die russischen Vorstellungen und Forderungen als unrealistisch und nicht diskussionswürdig angesehen werden. Dementgegen tritt der vereinigte Westen mit Maximalforderungen gegenüber Russland auf, die russische Interessen und Befindlichkeiten beiseite wischen, was die russische Seite hinnehmen soll. So untergräbt man jegliche Friedensbemühungen.
Jedoch wird in den Ländern West-Europas rasch einjeder, der Zusammenhänge betrachtet oder auf Entwicklungen und Vorgeschichte hinweist, als „Putin-Versteher“, „Russlandfreund“ oder „Rechtsradikaler“ gebrandmarkt. Dieses primitive, unsachliche Framing und boshafte Stigmatisierungen betreiben die Masse der Mainstream-Medien und Politiker führender Parteien Hand in Hand. Dabei benötigt die Welt ein Verstehen und jede ernsthafte Bemühung, um eine Friedenslösung herbeizuführen, und ja: dabei müsste der Westen und auch die Ukraine sicherlich einige bittere Kröten schlucken. Doch dazu fehlt von vorneherein auf westlicher Seite die Bereitschaft. Zugeständnisse vonseiten des vereinigten Westens hießen auch, eingestehen, dass die Einflussnahmen aus den USA wie auch der EU in die inneren Angelegenheiten der Ukraine, die vor 2014 begann und den Putsch gegen den damaligen ukrainischen Präsidenten Viktor Janukowitsch einschlossen, gescheitert sind.

Strategie von US-Strategen und EU in Ukraine gescheitert

Jedes Stückchen Zurückweichen vonseiten der USA und ihren westlichen Helfern in die Richtung von Russlands Positionen würde offenlegen, dass die Strategie gescheitert ist, die Ukraine im Ganzen, einschließlich der Krim mit dem strategisch bedeutsamen Schwarzmeerhafen Sewastopol und dem U-Boot-Bunker Balaklawa, politisch, wirtschaftlich, gesellschaftlich in den Westblock zu integrieren und dem russischen Einfluss gänzlich zu entziehen. Russland hat, mit Präsident Putin an der Spitze, die US-Strategien und ihre Verbündeten schon mehrfach zuvor ausmanövriert, was deren Hass ihm gegenüber zunehmend steigert. Mit der russisch initiierten Volksabstimmung auf der Krim, die deren Eingliederung in das russische Territorium nach sich zog – ob völkerrechtswidrig oder nicht, haben sowohl die Ukraine wie auch die strategische Leitung aus den USA eine Schlappe erlitten.

Die uns täglich vorgeführte Schwarz-weiß-Polarisierung in diesem Krieg trägt das Narrativ zur Schau, welches uns lange schon eingepflanzt werden soll: Russland ist der Schurke und das einzig Böse – die Ukraine das unschuldige Opfer. Dass es weitere wesentliche Akteure in dem Spiel gibt, wird unterschlagen. Ebenso unbedeutend ist es mit einem Male, dass die Ukraine bis zum Kriegsausbruch durch den russischen Angriff, im Februar 2022, als außerordentlich korruptes Land bekannt war und dass sich in der Folge des sogenannten Euro-Maidan, 2014, ultranationalistische Kräfte mit Russlandhass und sogar mit Bezug zum Nationalsozialismus in der Gesellschaft und Politik wie auch Militär Einfluss verschaffen konnten. Diese nicht unwichtigen Tatsachen sind nun wie weggewischt.

Jüngst musste sich der ungarische Präsident Orbán öffentlich Kritik gefallen lassen, weil er unmittelbar nach der Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft eine Reise nach Russland antrat, um mit dem russischen Präsidenten die Möglichkeiten einer Friedensfindung zu erörtern. Orbán sei nicht befugt oder als EU-Ratspräsident nicht autorisiert, derartige Gespräche ohne Absprache zu führen. Dabei sollte jedem daran gelegen sein, dass ein Waffenstillstand zustande kommt und immerhin die Möglichkeit einer Friedensverhandlung in Aussicht steht, ob er nun aus einer hochrangigen Funktion der EU heraus handelt oder als Präsident seines Landes.
Wenn nicht in den kommenden Wochen mindestens ein großes Wunder geschieht, werden wir in einen großen Krieg hineingetrieben, der sich womöglich über die Ukraine hinaus ausweiten wird. Doch woher könnte ein solches Wunder über uns kommen?

Man mag weit davon entfernt sein, den nochmaligen Präsidentschaftskandidaten der USA, Donald Trump, als Heilsbringer anzusehen, aber wenn wenigstens ein Stück weit etwas an seiner Ankündigung daran ist und er es vermag, auf ein Ende des Krieges hinzuwirken und mittelfristig die NATO wie auch die USA aus internationalen Militärabenteuern herauszuhalten, könnten die diesjährigen US-Wahlen so etwas wie ein Wunder bewirken. Immerhin ist Trump schon als Kandidat im beginnenden Wahlkampf in diese Richtung tätig. Seine Präsidentschaft könnten jedenfalls mit einem größeren Einfluss der Republikaner in beiden Kammern der Kriegstreiberei ein Ende bereiten.
Dazu könnten weitere Akteure aus anderen Staaten beitragen, dass eine Verhandlungslösung in die Nähe rückt, gegen die westeuropäischen Kriegstreiber. Gewiss, dies sind kleine Lichtblicke, aber eine Chance auf ein Wunder, vielleicht sogar auf ein großes.

Der Beitrag Der Ukraine-Krieg ist ein Stellvertreterkrieg gegen Russland, und die Ukraine wird geopfert erschien zuerst auf Advocatus Veritas.

]]>
https://advocatus-veritas.com/de/der-ukraine-krieg-ist-ein-stellvertreterkrieg-gegen-russland-und-die-ukraine-wird-geopfert/feed/ 1
Das CPAC Hungary – eine Großveranstaltung der internationalen Rechten in Budapest, Ende April und eindringliche Rede von Eva Vlaardingerbroek https://advocatus-veritas.com/de/das-cpac-hungary-budapest-2024-rede-eva-vlaardingerbroek/ https://advocatus-veritas.com/de/das-cpac-hungary-budapest-2024-rede-eva-vlaardingerbroek/#comments Sun, 26 May 2024 21:09:53 +0000 https://advocatus-veritas.com/?p=633 3000 Teilnehmer und 500 ausländische Gäste in Budapest Am 25. und 26. April 2024 fand das CPAC HUNGARY statt, eine internationale Großveranstaltung des ‚Center for Fundamental Rights‘, das ‚Zentrum der fundamentalen Rechten‘.Es handelte sich um [...]

Der Beitrag Das CPAC Hungary – eine Großveranstaltung der internationalen Rechten in Budapest, Ende April und eindringliche Rede von Eva Vlaardingerbroek erschien zuerst auf Advocatus Veritas.

]]>
3000 Teilnehmer und 500 ausländische Gäste in Budapest

Am 25. und 26. April 2024 fand das CPAC HUNGARY statt, eine internationale Großveranstaltung des ‚Center for Fundamental Rights‘, das ‚Zentrum der fundamentalen Rechten‘.
Es handelte sich um eine Großveranstaltung, bei welcher 80 Politiker, Journalisten und Influencer aus sechs Kontinenten als Redner und Diskutanten auftraten und mindestens 3000 Teilnehmer, darunter etwa 500 ausländische Gäste, zusammenkamen.

Auch eine Begrüßungsrede von Donald Trump als Video-Botschaft war Teil des zweitätigen Programmes, in welcher er den Ungarischen Präsidenten, Viktor Orbán, als seinen Freund bezeichnete.

Im Medien-Mainstream, zumindest in Deutschland, ging diese Veranstaltung selbstverständlich unter.
Auf der Netzseite zur Veranstaltung heißt es: „The real media, the real news media network, was represented by 36 media brands from 13 countries, with 140 press representatives. There were also 50 exhibiting partners, including think tanks from the US and Central Europe, Bulgaria, the Czech Republic, Slovakia, Italy and Poland.“
Übersetzung: „Die echten Medien, das echte Nachrichtenmediennetzwerk, war durch 36 Medienmarken aus 13 Ländern mit 140 Pressevertretern vertreten. Es gab auch 50 ausstellende Partner, darunter Think Tanks aus den USA und Mitteleuropa, Bulgarien, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Italien und Polen.“

https://www.cpachungary.com/en/

Das Programm bestand vorwiegend aus den Redebeiträgen wie auch Diskussionsrunden. Hans-Georg Maaßen (Werte-Union, ehemals CDU) war anscheinend der einzige deutsche Gast darunter. Die zwei Veranstaltungstage waren in mehrere Abschnitte eingeteilt, die unter einem Motto oder Titel standen: „WOKEBUSTERS“, „SOVEREIGNTY LIVES, GLOBALISM DIES“, „SAVE THE WEST, PROTECT THE BORDERS“, „GENDER ZERO“, „WE WIN, THEY LOSE – 2024, AN ELECTION SUPERYEAR“. Die bevorstehende Wahl zum EU-Parlament war ein wesentlicher Gegenstand der Veranstaltung und stand bei einigen Rede- und Diskussionsbeiträgen im Mittelpunkt.

Das Programm bestand vorwiegend aus den Redebeiträgen wie auch Diskussionsrunden. Hans-Georg Maaßen (Werte-Union, ehemals CDU) war anscheinend der einzige deutsche Gast darunter. Die zwei Veranstaltungstage waren in mehrere Abschnitte eingeteilt, die unter einem Motto oder Titel standen: „WOKEBUSTERS“, „SOVEREIGNTY LIVES, GLOBALISM DIES“, „SAVE THE WEST, PROTECT THE BORDERS“, „GENDER ZERO“, „WE WIN, THEY LOSE – 2024, AN ELECTION SUPERYEAR“. Die bevorstehende Wahl zum EU-Parlament war ein wesentlicher Gegenstand der Veranstaltung und stand bei einigen Rede- und Diskussionsbeiträgen im Mittelpunkt.
https://www.cpachungary.com/en/agenda

Die Rede von Eva Vlaardingerbroek

Hier möchte ich auf die Rede der jungen Niederländerin Eva Vlaardingerbroek hinweisen. Sie ging in ihrer Rede auf die Folgen der Einwanderungspolitik in der Mehrzahl der europäischen Länder ein. Die Ersetzungsmigration, Islamisierung und Gewaltkriminalität, die die Einwanderungsbefürworter den Bürgern in den Staaten Europas zumuten, hat sie in prägnanten und eingängigen Worten geschildert und mit Zahlen untermauert. Ebenso erklärt Eva Vlaardingerbroek, weshalb sie die Ansicht vertritt, dass die Eliten den weißen Völkern den Krieg erklärt haben. Ihre ablehnende Haltung gegenüber der EU-Bürokratie und dem „verrotteten Fundament“ der Europäischen Union, auf welches man ihrer Ansicht nach kein Haus mehr bauen kann, verdeutlicht sie in unmissverständlichen Worten.
Hier Ihre Rede im Wortlaut zum Nachlesen – der englische Text wurde unverändert von der Rede übernommen, woraus in Deutsch und dann in andere Sprachen automatisiert übertagen wurde:

Hallo Ungarn, hallo Budapest,

hallo Mit-Europäer und amerikanische Freunde

Vielen Dank, dass ich hier sein darf.

Erlauben Sie mir, die Formalitäten zu überspringen und in ein Thema einzutauchen, das nicht so heiter ist, aber sehr, sehr notwendig zu diskutieren. Lassen Sie mich die letzten sieben Tage in Europa Revue passieren. Diese Woche wurden in Stockholm drei ältere Frauen in den 70ern am helllichten Tag auf offener Straße erstochen.

In London wurden innerhalb von nur 42 Stunden vier Menschen niedergestochen.

In Paris randalierten Hunderte von afrikanischen Migranten auf den Straßen, und in Brigolo, ebenfalls in Frankreich, wurde eine weitere Kirche niedergebrannt.

Und das, meine Damen und Herren, sind nur einige wenige Vorfälle in nur wenigen Tagen auf unserem schönen Kontinent. Aber wir alle wissen, dass diese „Zwischenfälle“ keine Zwischenfälle mehr sind. Wenn eines sicher ist, dann ist es, dass wir und unsere Regierungen wissen, dass es einen Zusammenhang zwischen Massenmigration und Kriminalität gibt.

In der niederländischen Stadt Dordrecht ist dieser Tage etwas Interessantes passiert. Es wurde angekündigt, dass in dieser kleinen Stadt in den Niederlanden, in meinem Heimatland, ein neues Asylzentrum eingerichtet werden soll. Und was hat die Stadtverwaltung getan? Sie sagte, wir werden den Bürgern, die in der Nähe des Zentrums leben, 1000 Euro anbieten, damit sie zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.

Unsere neue Realität in Europa besteht aus häufigen Vergewaltigungen, Messerstechereien, Tötungen, Morden, Schießereien und sogar Enthauptungen. Aber lassen Sie mich eine Sache klarstellen. Das hat es früher nicht gegeben. Dies ist ein neu importiertes Problem.

Samuel P. Huntington hat dies schon vor über 25 Jahren vorausgesagt, als er schrieb, ich zitiere: „In der neuen Welt der Massenmigration werden die tiefgreifendsten, wichtigsten und gefährlichsten Konflikte nicht zwischen den sozialen Klassen stattfinden. Sie werden nicht zwischen den Reichen und den Armen bestehen. Sie werden zwischen Menschen unterschiedlicher kultureller Zugehörigkeit bestehen. Stammeskriege und ethnische Konflikte werden innerhalb von Zivilisationen auftreten.“ Nun, er hatte Recht!

Und das Schlimmste daran ist, dass wir als Gesellschaft anscheinend gleichgültig gegenüber diesem Thema geworden sind. Wenn ein weißer Junge oder ein weißes Mädchen durch die Hand eines Einwanderers stirbt, schütteln wir vielleicht den Kopf, lassen einen Seufzer los, werden vielleicht sogar für ein oder zwei Minuten wütend, und dann machen wir weiter mit unserem Leben. Wir sprechen der Familie unsere Gedanken und Gebete aus, aber es ändert sich nichts.

Meine Damen und Herren, was sagt das über uns aus? Dies ist die Reaktion einer Gesellschaft, die bereits aufgegeben hat. Eine Gesellschaft, die ihre Niederlage bereits akzeptiert hat.

Aber ist das wahr? Haben wir aufgegeben? Akzeptieren wir wirklich die neue Realität, die unsere globalistischen Führer für uns im Sinn haben?

Ich weiß eines ganz sicher: Wenn sich nichts ändert, wenn wir nicht ernsthaft für unseren Kontinent, unsere Religion, unser Volk, unsere Länder kämpfen, dann wird diese Zeit, in der wir leben, in die Geschichte eingehen als die Zeit, in der die westlichen Nationen nicht mehr von feindlichen Armeen überfallen werden mussten, um erobert zu werden. Diese Zeit wird dann in die Geschichte eingehen als die Zeit, in der die Invasoren aktiv von einer korrupten Elite eingeladen wurden. Und diese korrupte Elite hat den Feind nicht nur eingeladen, sie hat auch die einheimische Bevölkerung dafür bezahlen lassen.

Jeder, der Augen hat, kann das sehen. Die einheimische weiße, christliche, europäische Bevölkerung wird in immer schnellerem Tempo ersetzt.

Lassen Sie mich das mit ein paar Statistiken aus meinem Heimatland untermauern.

Nehmen wir Amsterdam, die Hauptstadt. Amsterdam besteht derzeit zu 56 Prozent aus Migranten,

Den Haag, 58 Prozent Migranten,

Rotterdam, fast 60 Prozent Migranten.

Und natürlich kommen die meisten dieser Einwanderer aus nicht-christlichen, nicht-westlichen Ländern Afrikas und des Nahen Ostens. Fazit: Die niederländische Bevölkerung ist in unseren Städten bereits zahlenmäßig unterlegen.

Aber schauen wir weiter. London, 54 Prozent Migranten. Auch hier die Schlussfolgerung: die einheimische Bevölkerung ist in der Unterzahl.

Brüssel, ich bin schockiert – 70 Prozent Migranten. Schlussfolgerung: die einheimische Bevölkerung ist zahlenmäßig stark unterlegen. Und andere Europäer werden natürlich bald nachziehen, wenn sie es nicht schon getan haben.

Ich ziehe also den verbotenen Schluss, dass die große Austauschtheorie keine Theorie mehr ist, sondern Realität. Und das Interessante am Bevölkerungsaustausch ist, dass das Establishment entweder dies leugnet oder, wenn sie sie zugeben, wird gesagt, dass es eine gute Sache ist, dass die einheimische europäische Bevölkerung bald nicht mehr die Mehrheit auf ihrem eigenen Kontinent stellt.

Der niederländische Schandfleck und so genannte „Klimapapst“ Frans Timmermans erklärte bereits 2015, dass ‚Vielfalt‘ das Schicksal der Menschheit sei und dass Europa vielfältig sein werde. Und ich denke, wir wissen inzwischen alle, was sie mit dem Wort „Vielfalt“ meinen. Es bedeutet weniger weiße Menschen, weniger von Euch.

Stellen Sie sich das in einem asiatischen oder afrikanischen Land vor. Stellen Sie sich vor, deren Führer würden sich darüber freuen, dass ihr Volk bald nicht mehr die Mehrheit in ihrem eigenen Land bilden wird! Völlig undenkbar – unvorstellbar

Was um alles in der Welt ist also mit unseren Führern los?

Der Grundtenor ihrer Aussagen ist immer derselbe. Unser Establishment behauptet, dass die Weißen böse sind und dass unsere Geschichte irgendwie fundamental anders ist als die Vergangenheit anderer.

Bewusst oder unbewusst haben sie die Lügen und die anti-weißen Dogmen der neo-marxistischen kritischen Rassentheorie aufgesaugt. Deshalb versuchen die Totalitaristen in Brüssel, Sie, das ungarische Volk, eine souveräne Nation, zur Aufnahme von Einwanderern zu zwingen, obwohl die Bevölkerung „Nein“ gesagt hat und die Regierung auch.

Eva Vlaardingerbroek, Rede bei CPAC HUNGARY am 25. April
Eve Vlaardingerbroek: „Und ich denke, wir wissen inzwischen alle, was sie mit dem Wort „Vielfalt“ meinen. Es bedeutet weniger weiße Menschen, weniger von Euch.“ Bild: https://x.com/EvaVlaar/status/1784264775574188371

Aber täuschen Sie sich nicht, die Mehrheit der Niederländer hat das auch nicht gewollt. So wie Brüssel Ungarn dazu zwingt, diese Horden von Einwanderern aufzunehmen, so tun sie das jetzt auch in den kleinsten Städten der Niederlande. Kein Teil darf niederländisch im traditionellen Sinne des Wortes bleiben. Kein Teil von Europa darf europäisch bleiben.

Und es ist nicht schwer zu verstehen, warum. Wenn das alte Europa an bestimmten Orten noch existiert und die Menschen in der Lage sind, das neue Europa mit dem alten zu vergleichen, dann werden sie das alte vorziehen. Das ist der Grund, warum die Eurokraten Ungarn so sehr hassen.

Und ihre Botschaft ist klar. Unsere Lebensweise, unsere christliche Religion, unsere Nationen, sie müssen ausnahmslos verschwinden. Ihre Zukunftsvision ist ein neoliberales Europa, das nicht wiederzuerkennen ist und in dem jede Stadt so wird wie Brüssel: Hässlich, schmutzig, unsicher, kein sozialer Zusammenhalt, wo ständig gebaut wird und die Gebäude nie fertig zu werden scheinen. Und selbst wenn sie fertig werden, ist das Endergebnis irgendwie noch hässlicher als das, womit sie angefangen haben.

Und was bleibt uns? Ein permanenter Zustand der Isolation, Verwirrung und Desorientierung.

Meine Damen und Herren, willkommen in der Neuen Weltordnung.

Beifall aus dem Publikum

Was ist also das Gegenmittel? – Ein starkes christliches Europa der souveränen Nationalstaaten. Deshalb müssen wir die Lüge, dass Nationalismus Krieg verursacht, rundheraus zurückweisen. Es ist nicht der Nationalismus oder die nationale Souveränität, die Kriege verursachen. Es ist der Expansionismus! Und wo in Europa finden wir das heute? – An einem Ort und nur an einem Ort: in Brüssel.

Beifall

Ist es nicht komisch, dass dieselben Leute, die unsere nationale Souveränität aushöhlen und das gerne tun, sie den Eurokraten dort überlassen, dass diese Leute uns jetzt sagen, dass wir Milliarden und Abermilliarden von Euro für die nationale Souveränität der Ukraine ausgeben müssen?

Beifall

Das ist, ehrlich gesagt, ein Witz. Und es ist ein ziemlich kranker, teurer und gefährlicher Scherz.

Während eines Interviews wurde ich kürzlich von einem Interviewer gefragt: „Glauben Sie, dass Sie jemals zu weit gehen? Denken Sie, dass Sie jemals zu radikal sind?“ Ich habe eine Sekunde darüber nachgedacht und gesagt: „Nein, ich glaube nicht, dass ich zu weit gehe“.

Beifall

Um die Wahrheit zu sagen, meine Damen und Herren, ich glaube, wir gehen in Europa nicht weit genug. Ich denke, wenn wir wirklich über den organisierten strukturellen Angriff auf unsere Zivilisation nachdenken, dass wir nicht genug tun.

Tun wir genug, um den Angriff auf unsere Familien, auf unseren Kontinent, auf unsere Länder, auf unsere Religion zu stoppen?

Wenn wir von einem weiteren Mord, einer weiteren Messerstecherei an einem jungen, unschuldigen Kind hören, tun wir dann genug?

Wenn wir wissen, dass wir unsere nationale Souveränität in weniger als einem Jahrhundert an Brüssel abgegeben haben, tun wir dann genug?

Wenn wir hören, dass christliche Kinder in Deutschland jetzt zum Islam konvertieren, um sich anzupassen, tun wir dann genug?

Ich glaube nicht.

Das totalitäre Institut der Europäischen Union muss zu Fall gebracht werden. Ich möchte klarstellen, dass ich nicht an Reformen glaube. Wenn das Fundament einer Institution verrottet ist, und das ist in Brüssel der Fall, dann kann man das Haus darauf aufbauen, so viel man will, aber es wird trotzdem einstürzen. Die einzige Antwort ist, dass der Turm von Babel zerstört werden muss.

Beifall

Meine Damen und Herren, wir sind die Töchter und Söhne der größten Nationen der Welt, …

Beifall

Und wir müssen uns fragen: Was ist mit uns geschehen? Woher kommen wir, und was noch wichtiger ist, wohin gehen wir? Unsere Eliten haben uns den Krieg erklärt, und jetzt ist es an der Zeit, dass wir die volle Rüstung Gottes anziehen, zurückschlagen – und gewinnen.

Ich danke Ihnen vielmals

Beifall

https://x.com/evavlaar?lang=de

https://www.youtube.com/watch?v=a_dHHYwE3CQ (Englisches Original mit englischen Untertiteln)

Der Beitrag Das CPAC Hungary – eine Großveranstaltung der internationalen Rechten in Budapest, Ende April und eindringliche Rede von Eva Vlaardingerbroek erschien zuerst auf Advocatus Veritas.

]]>
https://advocatus-veritas.com/de/das-cpac-hungary-budapest-2024-rede-eva-vlaardingerbroek/feed/ 1
„Kampfbegriffe gegen die Opposition“ – Teil 3 https://advocatus-veritas.com/de/kampfbegriffe-gegen-die-opposition-teil-3/ https://advocatus-veritas.com/de/kampfbegriffe-gegen-die-opposition-teil-3/#comments Sat, 27 Apr 2024 10:45:09 +0000 https://advocatus-veritas.com/?p=587 Welche Arten und Kategorien von Verschwörungstheorien gibt es? In diesem Beitrag wird dies genauer betrachtet. Und weshalb sehen viele Menschen in Donald Trump einen Helden und politischen Vorkämpfer? [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...]

Der Beitrag „Kampfbegriffe gegen die Opposition“ – Teil 3 erschien zuerst auf Advocatus Veritas.

]]>
Inhalt

Teil 1
„Verschwörungstheorie“: Ursprung eines Begriffes und dessen Gebrauch
Woher kommt der Begriff „Verschwörungstheorie“?
Wer sind Verschwörungstheoretiker und wer ihre Feinde?
Was wird heute als Verschwörungstheorie bezeichnet?
Wodurch die Entstehung von Verschwörungstheorien begünstigt werden

Teil 2
Verschwörungstheorie, Verschwörungstheoretiker, Fake-News – Entstehen, Unterscheidungen und Bedeutung
Die USA werden heute häufig als Ursprung und Hotspot der Verschwörungstheorien angesehen – naheliegende Gründe hierfür
Ein Beispiel aus der früheren Zeit der USA
Mehrere Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit
„Verschwörungstheorien“, die aus Misstrauen gegen Regierung, Militär und Geheimdienst entstanden
Die Gemütslage in den USA

Teil 3
International verbreitete oder diskutierte „Verschwörungstheorien“
Weshalb Verschwörungstheorien entstehen
Eine Verschwörungstheorie füllt eine Lücke
Nicht nur in den USA – in der gesamten westlichen Welt finden inzwischen Misstrauen und „Verschwörungstheorien“ zunehmend Verbreitung
Vorläufiges Fazit: Die verschiedenen Arten von Verschwörungstheorien kurz kategorisiert
Kampfbegriffe gegen Meinungsäußerungen und freies Denken
Was dies mit Donald Trump zu tun hat
Fazit und Bewertung

International verbreitete oder diskutierte „Verschwörungstheorien“

Es gibt zahlreiche Themen und Fachbereiche, die entweder insgesamt als Verschwörungsthema oder Verschwörungstheorie abgetan werden. Oder die offiziellen Darstellungen zu manchen Themen überzeugen eine Vielzahl von Menschen nicht; sie werden von vielen hinterfragt.
Darunter sind einige sehr brisante und bedeutsame Themen. Als Beispiele werden hier einige sehr unterschiedliche aufgezählt:

  • Neue Weltordnung – NWO
  • Klimapolitik – menschgemachter Klimawandel und die Auswirkung von Kohlendioxd
  • „Die Deutsche Frage“ – Kriegsfolgen, Völkerrechtliche Lage Deutschlands ab 1945
  • Geo-Engineering, Beeinflussung von Wetter – HAARP und „Chemtrails“
  • Ukraine 2014 – „Maidan-Revolution“ und Krieg
  • Sprengung der Ostsee-Pipelines „North Stream“, 2022
  • CORONA-Pandemie und die mRNA-Impfstoffe
  • Einflüsse großer supranationaler Organisationen oder Nichtregierungsorganisationen (NGO) wie WHO, Word Economic Forum (WEF) und andere, vor allem transatlantische Netzwerkorganisationen
  • 9/11: Die Anschläge mit Flugzeugen in den USA, am 11. September 2001, wobei vor allem der Einsturz der Zwillingstürme des World Trade Centers und des Gebäudes WTC7 zu zahlreichen Spekulationen Anlass gaben.
  • Das Attentat auf den damaligen US-Präsidenten John F. Kennedy in Dallas, November 1963 (Jedoch kann man nun in den vergangenen Jahren schrittweise feststellen, dass zunehmend in großen, anerkannten Medien dieses Thema ausführlich aufgearbeitet wird, nach Jahrzehnten. Das kann man als Hinweis darauf erkennen, dass als Verschwörungstheorien verurteilte Thesen sich als seriöser Forschungsgegenstand entpuppen können.)

Es gibt vieles mehr, was man in dieser Reihe nennen könnte.
Zu all diesen Themen gibt es mehrere Beiträge aus etablierten Medien, Recherchen von „Alternativen Medien“, Urteile von Gerichten, Erklärungen von Regierungen oder Politikern, Dokumente, wissenschaftliche Forschungen und Studien, Bücher, Film-Beiträge und so weiter. Aber dennoch sind diese Angelegenheiten alle miteinander so etwas wie „vermintes Gelände“ – jede auf ihre Weise. Befasst man sich eingehend damit, so läuft man Gefahr als Spinner oder Extremist dazustehen, wissenschaftliche Reputation zu verlieren oder gar erhebliche juristische Schwierigkeiten zu bekommen.

Weshalb Verschwörungstheorien entstehen

Weshalb dieses Misstrauen, die Fragen und Spekulationen, wie kamen und kommen Annahmen und Theorien zustande, die ein anderes Bild zeichneten als das offiziell verkündete? Wieso sehen viele Menschen Angelegenheiten und Fragen als wichtig an, die in den großen Medien oder vor allem von politischen Akteuren gezielt umgangen werden?
Auf diese Fragen kann man selbstverständlich keine kurze und einfache Antwort geben. Es müssen mehrere Faktoren zusammentreffen oder eine Kette von Ereignissen gesehen werden, um zu erklären, wie Theorien entstehen, die eine Verschwörung bestimmter Kreise gegen die Masse der Bevölkerung, gegen das Land, die Weltöffentlichkeit, gegen Frieden, gegen die Wahrheit an sich entstehen lassen und sich schließlich in einem meist längeren Prozess verfestigen.

Mögliche Erklärungen gibt es mehrere:

  • Mangel an zuverlässigen und glaubwürdigen Informationen, offizielle Verlautbarungen sind lückenhaft, fadenscheinig und scheinen sogar in sich widersprüchlich.
  • Offizielle Darstellungen enthalten offenkundig Fehler, missachten bedeutsame Quellen und verschleiern Zusammenhänge, weil tatsächlich etwas verborgen werden soll. (Beispielsweise wird der Inhalt offizieller Protokolle oder ähnlichen Dokumenten der Öffentlichkeit gezielt vorenthalten.)
  • Misstrauen gegenüber Quellen oder öffentlichen Darstellungen per se, weil solche sich in der Vergangenheit als absichtlich irreführend und falsch erwiesen und folglich wenig Glaubwürdigkeit besitzen.
  • Nicht zuletzt kommt in der Regel hinzu, dass bestimmte, mit dem fraglichen Ereignis in Verbindung stehende Personen, Institutionen oder Unternehmen auf die breite Masse durch zahlreiche Skandale oder Unehrlichkeit aus der Vergangenheit als unseriös oder wenig glaubwürdig gelten. Dies ist ein wesentlicher Fakt, der zu Misstrauen und Spekulation Anlass gibt.

Das Vertrauen ist eine zarte Pflanze; ist es zerstört, so kommt es sobald nicht wieder.

  • Otto von Bismarck. Deutscher Reichskanzler, Kaiserreich ab 1871

Dazu kommt, dass mehrere kleine oder große Ereignisse, Vorgänge und Äußerungen – anscheinend – gut zueinander passen, sich ergänzen:
Wenn das Eine, was sich kürzlich ereignet hat, mit einem länger zurückliegenden Geschehen in Verbindung gebracht, einen (vermeintlichen) Sinn und schlüssigen Zusammenhang ergibt, und wenn sich auf der Suche nach weiteren Zusammenhängen mögliche Verbindungen zeigen, die wie ein Puzzle ein Bild ergeben, entsteht zumindest eine Grundlage für weiterführende Annahmen und Thesen.
Erscheinen Personen oder Gruppen wiederholt in vergleichbaren Vorgängen, und können Entwicklungen womöglich in ein größeres Ganzes eingeordnet werden, liegt der Gedanke nahe, dass weniger Zufall im Spiele ist und tatsächlich Zusammenhänge bestehen.

Die systematische Suche nach Zusammenhängen und Verbindungen von Ereignissen ist berechtigt, ja für frei denkende, kritische Menschen und wissenschaftliche Forschung zwingend. Ob diese Suche zu „der einen Wahrheit“ führt, ist dabei zunächst nebensächlich. Es geht darum, ob dieses Nachforschen oder Zeiweln legitim ist. Und ja, das ist es auf jeden Fall. Denn Vermutungen zu haben, Theorien oder Thesen aufzustellen, die dann im Weiteren untersucht werden, ist schließlich auch Methode seriöser Wissenschaft, unabhängig von der Disziplin. Und geht es um Krieg und Frieden, Freiheit, Demokratie und Grundrechte, Gesundheit und bedeutsame wissenschaftliche Erklärungen, dann darf in einem freiheitlichen und rechtsstaatlichen Gemeinwesen das Fragenstellen, Forschen und Veröffentlichen nicht kriminalisiert oder verunglimpft werden, auch dann nicht, wenn es sich um einseitige oder ideologische Vorstellungen handelt.
In einem freien Land darf Bürgern nicht untersagt werden, kritisch zu hinterfragen, Annahmen aufzustellen, seien es nun akademische Publizisten oder nicht-akademische oder Medienschaffende, Blogger, YouTuber. Es besteht für alle das Recht, Fragen zu stellen und sich mit Sachverhalten auseinanderzusetzen. Wenn Politiker oder Medien dieses Recht durch Verunglimpfung und Kriminalisierung nicht anerkennen, zeigen diese in erster Linie deren eigene undemokratische Haltung.

Man kann also die These aufstellen, dass die Diskreditierung und Verunglimpfung von Menschen und bestimmten Ansichten dazu dient, dass Themen und Zusammenhängen nicht nachgegangen wird und dafür keine bereite Öffentlichkeit entstehen soll.

Weiter stellt sich daher die Frage, „Wer hat daran massives Interesse und welche Ziele werden damit verfolgt, Thesen zu bestimmten Themen und das Hinterfragen von Narrativen zu unterdrücken?“
Doch diesen Fragen wird hier nicht nachgegangen, denn es führte zu weit, und es müsste an dieser Stelle eine eigene Verschwörungstheorie aufgestellt werden.

Eine Verschwörungstheorie füllt eine Lücke

Wo Misstrauen überwiegt und obendrein Darstellungen nicht schlüssig erscheinen, klafft eine Glaubwürdigkeitslücke. Ist das nicht nur bei einem einzelnen Menschen der Fall, sondern entsteht diese Glaubwürdigkeitslücke bei zahlreichen Menschen aus ähnlichen Gründen, dann fallen begründete Vermutungen oder Thesen einzelner auf fruchtbaren Boden und verbreiten sich rasch weiter. Nicht nur das: diese Vermutungen oder Thesen werden im Kollektiv durch weitere Hinweise oder Recherchen weiterentwickelt.

In den Zeiten vor dem Internet konnten die führenden Kreise diese unerwünschten Fragen und Thesen durch einfache Maßnahmen eingrenzen. Außerdem waren die Verbreitungsmöglichkeiten und vor allem die Geschwindigkeit des Austausches ohnehin begrenzt.
Heute, im digitalen Zeitalter, mit Internet und Social Media, fällt es selbstverständlich Regierungen, Parteien oder staatlichen Institutionen und mit ihnen verbunden Medien deutlich schwerer, unbequeme Meinungen, Annahmen und Thesen abzuschwächen. Es ist genau genommen unmöglich, es sei denn, mit sehr restriktiven und vielfältigen Maßnahmen. Die Maßnahmen gegen den freien Austausch im Internet werden aus diesem Grund seit einigen Jahren schrittweise verschärft, wie wir in der westlichen Welt beobachten können. Dies geschieht mit der Begründung, gegen Hasskommentare oder Hetze und verschiedene Formen von Internet-Kriminalität vorzugehen und „Desinformation“ verhindern zu wollen. Das ist jedoch nur eine Seite der Medaille; den freien Austausch zu begrenzen, ist offenbar ein weiteres, wesentliches Ziel.

Nicht nur in den USA – in der gesamten westlichen Welt finden inzwischen Misstrauen und „Verschwörungstheorien“ zunehmend Verbreitung

Bisher war vor allem die Rede von den USA, wo viele Menschen offiziellen Darstellungen von großen Ereignissen keinen Glauben schenken.
Wie sieht es aber in anderen Ländern aus; wie steht es diesbezüglich in Europa? Nun, in einigen europäischen Ländern kann man eine Entwicklung erkennen. Ebenfalls aufbauend auf Misstrauen gegenüber Leitmedien und offiziellen Erklärungen aus der Politik, treten immer mehr „alternative“ Darstellungen und Hintergrundrecherchen zu Tage. Es wird in vielen europäischen Ländern vonseiten großer Medien und etwablierter Politiker beklagt, dass Menschen in großer Zahl „Verschwörungserzählungen“ Glauben schenken. Über eines sollte sich diejenigen, die diese Entwicklung verurteilen, im Klaren sein: Misstrauen und eine angenommene Unglaubwürdigkeit führen dahin, dass Menschen Darstellungen vonseiten bestimmter Quellen nicht mehr annehmen. Diejenigen, die sich lautstark beklagen und die Bürger für ihre „Verschwörungsgläubigkeit“ verurteilen, sollten vorrangig darüber nachdenken, weshalb eine steigende Zahl von Leuten den großen, oft regierungsnahen Medien keinen Glauben mehr schenken. Woher rührt der Vertrauensverlust in die etablierte Politik? Warum werden viele Menschen so misstrauisch, dass sie Zusammenhänge, Hintergrundinformationen und Erklärungen für Geschehnisse und Entwicklungen an ganz anderer Stelle suchen, nicht aber bei den Leitmedien und einflussreichen Parteipolitikern? Das sind die wesentlichen Fragen, denen nachgegangen werden müsste.

Und nein, es sind sicherlich nicht das zunehmend gescholtene und verurteilte Internet oder Soziale Medien die Ursache für Entstehung und Verbreitung von Gegenerzählungen und Thesen, die den verbreiteten Darstellungen widersprechen. Die modernen Digitalmedien sind nicht alleinige Ursache; sie verstärken und beschleunigen lediglich wie ein Katalysator. Allerdings entfaltet gerade dieser beschleunigte Austausch eine politissche Wirkung.
Es darf nicht vergessen werden, dass es obendrein eine große und rasch steigende Anzahl von gedruckten Büchern und Zeitschriften gibt, die sich eingehend und in vielen Fällen aufwändig recherchiert mit gewissen Themenbereichen auseinandersetzen. Ob die Untersuchungen und Schlussfolgerungen darin richtig sind oder der Wahrheit immer entsprechen, kann man bei den komplizierten Fragen und Untersuchungsfeldern nicht einfach eindeutig feststellen. Dies ist allerdings bei den abendlichen Nachrichten oder Artikeln und Beiträgen in Leitmedien ebenso wenig möglich. Und aus eigener Erfahung muss hier erklärt werden, dass Falschdarstellungen, gezieletes Verbreiten von einseitigen Darstellungen oder das Verbreiten von irreführenden narrativen Alltagsgeschäft der deutschen Leitmedien und vor allem der Öffentlich Rechtlichen Medien ist.
Aber die Tatsache, dass ganze Themenbereiche und Fragestellungen mit aller Macht unterdrückt und beiseitegeschoben, deren Untersuchung und Erörterung lautstark verurteilt wird, bringt für viele Menschen klar zum Ausdruck, dass diese Themen und Fragen sowie Recherchen dazu offenbar tatsächlich brisant und wichtig sind, anderenfalls würde keine derartige Anstrengung unternommen, diese zu unterdrücken, so die logische Schlussfolgerung.

Menschen, die sich ein freies Denken, freie Information, freien Meinungsaustausch nicht nehmen lassen wollen, stoßen gerade derzeit in der angeblich so freien, liberalen westlichen Welt immer rascher an Grenzen.

Vorläufiges Fazit: Die verschiedenen Arten von Verschwörungstheorien kurz kategorisiert

Es gilt vorrangig in verschiedene Hauptkategorien von Verschwörungstheorien zu unterscheiden
I. Verschwörungstheorien oder auch Narrative, die von Regierungen, Staatsoberhäuptern und aus regierungsnahen Kreisen oder einflussreichen politischen Parteien gezielt mit Hilfe der ihnen zur Verfügung stehenden großen Medien eines Landes verbreitet werden
Ziel dieser meist strategisch ausgearbeiteten und verbreiteten Verschwörungsbehauptungen ist es in der Regel, die Stimmung und Meinungsbildung in dem betreffenden Land oder Einflussbereich (Staatengemeinschaften, „Westliche Welt“) zu beeinflussen und bestmöglich zu steuern. Einseitige Darstellung durch Weglassen von Hintergründen und Zusammenhängen werden hier vorwiegend als naheliegende Methode genutzt.

II. „Verschwörungstheorien“, die vonseiten der Bevölkerung entstehen, durch Misstrauen gegenüber veröffentlichten Darstellungen. Diese werden beflügelt, weil Erklärungen von Regierungen, führenden Politikern oder Leitmedien als unglaubwürdig wahrgenommenen werden.

Bei diesen Verschwörungstheorien unter II. muss man in zwei weitere Unterkategorien unterteilen:

  1. Verschwörungstheorien, die argumentativ nachvollziehbar und sachlich begründet sind
    Diese werden häufig mit zahlreichen Quellenangaben und ausführlicher Überprüfung von offiziellen Erklärungen, Dokumenten und nachprüfbaren Ereignissen und Aussagen ausgeführt. Ihre schriftliche Form und quellengestützte Ausarbeitung entsprechen häufig wissenschaftlichen Standards. Zumindest sind sie stichhaltig und leiten so zahlreiche Menschen dahin, sich damit zu befassen. In einigen Fällen werden diese häufig von Akademikern, anderen fachlich versierten Personen, Whistleblowern und gut informierten Journalisten auf seriöse Weise durch aufwändige Recherche erstellt. Diese Art der angeblichen Verschwörungstheorie ist im besten wissenschaftlichen Sinne als Theorie zu bezeichnen und führt zu greifbaren Thesen und bietet eine Grundlage für weitere Forschung in diesem Bereich. Die Wissenschaft lebt von dem Aufstellen und Begründen von Theorien, Erstellung von Thesen und deren Überprüfung mit wissenschaftlichen Methoden. Eine Theorie ist ein Hypothesengebäude.
    So betrachtet, sollte die Bezeichnung „Verschwörungstheoretiker“ keine Beleidigung oder Abwertung darstellen, sondern eher eine Achtung ausdrücken. Da dies nun offenbar zunehmend auch denjenigen auffällt, die diese Bezeichnung als ‚Totschlagvokabel‘ nutzen, werden zunehmend andere Begriffe konstruiert, wie eingangs erläutert.
  2. Verschwörungstheorien, auf die tatsächlich der Begriff „Veschwörungsmythen“ oder „-phantasie“ zutrifft oder sogar „Glaube“ als Ersatzreligion – Religionsersatz Es handelt sich erkennbar um von Phantasie, religiöser und transzendenter Überhöhung gekennzeichnete Weltbilder, bis hin zu Ausschmückungen mit Phantasie- und Fabelwesen oder Außerirdischen. Diese Erzählungen tragen die Merkmale eines modernen Mythos und religiösem Empfinden in sich und können sogar messianische Erlöserpersonen aus dem wirklichen Leben einbeziehen. Begründbarkeit und Belegbarkeit der Inhalte mittels nachvollziehbarer Quellen und sachlicher Recherchemethoden sind für diese Erzählungen nicht möglich und den Anhängern nicht wichtig. Eine Grundlage in der „realen Welt“ kann man dennoch nachvollziehen.
    „QAnon“ ist ein Beispiel hierfür. Es gäbe weitere Beispiele. Dieser Bereich soll hier allerdings nicht aufgeführt werden, da nicht Gegenstand der Betrachtungen. Wichtig ist, diese beiden aus 1. und 2. zu unterscheiden.

Dadurch, dass diese beiden Formen der Verschwörungstheorien in den Leitmedien oder von führenden Politikern und Prominenten gerne miteinander vermischt und in einem Atemzuge genannt werden, wird systematisch alles pauschal als unsachlich und unseriös markiert, was nicht den Aussagen oder Narrativen den etablierten Medien und Politikern entspricht. Es wird durch diese absichtlich undifferenzierte Gleichstellung völlig unterschiedlicher Darstellungen und Erklärungsformen und vor allem Themenbereichen pauschal alles ins Irrationale und Verrückte sortiert, was nicht dem Zeitgeist und Mainstream-Erzählungen passt. Es bekommen dadurch allerdings auch immer mehr kritische Geister den Eindruck vermittelt, der Mainstream, der systematisch derart vorgeht, macht sich in erster Linie selbst unglaubwürdig.

Kampfbegriffe gegen Meinungsäußerungen und freies Denken

Die ernsthafte, theoretische Auseinandersetzung mit den Fragen um Verschwörungstheorie, „Alternativen Wahrheiten“, „Desinformation“ und „Fake News“ stellt sich als komplex heraus. Die Delegitimierung mittels derartiger Begriffe kann als eine perfide, antidemokratische und gegen Grundrechte gerichtete Methode gesehen werden, um Personen und deren Gedanken oder Forschungen und Thesen aus der öffentlichen Diskussion zu verbannen und diese als verachtenswert zu brandmarken.
Es handelt sich damit um das, was auch als „Cancel Culture“ bezeichnet wird – also Ausgrenzungskultur, Methode der Tilgung.
Das Vorgehen, über Begriffe und verbale Stigmatisierung Personen und ihre Meinungsäußerungen in Schubladen mit abwertender Beschriftung zu stecken, ist eine systematische Ausgrenzung (EXCLUSION). Diese Ausgrenzung verläuft über zwei wesentliche Schritte:

  1. Über Begriffe werden Negativ-Assoziationen hergestellt (beispielsweise „Verschwörungstheoretiker“), also negative gedankliche Verbindungen beim Botschaftsempfänger erzeugt und
  2. Wird über die Negativ-Darstellung (die Abwertung von Thema und Personen) erreicht, dass Menschen sich mit einem Thema und Personen, die sich damit auseinandersetzen, nicht mehr befassen wollen. Sie befürchten, sich gewissermaßen zu kontaminieren.
    Zumindest verfängt diese Methode bei leicht zu manipulierenden Menschen ohne Weiteres. Für dieses Vorgehen der Ausgrenzung passt auch der inzwischen oft genutzte Begriff „Cancel Culture“. Da diese Begrifflichkeit und die Verwendung inzwischen allerdings selbst nach einigen Wandlungen zu einem Politikum wurden, soll eher Themen-Ausgrenzung und Exklusion Verwendung finden.

Darüber, ob die Anwendung dieser Methode in den vergangenen Jahren tatsächlich ausgeweitet und systematisiert wurde oder ob Menschen zunehmend sensibler und aufmerksamer diesbezüglich werden, soll hier nicht erörtert werden. Es geht hier um das Grundsätzliche dabei.

Es drängen sich in der Reaktion darauf immer mehr Leuten grundlegende Fragen auf: Weshalb zielen führende gesellschaftliche Gruppen mit einer derartigen verbalen Abwehr einen Ausschluss anderer aus dem öffentlichen Diskurs ab?
Fehlen womöglich eigene Argumente und sachliche Möglichkeiten, den Inhalten der „Verschwörungserzählungen“ und „Fake-News“ zu begegnen und diese so wirksam zu entkräften?
Sind die angeblichen „Verschwörungsthemen“ für die Führungseliten derart brisant und heikel weil wirklichkeitsnahe, dass sie auf diese Weise bekämpft werden müssen?
Weshalb werden (oppositionelle) Gruppen über begriffliche Stigmatisierung in ihrer Meinungsäußerung behindert?
Warum betreiben Parteien, Regierungen, Medien und Nicht-Regierungsorganisationen (NGO) einen zunehmenden Aufwand, um bestimmte Ansichten oder Kritik an Zuständen abzuwehren? Befürchten sie, ihre eigenen, über Jahre aufgebauten Narrative brächen leicht auseinander; ist es die Sorge, die Aussagen und Argumenten von „Verschwörungserzählern“ könnten viele weitere Leute vom „richtigen Denken“ abbringen?
Wenn diese doch nur Unsinn erzählen, sollte es doch die Masse der Bürger als diesen erkennen, oder?
Damit wären die „Verschwörungserzähler“ per se unbedeutend.
Und wenn diese Themen derart entschlossen bekämpft werden, dann ist an diesen Themen wahrscheinlich auch etwas dran – sie sind offenbar nicht so unsinnig, sonst würden sie nicht bekämpft. Dies wird unten weiter betrachtet.
Eines scheint deutlich: Über diese Art der Stigmatisierung und Ausgrenzung soll der Korridor für öffentlich erörterte Themen und Thesen gezielt verengt werden.
Gerade die Methode, die entschlossene und zunehmend kämpferisch-aggressive Weise, wie gegen Aussagen, Erklärungen und deren Urheber vorgegangen wird, lässt die Vermutung aufkommen, Führungseliten fürchten stark um den Verlust von Deutungs- und Meinungshoheit.

Was dies mit Donald Trump zu tun hat

Der ehemalige US-Präsident und derzeitige Präsidentschaftskandidat, Donald Trump, gilt heute für Viele, in den USA wie auch in zahlreichen anderen Ländern, als Kämpfer gegen die mit Misstrauen und Argwohn betrachteten Führungseliten. Donald Trump hat inzwischen den Nimbus eines Kämpfers ‚alleine gegen das System‘, gegen den etablierten Machtapparat anzutreten und ihn herauszufordern.
Dafür, dass Trump es in deren Augen mit den besagten Kräften aufnimmt, ist ihm bei einigen US-Amerikanern der Heldenstatus sicher, komme, was da wolle. Und gerade die Versuche, Trump durch Gerichtsprozesse und Kampagnen die Präsidentschaftskandidatur unmöglich zu machen oder seinen Ruf zu ruinieren, stärken sogar seinen Rückhalt in weiten Teilen der Bevölkerung. Ja, diese Maßnahmen, die gegen Donald Trump gerichtet sind, bestätigen in den Augen seiner Anhänger, dass ein mächtiges System von etablieren, rücksichtslosen Machtmenschen sich geschlossen gegen ihn stellt.
Einige gehen noch weiter und sehen in Trump einen Erlöser, eine zentrale Figur einer Wende zum Guten.

Trump kommt erheblich zugute, dass er während seiner Präsidentschaft keinen Krieg begann, immer wieder betonte, dass er Kriege beenden und neue verhindern will. Er führte als Präsident mit den Regierungsoberhäuptern verschiedener Länder Gespräche, statt auf verbale und militärische Aufrüstung zu setzen. Dies stärkt seine Glaubwürdigkeit besonders unter den Pazifisten. Gerade dieser Friedenswille Trumps – ob scheinbar oder tatsächlich vorhanden – scheint es zu sein, der ihm in weiten Teilen der vorwiegend pazifistisch eingestellten Bevölkerung Sympathie einbringt. Sein Wahlspruch, „Make America Great Again“ drückt etwas aus, was für die Mehrheit der US-Amerikaner eine Formel zur Wiederherstellung ihres Landes ist – eine verheißungsvolle Losung für die Zukunft. Die US-Bürger wünschen sich ein Ende der seit Jahrzehnten laufenden Verelendung mit Verarmung der Mittelschicht, Pleiten, Deindustrialisierung, Drogenelend, politische Instabilität, Finanzierung eines weltweit operierenden Militärapparates mit hunderten Militärstützpunkten und Überdehnung der Militär- und Kriegsausgaben ins Unermessliche.

Donald Trump legt keinen Wert auf eine geschliffene und gewählte, politisch korrekte Ausdrucksweise. Er poltert und wirkt oft plump oder wankelmütig in seinen Aussagen, aber offenbar verübeln ihm das wenige. „Make America Great Again“ drückt für viele die Hoffnung aus, die USA neu zu schaffen, zu konsolidieren, wieder Ordnung und Recht im eigenen Land herzustellen. Dazu gehört auch, Wirtschaft und Industrie im Land zu erneuern, statt mittels Globalisierung und Kriegen einzelnen zu unermesslichem Reichtum zu verhelfen und die Masse verarmen zu lassen, wie es in den vergangenen Jahrzehnten unter den vorgeblich Liberalen der Fall war. Auch wird damit der Wunsch ausgedrückt, die USA politisch in einer anderen Weise in den Mittelpunkt zu stellen – nicht sich weltweit als Hüter von Werten und Demokratie darzustellen, während dabei fortwährend fragwürdige Kriege geführt und andere Länder destabilisiert werden. Sich auf das eigene Land und das Wohl der US-Bevölkerung zu besinnen, wünschen sich viele.
Ob Trump, wenn er gewählt wird, als Präsident worthalten kann und ob er es mit allen Aussagen ernst meint, weiß man natürlich nicht. Jedenfalls sind die Sympathie und das Vertrauen, das Menschen in ihn setzen, nachvollziehbar, sofern man gewillt ist, die Lage wie auch die Entwicklung in den USA ehrlich zu betrachten und das Befinden der Bürger und die Lage der Vereinigten Staaten zu analysieren.
Eines muss betont werden: Ob Donald Trump die Demokratie beschädigt hat und die Gesellschaft spaltet oder ob, im Gegensatz, sein Erfolg auf der schon viel früher beschädigten US-Demokratie gedeiht, ist nicht eindeutig. Trump wird vieles vorgeworfen. Die ganz großen Fehler wurden in den USA jedoch schon in vielen Jahrzehnten zuvor gemacht.

Fazit und Meinung

Wie dargelegt, sind die Bezeichnungen „Verschwörungstheorie“ und „Verschwörungstheoretiker“ Kampfbegriffe, die dazu dienen Menschen, Themen und These gezielt auszugrenzen. Für diese Ausgrenzung werden auch verschiedene Ableitungen von „Verschwörungstheorie“ genutzt, so zum Beispiel „Verschwörungserzählung“, „Verschwörungsmythos“, „Verschwörungsideologie“, „Verschwörungsphantasie“. Es werden auch sinngemäß verwandte stigmatisierende Wortschöpfungen ins Feld geführt. Weiterhin wird Ausgrenzung undifferenziert vorgenommen.
Im gleichen Atemzug wird regelmäßig den angeblich „rechten“ Kritikern an Partei- oder Regierungshandeln Feindlichkeit gegenüber der Demokratie oder Bestrebungen gegen den Staat unterstellt. Dass kritisierte Politiker die Ablehnung ihrer Politik und Opposition per se als staats- und demokratiefeindlich brandmarken, untergräbt wiederum selbst demokratische Grundsätze. Wenn die eigene Partei und die eigenen politischen Ziele mit dem Staat gleichgesetzt werden, so offenbart dies eine Mischung aus Größenwahn und einen Hang zum Totalitarismus. So schädigt man oppositionelle Betätigung. Die so vollführte Benachteiligung von Opposition erfolgt systematisch. Oppositionelle Gruppen zu bekämpfen ist ein Merkmal für totalitäre Bestrebungen.

Es wird viel über Medienkompetenz geredet. Wesentlich für die Medienkompetenz ist es, sich bei der Wahl eines Mediums und der Informationsquellen nicht von denjenigen den Weg weisen zu lassen, die Teile des Medienbetriebs sind und offenkundig ihre Macht und Deutungshoheit verteidigen.
Zur Medienkompetenz und Mündigkeit – im Sinne der Definition von „Aufklärung“ Immanuel Kants – gehört es, sich seine Informationen selbstbestimmt zu suchen und nicht diktieren zu lassen.

Immanuel Kant (deutscher Philosoph, 1724 bis 1804) erklärte:

Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit. Unmündigkeit ist das Unvermögen, sich seines Verstandes ohne Leitung eines anderen zu bedienen. Selbstverschuldet ist diese Unmündigkeit, wenn die Ursache derselben nicht am Mangel des Verstandes, sondern der Entschließung und des Mutes liegt, sich seiner ohne Leitung eines anderen zu bedienen.

* * *

Wichtig für den Bürger, der sich Kenntnis verschaffen will, um seine Meinung zu bilden, ist hierbei die Unterscheidung zwischen Phantasien, Propaganda und seriösen Thesen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein Angebot der großen, etablierten Medien handelt oder um sogenannte Alternative Medien. Eines sollte der Medienkonsument niemals machen: sich von Politkern und den großen Leitmedien erzählen lassen, was die richtige Informationsquelle und die Wahrheit sind und welcher Quelle er keinesfalls vertrauen soll. Damit gibt er seine Mündigkeit freiwillig ab – verweilt in selbstverschuldeter Unmündigkeit. Folgsamkeit und Mündigkeit schließen einander aus.

Ein jeder, der mit großer Geste und starken Worten die Darstellungen und Ansichten anderer abwertet, verfolgt damit Ziele. Und wenn Parteipolitiker, Regierungskreise und Leitmedien – besonders staatsnahe Medienanstalten – uns erklären, was die richtigen und was die falschen Inhalte sind, dann müssen wir hellhörig werden.

Opposition, die für die Machtausübenden bequem und lenkbar ist, ist keine wirkliche Opposition. Wird nur die bequeme Opposition geduldet und andere Sichtweisen werden bekämpft, ist dies gleichbedeutend mit Gleichschaltung. Derartiger Umgang mit Meinungen und Opposition sind gegen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gerichtet. Doch was bleibt dann von einem politischen, gesellschaftlichen System, wenn nur noch bestimmte Meinungen frei geäußert oder angepasste wissenschaftliche Forschung veröffentlicht werden dürfen und nur eine gezähmte Opposition geduldet wird? Die Antwort muss lauten: es bleibt Totalitarismus.

Und wenn eine Verschwörungstheorie tatsächlich eine Verschwörungstheorie im besten Sinne des Wortes ist und eine umfassende Verschwörung darlegt, wie damit umgehen? Angenommen, eine solche Verschwörungstheorie erscheint im Extremfall aufgrund ihrer Tragweite und weitreichenden Ausformung unglaubwürdig, denn sie übersteigt das Vorstellbare.
Dazu stelle man sich vor, die so geschilderten Umstände und angeblichen verschwörerischen Ereignisse – falls sie real sein sollten – beeinflussen das eigene Leben womöglich negativ, haben erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die gesellschadftliche Freiheit, Selbstbestimmung, Krieg und Frieden, Gesundheit, Sicherheit, den bescheidenen Wohlstand, Zukunft der kommenden Generationen – schließt man dann die Augen davor, nur weil es einem andere so vorgeben? Wäre es vernünftig wegzusehen? Oder schaut man vielleicht doch besser zweimal hin und befasst sich damit, um dann selbst zu bewerten? – Wachsamkeit ist immer wichtig.

Dies soll gewiss kein Aufruf dazu sein, jedem Hirngespinst und jeder neuen Phantasterei nachzulaufen. Nein, im Gegenteil: es gilt, die Mündigkeit zu erwerben, selbst hinzuschauen und sich ein Bild davon zu machen, was wahrscheinlich, plausibel und bedeutsam ist und was andererseits sicherlich Unsinn ist. Es geht um das einfache Grundprinzip: Lasse ich mir von den Einflussreichen und den Meinungsmultiplikatoren, die ja Lobbyisten in eigener Sache sind, erklären, was ich als richtig und wahr ansehen darf und was nicht, verbleibe ich freiwillig in Unmündigkeit.

Ist eine komplexe These auf eine große Anzahl gut recherchierte Quellen gestützt und so nachvollziehbar, darf man sich nicht von Lobbyisten und Propagandisten einreden lassen, dass dies alles Unsinn ist. Man sollte vorzugsweie zumindest die Möglichkeit in Betracht ziehen, dass es Zusammenhänge, Ereignisse und Vorgänge gibt, die man zuvor nicht einmal erahnt hat. Lassen wir uns einreden, mit solchen Angelegenheiten dürfe man sich nicht beschäftigen, so handeln wir ebenso wenig mündig wie ein dressiertes Tier.

Hinzu kommen weitere Gesichtspunkte. Wie sich gerade in den letzten Jahren herausstellte, haben zahlreiche angebliche unsinnige Verschwörungstheorien sich im Nachhinein als wahr oder realitätsnah bestätigt und das, was uns vonseiten des Mainstreams in Politik und Medien nachdrücklich erklärt wurde, stellte sich als unwahr heraus.
Diejenigen, die diese offiziellen Dartstellungen anzweifelten und „blöden Verschwörungstheorien“ Aufmerksamkeit schenkten, standen mehr als einmal auf der richtigen Seite. Besonders deutlich wird das in den vergangenen Monaten in Deutschland (und in einigen weiteren Ländern) im Zusammenhang mit COVID-19 und den umfassenden Maßnahmen, welche die Ausbreitung des Erregers verhindern sollten. Es stellt sich schrittweise heraus, dass die Maßnahmen tatsächlich unverhältnismäßig und zumeist unwirksam waren, vieles davon selbst größeren Schaden anrichteten als die Krankheit selbst und viele Bilder, die uns in Angst und Schrecken versetzen sollten, nicht in dem Kontext aufgenommen oder falsch kommentiert wurden und die Bezeichnung „Fake News“ sicherlich verdient hätten . Es zeigt sich jetzt, dass die angeblich hilfreichen Impfungen, wozu wir mit Mitteln gezwungen wurden, die eines Rechtsstaates nicht würdig sind, nahezu unwirksam waren. Verursacht wurden jedoch zahlreich furchtbare Impfschäden, die von zuvor von medizinischen Fachleuten erkannt oder sogar vorausgesagt wurden. Diese Mediziner und diejenigen, die Untersuchungen zu Impffolgen veranlassten und auswereten, wurden lächerlich gemach, kriminalisiert und wo es ging, wurden sie zensiert.

Ähnlich verhält es sich mit den Gesichtsmasken, die zunächst, bis etwa April 2020, auch vom politischen und wissenschaftlichen Mainstream als unnötig und unwirksam bezeichnet wurden. Der Hintergrund dazu: in Deutschland gab es sehr wenige Atemmasken, und die wenigen sollten medizinischem Personal vorbehalten bleiben. Den Umstand des Mangels kaschirte man mit der Darstellung, diese seien ohnehin nicht wirksam, was der Wahrheit auch entsprach.

Anfangs hieß es, Gesichtsmasken seien wirkungslos (was noch am ehrlichsten war), dann wurde dazu aufgerufen, sich Gesichtsmasken selbst herzustellen, oder kleine heimische Firmen stellten ihre Produktion auf Masken um. Allerdings war damit für maßgebliche Leute kein Geschäft zu machen. Im zweiten Halbjahr 2020 wurden uns in Deutschland plötzlich massenweise Studien und angeblich neue Erkenntnisse um die Ohren gehauen, Gesichtsmasken seien ganz und gar wichtig, um Ansteckung (anderer) zu verhindern und die Ausbreigung von COVID-19 zu unterbinden. Es wurden Gesetze und Verordnungen erlassen, die uns überall im öffentlichen Raum zum Tragen von Masken zwangen, selbst Kinder und Kranke… – zunächst einfache medizinische Masken, die an öffentlichen Orten manchmal verteilt wurden, dann die FFP-2-Masken, die nicht für meditinische Zwecke geeignet sind.

Und diejenigen, die sich dagegen wehrten, die vorherigen Erklärungen zur Unwirksamkeit im Sinn hatten oder neue Studien dazu kannten, die auch Gesundheitsgefährdung der vorgeschriebenen Masken hervorhoben, wurden verächtlich gemacht. Leute, die dahinter einen Betrug und Schwindel erahnten oder nachwiesen, wurden verhöhnt. Damit nicht genug: Es stellte sich heraus, dass Parlamentarier einiger Parteien und ihre Verwandten mit dem Import und Vertrieb von Gesichtsmasken ein beachtliches Geschäft machten. Mit „Masken-Deals“ wurden zweistellige Millionenbeträge eingestrichen. Da muss man sich nicht lange fragen, wer hier auf der richtigen Seite stand: die Misstrauischen oder die Leichtgläubigen.

Menschen wurden mit unsinnigen, unwissenschaftlichen und menschenverachtenden Maßnahmen traktiert. Die erheblichen Risiken, die diese neuartigen Impfungen für viele mit sich brachten, wurden vertuscht und kleingeredet. Wissenschaftler und Fachleute aus verschiedenen Disziplinen – Virologen, Epidemielogen, Psychologen, Kindermediziner, Mathematiker und weitere – mahnten und sagten in vielen Einzelheiten genau voraus, dass die staatlichen Verbote und Zwangsmaßnahmen sinnlos sind und was geschehen und eintreten würde. Diese wurden verfemt, verächtlich gemacht, zensiert und teilweise juristisch und gesellschaftlich in die Enge getrieben, verloren ihr Ansehen oder sogar ihre Arbeitsstellen und – das ist hier entscheidend: Was diese Leute erklärten, wurde entweder totgeschwiegen, wegzensiert oder aber als Verschwörungstheorie abgetan.

Nun, im Nachhinein, behalten diese Mahner und Kritiker Recht; es bestätigt sich schrittweise immer deutlicher, dass die angeblichen Verschwörungstheorien in einigen wesentlichen Punkten richtig lagen. Eine hohe Anzahl von Opfern dieser Propaganda leiden nun unter schweren Impfschäden. Viele dieser Impfschäden werden nicht bekannt, da Ärzte die Zusammenhänge zwischen der COVID-Impfung und der oft nach Monaten folgenden Erkrankung nicht erkennen oder nicht sehen wollen. Hinzu kommt ein fragwürdiges Meldesystem für Impfschäden in Deutschland. Auch die Betroffenen wollen einen möglichen Zusammenhang zwischen einer schweren Erkrankung und der COVID-Impfung nicht wahrhaben. Und so werden, im Besonderen in Deutschland, mögliche Verdachtsfälle von Impfschäden häufig nicht bei den zuständigen Stellen (z.B. in Deutschland Paul-Ehrlich-Institut: Meldeformulare / Online Meldung – Paul-Ehrlich-Institut (pei.de)) nicht angezeigt. Es ist mit einer hohen Dunkelziffer von nicht erkannten Impfschäden zu rechnen. Auch die Tatsache, dass impfende Ärzte nun mit juristischen Folgen rechnen müssen, weil sie Patienten über die möglichen Risiken der neuen, nur vorläufig zugelassenen Impfstoffe nicht ausreichend aufklärten, führt zu einer gewissen Zurückhaltung bei der Meldung von Verdachtsfällen. Die Frage der schweren Impfschäden beschäftigt Gerichte in Deutschland zahlreich; die Klagen werden zumeist angewiesen. Mutmaßliche Corona-Impfschäden vor Gericht (deutschlandfunk.de); Ärztliche Aufklärungspflicht bei Covid-19-Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff (beck.de) und weitere. Für die betroffenen Kläger und deren Anwälte ist der Nachweis der „haftungsbegründenden Kausalität“ fast unmöglich.

Es heißt ein deutsches Sprichwort: „Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser.“ Dies kann uns als Leitlinie dienen, wenn es um den Umgang mit Medien und Meldungen geht. Ein mündiger Bürger vertraut nicht blind, sondern versucht sich im Rahmen der Möglichkeiten Gewissheit zu verschaffen. Dies gilt im Besonderen dann, wenn es um die Gesundheit, Freiheit oder die Frage von Frieden und Krieg geht. Die Einengung der Informationsmöglichkeiten durch Verunglimpfung und Ausgrenzung von Meinungen und Personen mittels diffamierender Begriffe nimmt Bürgern in erster Linie vorrangig Möglichkeiten zur Information.

Hier gelangen Sie zu Teil 1

und hier zu Teil 2.

Der Beitrag „Kampfbegriffe gegen die Opposition“ – Teil 3 erschien zuerst auf Advocatus Veritas.

]]>
https://advocatus-veritas.com/de/kampfbegriffe-gegen-die-opposition-teil-3/feed/ 6
„Kampfbegriffe gegen die Opposition“ – Teil 2 https://advocatus-veritas.com/de/kampfbegriffe-gegen-die-opposition-teil-2/ https://advocatus-veritas.com/de/kampfbegriffe-gegen-die-opposition-teil-2/#respond Sat, 30 Mar 2024 03:45:00 +0000 https://advocatus-veritas.com/?p=548 Inhalt Teil 1„Verschwörungstheorie“: Ursprung eines Begriffes und dessen GebrauchWoher kommt der Begriff „Verschwörungstheorie“?Wer sind Verschwörungstheoretiker und wer ihre Feinde?Was wird heute als Verschwörungstheorie bezeichnet?Wodurch die Entstehung von Verschwörungstheorien begünstigt werden Teil 2Verschwörungstheorie, Verschwörungstheoretiker, Fake-News – [...]

Der Beitrag „Kampfbegriffe gegen die Opposition“ – Teil 2 erschien zuerst auf Advocatus Veritas.

]]>
Inhalt

Teil 1
„Verschwörungstheorie“: Ursprung eines Begriffes und dessen Gebrauch
Woher kommt der Begriff „Verschwörungstheorie“?
Wer sind Verschwörungstheoretiker und wer ihre Feinde?
Was wird heute als Verschwörungstheorie bezeichnet?
Wodurch die Entstehung von Verschwörungstheorien begünstigt werden

Teil 2
Verschwörungstheorie, Verschwörungstheoretiker, Fake-News – Entstehen, Unterscheidungen und Bedeutung
Die USA werden heute häufig als Ursprung und Hotspot der Verschwörungstheorien angesehen – naheliegende Gründe hierfür
Ein Beispiel aus der früheren Zeit der USA
Mehrere Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit
„Verschwörungstheorien“, die aus Misstrauen gegen Regierung, Militär und Geheimdienst entstanden
Die Gemütslage in den USA

Teil 3
International verbreitete oder diskutierte „Verschwörungstheorien“
Weshalb Verschwörungstheorien entstehen
Eine Verschwörungstheorie füllt eine Lücke
Nicht nur in den USA – in der gesamten westlichen Welt finden inzwischen Misstrauen und „Verschwörungstheorien“ zunehmend Verbreitung
Vorläufiges Fazit: Die verschiedenen Arten von Verschwörungstheorien kurz kategorisiert
Kampfbegriffe gegen Meinungsäußerungen und freies Denken
Was dies mit Donald Trump zu tun hat
Fazit und Bewertung

Verschwörungstheorie, Verschwörungstheoretiker, Fake-News – Entstehen, Unterscheidungen und Bedeutung

Die USA werden heute häufig als Ursprung und Hotspot der Verschwörungstheorien angesehen – naheliegende Gründe hierfür

Verschwörungstheorien wie auch grobe Lügen wurden in den Vereinigten Staaten von Amerika in der Vergangenheit häufig durch Politiker oder Medien in die Welt gesetzt, um damit in der Öffentlichkeit etwas Bestimmtes zu erreichen, Stimmungen hervorzurufen oder die Mehrheit der Bürger zielgerichtet in ihrer Meinungsbildung zu beeinflussen.

Der Historiker und Philosoph Richard Hofstadter, der sich mit Verschwörungsphantasien befasste, analysierte in der ersten Hälfte der 1960er Jahren im Essay „The Paranoid Style in American Politics“ (Der paranoide Stil amerikanischer Politik). Hierin legt er dar, wie mit einem seiner Ansicht nach weit verbreiteten „paranoiden Stil“ in der amerikanischen Politik gearbeitet wurde. Debatten wurden damit emotionalisiert und Sachlichkeit beseitigt. Hofstadter erläutert, weshalb er den Begriff „paranoiden Stil“ verwendet. Dennoch wurde in späteren Kritiken an seinem Werk die Verwendung dieses Begriffes wiederholt bemängelt.

Im Laufe der US-Geschichte wurden immer wieder mittels Verdächtigungen und veröffentlichten Verschwörungsphantasien gegen bestimmte Gruppen von Menschen agitiert und die Massen der Bevölkerung in den Zustand von Verunsicherung oder Abneigung versetzt. Obwohl er ursprünglich zornige Gemüter vor allem bei der politischen Rechten am Werk sah und daher seinen Betrachtungsschwerpunkt hierauf legte, machte Hofstadter den paranoiden Stil bei verschiedenen Akteuren in den USA aus, unabhängig von einer bestimmten politischen Ausrichtung. Er erklärte, es sei ein Denkstil, der weder neu noch unbedingt rechts ist.

Ein Beispiel aus der früheren Zeit der USA

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts war die anti-katholische Bewegung in den USA sehr stark, bei deren Ursprüngen evangelikale Frauen eine große Rolle spielten. Einzelne Personen und Zeitungen führten mit drastischen Verschwörungsbehauptungen einen Feldzug gegen Katholiken, ihre Einrichtungen und weitere katholische Einwanderung. Das gipfelte in den 1850er Jahren. Es wurde unter anderem in einem Zeitungsartikel behauptet: „Es ist eine notorische Tatsache, dass die Monarchen Europas und der Papst von Rom gerade in diesem Moment unsere Zerstörung planen und die Auslöschung unserer politischen, zivilen und religiösen Institutionen androhen.“

Doch von diesem jahrelangen Feuerwerk an Agitation und Unterstellungen gegen Katholiken mit geschürter Hysterie und Hass blieb nichts in der Realität übrig. Es wanderten weitere Katholiken ein, beispielsweise aus Irland und Italien, und es geschah nichts Verschwörerisches – die USA wurden nicht durch Katholiken und die Römische Kirche angegriffen oder gar zerstört.

Häufig stellte sich für die aufmerksame Öffentlichkeit im Nachhinein heraus, dass Behauptungen von Politikern oder der Regierung, Darstellungen in der Presse, geschürten Ängsten und wahnhaft beschworenen drohenden Gefahren aus Übertreibungen bestanden oder keinerlei Grundlage in der Wirklichkeit hatten.

„Man kann das gesamte Volk zeitweise täuschen, und einige des Volkes die ganze Zeit, aber man kann nicht das gesamte Volk die ganze Zeit täuschen.“

– Abraham Lincoln. (USA) Abraham Lincoln wurde geboren am 12. Februar 1809 bei Hodgenville, Hardin County (heute: LaRue County, Kentucky); er starb durch ein Attentat am 15. April 1865 in Washington D.C. Abraham Lincoln war von 1861 bis 1865 der 16. Präsident der USA.

Der laxe Umgang mit der Wahrheit oder dem, was als solche dargestellt wird, hat in den Vereinigten Staaten von Aemerika im politischen und medialen Geschehen eine lange Tradition. Propagandalügen werden lange schon als legitim betrachtet, um Stimmungen und Wahlen zu beeinflussen und andere politische oder auch wirtschaftliche Ziele zu erreichen. Es ist wahrscheinlich nicht als Zufall anzusehen, dass in den USA Manipulation und Propaganda früh schon wissenschaftlich untersucht und in der Folge auch für Marketingmethoden und Produktwerbung nutzbar gemacht wurden.

Ein bekannter Pionier auf diesem Gebiet war Edward Bernays mit seinen Büchern „Crystallizing Public Opinion“ und „Propaganda“ , aus den 1920er Jahren (1). Bernays und Ivy Lee waren in den USA Pioniere der Propagandatheorie und Public-Relations-Forschung, griffen allerdings selbst auf die Vorarbeit weiterer US-amerikanischer und europäischer Autoren zurück. Das Werk des Franzosen Gustave Le Bon, „Psychologie der Massen“ , von 1895, wird als Schlüssel für dieses Forschungsfeld und die Entwicklung von Massenpsychologie und Manipulation angesehen. Einige der zahlreichen Werke Le Bons sind bis heute von Bedeutung.

Fußnote:

(1) Edward Bernays war ein Neffe Sigmund Freuds und ein Urenkel des Hamburger Rabbiners Isaak Bernays. Seine Mutter war Freuds Schwester Anna, sein Vater Ely Bernays war der Bruder von Freuds Ehefrau Martha. (Quelle: Wikipedia – https://de.wikipedia.org/wiki/Edward_Bernays)

Mehrere Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit

Der Irak-Krieg

Die Weise, wie die US-Regierung sich 2002 und 2003 einen Anlass für den Irak-Krieg konstruierte, ist so ein Fall von Regierungsseite ersonnener „Verschwörungstheorie“ der jüngeren Vergangenheit. Mittels falscher Behauptungen und Unterstellungen präsentierte man der Weltöffentlichkeit und den US-Bürgern die Darstellung, der Irak und vor allem der irakische Präsident Saddam Hussein stecke (ebenfalls) hinter den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA.

Als sich dies nicht im Geringsten erhärten ließ und offenkundig keine Anhaltspunkte dafür erkennbar waren, wurde die Behauptung gestreut, der Irak habe Massenvernichtungswaffen. Skeptische Europäer wurden beschimpft und verächtlich vonseiten der US-Regierung als das „alte Europa“ bezeichnet. Der damalige US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld und sein Stellvertreter Paul Wolfowitz sowie der Außenminister Colin Powell waren im Wesentlichen die Verantwortlichen für diese Behauptungen, um so einen Kriegsvorwand zu erfinden. Der damalige britische Premierminister Tony Blair unterstützte dieses Vorgehen nach Kräften, und Großbritannien gehörte später zu der sogenannten „Koalition der Willigen“, die den Irak mit Krieg überzog. Wie sich herausstellte, waren dies Lügen, die als Vorwand dienten, um einen völkerrechtswidrigen und ethisch nicht vertretbaren Krieg zu beginnen und dafür Verbündete zu finden.

Diese Handlungsweise war in der US-Geschichte nicht das erste und nicht das letzte Mal der Fall.

Der Vietnam-Krieg

Vietnam war seit 1946 durch einen Kolonialkrieg und Stellvertreterkriege verschiedener Mächte und durch einen Bürgerkrieg gezeichnet (1) und wurde nun der Schauplatz eines Stellvertreterkrieges zwischen den USA zur Unterstützung Süd-Vietnams gegen die Sowjetunion und China auf Seiten des kommunistischen Nord-Vietnams.

Eine Katastrophe war dieser geopolitisch wie auch moralisch höchst fragwürdige Kriegseintritt der Vereinigten Staaten auch für das US-Militär und für hunderttausende getötete und körperlich wie seelisch versehrte Soldaten der US-Armee. Hinzu kam, dass Grausamkeiten und schwere Kriegsverbrechen des US-Militärs in diesem Krieg öffentlich wurden. Politisch und gesellschaftlich waren die Auswirkungen für die Vereinigten Staaten ebenfalls verheerend. Eine große Anzahl an verrohten, psychisch verletzten und gestörten Vietnam-Kriegsveteranen, die keine angemessene Behandlung und Betreuung durch die US-Armee erhielten, stellten für die Gesellschaft über Jahrzehnte eine erhebliche Belastung dar.

Mit dem vorgeblichen „Tonkin-Zwischenfall“ verschaffte sich die US-Führung im August 1964 mittels einer Lüge einen Vorwand, um in den Vietnam-Krieg einzutreten. Die Vereinigten Staaten stellten sich als Opfer eines militärischen Angriffes durch das kommunistische Nord-Vietnam auf das Schiff „Maddox“ in internationalen Gewässern dar. Aber nicht nur das: die US-Army operierte schon vor und während der Präsidentschaft von John F. Kennedy auf der Seite von Süd-Vietnam, unter anderem im Rahmen des ‚Operationsplanes 34A‘, in dem vietnamesischen Bürgerkrieg gegen das weitgehend kommunistische Nord-Vietnam.

In Wirklichkeit war die Lage in diesem Bürgerkrieg wesentlich komplizierter, als ‚kommunistischer Norden gegen den guten Süden‘. US-Geheimdienste teilten die Einzelheiten den Regierungsberatern detailliert mit. Aber dem wurde auf Regierungsseite keine Beachtung geschenkt.
Der US-Kongress verabschiedete aufgrund gezielter Irreführung durch falsche Informationen mit nur zwei Gegenstimmen, drei Tage nach dem herbeigelogenen Angriff auf die Maddox, die „Tonkin-Resolution„. Sie gab dem Präsidenten Lyndon B. Johnson die Vollmacht, „alle Mittel zu benutzen, um vietnamesische Attacken abzuwehren“. Johnson machte davon zunächst kaum Gebrauch. Im folgenden Wahlkampf positionierte Johnson sich klar als friedenswillig und gegen Kampfhandlungen der USA in asiatischen Ländern. Sein Gegenkandidat, Barry Goldwater, stand offen für einen umfassenden Krieg in Vietnam, was bei der überwiegenden Mehrzahl der US-Wähler auf Ablehnung traf.

Johnsons Wahlkampfaussagen stellten sich später als reines Kalkül und unehrlich heraus. Er hegte ebenso Kriegsabsichten wie sein Kontrahent Goldwater. Die Pläne für den großangelegten Krieg bestanden bereits. Die Irreführung der kriegsunwilligen Öffentlichkeit in den USA wurde in der Folge systematisch fortgesetzt. Und Johnson tat in Abstimmung mit seinen Beratern nun genau das, was er im Wahlkampf vorgeblich abgelehnt hatte: einen großangelegten Krieg in Vietnam zu führen.

Die Veröffentlichung der „Pentagon-Papers“ durch Daniel Ellsberg, ab 1969, zeigte nach und nach der Öffentlichkeit, auf welch verwerfliche Weise der Präsident und das Militär handelten. Zunächst kopierte Ellsberg ab Ende des Jahres 1969 die 7.000 Seiten geheimen Materials und stellte sie dem Außenpolitischen Ausschuss des Senats zur Verfügung. Als dann auch noch Laos und Kambodscha durch US-Militär überfallen und bombardiert worden waren, übergab er die Papiere 1971 der ‚New York Times‘.

„Der Vietnamkrieg begann mit einer Lüge. Auslöser war der angebliche Angriff der Nordvietnamesen auf eines unserer Kriegsschiffe, das in der Bucht von Tonkin stationiert war. Doch den gab es nie. Es war eine Lüge. Es war reine Propaganda um diesen furchtbaren Krieg anzufangen. Manchmal wiederholt sich die Geschichte.“

― Dustin Hoffman. USA (aus https://gutezitate.com/zitate/propaganda)

Die jüdische Philosophin und Publizistin Hanna Arendt befasste sich mit der Angelegenheit und verurteilte entschieden die Verheimlichungen, Unwahrheiten und das zielgerichtete Lügen der US-Führung. Es wurde den US-Bürgern und der Weltöffentlichkeit deutlich, in welcher Weise Regierungen und Präsidenten über einen langen Zeitraum gelogen, getäuscht und die Bürger betrogen hatten.

Daniel Ellsberg war damit ein früher „Whistleblower“, lange vor der Zeit des Internets. Richard M. Nixon, der seit Januar 1969 US-Präsident war, unternahm verzweifelte und wiederum illegale Versuche, um befürchtete künftige Veröffentlichung kompromittierender Unterlagen zu verhindern. Dies führt in der Folge zur „Watergate-Affäre“, die zusätzlich die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der Regierung, deren Berater und vor allem des US-Präsidenten tiefgreifend erschütterte. Das Vertrauen in das Präsidentenamt ging bei vielen unwiderruflich verloren. Schließlich trat Nixon im August 1974 zurück und kam damit einem Amtsenthebungsverfahren zuvor.
Der Vietnam-Krieg führte zu einem schwerwiegenden und fortdauernden Vertrauensverlust der US-Bürger in Politik und Regierung und Teile der Medien, ja, des politischen Systems im Gesamten. Dies ist wichtig zu wissen, um spätere Geschehnisse und die heutigen Befindlichkeiten in den USA nachvollziehen zu können.

Fußnote:

(1) Zur Vorgeschichte in Kürze: Vietnam befand sich seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges in einem Kolonialkrieg mit der damaligen Kolonialmacht FRANKREICH, der sich später zu einem Bürgerkrieg entwickelte unter französischer, chinesischer und anfänglich japanischer Beteiligung. Die USA unterstützten Frankreich schon zu dieser Zeit mit hohem Aufwand gegen die kommunistischen Unabhängigkeitskämpfer. Es handelte sich bei dem Indochina-Krieg um einen großen Stellvertreterkrieg, in welchem die USA schon zu dieser Zeit involviert waren. In der „Indochina-Konferenz“ von 1954 in Genf, wurde über komplexe Friedensverhandlung zwischen den beteiligten Staaten Volksrepublik China, Großbritannien, Frankreich, Sowjetunion, Vietnamesischen Vertretern, Laos und Kambodscha auch eine Teilung in das (kommunistische) Nord-Vietnam und den Süd-Teil beschlossen.
Ohne die finanzielle und militärische Unterstützung der USA in Höhe von mehreren Milliarden US-Dollar hätte Frankreich den Krieg vorzeitig beenden müssen, um einen Staatsbankrott abzuwenden. Verschiedene Seiten setzten im Indochina-Krieg Folter ein. Die Franzosen nutzten Folter in großem Ausmaß, auch nach 1946, trotz eines Folterverbots. In der Zeit des Indochina-Kriegs verloren schätzungsweise eine Million Vietnamesen ihr Leben, der größte Teil unter ihnen unbeteiligte Zivilisten. Genaue Zahlen über Tote auf den verschiedenen Seiten wurden später nicht erhoben oder veröffentlicht. Die USA nahmen nach der Genfer Friedenskonferenz weiter direkten Einfluss und mischten sich in Vietnam und Laos in innere Angelegenheiten massiv ein. In Süd-Vietnam folgte ein diktatorisches Regime unter dem von den USA dort installierten und unterstützten Katholiken Ngô Đình Diệm. Gegen das Terrorregime von Diem kam es zum erneuten Bürgerkrieg. Zunächst als bewaffneter Aufstand in Süd-Vietnam, dann unter der Beteiligung des kommunistischen Nord-Vietnam entwickelte sich ein Bürgerkrieg in Vietnam.

Die Kommunisten-Hysterie unter McCarthy

In diesem Zusammenhang gehörte die in den USA und durch den republikanischen US-Senator Joseph McCarthy, Anfang der 1950er Jahre, massiv geschürte Sorge vor Kommunisten. McCarthy überzog seine geschürte Kommunisten-Panik; er sprach wiederholt von einer Verschwörung gegen die USA. Er witterte selbst kommunistische Umtriebe in zentralen Stellen der US-Verwaltung, beim Militär, in Parteien und der Regierung. Mit überzogenen Maßnahmen, bis hin zu unbegründeten Verdächtigungen und ungerechtfertigten Verfolgung von Unschuldigen, wurde durch staatliches Handeln zahlreichen Menschen Schaden zugefügt. Es stellte sich heraus, dass es sich hier um eine Paranoia und geschürte Unsicherheit und Ängste handelte, nicht um eine tatsächliche großangelegte kommunistische Verschwörung.

„Verschwörungstheorien“, die aus Misstrauen gegen Regierung, Militär und Geheimdienst entstanden

Im Folgenden sollen hier ein paar bekannte Beispiele genannt werden, zu welchen Ereignissen Theorien oder Thesen entstanden, welche offizielle Darstellungen widerlegen wollen. Und eines muss klar sein: Diese Verschwörungsannahmen scheinen für viele womöglich absurd, aber dennoch gibt es Anhaltspunkte, die zahlreiche Menschen zweifeln oder eigene Erklärungen ersinnen lassen. Und manchen Verschwörungstheorien wird heute weltweit nachgegangen. Es wäre also leichtfertig, alles, was offiziellen staatlichen Darstellungen widerspricht, gleich als Unsinn abzutun.

Auf die einzelnen Beispiele wird nur kurz eingegangen, da hier nicht der Raum ist, um diese detailliert zu behandeln. Jedes wäre ein eigenes erschöpfendes Thema. Im Fokus stehen weiter die USA. Dies hat mehrere Gründe, vor allem die Tatsache, dass die USA mit ihrer Außen- und Geo-Politik einen großen Einfluss weltweit haben und die Befindlichkeiten der US-Bürger von erheblicher Bedeutung sind.

Der japanische Angriff auf Pearl Harbour, im Zweiten Weltkrieg

Beim japanischen Luftangriff auf Pearl Harbor, am 7. Dezember 1941, kamen 2.403 Amerikaner ums Leben, 2335 Marinesoldaten und 68 Zivilisten. Hinzu kamen etwa 1170 Verwundete. Zwei große US-Kriegsschiffe wurden versenkt und zahlreiche stark beschädigt. Weit über 300 US-Kampfflugzeuge, die ebenfalls in Pearl Harbour stationiert waren, wurden zerstört oder beschädigt. Der Luftangriff der Japaner erfolgte mit über 350 Flugzeugen, die mit Flugzeugträgern über den Pazifik gebracht worden waren und in zwei Hauptwellen die Stützpunkte auf der hawaiianischen Insel O‘ahu angriffen. Außerdem waren mehrere japanische kleine U-Boote beteiligt.(1)

Wenngleich die Japanische Armee im Vorfeld mit Geheimhaltung plante und kein Funkverkehr die Aktion verraten haben soll, gibt es Hinweise darauf, dass der US-Geheimdienst dennoch zuvor Kenntnis von einem bevorstehenden Angriff erlangt hatte und Präsident Rooseveld informiert war.
Es besteht seit damals die Theorie, dass die Amerikaner von einem bevorstehenden japanischen Angriff wussten. US-Präsident Franklin Delano Roosevelt, soll es geschehen lassen haben, ohne Vorkehrungen zu treffen. Damit erhoffte er vor der weitgehend pazifistisch eingestellten US-Bevölkerung einen willkommenen Anlass zu erhalten, um an der Seite Großbritanniens in den zweiten Weltkrieg einzutreten – mit Kriegserklärungen gegenüber Japan und Deutschland. Dies war mit dem britischen Premierminister Winston Churchill vereinbart. Diese umstrittene These bewegt noch heute in den USA viele Gemüter. Aber viele halten ein solches Kalkül des Präsidenten (und seiner Berater) für wahrscheinlich.

Zwei Tage nach dem japanischen Luftangriff erfolgte die Kriegserklärung der USA an Japan. Das Deutsche Reich und die USA erklärten sich gegenseitig den Krieg; Italien übermittelte ebenfalls eine Kriegserklärung an die USA. Wie sich herausstellte, hatte das Japanische Kaiserreich sich in mehrfacher Hinsicht strategisch vollkommen verkalkuliert und das Gegenteil von dem erreicht, was beabsichtigt war.

Fußnote:

(1) Der Luftangriff auf den hawaiianischen US-Stützpunkt wird als Überfall gewertet, weil die japanische Seite es „versäumte“ – ausversehen oder mit Kalkül – den USA zuvor eine offizielle Kriegerklärung zu übermitteln.

Das Attentat auf Präsident John F. Kennedy

Die wahrscheinlich bekanntere Verschwörungstheorie betrifft das tödliche Attentat in Dallas auf John Fitzgerald Kennedy, US-Präsident von 1961 bis zu seinem Tode 1963. Es gibt zu den Umständen der Ermordung Kennedys sowie zu Motiven und Tätern zahlreiche Vermutungen und Annahmen. Darunter sind ernstzunehmenden Thesen, was statt der offiziellen Darstellung womöglich geschah und wer hinter dem Attentat stecken könne. Einiges an dem offiziell erklärten Tathergang erscheint wenig glaubhaft. Zeugen machten andere Beobachtungen, und es ereigneten sich anschließend an das Attentat Dinge, die verständlicherweise Misstrauen erweckten. So sprossen rasch zahlreiche Vermutungen, dass das Attentat auf den Präsidenten ganz anders ablief, als offiziell erklärt. Zu der Thematik wurden inzwischen weltweit, zahlreiche Artikel sowie mehrere Bücher verfasst und Filme gedreht.

Es bestehen Annahmen, es könne sich um eine Verschwörung aus Führungskreisen der USA gegen den eigenen Präsidenten gehandelt haben. Der als Attentäter präsentierte Kommunist, Lee Harvey Oswald, könne demnach nicht der tatsächliche Mörder gewesen sein. Oswald wurde wenige Tage nach dem Attentat auf Kennedy, bevor ein Prozess gegen ihn beginnen konnte, in einer Polizeistation in Dallas von dem todkranken Jack Ruby erschossen. Ruby war ein zwielichtiger Mobster (Mitglied bestimmter krimineller Banden) und Nachtclubbesitzer aus Dallas. Aussagen, die er nach dem gegen ihn geführten Prozess in Interviews machte, verstärkten den Eindruck, dass hinter dem Attentat wahrscheinlich etwas anderes steckte, als offiziell erklärt. Allerdings war Ruby womöglich zunehmend geistig verwirrt und somit nicht zurechnungsfähig. Der Hergang und Hintergründe zu Kennedys Ermordung sind bis heute nicht schlüssig geklärt.

Die US-Mondlandung 1969

Eine weitere große Verschwörungstheorie aus den USA betrifft die Mondlandung. Seit langem schon wird von einigen angezweifelt, dass die US-Mondmission tatsächlich erfolgte. In den Jahrzehnten nach 1969 wurden zahlreiche wiederum schlüssige Erklärungen von offiziellen Stellen und Medien abgegeben, die Zweifel ausräumen sollen. Dennoch gibt es zahlreiche Menschen (in den USA und international), welche die Ansicht vertreten, die US-Mondlandung sei nie erfolgt, sondern das Ganze gestellt gewesen.

11. September 2001

Herausragend bedeutsam waren die Anschläge auf Ziele in den USA mittels gekaperter Verkehrsflugzeuge, am 11. September 2001. Besonders zu den Einstürzen der Twin Towers, den Zwillingstürmen des World Trade Centers in Manhattan, kursierten schon kurz nach dem erschütternden Ereignis Annahmen und Verschwörungsvermutungen. Auch hier waren es Ungereimtheiten und für die Außenstehenden schwer nachvollziehbare Geschehnisse und Abläufe, die Fragen aufwarfen, Misstrauen erregten und zu vielfältigen Spekulationen Anlass gaben.

Wie so oft sind es auch lückenhafte Darstellungen und wenig überzeugende Erklärungen und vernachlässigte Aspekte, auf die vonseiten der offiziellen, staatlichen Stellen nicht eingegangen wird. Die Glaubhaftigkeit wird so geschwächt. Kritische Geister erkennen selbstverständlich solche lückenhaften Darstellungen oder Widersprüche. Wenn dann noch genügend Phantasie sowie Misstrauen gegenüber der eigenen Regierung, Politik allgemein und Medien hinzukommt, liegt die Entstehung von zahlreichen Vermutungen und Verschwörungstheorien nahe. Hinzu kommt, dass die Attentate vom September 2001 als Grund für den Beginn des Afghanistan-Krieges dienten.

Am 11. September 2001 wurde nicht nur das World Trade Center zerstört, sondern auch ein Flugzeug in das Pentagon gesteuert und ein weiteres Flugzeug, UA 93, stürzte ab, nachdem es wahrscheinlich Widerstand von Passagieren und Crew gegen die Entführer gab.

Ohne hier auf die Einzelheiten eingehen zu können, muss man insgesamt feststellen, dass die offiziellen Berichte und Erklärungen für die Öffentlichkeit zu diesen Tragödien lückenhaft waren und in sich widersprüchlich oder nicht zufriedenstellend schlüssig erscheinen. Hinzu kommt die Tragweite des schockierenden Ereignisses.

___

An dieser Stelle kann selbstverständlich nicht darüber befunden werden, ob die offiziellen Darstellungen stimmen oder nicht. Es geht darum aufzuzeigen, wie Zweifel entstehen und aus welchen Gründen Überlegungen angestellt werden, die offizielle, staatliche Erklärungen verwerfen oder andere Erklärungen entstehen, Annahmen über gänzliche andere Hergänge und so weiter detailliert ausgearbeitet werden.

Es soll hier nicht Stellung zu den genannten Beispielen bezogen werden oder eine Bewertung erfolgen. Sondern die genannten Fälle sollen schlicht veranschaulichen, wie groß sowohl das Misstrauen wie auch die Ablehnung gegenüber der Führung der USA ist und wie wenig glaubhaft sie von eine großen Zahl an Leuten eingeschätzt wird.

Die Gemütslage in den USA

Das über Jahrzehnte zuvor angestaute und durchaus nachvollziehbare Misstrauen eines großen Bevölkerungsteils gegenüber Regierung, staatlichen Institutionen, Militär und Großkonzernen wie auch reichen (und einflussreichen) Personen sitzt in den USA sehr tief. Die Erfahrungen der Vergangenheit hatten die US-Bürger gelehrt, wie erfindungsreich diese Führungseliten sind, wenn es darum geht, einen Anlass zu konstruieren, um einen Krieg auszulösen oder in einen bestehenden einzutreten und Truppen weltweit zu stationieren und sich in die internen Belange anderer Länder einzumischen.

Die Tatsache, dass die US-Führung kurz darauf die Anschläge vom 11. September als Rechtfertigung nutzen wollte, um in den Irak einzumarschieren und dann tatsächlich den Afghanistan-Krieg unter dieser Begründung begannen, lud zu Annahmen ein, dies seien konstruierte Anschläge. Zumindest seien diese mit Wissen von Geheimdiensten geschehen und nicht verhindert worden. Die Ereignisse passten in ein Muster: Die USA werden (angeblich) angegriffen und nehmen dies als Anlass, einen Krieg zu führen, der offenbar wirtschaftlichen oder geo-strategischen Interessen dient. Abgesehen davon waren die USA seit dem Zweiten Weltkrieg nie mehr in ihren kriegerischen Handlungen erfolgreich. Die USA gingen aus allen Kriegen mit hohen Verlusten, enormen Kosten und nicht erreichten Zielen heraus.

Bei den Anschlägen vom 11. September 2001 kommt hinzu, dass zu dieser Zeit, seit wenigen Jahren erst, eine große Anzahl der Menschen in der westlichen Welt über Zugang zum Internet verfügten. Damit konnten sich verschiedene Zweifel, Mutmaßungen und Erklärungsversuche rasch und weit verbreiten. Da diese Dynamik für Regierungen und Geheimdienste womöglich noch neu war und diese einigermaßen unvorbereitet traf, hatte man den Spekulationen 2001 obendrein noch nicht viel entgegenzusetzen.

Das Bild, das zahlreiche US-Bürger von ihrer politischen Führung seit langem gewonnen haben und welches sich zunehmend verfestig, kollidiert mit ihrem Moralempfinden und ihrem Anspruch an eine Führungselite. Es darf der Anspruch an Moral und Gerechtigkeitsempfinden in der breiten Masse der Bevölkerung nicht unterschätzt werden. Sie wollen keine unmoralischen Lügner und Kriegstreiber als Repräsentanten und Entscheidungsträger, sondern eine Führungselite, die zumindest den grundlegenden moralischen Ansprüchen gerecht wird, die für die Gesellschaft im Ganzen gelten.

Im Laufe der vergangenen Jahrzehnte sinkt das Vertrauen der US-Bürger in die Politik, in die Fähigkeit und den Willen der Regierung, sich zu ihrem Wohle und für ihren Staat einzusetzen.

Ein Beitrag aus „The Economist“ befasst sich mit dem Misstrauen der US-Amerikaner.

Interessant in dem Zusammenhang ist die ausführliche Studie des Pew Research Center: https://www.pewresearch.org/politics/2022/06/06/americans-views-of-government-decades-of-distrust-enduring-support-for-its-role/

Hier gelangen Sie zu Teil 1 von „Kampfbegriffe gegen die Opposition“.

Teil 3 wird in Kürze veröffentlicht werden. Bitte haben Sie noch etwas Geduld.

Der Beitrag „Kampfbegriffe gegen die Opposition“ – Teil 2 erschien zuerst auf Advocatus Veritas.

]]>
https://advocatus-veritas.com/de/kampfbegriffe-gegen-die-opposition-teil-2/feed/ 0
„Kampfbegriffe gegen die Opposition“ – Teil 1 https://advocatus-veritas.com/de/kampfbegriffe-gegen-die-opposition-teil-1/ https://advocatus-veritas.com/de/kampfbegriffe-gegen-die-opposition-teil-1/#respond Fri, 29 Mar 2024 19:02:08 +0000 https://advocatus-veritas.com/?p=533 Die häufig genutzten Begriffe "Verschwörungstheorie" oder "Fake-News", Hate Speach" werden systematisch dazu genutzt, um Kritik oder die Ansichten von oppositionell eingestellten Bürgern in ein schlechtes Licht zu rücken. Die Nutzung von bestimmten Begriffen dient dazu, Menschen und deren Ansichten und bestimmte Thesen abzuwerten. Hier wird erklärt, wo bestimmte Begriffe herstammen und wie diese genutzt werden, um Ausgrenzung zu betreiben. [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...] [...]

Der Beitrag „Kampfbegriffe gegen die Opposition“ – Teil 1 erschien zuerst auf Advocatus Veritas.

]]>
Verschwörungstheorie, Verschwörungstheoretiker, Fake-News – was steckt dahinter?

Die Begriffe „Verschwörungstheorie“ und „Verschwörungstheoretiker“ werden in den vergangenen Jahren häufig in Medien und öffentlichen Debatten genutzt. Nicht in allen westlichen Ländern ist dies gleichermaßen der Fall. In manchen Ländern wird mit diesen oder vergleichbaren Begriffen das Ziel verfolgt, die Meinungsbildung einzuengen.
Wenn eine Darstellung oder eine ganzes Themengebiet als Verschwörungstheorie bezeichnet wird, sollen sowohl der betreffenden Thematik oder Sichtweise wie auch den Personen gegenüber, die sich damit befassen, Geringschätzung und Verachtung zum Ausdruck gebracht werden. Es wird die Botschaft gesendet: „Diese Leute und deren Darstellungen und Ansichten sind unseriös und unsinnig!“

Inzwischen ist denjenigen, die mit diesem Begriff andere stigmatisieren oder eine These als unglaubwürdig darstellen wollen, „Theorie“ in seiner Abwertungswirkung zu schwach. Also werden nun auch Begriffe wie „Verschwörungserzählung“, „Verschwörungsideologie“, „Verschwörungsphantasie“, „Verschwörungsmythen“ oder auch „Schwurbler“ (Jemand, der umständlich dummes Zeug redet; englische Entsprechung: „Rubbish Narrator“) oder ähnliches genutzt.
Leitmedien, führende Politiker der etablierten Parteien wie auch Publizisten, Akademiker und Nichtregierungsorganisationen (NGO: Abkürzung aus dem international gebräuchlichen englischsprachigen Begriff) nutzen diese Begriffe zur Abwertung. Offenkundig werden mit dieser Methode der Stigmatisierung bestimmte Narrative oder Dogmen verteidigt, um zu verhindern, dass sie infrage gestellt werden.
Die Themen und Lebensbereiche, die davon betroffen sind, werden zahlreicher; die Tabuzonen für das Denken und Äußern von Ansichten werden mittels derartiger Methoden ausgeweitet.
Es handelt sich bei dieser Methode um eine moderne Form der Zensur: Bürger dürfen alles sagen, aber nicht ungestraft. Man muss zunehmend mit Konsequenzen rechnen, wenn man sich mit bestimmten Angelegenheiten in „falscher Weise“ auseinandersetzt oder sie hinterfragt: Mit gesperrten Social-Media-Kanälen, mit Ansehensverlust, gesellschaftlichen, beruflichen oder sogar juristischen Maßnahmen muss der Bürger, der aus der Reihe tanzt, manchmal als Konsequenzen rechnen.

Ein ernsthaftes Befassen mit der Geschichte und Entstehung von „Verschwörungstheorien“ und der Verwendung dieses Begriffes erfordert, dass in die Geschichte ausgeholt wird. Erst die Betrachtung von früheren Ereignissen und Methoden erklärt, was heute geschieht. Es wird, wie so oft, nötig auf Hintergründe einzugehen, um heutiges Geschehen zu verstehen.

Der Beitrag wird wegen des Umfanges der Thematik in drei Teile unterteilt.

Inhalt

Teil 1
„Verschwörungstheorie“: Ursprung eines Begriffes und dessen Gebrauch
Woher kommt der Begriff „Verschwörungstheorie“?
Wer sind Verschwörungstheoretiker?
Was wird heute als Verschwörungstheorie bezeichnet?
Wodurch die Entstehung von Verschwörungstheorien begünstigt wird

Teil 2
Verschwörungstheorie, Verschwörungstheoretiker, Fake-News – Entstehen, Unterscheidungen und Bedeutung
Die USA werden heute häufig als Ursprung und Hotspot der Verschwörungstheorien angesehen – naheliegende Gründe hierfür
Ein Beispiel aus der früheren Zeit der USA
Mehrere Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit
„Verschwörungstheorien“, die aus Misstrauen gegen Regierung, Militär und Geheimdienst entstanden
Die Gemütslage in den USA

Teil 3
International verbreitete oder diskutierte „Verschwörungstheorien“
Weshalb Verschwörungstheorien entstehen
Eine Verschwörungstheorie füllt eine Lücke
Nicht nur in den USA – in der gesamten westlichen Welt finden inzwischen Misstrauen und „Verschwörungstheorien“ zunehmend Verbreitung
Vorläufiges Fazit: Die verschiedenen Arten von Verschwörungstheorien kurz kategorisiert
Kampfbegriffe gegen Meinungsäußerungen und freies Denken
Was dies mit Donald Trump zu tun hat
Fazit und Bewertung

Teil 1

„Verschwörungstheorie“: Ursprung eines Begriffes und dessen Gebrauch

Woher stammt der Begriff „Verschwörungstheorie“?

Der Philosoph Karl Popper (geboren 1902 in Wien, gestorben 1994 in London) gebrauchte in seinem Buch ‚Die offene Gesellschaft und ihre Feinde‘ Band 2, ‚Falsche Propheten: Hegel, Marx und die Folgen‘ (verfasst in Neuseeland, erschienen in Englisch 1945, auf Deutsch 1958) den Begriff der „Verschwörungstheorie der Gesellschaft“. Damit verlieh er dem Begriff Verschwörungstheorie weitgehend die heute gültige Bedeutung. Der Begriff „Conspiracy Theorie“ (englisch für „Verschwörungstheorie“) ist mit anderer Bedeutung versehen und vorwiegend im juristischen Zusammenhang, schon im ‚Oxford English Dictionary‘ einige Jahrzehnte vor dem Erscheinen von Poppers Buch zu finden.

Nach der Berichterstattung zum Mordanschlag an dem US-Präsidenten John F. Kennedy, 1963, erlangt das Wort „Verschwörungstheorie“ in den USA Verbreitung. Zu dieser Zeit wurde der Begriff genutzt, um Misstrauen und nachvollziehbare Zweifel an den offiziellen Darstellungen zum Hergang des Attentats und der Täterschaft zu zerstreuen, was bis heute bekanntermaßen nicht umfassend gelang.
Seit dieser Zeit werden, vornehmlich in den USA, Erklärungen und Deutungen zu großen Ereignissen als Verschwörungstheorie bezeichnet, die für ein Geschehen eine möglicherweise konspirativ handelnde Gruppe oder Institutionen ausmachen, die damit einen bestimmten Zweck verfolgt. Diese Verschwörer haben demnach ein Interesse an dem Geschehen, welches gegebenenfalls in einen größeren Kontext eingeordnet werden kann, und sie besitzen die Mittel, um verschwörerisches Handeln zuvor zu planen und umzusetzen.

Gerade in den USA bestand schon lange zuvor ein erhebliches Misstrauen gegenüber Politik und Wirtschafskonzernen sowie herausragend reichen Familien – also Führungseliten.

Wer sind Verschwörungstheoretiker?

Wie im Folgenden erläutert wird, kann man diese Fragen nicht einfach und pauschal beantworten. Verschwörungstheoretiker können an verschiedenen Stellen oder Positionen wirken. Seit Jahrzehnten wird der Begriff „Verschwörungstheorie“ auf kritische, an offiziellen Darstellungen zweifelnde Bürger oder Publizisten angewandt, die mit Gegendarstellungen zu staatlichen und medialen (offiziell verbreiteten) Erklärungen in Erscheinung treten.

Allerdings können die Urheber und früheren Schöpfer von nachgewiesenen Verschwörungserzählungen und vergleichbaren Behauptungen an anderen Stellen ausgemacht werden: Regierungen oder regierungsnahe Kreise entwickeln Verschwörungstheorien (Behauptungen, Unterstellungen) und setzen sie in die Welt. Und das wurde nachweislich oft getan.
Sie bedienen sich hierbei der vielfältigen, ihnen zur Verfügung stehenden Verbreitungskanäle. Früher waren das Medienhäuser, große Presseverlage, Presseagenturen, Radiosender und natürlich Pressekonferenzen, die von einflussreichen Politikern und Lobbyisten genutzt werden können. Heute kommen weitere Verbreitungsmöglichkeiten hinzu.

Presse, Medienunternehmen allgemein können ebenfalls Urheber sein oder zumindest Verschwörungbehauptungen verbreiten. Diese Fälle gab es häufig schon in der Vergangenheit, in der Zeit vor dem Internet.
Seit der Verbreitung des Internets ist die Lage offenkundig komplexer geworden, flexibler, und Entstehung und Verbreitung von Verschwörungsannahmen und Gegenerzählungen zu den offiziellen Erzählungen laufen rasend schnell. Blogger, misstrauische Bürger, phantasievolle Geister, investigative Journalisten, Publizisten, Wissenschaftler, Whistleblower, Oppositionelle verschiedener Richtungen, Betrüger und wirre Persönlichkeiten… alle diese Menschen und Gruppen können seit etwa dem Jahre 2000 ihre Recherchen, Erkenntnisse, Vermutungen und Erklärungsversuche, Unterstellungen, Phantasien oder auch wahnhafte Vorstellungen verbreiten, darüber mit zahlreichen anderen diskutieren und sich gegenseitig inspirieren.

Und wenn das Ganze so aufgezählt erschreckend erscheint – es muss nicht unbedingt von Nachteil sein. Allerdings wird die Lage durch das Internet zum einen unübersichtlicher, wesentlich vielfältiger und komplexer. Andererseits – und das ist entscheidend: Es fällt den Führungseliten und den großen Medienkonzernen wesentlich schwerer, eigene Erzählungen und Narrative zu verbreiten und in der Öffentlichkeit wirksam zu verfestigen, um so die breite Masse (fast widerstandslos) zu manipulieren. Gegendarstellungen und gegensätzliche Meinungen kommen sofort im Internet und verschiedenen Sozialen Medien auf, bei konkreten Ereignissen oft unterstrichen durch Handyvideos und Augenzeugen. Auch das Verschweigen und Weglassen von Informationen oder einseitige, manipulative Darstellungen fallen so einem Teil der Bürger rascher auf – Leitmedien geraten so unter Zugzwang. Dies konnten wir in Deutschland in den vergangenen Jahren häufiger bemerken. Damit erfüllen die Digitalmedien auch eine wichtige Aufgabe.

In der Folge sind das Internet im Allgemeinen und verschiedene Soziale Medien im Besonderen zum Feindbild führender Politiker und Medienkonzerne geworden. Für die etablierten, großen Medienunternehmen findet sich in den Digitalmedien nicht nur eine wirtschaftliche Konkurrenzsituation, sondern auch eine unkalkulierbare Konkurrenz bezüglich inhaltlicher Darstellung und Meinungsbildung. Die „alten Medien“ und die mit ihnen oft eng verbundenen Führungseliten (der westlichen Welt) dringen mit ihren verbreiteten Dogmen und Narrativen bei einer großen Zahl der Bürger nicht mehr in der Weise durch, wie es früher der Fall war. In vielen Bereichen folgt ihnen die Mehrheit nicht mehr und misstraut auch den früher dominierenden Medien zunehmend.

Was wird heute als Verschwörungstheorie bezeichnet?

Als „Verschwörungstheoretiker“ oder „Verschwörungserzähler“ wie auch „Aluhutträger“ und so weiter werden Menschen bezeichnet, die Ansichten vertreten, welche Erklärungen, Darstellungen und Dogmen der westlichen Führungseliten deutlich entgegenstehen und deren Erklärungsmustern widersprechen. (Auf die Definition des zunehmend strittigen Begriffes „Elite“ wird an dieser Stelle nicht eingegangen.) Dies wird zunächst unabhängig davon betrachtet, ob diese so bezeichnete Ansicht oder Darstellung sachlich, logisch, nachvollziehbar und quellenbasiert ist oder aber wirr, irrational, in sich widersprüchlich und nicht sachlich belegbar.

Ansichten oder auch ausführliche, sachliche Abhandlungen, die den Führungseliten und deren Wortführern widersprechen beziehungsweise völlig andere Hintergründe und Zusammenhänge aufzeigen, werden als Verschwörungstheorie, Verschwörungserzählung oder Verschwörungsmythos („Desinformation“, „Hassrede“…) und so weiter bezeichnet. Dabei ist es gleichgültig, wie ausführlich, belegbar und begründet diese Position hervorgebracht wird.

Zu zahlreichen solcher kontroversen Themen, welche von westlichen Medien oder führenden Politikern als Verschwörungserzählung abgetan werden, gibt es Bücher mit Quellenangaben und systematischem Aufbau, welche wissenschaftlichen Ansprüchen genügen oder von Fachleuten verfasst wurden. Auch ausführliche Abhandlungen in Digitalmedien, in Zeitschriften, Büchern und Vortragsveranstaltungen werden immer häufiger mit abwertenden Bezeichnungen verunglimpft.
Es handelt sich dabei meist um Themen aus Politik, Gesellschaft, Macht- und Herrschaftsstrukturen und Wirtschaft. Mit dieser Form der Ausgrenzung wird die oft beklagte Spaltung der Gesellschaft vorangetrieben.

Im Falle der CORONA-Pandemie und der Kontroverse um die Impfung wird deutlich, dass in ähnlicher Weise wissenschaftliche Betrachtungen und Forschung einerseits als „richtige“ und „anerkannte“ Wissenschaft deklariert werden, und andere fachlich qualifizierte wissenschaftliche Kenntnisse und Erklärungen werden als falsch, „Fake News“ oder „Verschwörungstheorie“ abgetan und Wissenschaftler so diskreditiert. Es wird sogar zensiert oder kriminalisiert. Ähnliches kennen wir auch von der Debatte um den Klimawandel und die Ursachen dafür. Ein offener Umgang mit Wissenschaft und Freiheit der Forschung sieht anders aus. Von Meinungsfreiheit oder Informationsfreiheit ist hier ganz zu schweigen. Das systematische Verunglimpfen von Aussagen und Personen mit derartigen Begriffen steht im großen Gegensatz zu verfassungsgemäßen Grundrechten – ja, es widerspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen.

„Verschwörungstheorie“ wird heute fast ausschließlich als Abwertungsbegriff und verbale Abwehr gegen oppositionelle Ansichten und Veröffentlichungen genutzt. Und wie gesagt: als Opposition kann schon abweichende Erkenntnis oder Erklärung in wissenschaftlichen Fachgebieten gewertet werden. Wir erfahren in der sogenannten Westlichen Welt immer weniger eine sachliche Auseinandersetzung mit Oppostion, sondern der Opposition wird mit Vernichtungswille begegnet.

So wollen führende Eliten und ihre Sprachrohre Kritik an sich selbst delegitimieren und verunglimpfen, um einer ernsthaften, inhaltlichen Auseinandersetzung aus dem Wege zu gehen. Es wird selbstredend unterstellt, dass das, was als Verschwörungstheorie bezeichnet wird, keinerlei Wahrheitsgehalt besitzt und von Grund auf als falsch anzusehen ist.

Die Zensurschere für Gedanken und Themen muss in die Köpfe eingepflanzt werden. Dazu dienen „Kampfbegriffe“.
Hin und wieder wird der Begriff „alternative Wahrheit“ benutzt, um Ansichten oder begründete Darstellungen abzuweisen und in Misskredit zu bringen.
Ergänzt werden diese Zuschreibungen, besonders in Deutschland, seit mehreren Jahren mit der Diskussion um „Fake-News“, „Hassrede“ und „Desinformation“, womit man pauschal diese Begriffe nach Belieben miteinander mischt. Es wird verurteilt und abgewertet, was dem durch staatsnahe öffentlich-rechtliche Medien und führende Parteipolitiker vermittelten Weltbild widerspricht. Hinzu kommen neue Gesetze von EU-Seite und staatlicherseits, die als Maßnahmen gegen Meinungsäußerungen dienen. Staatlich organisierte und finanzierte Zensurtruppen durchfortsen bestimmte Soziale Medien. Schaut man sich allerdings das an, was beispielsweise als „Hassrede“ (Hate Speach) deklariert wird, so erkennt man, dass es darin in vielen Fällen nicht wirklich um Hassbotschaften geht, sondern um oppositionelle Kritik oder Meinungsäußerungen, die führenden Politikern und den ihnen nahestehenden Medien missfallen.

Sie verbieten nicht die Hassrede. Sie verbieten die Rede, die sie hassen.

  • Urheber nicht bekannt. Dieses Zitat, welches wahrscheinlich auf einen US-amerikanischen Twitter-Kommentar zurückgeht, wird häufig Elon Musk zugeschrieben. Musk distanziert sich nicht vom Inhalt der Aussage, ist aber nicht der Urheber. Das Original soll lauten: „They don’t ban hate speech; they ban speech they hate.“

Ein weiterer Kampfbegriff ist, vorwiegend in Deutschland, lange schon „rechts“ und verschiedene Verbindungen damit. Über Jahrzehnte wurde alles gezielt demonisiert, was man im Erntfernten als politische rechts bezeichnen kann.

Im gleichen Atemzuge wird nun oftmals die so geächtete Verschwörungserzählung (in Deutschland) gezielt gleichzeitig als „rechts“ oder „rechtsextrem“ bezeichnet. „Rechte Verschwörungstheorie“ lautet nun der oft wiederhole Begriff. Ob sich hinter gewissen Meinungen tatsächlich politisch rechts orientierte Menschen befinden oder aber eine Rechts-Ausrichtung unterstellt wird, ist dabei erkennbar unerheblich.(1)
Es werden zwei als negativ deklarierte Worte zu einer Begrifflichkeit zusammengefügt. Und lässt es überflüssig erscheinen, sich sachlich mit Inhalten und auch Argumenten auseinanderzusetzen.

Da in den vergangenen Jahren zunehmend Opposition und Widerspruch gegenüber dem Mainstream in der Politik und Medienlandschaft pauschal als „rechts“ oder „rechtsextrem“ und sogar undifferenziert mit „Nazi“ bezeichnet wird, will man mit der Verbindung zwischen dem über Jahrzehnte dämonisierten „rechts“ und den „Verschwörungsgläubigen“ eine subtile gedankliche Verbindung schaffen. Bei einer großen Anzahl an unbedarften Bürgern verfängt diese leicht zu durchschauende Methode der Verunglimpfung und Ausgrenzung tatsächlich.

(1) Beispielsweise fanden in den Jahren 2020 und 2021 in Deutschland unzählige Kundgebungen gegen die CORONA-Maßnahmen statt. Diese Schutzmaßnahmen wurden von vielen Bürgern wie auch Juristen und Medizinern oder anderen Fachleuten als unverhältnismäßige Einschränkung der Grundrechte angesehen. An diesen Demonstrationen nahm eine bunte Mischung an Menschen teil, wie ich selbst in mehreren Fällen erkennen konnte. Gespräche mit Teilnehmern haben deutlich gezeigt, dass es hier nicht um „rechts“ oder „links“ geht, sondern um die Sache selbst – um Widerstand gegen neue Gesetze und Regierungsmaßnahmen, welche Grundrechte aushebeln. Hier haben Leute Seite an Seite demonstriert unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung. Bürger mit unterschiedlichem Wahlverhalten und viele, die bislang unpolitisch waren, haben sich zusammengefunden. Medien und führende deutsche Politiker konstruierten pauschal eine gegen den Staat gerichtete, rechte Gesinnung dieser Demonstranten.

Wodurch die Entstehung von Verschwörungstheorien begünstigt wird

Entstehen sogenannte Verschwörungstheorien, ist vorrangig ein tiefsitzendes Misstrauen die Ursache. Misstrauen gegen Politik, staatliche Institutionen, Medien und verschiedene Lobbygruppen wird auch durch solche Lügen genährt, die nachhaltig über Generationen nachwirken. Das Konstruieren von Verschwörungslügen ist von je her, bis heute Mittel der US-Politik, vor allem in der Außen- und Kriegspolitik. Darauf wird in Teil 2 dieser Abhandlung eingehend eingegangen. Ursprünglich kam dies also nicht aus der Bevölkerung, sondern wurde durch Regierungen, staatliche Stellen oder große Medien ersonnen und verbreitet.

Ein zunehmend wachsender Teil der US-Bevölkerung ist nicht mehr bereit, seinem Regierungsapparat emotionalisierte Propagandalügen unhinterfragt abzunehmen. Was diesbezüglich für die US-Bürger gilt, gilt im verstärkten Maße für Menschen in fast allen Ländern der westlichen Welt: Sehr viele Menschen trauen der US-Regierung sowie Präsidenten, Regierungsberatern, Geheimdiensten der USA, Think-Tanks und Großkonzernen alles zu, allerdings wenig Gutes. Stattdessen bringt man sie in Verbindung mit Lügen, Verschlagenheit, Krieg, Zerstörung, Willkür, Kaltherzigkeit und Berechnung, Menschenverachtung und moralischer Verkommenheit.
Diese harten aber inzwischen weit verbreiteten Ansichten über die USA beziehungsweise ihrer Führung sind Resultat bisherigen Handelns.
Daher ist es wenig verwunderlich, dass viele weltweit kursierende und verschiedenartige „Verschwörungsannahmen“ und Misstrauensbekundungen im Zusammenhang mit den USA und ihren Führungseliten stehen.

Seit einigen Jahren sind ein Vertrauensverlust und Ablehnung nicht nur gegenüber der Führung der USA zu verzeichnen. In fast allen westlichen Ländern steigen Misstrauen und Ablehnung gegenüber ihren Führungseliten. Am Beispiel Deutschlands wurde das hier schon erklärt. Begegnet wird dem mit weiteren Restriktionen gegenüber dem kritischen Bürger. Gesellschaftliche Spaltung nimmt ebenso zu.

Einige Beispiele sollen in Teil 2, nachvollziehbar erklären, wie Misstrauen entstanden ist und weshalb es offenbar zunimmt.

Teil 3 geht in Kürze auch online.

Der Beitrag „Kampfbegriffe gegen die Opposition“ – Teil 1 erschien zuerst auf Advocatus Veritas.

]]>
https://advocatus-veritas.com/de/kampfbegriffe-gegen-die-opposition-teil-1/feed/ 0
„Full Spectrum Dominance“ – Herrschaftsstrategien von USA und NATO https://advocatus-veritas.com/de/full-spectrum-dominance-herrschaftsstrategien-von-usa-und-nato/ https://advocatus-veritas.com/de/full-spectrum-dominance-herrschaftsstrategien-von-usa-und-nato/#respond Wed, 06 Mar 2024 18:20:24 +0000 https://advocatus-veritas.com/?p=321 Vortrag bei der Konferenz „Frieden ohne NATO“ am 25. und 26. November 2023 in Köln Ein Vortrag im Wortlaut Der folgende Text gibt einen Vortrag wieder, den der deutsche Buchautor Wolfgang Effenberger bei der genannten [...]

Der Beitrag „Full Spectrum Dominance“ – Herrschaftsstrategien von USA und NATO erschien zuerst auf Advocatus Veritas.

]]>
Vortrag bei der Konferenz „Frieden ohne NATO“ am 25. und 26. November 2023 in Köln

Ein Vortrag im Wortlaut

Der folgende Text gibt einen Vortrag wieder, den der deutsche Buchautor Wolfgang Effenberger bei der genannten Veranstaltung „Frieden ohne NATO“ im November 2023 in Köln hielt. Der Vortrag wird hier wiedergegeben mit dem Einverständnis des Redners.

In Kürze zu W. Effenberger:

Wolfgang Effenberger wurde 1946, wenige Wochen nach der Vertreibung seiner Eltern aus Schlesien, im südoldenburgischen Lohne geboren. Mit 18 Jahren begann er eine Offiziersausbildung bei der Bundeswehr. Nach einem Bauingenieurstudium wurde er Pionierhauptmann. Nach 12-jähriger Dienstzeit studierte Effenberger in München Politikwissenschaft sowie Höheres Lehramt (Bauwesen und Mathematik) und unterrichtete bis 2000 an der Fachhochschule für Bautechnik.

Seit dem publizierte er Bücher und Artikel zur jüngeren Geschichte und zur Geo-Politik der USA. Zu einer ausführlichen Personenbeschreibung und Bibliographie finden Sie ganz unten auf der Seite einen Verweis.

*

Anmerkung: Die Hervorhebungen wurden hier eingefügt, und die Ergänzungen in eckigen Klammern [..] sind Erklärungen zur leichteren Verständlichkeit.

____

Der Redevortrag

Mit Artikel 42 des Lissabon-Vertrags (Ex-Artikel 17 EU-Verfassung) werden militärische Missionen „zur Wahrung der Werte der Union und im Dienst ihrer Interessen“ real. Das heißt für mich im Klartext: Angriffskriege zur Wahrung ökonomischer und strategischer Interessen.

Meine damalige Folgerung: Die USA setzten den Kalten Krieg fort, weil mit dem Fall der Berliner Mauer nur eines ihrer beiden geopolitischen Ziele erreicht hatten: Das erste Ziel war zweifellos der Sieg des Kapitalismus über den Sozialismus. Doch das zweite Ziel wird erst jetzt im Zuge der aktuellen Politik der USA deutlich.

Es ist die unangefochtene Vormachtstellung der USA in Eurasien. Man will die Welt in eine post- nationalstaatliche Ordnung unter US-amerikanischer Hegemonie überführen. Dieses Ziel besteht noch immer und soll mit einer FULL-SPECTRUM-DOMINANCE erreicht werden.

Am 30. Mai 2000 veröffentlichte das US-Verteidigungsministerium das Strategiepapier Joint Vision 2020. Darin sind Vorgaben zu einer „Überlegenheit auf breiter Front“ der US-amerikanischen Streitkräfte enthalten, um auch im Jahre 2020 Bedrohungen auf dem gesamten Erdball begegnen zu können. Das läuft auf den Status einer FULL-SPECTRUM-DOMINANCE in einem bewaffneten Konflikt hinaus. Die Bekämpfung eines jeden möglichen Feindes soll mit allen dafür erforderlichen Kräften und Maßnahmen erreicht werden, entweder allein oder zusammen mit Alliierten. (1)

In dieser Überlegenheit auf „breiter Front“ werden neben Land, Luft, See auch der der Weltraum die elektromagnetische Ebene und der Informationskrieg (vgl. Cyberwar) dazugezählt.

Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nach den Maßgaben der Militärdoktrin Joint Vision 2020 die „Vorherrschaft im gesamtem Spektrum“ realisieren. Das erfordert ein gigantisches Militärbudget. Das US-Militärbudget 2023 wurde um 90 Milliarden Dollar auf 858 Milliarden erhöht. Aber 12 Milliarden zur Bekämpfung der Kinderarmut bleiben blockiert. (2) Zum Vergleich: Russland 2023 86,4 und 2024 109 Milliarden Euro (3)

„Ich habe schon früher gesagt“, so Harold Pinter in seiner Rede bei der Entgegennahme des Nobelpreises 2005, „dass die Vereinigten Staaten nun völlig freimütig ihre Karten auf den Tisch legen. Das ist der Fall. Ihre offiziell erklärte Politik ist jetzt als ‚Full Spectrum Dominance‘ definiert. Das ist nicht mein Ausdruck – es ist ihrer. ‚Full Spectrum Dominance‘ meint die Kontrolle des Landes, der See, der Luft und des Weltraums und aller begleitenden Ressourcen.“

Ich habe meinen Vortrag untergliedert:

Der Weg in den Zweiten Weltkrieg
Die Weichenstellung von 1945-1950
Wolfowitz-Doktrin
Strategiepapiere 1994-2022
Offizielle Statements 2023
Ausblick

Ende 1934 ging nach dem Scheitern der New Deal-Pläne von US-Präsident Franklin Delano Roosevelt und der gleichzeitigen Aufnahme der Entwicklung der „Rainbow“-Kriegspläne in den USA die Angst vor einem neuen Krieg um. Unter dem Vorsitz von Senator Gerald P. Nye nahm ein Untersuchungsausschuss unter dem unverfänglichen Namen Munitions-Untersuchungsausschuss die Arbeit über die Gründe für den Kriegseintritt 1917 auf.

Im Zuge der sorgfältig durchgeführten Ermittlungen wurden auch der einflussreiche US-Privatbankier J.P. Morgan Jr. und der US-Unternehmer Pierre du Pont befragt.

Abschließend legte der Ausschuss überzeugend dar, dass Banker und Rüstungsindustrielle neben Preisabsprachen vor und während des Krieges starken Einfluss auf die US-Außenpolitik genommen und so das Land in den Krieg „getrickst“ hatten. (4) Im US-Wahlkampf von 2008 tauchte übrigens unter Obamas größten Geldgebern der Name Morgan auf – gleich hinter Goldman Sachs und vor der Citigroup. (5)

So überrascht Obamas Statement vor den Offizieranwärtern in West Point 2014 nur noch wenig: „Ich glaube mit jeder Faser meines Wesens an die amerikanische Ausnahmestellung. Aber was uns außergewöhnlich macht, ist nicht unsere Fähigkeit, internationale Normen und die Rechtsstaatlichkeit zu missachten; es ist unsere Bereitschaft, sie durch unser Handeln zu bestätigen.“ (6)

Der deutsch-amerikanischer Autor William Engdahl, Gründer eines Beratungsunternehmens für geopolitische strategische Risiken für Unternehmen, beleuchte in seinem 2009 erschienen Buch Full Spectrum Dominance einen erstaunlichen Vorgang im Jahr 1939. Unter höchster Geheimhaltung hätte sich ein kleiner elitärer Kreis von Spezialisten im New Yorker Council on Foreign Relations, zusammengefunden.

Zitat: „Mit großzügiger Finanzierung durch die Rockefeller Foundation machte sich die Gruppe daran, die Einzelheiten einer Nachkriegswelt zu entwerfen. Ihrer Ansicht nach stand ein neuer Weltkrieg unmittelbar bevor, aus dessen Asche nur ein Land als Sieger hervorgehen würde – die Vereinigten Staaten. Ihre Aufgabe bestand, wie einige der Mitglieder später beschrieben, darin, die Grundlagen für ein amerikanisches Nachkriegsimperium zu schaffen – ohne es jedoch so zu nennen. Es war eine geschickte Täuschung, die anfangs einen Großteil der Welt dazu brachte, den amerikanischen Behauptungen über die Unterstützung von „Freiheit und Demokratie“ in der ganzen Welt zu glauben.“ (7)

Die Entwicklungen nach Ende des Zweiten Weltkrieges scheinen Engdahls Behauptungen zu bestätigen: Bereits im letzten Jahr des Zweiten Weltkriegs, dem Gründungsjahr der Vereinten Nationen [UNO], nahmen die Kriegsplanungen gegen die Sowjetunion britischer und amerikanischer Generalstäbler konkrete Formen an.

Zum 1. Juli 1945 wollte Premierminister Winston Churchill die damalige Sowjetunion militärisch zurückdrängen und ein unabhängiges Polen wiederherstellen. (8) Dazu hatte er den Angriffsplan „UNTHINKABLE “ von General Hastings Ismay ausarbeiten lassen – er sollte dann der erste Generalsekretär der NATO werden. Auf Druck Stalins wurden jedoch am 23. Mai 1945 die deutschen Soldaten entwaffnet und gefangengenommen. Die in Flensburg residierende deutsche Nachfolgeregierung wurde verhaftet. Anfang September 1945 beauftragte US-Präsident Harry S. Truman General Eisenhower mit der „Operation TOTALITY“. Mit 20 bis 30 Atombomben sollten 20 sowjetische Industriestädte auf einen Schlag vernichtet werden. (9) Derartige Pläne wurden ständig verfeinert.

    Am 14. Mai 1947 sprach Churchill in der Albert Hall von einem Vereinigten Europa als Stufe zur Weltregierung

    Am 15. Mai 1947 verkündete Truman seine Doktrin zur Eindämmung der weiteren Ausdehnung der Sowjetunion.

    Am 6. Juni 1947 folgte der Marshallplan.

Er hatte das Ziel, Westeuropa gegen den Ostblock zu stärken und der noch vom Krieg überhitzten amerikanischen Wirtschaft Absatzmärkte zu öffnen. Mit Annahme der Hilfe mussten die Länder ihre finanzpolitische Souveränität an Washington abtreten – das war der Beginn der ökonomischen Kolonisierung Europas, die die USA nicht viel kostete. Westdeutschland erhielt als Kredit zwischen 1949 und 1952 1,4 Milliarden US-Dollar im Gegenwert von rund 6,4 Milliarden DM [Deutsche Mark] gegeben. Dieser Kredit wurde aufgrund des Londoner Schuldenabkommens vom 12. Februar 1953 mit Zins und Tilgung bis 1962 in Höhe von 13 Mrd. DM zurückgezahlt. (10)

Am 26. Juli 1947 wurde der »National Security Act« für die militärische Durchdringung der Welt verabschiedet, eines der wichtigsten Gesetze der US-amerikanischen Nachkriegsgeschichte. Er ist bis heute die Grundlage weltweiter us-amerikanischer Militärmacht. Es galt, Europa für den Krieg gegen die Sowjetunion tauglich zu machen.

Am 23. April 1948 gründete William Fulbright das „American Committee for a United Europe“. Als Geschäftsführer fungierten der ehemalige Geheimdienstchef General William Donavan, sein Stellvertreter wurde der CIA-Direktor Allen Welsh Dulles. Warum zwei Geheimdienstprofis an der Spitze? Der Marshall-Plan war als Teil der Kriegsvorbereitung gegen die Sowjetunion gedacht. Das angeblich regierungsferne Komitee wurde von der Ford Foundation, der Rockefeller-Stiftung und von regierungsnahen Unternehmensgruppen finanziert. (11)

Am 4. April 1949 wurde die NATO offiziell als Verteidigungsbündnis gegen die Sowjetunion gegründet. Der erste Generalsekretär der NATO und Chefplaner von Unthinkable, Lord Ismay, formulierte salopp die Aufgabe der NATO: »die Russen draußen, die Amerikaner drinnen und die Deutschen unten zu halten«. (12) Im Bündnisvertrag wurde festgehalten, dass wirtschaftlicher Wiederaufbau und wirtschaftliche Stabilität wichtige Elemente der Sicherheit seien – daher der Marshallplan.

Am 19. Dezember 1949 wurde vom Vereinigten Generalstab der Kriegsplan “ DROPSHOT“ zur Durchsetzung der Kriegsziele der Vereinigten Staaten gegenüber der UdSSR und ihren Satelliten verabschiedet. Natürlich sollte es so aussehen, als könne man nicht anders. Daher wurde schon 1949 das offizielle Bedrohungsszenario formuliert: „Am oder um den 1. Januar 1957 ist den Vereinigten Staaten durch einen Aggressionsakt der UdSSR und/oder ihrer Satelliten ein Krieg aufgezwungen worden.“

Als dann jedoch 1957 der Sputnik seine Kreise um die Erde zog, mussten die Kriegsplanungen überarbeitet werden, und der Zeitpunkt für Dropshot wurde vertagt. In Moskau aber ist der Plan unvergessen. Die mit der NATO-Gründung verkündeten hehren Ziele standen im krassen Gegensatz zu dem gleichzeitig ausgearbeiteten Kriegsplan zur atomaren Vernichtung der Sowjetunion. Die vier genannten Ereignisse von 1949 müssen als Schritte in Richtung einer NATO-orientierten Europäischen Union verstanden werden, die unter absoluter Geheimhaltung entstanden ist. Erst spätere Propagandakampagnen stellten das Projekt Europa als Friedenswerk dar. Und diese Kampagnen wirken bis heute fort.

Am 9. Mai 1950 entstand der Schuman-Mythos: die Geburt der Montan-Union. 1953 hatte Thomas Mann die Neigung der US-Administration erkannt, Europa als ökonomische Kolonie, militärische Basis, Glacis im zukünftigen Atom-Kreuzzug gegen Russland zu behandeln, als ein zwar antiquarisch interessantes und bereisenswertes Stück Erde, um dessen vollständigen Ruin man sich aber den Teufel scheren wird, wenn es den Kampf um die Weltherrschaft gilt.

Mit der „Nationalen Sicherheits-Direktive 54“ (NSDD-54) vom 2. September 1982 wurde ein Instrument geschaffen, mit dem der gesamte Sowjetblock subversiv untergraben werden konnte.

Hier durfte der Seeadler zunächst seine Pfeile abschießen, um dann noch mit der Palme zu wedeln: Neben destruktiven Operationen („Unterminierung der Militärkapazitäten des Warschauer Paktes“) wurden ökonomische Anreize geschaffen, vor allem die Aussicht auf Kredite und kulturell-wissenschaftlichen Austausch. (13)

Im Nahen Osten wurde mit dem Palmenblatt Politik gemacht. So verkündete der Senator von Delaware am 5. Juni 1986: „Es ist die beste Investition von 3 Milliarden Dollar, die wir getätigt haben. Gäbe es kein Israel, müssten die Vereinigten Staaten von Amerika ein Israel erfinden, um ihre Interessen in der Region zu schützen.“ (14)

Am 31. Dezember 1991 war die Sowjetunion Vergangenheit. Der „freie Marktkapitalismus“ hatte über den „Staatssozialismus“ gesiegt. Friedensdividende wurden jedoch vom Westen verworfen.

Dafür wurde jeder Teil der US-Wirtschaft mit der Zukunft dieser permanenten Kriegsmaschine verbunden. Für die Teile des US-Establishments, deren Macht durch die Ausdehnung des nationalen Sicherheitsstaates nach dem Zweiten Weltkrieg exponentiell gewachsen war, hätte das Ende des Kalten Krieges den Verlust ihrer Existenzberechtigung bedeutet.

Diese Elite verwarf die Möglichkeit, die NATO schrittweise aufzulösen, so wie Russland den Warschauer Pakt aufgelöst hatte, und ein Klima der gegenseitigen wirtschaftlichen Zusammenarbeit zu fördern, das Eurasien zu einer der wohlhabendsten und blühendsten Wirtschaftszonen der Welt machen könnte.

Am 28. Oktober 2014 erklärte dazu Papst Franziskus: „Wir stecken mitten im Dritten Weltkrieg, allerdings in einem Krieg in Raten. Es gibt Wirtschaftssysteme, die, um überleben zu können, Krieg führen müssen. Also produzieren und verkaufen sie Waffen“. (15)

Der neokonservative Paul Wolfowitz entwarf als stellvertretender Verteidigungsminister die Leitlinien zur Verteidigungsplanung – sogenannte Wolfowitz-Doktrin. Sie wurde zum Auslöser, dass die NATO nach dem Kalten Krieg als Instrument der blutigen Aggression gegen Jugoslawien, Afghanistan, Irak und Libyen eingesetzt werden konnte. Der vom Westen vorbereitete Staatsstreich in der Ukraine im Jahr 2014 war ebenfalls ein Produkt der Doktrin.

Im August 1994 wurde im „Training and Doctrine Command 525-5“ die Stringenz und Kontinuität des amerikanischen Hegemoniestrebens unter dem Titel Volldimensionale Operationen für die strategische Armee im frühen 21. Jahrhundert deutlich definiert. Einer der hochkarätigen Verfasser war Paul Wolfowitz, Berater von George W. Bush und Stellvertreter von Donald Rumsfeld, ein wichtiger Förderer des „Kriegs gegen den Terror“, mit dem der Irak, Afghanistan, Libyen, Syrien, Libanon, Somalia, Sudan und der Iran dem Hegemonieanspruch der USA unterworfen werden sollten. Das alles dient dem Ziel der unipolaren Weltherrschaft und der „Full Spectrum Dominance“ des US-Militärs, und Vieles davon ist bis heute erfolgreich umgesetzt worden. In diesem Dokument wird eine dynamische Ära, eine Welt im Übergang beschrieben.

Anstatt den Kommunismus zu bekämpfen, werde man im 21. Jahrhundert gegen nationalen und religiösen Extremismus vorgehen müssen. Hatte man im 20. Jahrhundert dauerhafte Verbündete, so seien sie im 21. Jahrhundert nur noch Verbündete auf Zeit.

Die US-Armee solle sich darauf einstellen und zwei Prämissen beachten: „den rapiden technischen Wandel und die Neuordnung der Geostrategie“. Das moderne Kriegstheater setzt auf weiterentwickelte Technik wie Kampfroboter und Drohnen sowie auf „Non-Nation Forces“ und Söldnerarmeen, die sich an keine Gesetze halten müssen und nach dem gemessenen Erfolg bezahlt werden. Der Weg in den beabsichtigten Krieg führt nach dem Strategiepapier über die gezielte Destabilisierung des Staates, bei dem man zum eigenen Vorteil einen „Regime Change“ herbeiführen will.

Ein wichtiges Instrument dabei: Die „Operations other than War“ (OOTW) – gemeint sind Operationen vom Finanz- und Cyberkrieg über den Einsatz verdeckter Spezialeinheiten bis zum Drohnenkrieg und alle Facetten von Schattenkriegen.

In der Ukraine sind die im Dokument beschriebenen Eskalationsstufen gut zu beobachten: Aufruhr (Majdan), Krise (Slawjansk) und Konflikt (Krim). Die letzte Stufe wäre dann der Krieg, der dann am 24. Februar 2022 Realität wurde.

1999 hatte die NATO den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Jugoslawien ohne UN-Mandat geführt und damit gegen Völkerrecht und UN-Charta verstoßen. Von nun an wurde die Kriseninterventionsrolle dauerhaft auch ohne UN-Mandat verankert.

Auch hier waren geostrategische Interessen der USA der wirkliche Grund! Der Krieg gegen die Bundesrepublik Jugoslawien war geführt worden, um eine Fehlentscheidung von General Eisenhower aus dem 2. Weltkrieg zu revidieren. Eine Stationierung von US-Soldaten habe aus strategischen Gründen dort nachgeholt werden müssen, so Vertreter des US-Außenministeriums auf der Konferenz von Bratislava Ende April 2000 zu den Themen Balkan und NATO-Osterweiterung.

Es galt für die anstehenden NATO-Erweiterungen die räumliche Situation zwischen der Ostsee und Anatolien im Sinn der US-Ziele zu transformieren. Polen solle nach Norden und Süden mit demokratischen Staaten als Nachbarn umgeben werden, Rumänien und Bulgarien die Landverbindung zur Türkei sicherstellen und Serbien auf Dauer aus der europäischen Entwicklung ausgeklammert werden. (16) Das kurz nach dem Jugoslawien-Krieg gebaute US-Camp Bondsteel sichert die US-Militärpräsenz vom Kosovo aus bis nach Kaschmir auf 99 Jahre.

Der Terroranschlag vom 11. September 2001 ermächtigte den amerikanischen Präsidenten, einen permanenten Krieg gegen einen Feind zu erklären, der überall und nirgends war, der angeblich die amerikanische Lebensweise bedrohte, und Gesetze zu rechtfertigen, die diese Lebensweise im Namen des neuen weltweiten Krieges gegen den Terror zerstörten.

Im Jahr 2003, als die Bush-Regierung mit der falschen Behauptung, Saddam Hussein besitze Massenvernichtungswaffen, in den Irak einmarschierte, hatte diese Täuschung ausgedient.

Was war das wahre Ziel der unerbittlichen Kriege des Pentagons? Handelte es sich, wie von einigen vermutet, um eine Strategie zur Kontrolle der großen weltweiten Ölreserven in einer Zeit künftiger Ölknappheit? Oder steckte hinter der US-Strategie seit dem Ende des Kalten Krieges eine ganz andere, noch grandiosere Absicht?

Da geben die Bücher von Thomas Barnett Einsicht: Der Prüfstein für die Frage, ob die aggressive militärische Agenda der beiden Bush-Administrationen eine extreme Abweichung vom Kern der amerikanischen militärischen Außenpolitik war oder im Gegenteil den Kern der langfristigen Agenda bildete, war die Präsidentschaft von Barack Obama.

Nach der Annahme des Friedensnobelpreises Ende 2009 weitete er die Kriege aus und machte den Drohnenterror zu seinem Markenzeichen. Der völkerrechtswidrige Putsch im Februar auf dem Maidan 2014 war von ihm und Biden orchestriert worden.

Ein gutes halbe Jahr später wurde das US-Strategiepapier „TRADOC 525-3-1 Win in a complex world 2020-2040“ (17) vorgestellt.

Es propagiert die „full spectrum dominance“ der USA zu Land, zu Wasser und in der Luft. Als wichtigste Gegner werden die Konkurrenzmächte China und Russland genannt. (18)

Russland wird beschuldigt, imperial zu handeln und sein Territorium auszudehnen. Ein grotesker Vorwurf angesichts der Ausdehnung der NATO und der „farbigen Revolutionen“ in den ehemaligen Sowjetrepubliken, mit dem aber die Notwendigkeit der Stationierung amerikanischer Bodentruppen in Mitteleuropa begründet wird. An zweiter Stelle stehen gegnerische „regionale Mächte“ – z.B. der Iran.

Nun geht es um das, was der umtriebige langjährige US-Sicherheitsberater Zbigniew Brzezinski bereits Ende der 90er Jahre in „Die einzige Weltmacht“ formulierte: Die Beherrschung der eurasischen Landmasse.

Dieses Ziel ist seit dem 4. Dezember 2014 mit der US-Resolution 758 offizielle US-Staatsdoktrin, die seit dem 15. Januar 2015 von den europäischen Vasallen kritiklos mitgetragen wird. Die Resolution 758 war mit einer Geschwindigkeit verabschiedet worden, die in der Geschichte des amerikanischen Gesetzgebungsverfahrens ungewöhnlich ist. Nach nur 16 Tagen wurde sie mit 411 zu 10 Stimmen angenommen!

Noch am Tag der Verabschiedung der Resolution bezeichnete sie das Kongress-Urgestein Ron Paul auf seiner Homepage als „eines der übelsten Gesetze“ und als Kriegserklärung an Russland. Er sah in diesem 16-seitigen Gesetzentwurf reine Kriegspropaganda, die selbst Neo-Konservativen die Schamesröte ins Gesicht treiben müsste.

Diese Resolution wird seit dem 15. Januar 2015 von der europäischen Öffentlichkeit völlig unbemerkt mitgetragen. An diesem Tag übernahm das europäische Parlament mit einer 28-Punkte-Resolution weitgehend die US-Resolution 758. Darin verurteilt das EU-Parlament die „terroristischen Akte“ in der Ukraine und fordert die EU auf, einen Plan gegen den russischen “ Informationskrieg“ zu entwickeln sowie der Ukraine bei der Ausweitung ihrer Verteidigungskapazitäten zu helfen.

Vier Wochen später wurde von Merkel [ehemalige Deutsche Bundeskanzlerin], Hollande [ehemaliger Präsident Frankreichs], Poroschenko [vom 7. Juni 2014 bis zum 20. Mai 2019 Präsident der Ukraine] und Putin [Russischer Präsident] das Minsker Friedensabkommen ausgehandelt. Und vor knapp einem Jahr ließ Altkanzlerin Angela Merkel die erstaunte Weltöffentlichkeit wissen: „… das Minsker Abkommen war der Versuch, der Ukraine Zeit zu geben. Sie hat diese Zeit hat auch genutzt, um stärker zu werden, wie man heute sieht“. Daraufhin empörte sich der russische Präsident in seiner Neujahrsansprache: „Der Westen log vom Frieden, bereitete aber Aggression vor und gibt das heute offen und schamlos zu.“ Jede Vertrauensgrundlage ist zerstört.

Die Abhängigkeit der EU von Washington hat der ehemalige stellvertretenden Finanzminister unter Reagan, Paul Craig Roberts, einen Tag nach dem Brexit, am 24. Juni 2016, schonungslos offengelegt: „EU und NATO sind böse Institutionen, die von Washington geschaffen wurden, um die Souveränität der europäischen Völker zu zerstören.“ Diese Aussage hat mich zum „Schwarzbuch EU & NATO“ veranlasst. [Wolfgang Effenberger: „Schwarzbuch EU & NATO. Warum die Welt keinen Frieden findet“; erste Auflage 2020]

Ende Oktober 2022 verabschiedete die Biden-Administration die neue Nationale Sicherheitsstrategie.

Präsident Joe Biden schrieb dazu im Vorwort: „Seit den ersten Tagen meiner Präsidentschaft vertrete ich die Auffassung, dass unsere Welt an einem Wendepunkt steht. Die Art und Weise, wie wir auf die enormen Herausforderungen und die noch nie dagewesenen Chancen reagieren, mit denen wir heute konfrontiert sind und denen wir heute gegenüberstehen, wird die Richtung unserer Welt bestimmen und sich auf die Sicherheit und den Wohlstand des amerikanischen Volkes für die kommenden Generationen auswirken. In der Nationalen Sicherheitsstrategie 2022 wird dargelegt, wie meine Regierung dieses entscheidende Jahrzehnt nutzen wird, um Amerikas lebenswichtige Interessen zu fördern und die Vereinigten Staaten zu positionieren, um unsere geopolitischen Konkurrenten auszumanövrieren, gemeinsame Herausforderungen zu bewältigen und unsere Welt fest auf den Weg in eine hellere und hoffnungsvollere Zukunft zu bringen.“ (19)

Viele können diese Sätze nur als eine Kampfansage an den Rest der Welt empfinden – vor allem Russland, Nordkorea, Iran und China.

Als oberste strategische Prioritäten werden in dem Sicherheitspapier festgelegt: „Abbau der wachsenden vielfältigen multidisziplinären Bedrohung durch China, Abschreckung der von Russland ausgehenden Bedrohung Europas“. Es folgen Nordkorea und der Iran. Das entspricht exakt den Forderungen der US-Langzeitstrategie TRADOC 525-3-1 „Win in a Complex World 2020-2040“ vom September 2014.

Zur Umsetzung dieser Prioritäten gehören:

Integrierte Abschreckung,
Kampagnenführung [Propaganda, W.E.] und der
Aufbau eines dauerhaften Vorteils.

Weiter schließen die USA explizit jeden Verzicht auf einen nuklearen Erstschlag aus.

Die blutigen Konflikte in Osteuropa und Nah-Ost haben die Menschheit an die Schwelle zu einem globalen Nuklearkrieg katapultiert. Deeskalation und Diplomatie scheint es im Denken der Kriegsparteien nicht mehr zu geben.

Am 15. November 2022 erhielten Senatoren und Abgeordnete vom wissenschaftlichen Dienst des US-Kongresses eine Orientierungshilfe, in der aus der neuen Nationalen Sicherheitsstrategie zitiert wird: „Die Vereinigten Staaten sind eine globale Macht mit globalen Interessen. Wir sind in jeder Region stärker, weil wir uns auch in den anderen Regionen engagieren..“

Weiter heißt es im Kongresspapier: „…die politischen Entscheidungsträger der USA verfolgen das Ziel, das Entstehen regionaler Hegemonen in Eurasien zu verhindern… die militärischen Operationen der USA im Ersten und Zweiten Weltkrieg sowie zahlreiche militärische Operationen der USA und alltägliche Operationen seit dem Zweiten Weltkrieg … haben offenbar zu einem nicht geringen Teil zur Unterstützung dieses Ziels beigetragen.“ (20)

Es geht seit einem Jahrhundert vor allem darum, den Reichtum einer Gruppe von Tycoons in der Londoner City und an der Wall Street zu mehren. Ein Blick auf die aktuellen Finanzströme bestätigt das. So scheinen die Finanzeliten in den USA und in Großbritannien wenig Interesse an einer Beilegung des Ukraine-Konflikts zu haben.

Äußerst aufschlussreich ist in diesem Zusammenhang die Senatsanhörung vom 28. Februar 2023 in Bezug auf den Ukraine-Krieg. Senator Rick Scott fragte den 3-Sterne-General Keith Kellogg: „Aber warum hat Deutschland nicht seinen Teil zur tödlichen Hilfe beigetragen?“ „Ich glaube“, so der General“, Deutschland spielt in Europa im Moment keine Rolle mehr“.

Anschließend schwärmt der General dem Senator vor: „Wenn man einen strategischen Gegner besiegen kann und dabei keine US-Truppen einsetzt, ist man auf dem Gipfel der Professionalität; denn wenn man die Ukrainer siegen lässt, ist ein strategischer Gegner vom Tisch und wir können uns auf das konzentrieren, was wir gegen unseren Hauptgegner tun sollten, und das ist im Moment China…. Es ist China!!! wenn wir dabei scheitern, müssen wir vielleicht einen weiteren europäischen Krieg führen, das wäre dann das dritte Mal.“ (21) Nun, die USA scheitern gerade in der Ukraine!

Diese Anhörung wurde vom US-Senat übertragen. Hier ist sie wieder zu spüren, die angeblich von Gott vorbestimmte Sendung Amerikas.

Aus der ursprünglichen Philosophie des Manifest Destiny, des gottgewollten Auftrags, das Land westlich der ehemaligen Kolonien einzunehmen, wurde ein natürliches Recht auf Expansion abgeleitet. Der us-amerikanische Imperialismus und der Aufstieg zur Einzigen Weltmacht scheint zwangsläufig ein Ergebnis dieser Ideologie zu sein. (22)

Heute brodelt es im Balkan, in der Ukraine, in Armenien, in Nahost und in Afrika. Es sind genau die Verwerfungslinien, die 1914 in die Katastrophe des 20. Jahrhunderts geführt haben.

Mitten im Krieg, im Mai 1916, verständigten sich damals die Regierungen von Großbritannien und Frankreich im geheimen Sykes-Picot-Abkommen auf gemeinsame koloniale Ziele in Nahost.

Ohne Rücksicht auf ethnische und kulturelle Strukturen wurden Grenzen gezogen. Großbritannien erhielt das heutige Jordanien, den Irak und Teile Palästinas. Mit ein paar Federstrichen zerstörten damals die Briten und Franzosen die Konfliktsicherungsmechanismen der Osmanen im Nahen Osten. Das bedeutete das Ende des Friedens und war für die meisten Araber eine Katastrophe. In diesem Abkommen liegen die Wurzeln der heutigen Kriege und des heutigen Terrorismus im muslimisch-arabischen Spannungsbogen

Voraussetzung für einen tragfähigen Frieden wird es sein, den Weg in den Ersten Weltkrieg und die Kriegs-Ziele der damaligen Konfliktparteien so wahrhaftig wie möglich aufzuarbeiten. Der Jugoslawienkrieg ließ auch den Ungeist des polnischen Marschalls Pilsudski wieder aus der Flasche – Pilsudski strebte vor 100 Jahren einen von Polen dominierten Raum zwischen der Ostsee und dem Schwarzem Meer an.

Am 21. Juli 2021 verpflichteten sich die USA und Deutschland zur Sicherung der ukrainischen Souveränität und Energiesicherheit. Und darüber hinaus zum Ausbau der Drei-Meere-Initiative – hier ist jetzt noch die Adria hinzugekommen. Polen ist nun der geostrategische Anker des US-Flugzeugträgers in Europa.

In seiner Rede zu Lage der Nation, Ende Oktober 2023, beschwor US-Präsident Biden den Krieg in einer Weise, die viele Menschen in der Welt schaudern ließ. „Wir stehen vor einem Wendepunkt in der Geschichte – einem dieser Momente, in denen die Entscheidungen, die wir heute treffen, die Zukunft für die nächsten Jahrzehnte bestimmen werden. „Die Geschichte hat uns gelehrt“ so Biden, „dass Terroristen, die keinen Preis für ihren Terror zahlen, und Diktatoren, die keinen Preis für ihre Aggression zahlen, mehr Chaos, Tod und Zerstörung verursachen.“

Der kanadische Ökonom Michael Chossudovsky erinnert in diesem Zusammenhang an die Zahl der Toten durch die ununterbrochene Serie von Kriegen, Staatsstreichen und anderen subversiven Operationen der Vereinigten Staaten seit dem Ende des Krieges 1945 bis heute – eine Zahl, die auf 20 bis 30 Millionen geschätzt wird. (23)

Das sind etwa doppelt so viele Todesopfer wie im Ersten Weltkrieg. Und die beiden Länder, die heute als Feinde aufgelistet sind, waren im Zweiten Weltkrieg mit den Vereinigten Staaten verbündet.

Sie haben für den Sieg über die nationalsozialistische, faschistische Achse Berlin-Rom-Tokio den höchsten Preis an menschlichen Leben bezahlt – etwa 27 Millionen aus der Sowjetunion und 20 Millionen aus China, verglichen mit etwas mehr als 400.000 aus den Vereinigten Staaten.

Und am Ende seiner Rede an die Nation hob Biden hervor: „Wir sind die Vereinigten Staaten von Amerika – die Vereinigten Staaten von Amerika. Und es gibt nichts – nichts, was unsere Fähigkeiten übersteigt, wenn wir es gemeinsam tun. […] Möge Gott Sie alle segnen. Und möge Gott unsere Truppen beschützen.“

Was soll das für ein Gott sein, der die Truppen einer Nation beschützen soll, die auf den Knochen der gemordeten Ureinwohner blühen will? Heute möchten uns die gleichen Machteliten wie 1914 in einen Dritten Weltkrieg führen.

Und vor diesem Hintergrund forderte [der deutsche] Verteidigungsminister Pistorius am 29. Oktober in der [TV]Sendung ‚Berlin-direkt‘ einen „Mentalitätswechsel“ der Deutschen in Sicherheitsfragen: „Wir müssen uns wieder an den Gedanken gewöhnen, dass die Gefahr eines Krieges in Europa drohen könnte“. Könnte? Seit 1999 ist der Krieg nach Europa zurückgekehrt! Und seit Mai 2014 wird in der Ukraine gekämpft! Und nun verlangt Pistorius: „Wir müssen kriegstüchtig werden.“

Wir stehen immer noch vor den Trümmern und Traumata der deutschen Kriegstüchtigkeit im vorigen Jahrhundert! Es reicht ein für allemal! „Seien wir von dem Willen beseelt, dem Frieden der Welt zu dienen“, so wie es in der Präambel des Grundgesetzes steht.

Das amerikanische Hegemonialstreben und die angelsächsischen Kohäsionkräfte haben seit 173 Jahren die Vision des französischen Schriftstellers und Politikers Victor-Marie Hugo nicht wahr werden lassen. Er schrieb 1850: „Ein Tag wird kommen, wo Ihr Frankreich, Russland, Ihr, Italien, England, Deutschland, all Ihr Nationen des Kontinents, Euch eng zu einer höheren Gemeinschaft zusammenschließen und die große europäische Bruderschaft begründen Werdet. Ein Tag wird kommen, wo es keine anderen Schlachtfelder mehr geben wird als die Märkte, die sich dem Handel öffnen, und die Geister, die für Ideen geöffnet sind.“ (24)

Ja, und dieser Tag wird kommen! Der Athener Stratege Thukydides hat einen zeitlosen Rat für uns: „wer aber das Gewesene klar erkennen will und damit auch das Künftige, das wieder einmal, nach der menschlichen Natur, gleich oder ähnlich sein wird, der mag sie so für nützlich halten, und das soll mir genug sein: Zum dauernden Besitz, nicht als Prunkstück fürs einmalige Hören ist sie verfasst.“

Ächten wir den Krieg, den Bruder der Lüge! Streben wir nach Wahrhaftigkeit, der Schwester des Friedens!

____

Fußnoten:

1 https://dewiki.de/Lexikon/Joint_Vision_2020

2 https://globalbridge.ch/

3 https://www.tagesschau.de/ausland/europa/russland-etat-militaer-100.html

4 Report of the Special Committee on Investigation of the Munitions Industry (The Nye Report), U.S. Congress, Senate, 74th Congress, 2nd session, February 24, 1936,3-13

5 https://www.opensecrets.org/pres08/contrib.php?cid=N00009638

6 https://obamawhitehouse.archives.gov/the-press-office/2014/05/28/remarks-president-unitedstates-military-academy-commencement-ceremony

7 https://ia800508.us.archive.org/12/items/engdahl/engdahl-full-spectrum-dominance.pdf

8 Daniel Todman, Britain’s War: A New World, 1942–1947 (2020) p 744.

9 Bereits im Herbst 1945 sah der Plan mit Namen TOTALITY (JIC 329/1) einen Atomangriff auf die Sowjetunion mit 20 bis 30 Atombomben vor. Details in Kaku/ Axelrod 1987, S. 30–31

10 http://www.geocities.ws/films4/marshallplan.htm

11 Extension of Remarks of Hon. Hale Boggs of Louisiana in the House of Representatives Tuesday, April 27, Appendix to the Congressional Record 1948 pp A2534-5

12 https://internationalepolitik.de/de/nordatlantische-allianz

13 https://alphahistory.com/coldwar/reagan-policy-soviet-bloc-nations-1982/

14 https://globalsouth.co/2023/11/12/why-does-the-us-support-israel-a-geopolitical-analysiswith-economist-michael-hudson/

15 Mette; Norbert: “Wir stecken mitten in einem dritten weltkrieg“ https://books.google.at/books….

16 Abdruck in Effenberger, Wolfgang/Wimmer, Willy: „Wiederkehr der Hasardeure – Schattenstrategen, Kriegstreiber, stille Profiteure 1914 und heute“, Höhr-Grenzhausen 2014, S. 547

17 ARMY TRAINING AND DOCTRINE COMMAND FORT EUSTIS VA unter http://oai.dtic.mil/oai/oai?verb=getRecord&metadataPrefix=html&identifier=ADA611359

18 Wolfgang Effenberger: Der „Militärisch-Industrielle Komplex“ (MIC) oder die „Merchants of Death“ unter http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=23092

19 Biden-Harris-Administrations-National-Security-Strategy-10.2022.pdf

20 https://sgp.fas.org/crs/natsec/IF10485.pdf

21 https://www.congress.gov/118/crec/2023/02/28/169/38/CREC-2023-02-28-dailydigest.pdf; https://www.youtube.com/watch?v=tmmPHvlbdwI

22 Wolfgang Effenberger: „Pfeiler der US-Macht. Seefahrermentalität und Puritanismus“. Gauting 205, S. 348

23 „Von 1945 bis heute – 20 bis 30 Millionen Menschen von den USA getötet“, von Manlio Dinucci, Übersetzung K. R., Il Manifesto (Italien) , Voltaire Netzwerk, 21. November 2018, www.voltairenet.org/article204026.html

24 Douze discours, 1850

____

Hier finden Sie eine kurze Biographie und die Bücher, die Wolfgang Effenberger verfasste.

Der Beitrag „Full Spectrum Dominance“ – Herrschaftsstrategien von USA und NATO erschien zuerst auf Advocatus Veritas.

]]>
https://advocatus-veritas.com/de/full-spectrum-dominance-herrschaftsstrategien-von-usa-und-nato/feed/ 0
Bundesrepublik Deutschland am Scheideweg – Ohne Gewaltenteilung kein Rechtsstaat – Teil 3 https://advocatus-veritas.com/de/bundesrepublik-deutschland-am-scheideweg-ohne-gewaltenteilung-kein-rechtsstaat-teil-3/ https://advocatus-veritas.com/de/bundesrepublik-deutschland-am-scheideweg-ohne-gewaltenteilung-kein-rechtsstaat-teil-3/#respond Tue, 05 Mar 2024 11:18:49 +0000 https://advocatus-veritas.com/?p=287 von K. Mader – März 2024 zum ersten Teil zum zweiten Teil Teil 3: Arroganz oder Unkenntnis? – das Verhalten deutscher Politiker Äußerungen oder Handlungen einiger Politiker können Anlass zur Sorge geben. Bürger, die hier [...]

Der Beitrag Bundesrepublik Deutschland am Scheideweg – Ohne Gewaltenteilung kein Rechtsstaat – Teil 3 erschien zuerst auf Advocatus Veritas.

]]>
von K. Mader – März 2024

zum ersten Teil

zum zweiten Teil

Teil 3: Arroganz oder Unkenntnis? – das Verhalten deutscher Politiker

Äußerungen oder Handlungen einiger Politiker können Anlass zur Sorge geben. Bürger, die hier hellhörig sind und den Fragen um Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit Aufmerksamkeit schenken, mussten in der Bundesrepublik Deutschland in der Vergangenheit hin und wieder mit Ernüchterung feststellen, dass hochrangige Politiker offenbar keinerlei Kenntnis hierüber besitzen oder mit Arroganz und Gleichgültigkeit oder mit Verachtung für das Volk und den Staat ihr Amt ausüben.

Kanzleramtsminister kritisert öffentlich Gerichtsentscheidung

Ein Beispiel ist der ehemalige Kanzleramtsminister Helge Braun, der 2020 öffentlich Gerichtsentscheidungen zu den damaligen ‚CORONA-Schutzmaßnahmen‘ kritisierte. Dies tat er in einer Weise, die als Missachtung der richterlichen Entscheidung und Eigenständigkeit der Justiz durch ein Regierungsmitglied verstanden werden musste, wenn nicht sogar Einflussnahme auf Gerichte durch öffentlichen, medialen Druck.
Darauf gingen in der Folge sogar einige deutsche Medien auf diese Angelegenheit ein. Vonseiten des Deutschen Richterbundes erfolgten Erklärungen, wenngleich nicht mit einhelliger Bewertung. Dies zeigt, wie eine solche Äußerung eines Mitgliedes der Exekutive durch öffentliche Polarisierung möglichenfalls Druck auf die Rechtsprechung ausüben kann, wenn Bewusstsein für Rechtstaatlichkeit bei Regierungsmitgliedern fehlt.

(https://www.spiegel.de/panorama/justiz/helge-braun-in-der-kritik-verfassungsrechtliche-problematik-vollkommen-verkannt-a-b76bb61b-e2a7-4927-a01a-4f7b015f1dd1; https://de.linkedin.com/pulse/wenn-die-regierung-gerichte-kritisiert-dr-florian-toncar)

Kanzlerinnen-Machtwort und Regierungskriese in Thüringen in 2020

Ein herausragender Fall von Missachtung horizontaler wie vertikaler Gewaltenteilung, rechtsstaatlicher Ordnung wie auch antidemokratischer Anmaßung war der Fall „Merkel-Thüringischer Landtag-Kemmerich“, von Anfang Februar 2020.
Am 5. Februar 2020 wählte der Landtag in Erfurt im dritten Wahlgang den FDP-Kandidaten Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten, nachdem zuvor in zwei Wahlgängen der Kandidat der LINKEN, Bodo Ramelow, mit dem Versuch seine Wiederwahl zu erreichen, scheiterte. Es war offenkundig, dass dieses Ergebnis für Kemmerichs Wahl mit Stimmen der AfD-Fraktion zustande kam, da diese nicht ihren eigenen Kandidaten wählte, sondern überraschend geschlossen für Kemmerich stimmte. Dies ist eine unübliche Taktik, aber formal nicht zu beanstanden; es besteht kein Zwang, einen bestimmten Kandidaten zu wählen – so weit, so gut.
Einen Tag später meldete sich die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel aus einem Auslandsbesuch zu Wort und erklärte in Südafrika, die Wahl sei „unverzeihlich“, es sei „ein schlechter Tag für die Demokratie“. Die Wahl habe mit der Grundüberzeugung gebrochen, die für die CDU und sie persönlich gelte, nämlich, dass „keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD“ gewonnen werden sollten. Das Ergebnis müsse „rückgängig gemacht werden“. (Aus: Legal Tribune Online; https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-2bve420-angela-merkel-aeusserungen-thueringen-wahl-2020-verfassungswidrig/ , eingesehen am 1.8.2023)

Die Kanzlerin, die einerseits eine nach demokratischen Gepflogenheiten formal korrekt verlaufene Wahl zu achten hat, erklärte, diese Wahl müsse rückgängig gemacht werden, weil sie parteipolitischen sowie ihren eigenen Überzeugungen widerspräche.
Dazu kommt, dass sie als Bundeskanzlerin den im Grundgesetz als Staatsprinzip festgeschriebenen Föderalismus achten muss – die damit verbundene „vertikale Gewaltenteilung“ – und daher keinesfalls eine derartige Kommentierung oder gar Einmischung von ihrer Seite in Angelegenheiten eines Bundeslandes hinnehmbar sind. So soll es jedenfalls sein.

Doch damit nicht genug: Kanzlerin Merkel nutze anschließend mit entsprechenden Veröffentlichungen auf der Kanzler-Internetpräsenz wie auch auf anderen Regierungsseiten im Internet Ressourcen der Bundesregierung, um aus ihrem persönlichen Missfallen, parteipolitischen Motiven und Feindeligkeit gegenüber einer Oppositionspartei wie auch gegen die Wahl des Ministerpräsidenten Kemmerichs Stimmung zu schüren.
Sie missbrauchte damit, wie auch mit ihren Äußerungen zuvor, zum einen ihr Amt als Kanzlerin und die damit zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, um Parteiangelegenheiten beziehungsweise Parteistrategien öffentlich in einer harten Auseinandersetzung auszufechten. Damit verletzte sie auch in erheblichem Maße das Neutralitätsgebot.

Und weiter wurde in der Folge von verschiedenen Seiten darauf hingewirkt, dass der als Ministerpräsident frisch gewählte FDP-Politiker Kemmerich, dem im Landtag schon zu seiner Wahl gratuliert wurde, unter wachsendem Druck aus dem gesamten Bundesgebiet sein frisch errungenes Amt nach drei Tagen beschimpft und gedemütigt aufgab. (Wobei als Randnotiz daran erinnert werden soll, dass eine Abgeordnete der LINKEN Kemmerich einen Blumenstrauß, der wahrscheinlich ursprünglich für ihren Parteikollegen Ramelow vorgesehen war, zu Füßen warf. Dies wirft vor allem ein Licht auf das Demokratieverständnis und die mentale Verfassung in den Reihen der LINKEN.) Sogar Kemmersichs FDP-Parteichef, Christian Lindner, eilte nach Thüringen, um dahingehend auf ihn einzuwirken. Der lange Arm der Regierungschefin Merkel wirkte kraftvoll und streckte den Rechtsstaat und auch das Rechtsempfinden vieler Menschen zu Boden.

Kemmerich war ein Opfer der Anmaßung der Kanzlerin, die Gewaltenteilung, Rechtsstaat und Demokratie nach ihrem Belieben beiseiteschob. Schlussendlich standen er und seine Familie wegen ernstzunehmenden Bedrohungen aus dem linksextremen Lager unter Polizeischutz. Rasch erregte die gesamte Angelegenheit infolge der Kanzlerinnenintervention sogar international Aufmerksamkeit. Es ist keineswegs so, dass Merkel auf Unmut, Besorgnis oder Missfallen im Ausland wegen des Wahlvorganges reagierte. Nein, die Auslandsreaktionen waren eine Folge der so geschürten Aufregung hierzulande. Darstellungen in deutschen Leitmedien wollten ein anders Bild von Ursache und Auswirkung erwecken.

Somit erreichte die Kanzlerin Merkel, dass ein FDP-Politiker als Regierungschef in einem Bundesland zurücktrat, Thüringen damit auch für einen beträchtlichen Zeitraum von etwa sechs Wochen nicht im Bundesrat vertreten war und eine Regierungskrise in Thüringen folgte. Damit hat sie weniger der Alternative für Deutschland (AfD), sondern auch der Freien Demokratischen Partei (FDP) wie auch der eigenen Partei (CDU) geschadet. Vor allem griff Merkel den Rechtsstaat an.

Merkel erklärte nach der Wahl: „Zumindest gilt für die CDU, dass die CDU sich nicht an einer Regierung unter dem gewählten Ministerpräsidenten beteiligen darf. Es war ein schlechter Tag für die Demokratie.“
Der gesamte Vorgang war nicht nur ein schlechter Tag für die Demokratie; das, was Angela Merkel hiermit anrichtete, war schlecht für die Demokratie und verheerend für den Rechtsstaat insgesamt. Es war schlecht in einer gänzlich anderen Weise, als die Bundeskanzlerin dies meinte.

Infolge einer so entstandenen Regierungskrise war nun in Thüringen beinahe eine Neuwahl vonnöten. Die Reaktionen Kramp-Karrenbauers und Söders (CSU, Bayern) sowie die Empfehlung des CDU-Präsidiums für Neuwahlen in Thüringen nannte Merkel „insgesamt sehr wichtig“ für die große Koalition. (https://www.tagesspiegel.de/politik/das-ergebnis-muss-ruckgangig-gemacht-werden-4143196.html, eingesehen am 1.8.2023)

Dies wurde allerdings in Thüringen durch zahlreiche Einigungsgespräche, die zwischen den Landtagsfraktionen, unter Ausschluss der AfD-Fraktion, geführt wurden und die vereinbarte Wahl des vorherigen LINKEN-Ministerpräsidenten Ramelow abgewendet. Alles zusammen waren dies Vorgänge eines Rechtsstaates und einer funktionsfähigen Demokratie unwürdig.

Benachteiligung der ‚Alternative für Deutschland‘ – Organstreitverfahren beim Bundesverfassungsgericht

Noch nicht erwähnt wurde bis jetzt die Frage der Benachteiligung der ‚Alternative für Deutschland‘ und dass die AfD in der Folge beim Bundesverfassungsgericht in einem Organstreitverfahren klären ließ, ob eine Benachteiligung im Wettbewerb der Parteien vorläge. Merkel habe demzufolge in einseitiger Weise auf den Wettbewerb der politischen Parteien eingewirkt. „Der damit verbundene Eingriff in das Recht auf Chancengleichheit der Parteien aus Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 GG (Grundgesetz) sei weder durch den Auftrag des Bundeskanzlers zur Wahrung der Stabilität der Bundesregierung sowie des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland in der Staatengemeinschaft gerechtfertigt, noch handele es sich um eine zulässige Maßnahme der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Sie habe außerdem rechtswidrig staatliche Ressourcen eingesetzt, indem die Äußerung auf den Webseiten der Kanzlerin und der Bundesregierung dokumentiert wurden“. (Deutsch: Legal Tribune Online, Merkels Äußerungen zur Thüringen-Wahl 2020 verfassungswidrig) Das BVerG hat die Einwände der AfD in den beiden Punkten bestätigt und das Verhalten der Kanzlerin als verfassungswidrig eingestuft. Für Merkel, die zu dieser Zeit nicht mehr Kanzlerin war, folgte eine Rüge, mehr nicht.

Erwähnt werden sollte hierbei noch, dass dieses Urteil des Zweiten Senats des BVerG nicht einstimmig getroffen wurde, sondern mit fünf zu drei Stimmen zustande kam. Die Verfassungsrichterin Prof. Dr. Astrid Wallrabenstein gab ein Sondervotum ab: Wallrabenstein vertritt die Auffassung, „die Äußerung zu politischen Fragen solle allgemein keiner Neutralitätskontrolle durch das Bundesverfassungsgericht unterliegen,“ Regierungshandeln solle auch in Erwartung der Bürger gar nicht neutral sein. Regierungsarbeit sei in einer Demokratie stets politisch und in einer Parteiendemokratie eben parteipolitisch geprägt. „Eine neutrale, etwa Experten-Regierung“ sei „nicht die Erwartung des Grundgesetzes, sondern im Gegenteil Ausdruck eines Krisenphänomens.“ Ja, sie stellt die These auf, eine Neutralitätserwartung sei sogar schädlich, was sie darauf in einem sehr eigenen Logiksystem begründet. Allerdings kommt dieser Verfassungsrichterin offenbar an keiner Stelle in den Sinn, dass es für die „Rückbindung des Handelns von Regierungsvertretern an Parteien“, wie sie es nennt, eine Grenze geben muss.

Diese Grenze setzt allerdings dort ein, wo schwerwiegende Eingriffe in den Wettbewerb der Parteien festzustellen ist, die eine Behinderung und Verunglimpfung von Oppositionsparteien darstellen oder rechtsstaatliche Grundsätze betroffen sind. (Das Bestreben, eine Annullierung einer ordentlich zustandegekommenen Wahl zu betreiben, außen vorgelassen. Dies wurde hier vom BVerfG nicht behandelt.) Von derartigen Erwägungen sind die Gedanken der BVerfG-Richterin Wallrabenstein anscheinend völlig befreit. „Die Entscheidungen des BVerfG zu Äußerungsverboten von Regierungsmitgliedern schaden nach Ansicht von Wallrabenstein der demokratischen Willensbildung und ihrer Realisierung im parlamentarischen Regierungssystem. Aber: Wie würde die Bundesverfassungsrichterin Wallrabenstein sich wohl äußern, wenn die verabscheute Opposition in Form der Partei ‚Alternative für Deutschland‘ führende Regierungsverantwortung trüge? – Das wäre spannend in Erfahrung zu bringen – sähe sie in diesem Falle auch eine Neutralitätserwartung als schädlich an?

Offenbar konnte Wallrabenstein zwei weitere Richterkollegen überzeugen, die ständige Rechtsprechung des Gerichts ändern zu wollen. Doch es fehlte eine weitere Stimme: Bei einem Patt wären die Anträge der AfD abgewiesen worden.“ (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-2bve420-angela-merkel-aeusserungen-thueringen-wahl-2020-verfassungswidrig/; https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-2bve420-2bve520-aeusserungsbefugnis-bundeskanzlerin-merkel-afd-thueringen-wahl/)

Die Argumentation der Richterin Wallrabenstein in Gänze muss Besorgnis auslösen, dies beileibe nicht alleine bei Mitgliedern der ‚Alternative für Deutschland‘, sondern bei allen Deutschen. (In einem anderen Fall bezüglich EZB-Anleihenaufkäufe wurde Wallrabenstein im Januar 2021 wegen eines Interviews für die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung für befangen erklärt. – Bundesverfassungsgericht – Entscheidungen – Erfolgreiches Ablehnungsgesuch gegen eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts im Verfahren über den Erlass einer Vollstreckungsanordnung im „PSPP-Verfahren“; EZB-Verfahren: Richterin Wallrabenstein für befangen erklärt (faz.net))

Wallrabenstein wurde im Mai 2020 auf Vorschlag der Partei Die Grünen in das BVerfG gewählt und im Juni 2020 vom Bundespräsidenten ernannt. (https://taz.de/Neue-Richterin-am-Verfassungsgericht/!5682377/)

Die Geschehnisse in Thüringen von 2020 wie auch die Tatsache, dass für Angela Merkel ihr Handeln keinerlei spürbare Konsequenzen nach sich zieht und auch die Art, wie die Medienlandschaft im Wesentlichen in Deutschland darauf reagierte, zeigen das Bild eines weitgehend dysfunktionalen Rechtsstaates. Hieran ändert auch das Urteil des BVerG nichts nennenswert. Konsequenzen folgen bislang für keine der beteiligten Personen oder Parteien.

Im April 2023 bekommt Merkel die höchste Ehrenauszeichnung der BRD, das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik in besonderer Ausführung, verliehen. Diese Auszeichnung erhielten vor ihr nur zwei weitere Bundesbürger, beide ehemalige Bundeskanzler der CDU mit langer vorangegangener Amtszeit: Konrad Adenauer und Helmut Kohl. (Deutsche Welle: Angela Merkel erhält höchsten deutschen Orden; William Glucroft, 17.04.2023; eingesehen am 2.8.23) Die Auszeichnung bleibt sozusagen in der Familie…

Bei den hier geschilderten Beispielen handelt es sich um nur zwei aus der Bundesrepublik Deutschland.

Wählerernüchterung und „Politikverdrossenheit“

Und sowohl im Medienbetrieb wie auch aus dem Politikbereich wundert man sich vorgeblich darüber, dass in Thüringen – nicht nur dort – eine recht junge Oppositionspartei (die Alternative für Deutschland, AfD) bei Umfragen und Wahlen an Stärke gewinnt, einige andere Parteien, auch die CDU, an Zustimmung verlieren. Oder es wird demonstrativ darüber gerätselt, weshalb die Zahl der Nicht-Wähler bei vielen Urnengängen hoch ist. Nicht etwa Ablehnung der Demokratie, „Demokratieverdrossenheit“ oder „Demokratiefeindlichkeit“ als solches sind Gründe hierfür oder andere irreführende Darstellungen, wie es wiederholt in dürftigen Erklärungsversuchen vonseiten der führenden Politiker oder Medien hervorgebracht wird.

Es tragen mit Sicherheit sowohl Protesthaltung wie auch Resignation in erheblichem Maße zu bestimmtem Wählerverhalten bei. Wähler nutzen in einer repräsentativen Demokratie die naheliegenden (und seltenen) Möglichkeiten, um gegen Zustände ein Zeichen zu setzen. Ein Politikbetrieb, der selbst wenig Grenzen oder Regeln anerkennt, sich über den Rechtsstaat und das Rechtsempfinden hinwegsetzt, trifft zunehmend auf Ablehnung. Dies kann unter Umständen durch eine Protestwahl zum Ausdruck kommen.

In Teilen der deutschen Wählerschaft entwickelt sich Misstrauen gegenüber Parteien und der Demokratie. Das darf vor dem Hintergrund einiger Vorgänge und Entwicklungen nicht verwundern, nehmen viele Bürger eine deformierte Demokratie und Verflüchtigung des Rechtsstaates wahr, wenngleich die meisten von ihnen das nicht immer vollständig zu analysieren oder theoretisch zu erfassen vermögen. Zusätzliche Wählerbeschimpfung für „falsche“ Wahlentscheidungen oder Verunglimpfung von Bürgern, die gegen als Missstände empfundene Zustände demonstrieren, vervollständigt das ungünstige Bild in Deutschland.

Die inzwischen übliche unsägliche abfällige Weise, wie mit der Meinungsbildung und Stimmung der Deutschen in den „neuen Bundesländern“ (ehemalige DDR) umgegangen wird, sogar von „Ostbeauftragten“, wird einer Ursachenanalyse nicht im Geringsten gerecht, im Gegenteil. Man sollte vorrangig frei von ideologischen Anmaßungen darüber nachdenken, welches Bild der politische Betrieb der BRD bei den betreffenden Leuten abgibt, welcher Eindruck damit erzeugt wird.

In den vergangenen dreißig Jahren ist aus vielfältigen Gründen bei der Mehrheit der ehemaligen DDR-Bürger, nach der Angliederung der DDR an die BRD, eine wachsende Enttäuschung entstanden, angefangen mit der Abwicklungs- und Privatisierungspraxis durch die Treuhandanstalt. Redet man mit den Menschen, erkennt man diese Ernüchterung und Gründe dafür rasch; viele fragen sich, „Wofür sind wir damals auf die Straße gegangen, haben demonstriert für Freiheit – dafür…?!“

Und diese Enttäuschung hat beileibe nicht nur mit materiellen Folgen wegen Arbeitsplatzverlust, niedriger Rente, steigenden Kosten oder einem allgemeinen „Abgehängt-Sein“ zu tun. Dies zeigt lediglich, dass diejenigen, die solche Erklärungsmuster wiederholt hervorkramen, nicht bereit sind, offen zu analysieren und sich unfähig zeigen zur Erkenntnis.

Parteien und Personen, auch Journalisten und Fachakademiker, die Vorgänge wie in Thüringen 2020 anstoßen, befeuern, rechtfertigen, sich daran beteiligen oder wegducken, ohne sich der Tragweite oder gar der eigenen antidemokratische Geisteshaltung und Missachtung des Rechtsstaates bewusst zu sein, erzeugen beim Bürger kein Vertrauen; sie verspielen es.
Ähnliches gilt für Medien, die im Fall „Merkel-Thüringischer-Landtag-Kemmerich“ vorrangig darauf Bezug nahmen, ob und inwieweit der Umgang mit der AfD angemessen oder gerechtfertigt oder das fragwürdige taktische Wahlverhalten der AfD-Fraktion im Thüringischen Landtag selbst verwerflich war. Das kann man beiläufig sicherlich erörtern; dies sind jedoch nicht die entscheidenden Fragen, denen man im Zusammenhang mit der gesamten Causa nachgehen muss. Ausnahmen von Seiten der Leitmedien gab es wenige. Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) versuchte in einem Beitrag zumindest darzustellen, dass hierzu kontroverse Auffassungen bestehen können.
(https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2020/Thueringen-Was-heisst-hier-Demokratie,thueringen168.html)

Und man bedenke: Was wäre hierzulande wohl an Reaktionen aus Medienanstalten, Ministerien Parteizentralen oder von „Experten“ zu vernehmen gewesen, wenn ein vergleichbarer Vorgang, wie hier mit der Thüringen-Wahl, in einem anderen Land festgestellt worden wäre, vielleicht in Ungarn oder Russland? Wie schnell hätte sich da die Empörungsspirale in Deutschland gedreht? Aber bei uns, in Deutschland, ist das in Ordnung …

Diese zwei Beispiele von Helge Braun und der „CAUSA Thüringen“ könnte man durch zahlreiche weitere ergänzen. Auch könnte eine wissenschaftliche Untersuchung darüber, ob das Bundesverfassungsgericht immer neutral oder in einigen Fällen eher parteipolitisch oder ideologisch geprägt arbeitet, sicherlich Ernüchterndes zutage fördern.

Schlussbetrachtung

Eine Vielzahl von Bürgern sieht die Demokratie zunehmend als mangelhafte oder gar schlechte und abzulehnende Staats- oder Regierungsform an, so zumindest ist es hin und wieder aus Umfragen oder Mediendarstellungen zu erfahren. Dies rührt vor allem daher, dass wir es hier mit einer „gelenkten“, deformierten Demokratie unter voranschreitender Auflösung des Rechtsstaates zu tun haben. Viele Leute nehmen das wahr, ohne es immer durchgehend zu analysieren und theoretisch zureichend zu durchschauen, wie oben schon gesagt.

Daher folgt häufig grundsätzliche Ablehnung, welche als extremistische Haltung, Radikalität oder sogar Ablehnung des Staates gedeutet wird. Mit solchen Kurzschlussurteilen tut man sehr vielen Bürgern Unrecht und hintertreibt jegliche Möglichkeit zur Ursachenforschung. Was viele Bürger hier tatsächlich ablehnen, ist nicht die Demokratie als solches oder gar die freiheitlich-demokratische Grundordnung, wie man es jeder Art von Opposition voreilig unterstellt. Bürger lehnen eine entstellte Demokratie ab, die nicht das hält, was sie verspricht und nicht das ist, was sie vorgibt zu sein.

Wähler werden zu Statisten in einem festgefügten System. Der Souverän aus dem Grundgesetz sieht sich zunehmend als lästiges Beiwerk oder Störfaktor degradiert. Eine steigenden Anzahl an Bürgern erkennt dies und weiß, dass vieles grundsätzlich falsch läuft. Die Bürger im Allgemeinen verfügen derzeit über keine angemessene oder wirksame Möglichkeit, nötige Änderungen zu veranlassen oder herbeizuführen.
Zunächst einmal ist es vonnöten, dass eine Vielzahl von Bürgern sich mit der Thematik vertraut macht und ein Bewusstsein für die Lage entwickeln. Daraus können womöglich wirksame Initiativen entstehen. Eine besondere Rolle käme hierfür auch den Leitmedien zu, wobei man anmerken muss, dass in den vergangenen Jahren kein Anzeichen dafür zu vernehmen ist, dass diese gewillt sind, sich den Fragen zur Rechtsstaatlichkeit oder anderen heiklen Fragen eingehend und kritisch zu befassen, eher im Gegenteil. Sie übernehmen die Aufgabe zu verschleiern oder falsche Interpretationen zu liefern und sind daher eher ein wesentlicher Teil des Problems.

Wie könnten Verbesserung in Sachen Gewaltenteilung erreicht werden? – denkbare Schritte in die richtige Richtung

Es drängt sich die Frage auf, ob oder in wieweit sich zu dem Zustand der Gewaltenteilung und der Schieflage rechtsstaatlicher Ordnung Maßnahmen erdenken lassen, die eine Gewaltenteilung aus der Welt der Theorie, der Annahme und der Behauptungen in die Wirklichkeit überführen lassen. Es sind Änderungen denkbar, die für erste Schritte als nicht allzu kompliziert und weitreichend anzusehen sind.

  1. Trennung von Abgeordnetenmandat und Regierung: Es ist eine der einfachen Maßnahmen, dass gewählte Abgeordnete, sollten sie in eine Regierung berufen werden, ihr Abgeordnetenmandat aufgeben. Ein Listenkandidat der Partei kann dafür nachrücken. Im Falle, dass ein mit der Erststimme direkt gewählter Abgeordneter in die Regierung berufen wird, sollte gegebenenfalls der nächste Listenkandidat seiner Partei aus seinem Bundesland nachrücken.
  2. Die Trennung von Parteifunktion und Regierung: Man kann darüber nachdenken, die gesetzliche Trennung zwischen Parteiamt und Bundestags- oder Landtagsmandat zu fordern. Auch als Lehre aus der CAUSA Thüringen, 2020, wäre dies eine wichtige Maßnahme, um die Trennung von Parteipolitik und Regierungsamt formal weitgehend zu erreichen. Äußerungen und Handlungen als Parteimitglied und parteistrategische Erklärungen müssen Regierungsangehörigen untersagt sein, im deutlichen Gegensatz zu der fragwürdigen Erklärung der Verfassungsrichterin Wallrabenstein. Eine solche Trennungslinie zwischen „Amt und Kabinett“ ist als wichtiger anzusehen, als Parteiamt und Parlamentsmandat zu trennen.
  3. Soll die BRD rechtsstaatliche Strukturen erhalten, ist es unumgänglich, Schritte zu gehen, um die Unabhängigkeit der Justiz herbeizuführen. Vorschläge dazu gibt es, so vom ‚Ausschuss für Recht und Menschenrechte‘ des Europarates, wie zuvor genannt. So wäre beispielsweise die Schaffung eines eigenen Justizrates als Selbstverwaltungsorgan und von der Regierung unabhängige obere Aufsicht über das Gerichtswesen eine Möglichkeit, um die Justiz, in erster Linie die Rechtsprechung, vom Justizministerium und dem Regierungszugriff zu entkoppeln. (Vorwürfe politisch motivierter Missbräuche des Strafrechtssystems in den Mitgliedstaaten des Europarats: https://assembly.coe.int/nw/xml/xref/xref-xml2html-en.asp?fileid=12276&lang=en) Eine nötige Grundgesetzänderung hierfür sollte keine allzu hohe Hürde sein, nachdem in den vergangenen Jahren zahlreiche und oft weitreichende Grundgesetzänderungen erfolgten.
  4. Ebenso muss das Wahlverfahren und die Kandidatenauswahl für die Bundesverfassungsrichter tiefgreifend reformiert werden. So sollten Bewerbungen zu Kandidaturen für das BVerfG oder Vorschläge von parlamentsfremden Gruppen ermöglicht werden, und das Vorschlagsrecht von Parteien beziehungsweise Parlamentsfraktionen muss entweder stark begrenz oder nach Möglichkeit gänzlich aufgehoben werden. Die Wahl neuer Verfassungsrichter sollte, sofern überhaupt, allenfalls zum Teil und vorläufig weiterhin durch den Bundestag und Bundesrat erfolgen. Richter allgemein müssen durch den genannten, zu schaffenden Justizrat beziehungsweise durch ein eigenes Gremium bestimmt werden, unabhängig von Parlament und Parteieneinfluss; das kann auch für die Verfassungsrichter gelten.
  5. Die Abschaffung der Parlamentarischen Staatssekretäre sollte eine der ersten Maßnahmen sein, mit welcher eine Trennung zwischen den Staatsgewalten wirksam vorangebracht werden kann. Sollten Minister persönliche Staatssekretäre als direkte Mitarbeiter und Vertraute benötigen, kann gegebenenfalls parlamentarisch darüber befunden werden, ob sie für ihre Amtszeit externe und parlamentsneutrale (möglichst sogar parteiungebundene) persönliche vertraute Fachleute im Ministerium für die Dauer der Legislaturperiode beschäftigen können.
  6. Die Parteienfinanzierung durch staatliche Mittel und Großspenden ist ein weiteres Thema. Die finanzielle Selbstbedienung, die einflussreiche Parteien im jetzigen System vorfinden, ist ein untragbarer Zustand. So sollte die Finanzierung auf ein geringes Maß gesetzlich begrenzt oder gänzlich beendet werden. Die Transparenz bezüglich Parteikapital und Spendeneingänge muss vergrößert werden. Vor allem über Unternehmensbeteiligungen und unternehmerische Einkünfte von Parteien ist öffentlich in Jahresberichten Rechenschaft abzulegen. Zeitungsverlage, an denen politische Parteien als Eigentümer beteiligt sind oder die sich vollständig in der Hand einer Partei befinden, müssen auf dem Titel eine deutliche erkennbare Kennzeichung erhalten, dass sie unter dem Einfluss einer Partei stehen und eine Beteiligung besteht.
  7. Ein schwerer Fall und im Ganzen womöglich unzureichend reformierbar ist der Verfassungsschutz (BfV und LfV) beziehungsweise das Netzwerk von Bundes- und Länderverfassungsschutzämtern. Vorläufig sollte zumindest das Wahlverfahren der Verfassungsschutzpräsidenten geändert werden. Mittelfristig muss der VS insgesamt auf den Prüfstand gestellt werden.

Gewohntes fällt nicht auf, so bemerken offenkundig sehr viele Betroffene oder Verantwortliche nicht, welche eklatante Schieflage bezüglich rechtsstaatlicher Grundsätze in Deutschland aber auch einigen anderen westlichen Ländern herrscht – oder man will es nicht sehen. Auch Journalisten scheint ein Bewusstsein für rechtsstaatliche Grundlagen abhandengekommen zu sein, wobei eine mangelhafte Allgemeinbildung, Mangel in der Ausbildung beziehungsweise im Journalismus-Studium, unzureichende politische Bildung sowie ideologische Blendung von Bedeutung sein können.

Alleine der politische Wille für solche erste und entscheidende Schritte zur Änderung muss vorhanden sein. Darin ist wahrscheinlich das größte Problem auszumachen, denn eine große Anzahl an Personen mit Einfluss und oft hochdotierten Posten haben sich in einem System eingerichtet und werden ein System, in dem sie erfolgreich waren, nicht bereitwillig umbauen.
Was die Schwierigkeiten und die Mängel des Staatsaufbaus und der alltäglichen politischen Praxis in der BRD (aber auch in anderen westlichen Staaten) betrifft, werden hier einige wesentliche Punkte nur angerissen und nicht weit genug ausgeführt. Sinn dieser Betrachtung ist es vorrangig, zunächst eine Sensibilisierung für die Fragen der rechtsstaatlichen Prinzipien zu erreichen. Zu einigen erwähnten Aspekten ist selbstverständlich eine tiefergehende Analyse vonnöten, um Zusammenhänge und Auswirkungen herauszuarbeiten. Diese Aufgabe kann ein Blog-Beitrag nicht erfüllen.
Der Fokus muss immer auf den Rechtsstaat und die Teilung der drei klassischen Staatsgewalten liegen.

Montesquieu wird missachtet – es lebe Montesquieu!

zum ersten Teil

zum zweiten Teil

___

weitere Quellen:

Die neue kleine Oppositionspartei Die BASIS („Basisdemokratische Partei Deutschland“) hat einen Beitrag zur Gewaltenteilung in Deutschland veröffentlicht: Die Gewaltenteilung – Schutzschild für Demokratie und Rechtsstaat? – dieBasis | Basisdemokratische Partei Deutschland (diebasis-partei.de)

https://www.gewaltenteilung.de/gewaltenteilung-in-deutschland-die-steckengebliebene-reform/
https://www.wissen.de/bildwb/charles-de-montesquieu-vater-der-modernen-verfassung
https://www.lernhelfer.de/schuelerlexikon/politikwirtschaft/artikel/charles-louis-de-secondat-baron-de-la-brede-et-de
https://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/planet-wissen-wdr/video-friedrich-der-grosse-und-voltaire-100.amp
https://www.gewaltenteilung.de/staatsanwaltschaft-und-gewaltenteilung/
https://www.tagesschau.de/inland/bundesverfassungsgericht-195.html

https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Das-Gericht/Organisation/organisation_node.html
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-890468 (Staatssekretäre)
https://www.juraforum.de/lexikon/gewaltenteilung-horizontal-vertikal
https://www.dadalos.org/deutsch/Demokratie/Demokratie/Grundkurs3/Gewaltenteilung/gewaltenteilung.htm
https://www.bpb.de/themen/politisches-system/24-deutschland/40460/gewaltenverschraenkung/
https://www.morgenpost.de/politik/article237745281/justiz-unabhaengigkeit-richter-deutschland.html
https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/richterbund-weist-kritik-des-kanzleramtsministers-an-urteilen-zu-corona-massnahmen-zurueck-a3230384.html
http://www.cleanstate.de/Behaupteter%20politisch%20motivierter%20Missbrauch%20des%20Strafrechtssystems%20in%20Mitgliedstaaten%20des%20Europarats.html
https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/prof/OEF004/Aktuelles_Semester_-_Guenzel/Erasmus.Staatsorga/StOrg_Rechtsstaatsprinzip.WS.12.13.Internet.pdf
(Johanna Eidenberger: Montesquieu und die Gewaltenteilung; Seminararbeit, Johannes Kepler Universität Linz, Mai 2002 https://www.ph-online.ac.at/ph-ooe/voe_main2.getVollText?pDocumentNr=45850&pCurrPk=4207)
„Ernennung, Amtszeit und Beförderung von Richtern und Staatsanwälten“. Zur Rechtslage in Deutschland hinsichtlich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, Aktenzeichen: WD 7 – 3000 – 043/22; Abschluss der Arbeit: 31.05.2022, Fachbereich: WD 7: Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht, Bau und Stadtentwicklung https://www.bundestag.de/resource/blob/902980/fa44b4a2bd35820f5a087513c2bc7207/WD-7-043-22-pdf-data.pdf
https://de.wikipedia.org/wiki/Regierungskrise_in_Th%C3%BCringen_2020
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/urteil-afd-klage-merkel-bundesverfassungsgericht-100.html
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/verfassungsschutz-merkel-soll-kritiker-als-maassen-nachfolger-verhindert-haben-15917477.html
https://www.rnd.de/politik/haldenwang-haette-nicht-praesident-werden-sollen-2Z5CB5IRGDPNE7OWO2HCADCJ5M.html

*

Der Beitrag Bundesrepublik Deutschland am Scheideweg – Ohne Gewaltenteilung kein Rechtsstaat – Teil 3 erschien zuerst auf Advocatus Veritas.

]]>
https://advocatus-veritas.com/de/bundesrepublik-deutschland-am-scheideweg-ohne-gewaltenteilung-kein-rechtsstaat-teil-3/feed/ 0
Friedensinitiative und Hintergründe zum UKRAINE-Krieg https://advocatus-veritas.com/de/friedensinitiative-und-hintergruende-zum-ukraine-krieg/ Mon, 04 Mar 2024 18:09:39 +0000 https://advocatus-veritas.com/?p=240 Briefe und Erläuterungen von Generalmajor außer Dienst, Gerd Schultze-Rhonhof – Appell für Friedensverhandlungen, gegen das weitere Anheizen des Krieges Am 24. Dezember 2023 schrieb Gerd Schultze-Rhonhof an die Parteivorsitzenden, Generalsekretäre der Parteien, Fraktionsvorsitzende im Deutschen [...]

Der Beitrag Friedensinitiative und Hintergründe zum UKRAINE-Krieg erschien zuerst auf Advocatus Veritas.

]]>
Briefe und Erläuterungen von Generalmajor außer Dienst, Gerd Schultze-Rhonhof – Appell für Friedensverhandlungen, gegen das weitere Anheizen des Krieges

Am 24. Dezember 2023 schrieb Gerd Schultze-Rhonhof an die Parteivorsitzenden, Generalsekretäre der Parteien, Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag und Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer eine eindringliche Botschaft.

Am 2. Februar 2024 folgte ein Brief an die Öffentlichkeit, nachdem sich zeigte, dass die angeschriebenen Politiker sich, bis auf zwei Ausnahmen, weder um eine Antwort bemühten und schon gar nicht auf die Friedensinitiative eingehen.

Zu beiden Schreiben hat der Generalmajor a. D., Schultze-Rhonhof, ausführliche, erläuternde Anlagen mitgesandt. Hier werden die beiden Schreiben und die Anlagen veröffentlicht, um die dahinter steckenden Gedanken, Beweggründe und vor allem die so dargelegten Hintergrundinformationen einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen.

Es handelt sich also im Folgenden um das Wissen und die Ansichten von Gerd Schultze-Rhonhof. Am Ende finden Sie einen Verweis auf eine Beschreibung zu seiner Person. Die Veröffentlichung hier erfolgt im Einvernehmen mit dem Verfasser.

  1. Brief an die Öffentlichkeit, Februar 2024
  2. Brief an die genannten Politiker, Weihnachten 2023
  3. Anlage mit ausführlichen Erläuterungen und Hintergründen
  4. Anlage: Entwurf eines Friedensvertrages

___________________________________________________________________________

1. Brief an die Öffentlichkeit

Brief an die Öffentlichkeit, von Februar 2024

Gerd Schultze-Rhonhof 39340 Haldensleben, den 2.2.2024
Generalmajor a. D.

Meine Damen und Herren

Ich habe nicht 37 Jahre als Soldat gedient, um Deutschland den Frieden zu bewahren, und um jetzt kommentar- und tatenlos zuzusehen, wie Deutschland langsam, aber wahrscheinlich auf eine aktive Teilnahme an einem fremden und sinnlosen Krieg zugesteuert wird. Unsere „Heiligen Drei Könige“, Herr Bundeskanzler Scholz, Herr Minister Lindner und Herr Minister Dr. Habeck haben in ihren jungen Jahren zunächst alle den Wehrdienst für Deutschlands Recht und Freiheit und die Bewahrung unserer Demokratie verweigert. Sie geben nun weit mehr als 10 Milliarden Euro Steuergelder pro Jahr für das „Recht“, die „Freiheit“, die „Demokratie“ und die Westlichen Werte in einem fremden Staat aus, der weder eine Demokratie ist noch Westliche Werte vertritt. Sie verlängern mit unseren Steuergeldern und dem Blut fremder Wehrpflichtiger einen inzwischen sinnlos gewordenen Krieg.
Die Ukraine ist mitnichten eine Demokratie und ihre Werte sind nicht die unseren. In der Ukraine sind 11 Oppositionsparteien verboten. Selenskyj hat die terminlich für März 2024 anstehenden Präsidentschaftswahlen untersagt. In der Ukraine sind alle Medien gleichgeschaltet. Aus der Ukraine heraus sind keine ukraine-kritischen Berichte deutscher Journalisten zugelassen (aus Moskau heraus sind russlandkritische Kommentare deutscher Journalisten durchaus üblich). In der Ukraine sind politische Morde an der Tagesordnung (laut der 3-Wochen-Protokolle der Bundeszentrale für Politische Bildung bis Kriegsbeginn). Die Ukraine und Russland sind gemeinsam die zwei korruptesten Staaten Europas (laut Transparency International). Der Freikauf vom Wehrdienst ist in der Ukraine genauso üblich wie in Russland. Die Ukraine steht mit ihrem Sündenregister von Brüchen von Staatsverträgen und von Verletzungen von UN-Konventionen und internationalen Chartas dem russischen Register in Häufigkeit und Schwere in nichts nach. Die Art und Häufigkeit von ukrainischen Kriegsverbrechen sind denen von russischer Seite gleich, lediglich der Missbrauch kriegsvölkerrechtlich geschützter humanitärer Einrichtungen als Schutzschilde für kämpfende Truppen kommt allein auf ukrainischer Seite vor (laut Bericht des OSZE vom 29.6. 2022).
Diese Ukraine ist weder eine Demokratie noch steht sie für unsere Werte, wie uns die deutschen Medien und die Mehrheit unserer Parteien vortäuschen. Die uns von offizieller Seite präsentierte Interpretation, dass die Ukraine unsere Werte mitverteidigen würde, ist so töricht wie Strucks „Deutschland-Verteidigung am Hindukusch“ es war. Ich erwarte von den ehemaligen Wehrdienstverweigerern im Bundestag und in der Bundesregierung, dass sie sich – treu ihrer früheren Friedensgesinnung – aktiv für ein schnellstmögliches Ende des Krieges in der Ukraine einsetzen und sich von ihren unrealistischen Phantom-Vorstellungen eines Ukraine-Sieges lösen. Von allen anderen Regierenden und Parlamentariern erwarte ich das Gleiche. Die Vorstellung einer möglichen Wiedervereinigung von zwei zerstrittenen und sich inzwischen hassenden Teilen eines Staatsvolks, die bereits vor dem russischen Einmarsch 8 Jahre Krieg gegeneinander geführt haben, zu einer zukünftigen Ukraine alten Umfangs ist der Traumtanz von Narren. Zum Eifer der Mehrheit der deutschen Parteien, den Ukrainern mit Geld und Waffenlieferungen doch noch zu einem Sieg zu verhelfen, fällt mir ein Ausspruch des russischen Generalleutnants Alexander Lebed ein, der im ersten Tschetschenienkrieg gesagt hat: „Lassen Sie mich eine Kompanie aus den Söhnen der Elite rekrutieren und der Krieg wird am nächsten Tag vorbei sein“. (Lebed war 1996 erfolgloser Präsidentschaftskandidat in Russland.)
Die zweite Frage, um die es hier geht, ist, ob die Russische Föderation seit ihrem Rückzug aus Mitteleuropa den Westen oder auch nur ein NATO-Land oder ein anderes Nachbarland nach Ende des sowjetischen Zerfallsprozesses tatsächlich bedroht hat. Dieser Frage werde ich ausführlich in der Begründung zum jetzt nachfolgenden Brief an die Damen und Herren Politiker beantworten. Diese Begründung folgt als Anlage 1 zu dieser Mail.
Seit dem 15. August 2022 habe ich versucht, hunderte von Abgeordneten über die Vorgeschichte des russischen Einmarschs und die Vorgänge innerhalb der Ukraine aufzuklären. Dann habe ich beim Herrn Bundeskanzler und ehemaligen Kanzlern und Spitzenpolitikern mit noch offenen Gesprächskanälen zu Moskau eine deutsche Initiative zu einem raschen Kriegsende vorgeschlagen. Meinen letzten Versuch habe ich Weihnachten 2023 mit dem nun nachfolgenden Brief an Mitglieder der Bundesregierung, die Fraktionsführer aller Parteien im Bundestag, an alle Parteichefs und Generalsekretäre und an alle Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder geschickt. Mit Zustimmung und überhaupt geantwortet haben nur zwei Parteichefs auf den Seitenrängen des Plenarsaals, aber mit der Mitteilung, sie könnten nichts ausrichten. Soeben erhalte ich die höfliche, aber ablehnende Antwort des Vorsitzenden der größten Oppositionspartei [Anm.: Christlich Demokratische Union, CDU], dessen Verschweigen und Übergehen der langen Vorgeschichte des Krieges ich nicht akzeptieren und dessen Unterstellungen gegenüber Putin ich weitgehend nicht bestätigen kann. Angeblich bewiesene, aber unberechtigte Unterstellungen gehörten übrigens auch zuhauf zum Zündstoff der zwei Weltkriege. Trotz aller Höflichkeit macht die Antwort den Eindruck, dass ihr Autor die Begründung meines Vorschlags (Anlage 1) überhaupt nicht gelesen hat.
Ein Teil des deutschen Volks ist es inzwischen Leid, nicht über die Hintergründe des Ukraine-Kriegs informiert zu werden und jährlich bei knappen eigenen Haushaltskassen 10 bis 15 Milliarden Euro in einen sinnlosen, fremden Krieg und das weitere Sterben von Zigtausenden von Ukrainern und Russen zu investieren. Wenn die deutsche Regierung unter Missachtung deutscher Interessen riskiert, dass der Ukraine-Krieg – wie ursprünglich auch von Bundeskanzler Scholz befürchtet – zu einem Flächenbrand ausufert und auch Deutschland einbezieht, muss das Volk selbst die Regierung an ihre erste Pflicht erinnern. Bisher ist die überwiegende Mehrheit der deutschen Politiker in erster Linie an einem Sieg der Ukrainer und einer Niederlage der Russen interessiert und erst nachrangig an einem Frieden. Bitte lesen Sie meinen Weihnachtsbrief an die „Politik“ und reichen Sie meine Gedanken an andere Interessierte weiter. Und versuchen Sie, ihre Abgeordneten von der aufgezeigten Möglichkeit eines baldigen Kriegsendes zu überzeugen.


Ihr Gerd Schultze-Rhonhof

_________________________________________________________________________

2. Brief an die Politiker, 24.12. 2023

Gerd Schultze-Rhonhof                                        [Anschrift]

Generalmajor a. D.                                                            

Dieser Brief ging

an alle Damen und Herren Parteivorsitzenden, Generalsekretäre der Parteien, Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag und Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer.

Anrede!

Der Ukraine-Krieg tobt bald zwei Jahre und es ist kein Ende abzusehen, auch kein praktikabler Anstoß aus Deutschland, der ein baldiges Kriegsende herbeizuführen könnte.

Nachdem ich mich in dieser Frage erfolglos und ohne Antwort mit einem Vorschlag an Herrn Bundeskanzler Scholz und an den Herrn Fraktionsvorsitzenden der SPD im Deutschen Bundestag gewendet hatte, schreibe ich diesen Brief nun an alle deutschen Parteivorsitzenden, die Fraktions- und Gruppenvorsitzenden im Deutschen Bundestag, die Generalsekretäre der Parteien und die Damen und Herren Ministerpräsidenten der Länder mit der Bitte, die Bundesregierung zur Vermittlung einer raschen Friedenslösung im Sinne des folgenden Vorschlags (Anlage 2) zu drängen.

Der Ukraine-Krieg ist bei nüchterner Berechnung und Betrachtung von keiner der beiden Kriegsparteien zu gewinnen, es sei denn, er ufert doch noch zu einem „Dritten Weltkrieg“ aus. Trotzdem alimentieren die USA, die NATO, die EU und innerhalb der genannten Staatengemeinschaften mit zuvorderst die Bundesrepublik Deutschland den Krieg, als sei er durch die Ukraine zu gewinnen. Das ist Beihilfe zur militärischen Konkursverschleppung der Ukraine und die bewusste Inkaufnahme der Fortsetzung der massenhaften Tötungen und Zerstörungen im Kriegsgebiet. Es wirkt so, als wähnten sich die in Deutschland führenden politischen Kräfte noch immer vor die militärische Wahl „Russland oder Ukraine“ gestellt. Dabei sollten wir uns bewusst der politischen Wahl „Krieg oder Frieden“ stellen. Beides zusammen, ein militärischer Sieg nur einer Kriegspartei und ein auf Dauer haltbarer und Versöhnung stiftender Friede ist nicht zu haben.

Bei nüchterner und objektiver Betrachtung stehen Deutschland und unsere europäischen Bündnispartner bisher vor acht (neuerdings 9) theoretisch möglichen Entwicklungen. Alle bisher dabei offenen Optionen verheißen ein schlechtes Ergebnis. Keine endet bei etwas Besserem als bei einem eingefrorenen Waffenstillstand. Keine der Optionen führt zu einem echten Frieden. Die NATO, die EU und mit beiden Deutschland befinden sich mit ihrer bisherigen Ukraine-Politik in einer Sackgasse.

Die erwähnten 8 (neuerdings 9) theoretischen Möglichkeiten sind:

  1. Russland siegt in dem Sinne, dass es die Herrschaft über die Ukraine übernimmt. Dann befinden sich Deutschland und der Westen einerseits und Russland andererseits wieder zu beiderseitigem Nachteil auf sehr lange Zeit in einem Kalten Krieg gegeneinander.
  2. Die Ukraine siegt in dem Sinne, dass sie alle bisher von Russland besetzten Gebiete zurückerobert. Dann droht den ca. 8 Millionen russischen Staatsangehörigen der Ukraine eine furchtbare Verfolgung und Bestrafung. Staatspräsident Selenskyj hat das mehrfach angekündigt. Und Deutschland droht die nächste Flüchtlingswelle.
  3. Es gibt ein militärisches Patt auf dem Schlachtfeld ohne anschließende einvernehmliche Friedenslösung. Dann stehen wir vor einer europäischen „Korea-Lösung“ mit Kaltem Krieg und dauerhaftem Gefahrenherd in Europa.
  4. Der Krieg wird ohne Patt und Sieg endlos fortgesetzt. Dann werden noch Hunderttausende von Ukrainern und Russen sinnlos sterben und verstümmelt. Die Ukraine wird weiter zerstört und Deutschland wird ohne Ende weiterzahlen und Waffen in die Ukraine liefern.
  5. Es wird verhandelt. Dann gibt es bei den bisher vorgebrachten gegenseitigen Vorbedingungen beider Kriegsparteien und der inzwischen eingetretenen Verhärtung der Positionen und des Hasses und durch die mit Sicherheit zu erwartenden Einmischungen der NATO, der EU und der USA ein monatelanges, wenn nicht jahrelanges Gezerre. Dementsprechend „laufen“ die Zerstörungen und Menschenopfer weiter. Bei den augenblicklich vorliegenden ukrainischen und russischen Verhandlungsvorbedingungen wird es vorhersehbar nicht einmal zu Verhandlungen kommen.
  6. Es kommt zu einem Waffenstillstand. Waffenstillstände sind keine Lösung des Kriegsproblems sondern lediglich ein Verfahrensschritt. Danach muss es zu einem Interessenausgleich zwischen den verfeindeten Nachbarstaaten Ukraine und Russische Föderation kommen. Zu einem Interessenausgleich sind derzeit weder bei den Kriegsparteien noch in der NATO, noch in der EU, noch in den USA, noch in der „politischen Welt“ Deutschlands Bereitschaft und Anzeichen zu erkennen.
  7. Die Ukraine nähert sich erkennbar einer Niederlage. Dann besteht die Gefahr, dass die NATO und damit auch die USA und Deutschland in den Krieg eingreifen. Alle bisherigen Beistandsversprechen aus den NATO- und EU-Staaten weisen trotz gegenteiliger Behauptungen darauf hin.
  8. Die NATO greift in den Ukrainekrieg mit eigenen Truppen ein. Dann besteht die Gefahr, dass Russland an die Grenze seiner Verteidigungsfähigkeit kommt und beim Risiko der eigenen Niederlage taktische Atomwaffen in Europa einsetzt. Russland wird den Einsatz strategischer Atomwaffen gegen die USA nicht wagen, und der Krieg wird in unserem Europa ausgefochten werden. Naheliegende Ziele für russische taktische Atomwaffen in Europa wären die US-Führungszentralen, aus denen jetzt schon die amerikanische Unterstützung der Ukraine geliefert und gesteuert wird, Ramstein und Wiesbaden. (Ergänzung vom 6.2.2024 aus dem Tucker Carlson-Putin-Interview, 69. Min u 40. Sek: Carlson zitiert US-Senator vom 5.2.2024 aus US-Debatte über US-Ukrainehilfe: „Entweder wir unterstützen jetzt die Ukraine oder US-Soldaten werden aufmarschieren und in der Ukraine kämpfen.“)

neuerdings 9. Die USA ziehen sich nach der nächsten Präsidentenwahl gänzlich aus der finanziellen und materiellen Unterstützung der Ukraine zurück. Dann werden die EU und mit ihr ihr Hauptfinanzier Deutschland die Ukraine mit stark erhöhten Eigenleistungen so erfolglos wie bisher weiter unterstützen und den Krieg „am Köcheln“ halten. Alle Treue- und Beistandsversprechen aus Brüssel und Berlin lassen darauf schließen. Damit würde Deutschland weiter und stärker als bisher in den Schuldensumpf der Ukraine hineingezogen.

Da alle bisher versuchten Lösungen zu nichts als zu weiteren Kriegsverlängerungen geführt haben, muss ein Ausweg über einen anderen Ansatz gefunden werden. Der Ansatz zu einem baldigen Kriegsende kann ein Schiedsspruch in Form eines komplett und umfassend ausformulierten Friedensvertrags sein, der für beide Kriegsparteien verhandelbar ist. Der Vorschlag muss die vitalen Interessen (nicht Forderungen) der beiden kriegführenden Völker – Ukrainer und Russen – befriedigen, beiden Seiten dementsprechend vernünftige Verzichtsleistungen abverlangen, dem Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Wohnbevölkerung genügen und ein Ergebnis präsentieren, das nach weiterem Kriegsverlauf bei nüchterner Betrachtung ohnehin zu erwarten ist. Das Verfahren des Schiedsspruchs hat im vorigen Jahrhundert zweimal den Ausbruch von „in der Luft liegenden“ Kriegen verhindert. Mit Vorschlag eines solchen Vertragstextes könnten beide Kriegsparteien beurteilen, ob sie sich auf seiner Grundlage annähern und ohne „unverhandelbare“ Vorbedingungen verhandeln und einigen könnten oder ob sie die Fortsetzung des Blut- und Opfergangs des Krieges bevorzugen. Der Schiedsspruch sollte von Deutschland, Frankreich und Italien – und aus guten Gründen nur von diesen – den zwei Kriegsparteien unterbreitet werden.

Alle bisherigen Verhandlungsaufforderungen aus NATO- und EU-Kreisen waren mit einseitigen Verzichtsbedingungen ausschließlich an Russland verknüpft und deshalb untauglich. Nahezu allen bisherigen Aufforderungen fehlte ein konkretes Angebot an Russland.

Ich habe 20 Jahre lang über die Ursachen von Kriegen, über Friedensbemühungen und Friedensverträge geforscht und Bücher darüber geschrieben. Mit diesen Vorkenntnissen erlaube ich mir, Ihnen einen Vorschlag für einen solchen voll ausformulierten Vertragstext in meiner Anlage 2 zu diesem Brief vorzulegen. Der Leitgedanke dieses Vorschlags ist ein Interessenausgleich und das Ziel eine langfristige Versöhnung.

Da dieser Ansatz angesichts der zwei Jahre andauernden pro-ukrainischen Berichterstattung und Kommentierung in den deutschen Medien und angesichts der hier in Deutschland verbreiteten einseitigen Schuldzuweisungen gegenüber Russland beim ersten Lesen unverständlich ist, erlaube ich mir, Ihnen eine ausführliche Begründung meines Vorschlags in der Anlage 1 zu diesem Brief vorzulegen.

Angesichts der verhärteten, einseitigen Selbstfestlegung des Auswärtigen Amts in dieser Angelegenheit sehe ich davon ab, diesen Vorschlag über das an sich zuständige Auswärtige Amt vorzulegen.

Ich bitte Sie, innerhalb der Bundesregierung für eine solche deutsche Friedensinitiative einzutreten.

Wenn Sie es wünschen, stehe ich Ihnen für ein Gespräch über weitere Hintergründe meines Vorschlags zur Verfügung. (Angebot vom Dezember 2023 an Politiker und Abgeordnete)

Mit dem Zeichen meiner Hochachtung

Gerd Schultze-Rhonhof

_____________________________________________________________________________________

3. Anlage: Erläuterung zum Vorschlag von Friedensverhaldungen, Kriegshintergründe, Recherchen

Gerd Schultze-Rhonhof

3.2.2024

Begründung zum Entwurf des
Ukrainisch-Russischen Friedensvertrags

Gliederung

Die Dringlichkeit des Kriegsendes
Kriegsgefahr für Deutschland
Die ukrainische Vorgeschichte
Ukraine und EU
Der Sprachenstreit
Acht Jahre Donbass-Krieg
Der Sachstand heute
Die russische Vorgeschichte
Russland und die USA
Georgien, Amerikas Vorwand
Russland und die NATO
Die Krim
Die Bedeutung von Kriegsverbrechen
Die psychologische und politische Wirkung
Das Butscha-Massaker
Der Retroville-Kaufhaus-Beschuss
Beiderseitige Kriegsverbrechen
Die Gültigkeit des Kriegsvölkerrechts
Die Abwägung der Rechtsgrundlagen und Rechtsauffassungen
Verhandlungen und Vertragspartner
Beteiligungsempfehlungen
Warnung vor Beteiligungen
Orte der Verhandlungen
Die Anbahnung von Verhandlungen
Wesentliche Inhalte des Vertragstextes
Wirkung auf die deutsche Öffentlichkeit


Die Dringlichkeit des Kriegsendes

Das Leiden und Elend der ukrainischen Bevölkerung und die Zerstörung ihres Landes sowie die deutsche Kofinanzierung des dortigen Krieges müssen schnellstmöglich beendet werden, auch wenn dem die EU- und NATO-Politik derzeit entgegenstehen. Es wird Zeit, den streitenden Parteien die Illusion zu nehmen, sie könnten bei Fortdauer der Kämpfe ihre Positionen bei einem Friedensschluss noch wesentlich verbessern. Insbesondere die ukrainische Staatsführung muss begreifen, dass die Ukraine der völligen Selbstzerstörung näher ist, als der Rückeroberung von Gebieten, deren Bevölkerung mehrheitlich nicht ukrainisch bleiben will. Dazu ist es nötig, dass die Deutsche Bundesregierung ihre Unterstützungen und Beistandsversprechen an die Ukraine herunterfährt und nicht pausenlos erneuert. Die Versprechen aus Berlin und anderen Hauptstädten wirken auf die Kiewer Regierung psychologisch wie ein „Blanko-Scheck zum Weitermachen“. Die Zeit ist reif für ein rasches Kriegsende und eine dementsprechende sofortige deutsche Initiative.

Für ein baldiges Kriegsende sprechen auch die Entwicklungen in Deutschland, in den USA und in der EU. In den USA schwinden offensichtlich Stimmung und Bereitschaft in der Politik und der Bevölkerung, den Ukraine-Krieg mit Zuschüssen und Darlehen weiter zu finanzieren. Das ist so, weil kein Ende abzusehen ist und die bisherigen US-Waffenlieferungen in Form von Darlehen offensichtlich später abgeschrieben werden müssen. In der EU wird die Kluft zwischen Ukraine-Förderern und Ukraine-Kritikern langsam größer. Ein Kriegsende würde die EU finanziell und von einem internen Zwist entlasten. In Deutschland nimmt die Bereitschaft ab, Milliarden für den Ukraine-Krieg und die Ukraineflüchtlinge aus den ohnehin knappen Haushalten des Bundes, der Länder und Kommunen bereitzustellen. Gelder aus dem 100 Milliarden Sondervermögen-Bundeswehr für die Ukraine abzuzweigen, immer wieder Waffen aus dem Bestand der ohnehin gebeutelten Bundeswehr in die Ukraine abzugeben und die Abgabe von acht Milliarden Euro an die Ukraine in 2024 plus drei Milliarden deutscher Anteil in 2024 an der EU-Ukraine-Unterstützung sind angesichts der Haushaltsmisere im eigenen Lande ohnehin den deutschen Wählern kaum noch zu vermitteln.

Im Sinne eines baldigen Kriegsendes auf der Grundlage eines eiligen Friedensschlusses ist es geboten, die Zahl der beteiligten Verhandlungs- und Signatarstaaten auf ein Minimum zu begrenzen und vor allem alle Staaten von den Verhandlungen auszuschließen, die Eigeninteressen in der Ukraine verfolgen.

Im Sinne eines baldigen Kriegsendes auf der Grundlage eines eiligen Friedensschlusses sollte beiden Kriegsparteien ein voll ausformulierter Vertragstext angeboten werden, der nötige Verhandlungen abkürzt und das sonst übliche monate- oder jahrelange Feilschen, Pokern und Streiten weitgehend umschifft. Dem dient der in der Anlage 2 dem Herrn Bundeskanzler bereits zugesandte Entwurf eines Friedensvertrags, der alle in Friedensverträgen üblichen politischen, territorialen, ökonomischen, rechtlichen, militärischen und sonstigen Regelungen enthält.

Kriegsgefahr für Deutschland

Die bisherigen Reaktionen der Bundesregierungen auf die russisch-ukrainischen Auseinandersetzungen steigerten sich nach der anfänglich erfolgreichen Vermittlung des Minsk II Abkommens seit Kriegsbeginn zu immer intensiverer, mittelbarer Kriegsbeteiligung. Das führte trotz des immer wieder einsetzenden Bedenkens und Sträubens von Bundeskanzler Scholz zunächst zur Lieferung von Schutzwesten und Stahlhelmen, dann zur Lieferung von Radfahrzeugen, dann Artilleriegeschützen und Munition, dann Flugabwehr-Panzern und Flugabwehrraketen bis hin zu Kampfpanzern. Nach sorgfältigem Abwägen und Zögern hat die deutsche Bundesregierung letztendlich stets den sich steigernden Forderungen der Ukraine, dem Druck der Bündnispartner und vieler deutscher Medien und deutscher Parlamentarier nachgegeben und geliefert. Jetzt stehen eine deutsch-ukrainische-Rüstungskooperation auf der Tagesordnung, und die Lieferung von Kampfflugzeugen und Marschflugkörpern steht auf der ukrainischen Forderungsliste. Wegen der ukrainischen militärischen Erfolglosigkeit und Erschöpfung und wegen des nicht nachlassenden Drucks auf die Bundesregierung ist nicht zu erwarten, dass sie dieser zunehmenden Verstrickung in die mittelbare Kriegsbeteiligung widerstehen wird. Dem können Deutschland und die Bundesregierung nur entkommen, wenn der Krieg ein rasches Ende findet.
Selbst eine direkte Beteiligung von Teilen der Bundeswehr ist bei anhaltender Kriegsdauer und weiterer Abnutzung der ukrainischen Streitkräfte nicht mehr auszuschließen. Je öfter die Bundesregierung die Solidaritätsbekundungen und Versprechungen der EU und der NATO an die Ukraine übernimmt, desto schwieriger wird es für Deutschland werden, aus dieser Sackgasse der mittelbaren Kriegsbeteiligung heraus und zu einer Konfliktlösung zu finden.

Einer der ganz wenigen strategisch denkenden deutschen Kommentatoren, der ehemalige Vorsitzende des NATO-Militärausschusses und frühere Vorsitzende des NATO-Russland-Rats, General Kujat, bezeichnete die Lage in einem Interview bereits am 31. August und wiederholt danach nicht mehr nur als ein Risiko, sondern als „reale Gefahr“, dass der noch lokale Russisch-Ukrainische Krieg zu einem Dritten Weltkrieg ausufert. Das Wort „strategisch“ bedeutet in diesem Zusammenhang, eine Entwicklung bis zu ihrem Ende zu durchdenken.

Fataler Weise hat die Deutsche Bundesregierung ihre politische und moralische Entscheidungsfreiheit über eine spätere Kriegsbeteiligung Deutschlands an einem gegebenenfalls ausufernden Ukraine-Krieg de facto an die Ukraine abgetreten. Sie hat der ukrainischen Regierung durch ihre immer wiederholten Beistandsversprechen, verbunden mit den Solidaritätsbekundungen innerhalb von NATO und EU einen Blanko-Scheck für die Endlos-Fortsetzung des Krieges ausgestellt. Dieser Tage, am 16. Februar in Berlin, ist das nächste Ewigkeitsversprechen Deutschlands zur Kriegsunterstützung der Ukraine in Form einer schriftlichen, bilateralen „Sicherheitsvereinbarung“ vorgesehen. Sie soll einem Rundfunkkommentar zu Folge bis zur Aufnahme der Ukraine in die NATO gelten. Es wird höchste Zeit, dass die Bundesregierung ihre „Ermunterungen“ in Richtung Kiew und ihre Bekräftigungen in Richtung NATO einstellt. Mit jeder neuen solchen Zusage wird die Tür zu Friedensverhandlungen ein weiteres Mal zugeknallt.

Die ukrainisch-russische Auseinandersetzung wird in den deutschen Medien und im „Politikbetrieb“ seit Jahren asymmetrisch beschrieben. Es werden dabei sowohl die ukrainische Vorgeschichte als auch die russische Vorgeschichte ausgeblendet und die ukrainischen Rechts- und Vertragsbrüche und die massiven ukrainischen Kriegsverbrechen unterschlagen. Ich schildere diese Bereiche nacheinander, ehe ich auf die erforderlichen Modalitäten des vorgeschlagenen ukrainisch-russischen Friedensvertrags eingehe.

Die ukrainische Vorgeschichte

Ukraine und EU
Die Ukraine schloss im November 2011 ein Freihandelsabkommen mit Russland und verhandelte 2012 und 2013 mit der EU über ein Assoziierungsabkommen. Sie versuchte, sich den einen Markt zu erschließen, ohne den anderen zu verlieren. Die ukrainische Regierung unter Ministerpräsident Asarow hatte dabei die Absicht, die EU-Annäherung mit der Mitgliedschaft in Russlands Freihandelszone zu verbinden, was die Russen nach anfänglichem Widerstand bereit waren zu verhandeln, was die EU-Kommission unter Kommissionspräsident Barroso aber rundheraus abgelehnt hat. Die EU versuchte de facto, einen „Alleinvertretungsanspruch“ für den zukünftigen Außenhandel der Ukraine durchzusetzen. Damit war Staatspräsident Janukowytschs ursprüngliche Absicht gescheitert, die Ukraine wirtschaftlich und politisch als Brücke zwischen Ost und West zu etablierten.
Als die Verhandlungen mit der EU in ihre „heiße Phase“ traten, befürchtete der Staatspräsident der Ukraine, Janukowytsch, realistisch, dass die Wirtschaft der Ukraine bei der Anpassung an die EU deren Konkurrenzdruck wirtschaftlich und technisch nicht gewachsen sein würde, wie zuvor die DDR der BRD. Er fordert eine 160 Milliarden Euro umfassende Anpassungs-Beihilfe von der EU, und die EU lehnte ab, was verständlich war.

Ein zweites Hindernis war der von der EU angebotene Assoziierungsvertrag. Die Ukraine sollte sich nach dem Vertrag den Westimporten öffnen, ihr selbst aber wurden nur minimale Ausfuhrquoten zugestanden. Die Ukraine bekam bei Verlust des Russland-Marktes für Ihre jährlich 30 Millionen Tonnen Export-Weizen nur eine 200.00 Tonnen Ausfuhrquote in die EU zugestanden. Das waren 0,7 % des Weizens, auf dessen Ausfuhr und die Einnahmen die Ukraine angewiesen war. Bei Fleischwaren waren es 2% und bei Stahlexporten ähnlich wenig. Daraufhin legte Janukowytsch den Assoziierungsvertrag erst einmal für ein Jahr auf Eis, um Zeit für Neuverhandlungen zu haben. EU Kommissionspräsident Barroso drohte Janukowytsch daraufhin unverhohlen „Wenn Sie nicht unterschreiben, tut es der nächste Präsident“.
(als wüsste er, dass ein Machtwechsel bereits in Vorbereitung wäre.) Barrosos Anmaßung war neben der unglücklichen Staatszuordnung der Krim das zweite Samenkorn, das später als Ukraine-Krieg aufging. Altbundeskanzler Helmut Schmidt hat den Versuch der EU-Kommission, „die Ukraine vor die Wahl zu stellen, sich zwischen West und Ost zu entscheiden“ damals scharf verurteilt und als „Größenwahnsinn der EU“ bezeichnet. Er hat dabei 2014 schon gewarnt, dass solch´ Verhalten zu einem Kriege führen kann.
Staatspräsident Janukowitsch hat also die Assoziierung der Ukraine mit der EU nicht aus Russlandaffinität „platzen lassen“, wie eine Nachrichtensprecherin der ARD (22.11.2023) berichtet hat, sondern er hat sie aus Verantwortung für die ukrainische Wirtschaft um ein Jahr verschoben.

Der Meinungsdruck in der Ukraine für einen wirtschaftlichen Westanschluss und eine spätere EU-Mitgliedschaft war aber inzwischen in der ukrainischen Bevölkerung so stark, dass Janukowytsch diese Entscheidung nicht überstand. Er wurde gestürzt, und es kam zum sogenannten Maidan-Aufstand.

Der Sprachenstreit
Der Janukowytsch-Sturz löste den innerukrainischen Sprachenstreit und in dessen unmittelbarer Folge den innerukrainischen Separationskrieg aus. Am 22. Februar 2014 war der ukrainische Staatspräsident Janukowytsch an der geplanten EU-Assoziation gescheitert und gestürzt worden. Tags darauf, am 23. Februar, erließ der Übergangspräsident Turtschynow ein Sprachengesetz, das Ukrainisch zur alleinigen Landessprache erklärte und damit Russisch – die bisher zweite Landessprache – als Amts-, Schul- und Gerichtssprache in den russischsprachigen Städten und Oblasten verbot. Die Muttersprache ist jedoch – mehr noch als die formale Staatsangehörigkeit – ein wesentlicher Teil der persönlichen Identität. So kam es sofort nach Erlass des Gesetzes zu Unruhen in den mehrheitlich russischsprachigen Städten von Odessa bis Mariupol, auf der Krim und in den zwei Ostoblasten Lugansk und Donezk.
Mit dem Turtschynowschen Sprachengesetz hatte die ukrainische Zentralregierung außerdem gegen die „Europäische Charta der Regionalsprachen“ verstoßen. Mit der Ratifizierung dieser Charta hatte sich die Ukraine 2003 verpflichtet, die Regionalsprachen im eigenen Land zu schützen.

Acht Jahre Donbass-Krieg
Zeitgleich mit der Abspaltung der Krim brodelte es auch in den ostukrainischen Städten und Oblasten. In Städten wie Odessa mit 65 % Russisch Sprechenden und Mariupol mit 90 % Russisch Sprechenden und im heiß umkämpften Krematorsk mit 68 % solchen Bewohnern und in den Oblasten Lugansk und Donezk herrschte Russisch als Muttersprache vor. (Zahlen aus der Volkszählung 2001) Damit waren die Unruhen 2014 als Folge des antirussischen Sprachengesetzes vorprogrammiert.

Am 7. und 28. April 2014 – zwei bis fünf Wochen nach Turtschinows Sprachengesetz – erklären sich zuerst der Oblast Donezk mit 75 % russischsprachiger Bevölkerung, dann der Oblast Lugansk mit 69 % russischsprachiger Bevölkerung, zu selbständigen Volksrepubliken. In einem Referendum im Mai 2014 stimmen über 90 % der Befragten in beiden Oblasten für ihre Unabhängigkeit von Kiew. Die ukrainische Zentralregierung setzte daraufhin Militär dagegen ein und schlug dort und andernorts ähnliche Bestrebungen in wochenlangen Straßenkämpfen nieder. So wurden vom 12. April bis zum 5. Juli die „Putschisten“ in einer „Anti-Terror-Operation“ in Odessa, Mariupol und im westlichen Donbass, zum Beispiel in Krematorst, Slowjansk und weiteren Städten geschlagen und vertrieben. Seitdem tobt im Donbass der lokale Sezessionskrieg.

Was zur Beurteilung der Kriegshandlungen der „Anti-Terror-Operation“ fehlt, ist eine Berichterstattung in den westlichen Medien. Nach nicht überprüfbaren Berichten begann die Operation mit einem Einsatz von etwa 100.000 Soldaten der regulären ukrainischen Streitkräfte gegen etwa 30.000 Separatisten. 80 % der Gefallenen sollen am Anfang separatistische Kämpfer gewesen sein. Berichte, die dennoch zur Verfügung stehen, stammen in der Regel aus der Schweiz. So ist auf diesem Umweg bekannt geworden, dass 2014 ukrainische Kompanien und ganze Bataillone mit Russisch sprechenden Soldaten mit ihren Waffen auf die Seite der Separatisten übergelaufen sind, und dass Russisch sprechende Ukrainer zu Hunderttausenden aus den umkämpften Gebieten in Auffanglager ins benachbarte Russland geflohen sind. Unsere Medien berichteten stattdessen nur von „nach Russland entführten Ukrainern“.

Russland unterstützte zwar die russischen Separatisten in den abtrünnigen Oblasten, aber es griff den territorialen Bestand der Ukraine bis 2022 selbst nicht an. Dennoch behauptete der damalige NATO-Generalsekretär Rasmussen schon im September 2014, „Russland greife die Ukraine an“, was die im Land befindlichen OSZE-Beobachter nicht bestätigen konnten. Putin forderte stattdessen Anfang Mai 2014 die Anführer der zwei abtrünnigen Oblaste auf, ihre geplanten Referenden zu verschieben, um mögliche Verhandlungen nicht zu blockieren. Nach den Referenden erkannte er die Selbständigkeit von Lugansk und Donezk acht Jahre lang nicht an. Vielmehr versuchte er, auf den zwei Minsker Konferenzen im September 2014 und im Februar 2015, zusammen mit Frankreich und Deutschland, eine gedeihliche Regelung für Lugansk und Donezk als halbautonome Oblaste innerhalb der Ukraine zu arrangieren.

Was an den deutschen Berichterstattungen von damals auffällt, ist, dass von 2014 bis 2022 nichts über das Leid der betroffenen Bevölkerungen, über die Zerstörungen im Donbass, über das Flüchtlingselend und über ukrainische Kriegsverbrechen berichtet worden ist. Immerhin meldete die OSZE für diesen Zeitraum etwa 14.000 Todesopfer in den zwei umkämpften Ostoblasten. Damit gab es auch keine allgemeine Empörung darüber im Deutschen Bundestag und in der Bevölkerung, wie sie acht Jahre später beim russischen Angriff auf die Ukraine losbrach.
Der Anschluss der Krim an die Russische Föderation und der innerukrainische Separationskrieg waren die Folge einer verhängnisvollen Kette, begonnen vom unglücklichen Assoziierungsangebot der EU an die Ukraine, über die Vertragsverschiebung um ein Jahr durch Janukowytsch, über den Janukowytsch-Sturz bis hin zum verhängnisvollen Verprellen des russischsprechenden großen Anteils des ukrainischen Staatsvolks durch Turtschynow mit seinem Sprachengesetz. Ich rate, diese unglückliche Verkettung beim Versuch eines ukrainisch-russischen Interessenausgleichs nicht außer Acht zu lassen und die Entwicklung zum Kriege hin nicht vor allem Russland anzulasten.

Zur rechtlichen Bewertung der Abspaltung von Staatsteilen aus der bisherigen Ukraine ist ein Grundsatzurteil zu bedenken, das der Internationale UN-Gerichtshof in den Haag im Fall der Kosovo-Unabhängigkeit am 22. Juli 2010 entschieden und ausgeführt hat. Die Entscheidung besagt, dass „das allgemeine Völkerrecht kein irgendwie festgelegtes Verbot einer Unabhängigkeitserklärung“ kennt, wenn die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung eines zusammenhängenden Gebiets sich in demokratisch herbeigeführter Willensbildung dafür entscheidet, sich vom bisher zugehörigen Staatsgebiet abzuspalten. Es muss sich auch dem juristisch nicht vorgebildeten Betrachter die Frage stellen, warum die Abspaltung Estlands, Lettlands und Litauens mit je 2 Millionen Einwohnern plus/minus von der Sowjetunion von allen NATO- und EU-Staaten begrüßt und anerkannt worden ist und die Abspaltung der Krim-Bevölkerung mit ihren 2,3 Millionen Einwohnern ein Völkerrechtsverstoß gewesen sein soll.

Der Sprachenstreit seit 2014 und der achtjährige Bürgerkrieg mit seiner Härte und den Kriegsverbrechen an einem Teil der ostukrainischen Bevölkerung schließen ein gedeihliches Miteinander von Ukrainern und der starken russischen Minderheit in einem Staat in Zukunft aus. Die ukrainische Regierung hat ihre Chance, den Zweivölkerstaat zu erhalten, verspielt, als sie das Minsker Abkommen mit seiner Autonomielösung für die Ostukraine nicht respektiert und nicht umgesetzt hat. Das ist bei einem russisch-ukrainischen Friedensschluss zu berücksichtigen, wenn der Frieden auf Dauer halten soll.
Sachstand heute
Die Ukraine ist an Menschenkraft durch Kriegsverluste, Abwanderung und Abspaltung „ausgeblutet“ (von ehemals 42 Millionen Einwohnern auf jetzt 23 Millionen), an Waffen und Munition weitgehend verbraucht und an Finanzkraft auf Jahrzehnte hinaus hoch verschuldet. Sie war auch nicht in der Lage, ihre letzten versuchten Großoffensiven zum Erfolg zu führen. Der Ukraine-Krieg ist damit de facto zum andauernden Stellungskrieg a la Erster Weltkrieg geworden. Ohne weitere umfangreiche Aufrüstung durch die NATO-Staaten und sonstige Unterstützung dritter Staaten wird die Ukraine auch in Zukunft nicht in der Lage sein, noch eines ihrer selbst gesteckten territorialen Kriegsziele zu erreichen.
Auch ansonsten ist die Kriegsunterstützung der Ukraine gegen Russland nach wie vor höchst fragwürdig. Zum Ersten hat die Ukraine den ersten Kriegsgrund mit dem Sprachenstreit und dem Einsatz der Armee gegen die eigene Bevölkerung im Donbass selbst geliefert. Und zum Zweiten stehen sich die Ukraine und die Russische Föderation mit ihren autoritären Staatsführungen, der Häufigkeit politischer Morde und Korruptionsfälle und in der Anzahl der seit 1995 verletzten internationalen Verträge, Resolutionen und Chartas gegenseitig in nichts nach. Dasselbe trifft ganz offensichtlich auf die Häufigkeit begangener Kriegsverbrechen zu. (Dazu Details zwei Kapitel später ) In Summa bedeutet das, dass die Ukraine weder „westliche Werte“ noch die Freiheit Europas mit verteidigt, wie ein Teil der westlichen politischen Eliten ihren Bevölkerungen suggeriert.

Staatspräsident Selenskyj fürchtet offensichtlich um sein Amt, nachdem der im Lande angesehene Armeechef General Saluschnyj ein eigenes Interesse am Präsidentenamt bekundet und der Bürgermeister von Kiew, Klitschko, Selenskyjs Amtsführung hart kritisiert hat. Saluschnyj liegt in der Beliebheitsskala im Dezember 2023 mit 88 % deutlich vor Selenskyj mit 62 %. Es ist durchaus möglich, dass Selenskyj trotz seiner häufig wiederholten Ablehnung von Verhandlungen bereit sein würde, einem schnellen Kriegsende mit vernünftigen Konditionen zuzustimmen, wenn er damit selbst zum Schluss als Friedensbringer dastehen und wieder erfolgreich für das Präsidentenamt kandidieren könnte.

Die russische Vorgeschichte

Russland und die USA
Am Anfang des russisch-ukrainischen Zerwürfnisses stand neben anderen Schwierigkeiten der Zerfall des gegenseitigen Vertrauens und die zunehmenden Interessengegensätze zwischen den USA und Russland. Die amerikanisch-russische Annäherung ab1997 mit der NATO-Russland-Grundakte und dem NATO-Russland-Rat wich ab 2002 einer erneuten Entfremdung. Die USA hatten 2002 den ABM-Vertrag gekündigt, ohne ihn, wie von Russland erbeten und nach der NATO-Russland-Grundakte grundsätzlich vorgesehen, erneut mit Russland zu verhandeln. Des Weiteren hatten 30 Staaten 1999 einen KSE-Nachfolgevertrag ausgehandelt, den die NATO-Staaten, im Gegensatz zu Russland, anschließend nicht ratifizierten. Zu „schlechter Letzt“ hatten die USA 2008 unter dem Vorwand einer Krise in Georgien die Aufnahme der Ukraine in die NATO gefordert und damit das Standbein russischer Sicherheitspolitik in Frage gestellt. Dies Standbein war der Reaktions- und Sicherheitsabstand zum NATO-Gebiet mit der damit gegebenen gegenseitigen atomaren Verwundbarkeit. Die Georgien-Affäre ist allerdings verdreht in das Gedächtnis der deutschen „politischen Welt“ eingegangen.

Georgien, Amerikas Vorwand

Der Sachverhalt der Vorgeschichte des Georgienkonflikts war folgender:
Südossetien, bis dato eine Nordprovinz Georgiens, hatte sich bereits 1989 von Georgien getrennt, noch bevor sich Georgien selbst 1991 von der Sowjetunion loslöste. Danach versuchte das nun selbständige Georgien, sich das abtrünnige Südossetien in zwei „Georgischen Kriegen“ wieder anzuschließen. Bei Vermittlungsversuchen der EU und Russlands trat Russland als Schutzmacht der Osseten und mit einer Friedenstruppe in Südossetien auf. Im November 2006 hielt die regionale südossetische Regierung ein Referendum ab, das zu einem über 90 prozentigen Ergebnis für die Unabhängigkeit von Georgien führte. Trotzdem erkannte Russland die Unabhängigkeit Südossetiens von Georgien mit Hinweis auf die damals gleichzeitig offene Unabhängigkeitsfrage des Kosovo von Serbien nicht an. (Russland stand auf der Seite Serbiens und war gegen die Abspaltung des Kosovo.)

Am 17. Februar 2008 erklärte sich das Kosovo für unabhängig. Schon tags darauf, am 18. Februar erkannten die USA die Unabhängigkeit des Kosovo an. (Am 20. Februar folgte die Anerkennung durch Deutschland.) Einen Monat später, am 21. März, erkannte Russland die südossetischen Unabhängigkeit mit Hinweis auf den vorherigen Kosovo-Fall an. Wiederum zwei Wochen später, am 3. April, beantragten die USA auf dem NATO-Gipfel in Bukarest die Aufnahme Georgiens und ohne weiteren Anlass auch gleich noch der Ukraine in die NATO. Drei Monate später, ab Mitte Juli 2008, hielten russische Streitkräfte im Nordkaukasus auf russischem Staatsgebiet das Manöver „Caucasus Frontier“ und US-amerikanischen Streitkräfte zusammen mit georgischen das Manöver „Immediate Response“ in Georgien ab.

Putin reagierte auf den US-Vorschlag, Georgien in die NATO aufzunehmen,
und stärkte nun russischerseits die Selbständigkeitsbemühungen der Südosseten. Er verfügte am 16. April die engere Zusammenarbeit der russischen mit den südossetischen Behörden und ließ im Mai die dortigen russischen Friedenstruppen um 500 Soldaten verstärken. Die Georgier werteten das als Einmischung Russlands in ihre inneren Angelegenheiten und als russische Bedrohung. Der georgische Präsident Schaakaschwili ließ daraufhin am 8.August 2008 in Hoffnung auf die Unterstützung von amerikanischen Manövertruppen in seinem Land Südossetien angreifen und deren Hauptstadt bombardieren. Als Russland daraufhin eingriff und die Georgier in fünf Tagen aus Südossetien vertrieb, war das amerikanisch-georgische Bedrohungsnarrativ für die NATO manifest. Seitdem hängt das Damoklesschwert einer NATO-Erweiterung nicht nur um Georgien, sondern auch um die Ukraine über Russlands Sicherheitsarchitektur. Das war ein früher Meilenstein auf dem Weg in den heutigen Ukraine Krieg.
Es mutet schon eigenartig an, wie nahezu vergleichbare Vorgänge je nach Betrachtungsrichtung unterschiedlich bewertet und bezeichnet werden. Das Eingreifen der NATO in Serbien zum Schutz der bedrohten Kosovaren war ein Akt der „humanitären Schutzpflicht“. Und das Eingreifen der Russen in Südossetien zum Schutz der bedrohten Osseten war ein verbrecherischer Angriff. Das Eingreifen von NATO Truppen in Serbien ohne UN Mandat war „selbstmandatiert“, und das Eingreifen der Russen in Südossetien ohne UN-Mandat war völkerrechtswidrig. Diese Bewertungsasymmetrie wiederholte sich 2022 beim Eingreifen Russlands in den seit acht Jahren laufenden innerukrainischen Separationskrieg.

Russland und die NATO
Das russische Bemühen, die Entfremdung zwischen Ost und West nicht zum Äußersten kommen zu lassen, wird an den russischen Anstrengungen deutlich, den Risiko- und Sicherheitsabstand zwischen dem Militärgebiet der NATO und dem der Russischen Föderation aufrecht zu erhalten. Es ist hierbei die NATO mit der Atommacht USA, die sich mit ihrer Interessen-, Einfluss- und Militärzone auf Russland zubewegt und nicht Russland, das sich nach Westen ausdehnt. Putin hatte auf der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar 2007 deutlich formuliert, dass „eine weitere NATO-Osterweiterung auf den ehemaligen Gebieten der Sowjetunion das Überschreiten einer roten Linie bedeuten würde.“. Danach war der Bukarester Vorschlag der USA schon 2008, Georgien und die Ukraine in die NATO aufzunehmen, eine unübersehbare Herausforderung Moskaus. Ab 2021 wiederholten sich die Wünsche der Ukraine nach NATO-Mitgliedschaft und die Andeutungen und Offerten dazu aus Brüssel-NATO, aus Washington und weiteren Hauptstädten in schneller Folge. Zeitgleich schlug Moskau mehrmals und vergeblich gegenseitige Sicherheitsabkommen vor und Präsident Putin telefonierte und konferierte etwa zwölfmal mit westlichen Staats- und Regierungschefs, um die NATO-Aufnahme der Ukraine doch noch abzuwenden. Als dann NATO-Generalsekretär Stoltenberg erst am 13. Dezember 2021 Putin aufforderte, „zur Diplomatie zurückzukehren“ und derselbe Stoltenberg drei Wochen später, am 12. Januar 2022, der russischen Delegation im NATO-Russland-Rat erklärte, dass die NATO und beitrittswillige Staaten allein über NATO-Beitritte entschieden und dass „da niemand reinzureden hätte“, und als Staatspräsident Selenskyj am 19. Februar 2022 die atomare Wiederaufrüstung der Ukraine ansprach, war das Maß aus Moskauer Sicht voll. Am 24. Februar 2022 ließ Staatspräsident Putin russische Truppen in die Ukraine einmarschieren. Ein schweizer OSZE-Beobachter in der Ukraine teilte kurz nach Kriegsausbruch zu den von polnischen Geheimdiensten gemeldeten russischen Waffenlieferungen an die Separatisten mit: „Wir konnten vor Kriegsausbruch keine Waffenlieferungen feststellen.“

Die offensichtlich vorgesehene NATO-Mitgliedschaft der Ukraine war der eine Grund des russischen Einmarschs in die Ukraine, und der seit acht Jahren währende innerukrainische Separationskrieg der Kiewer Zentralregierung gegen die russische Minderheit war der andere Grund für das Eingreifen Moskaus in den Bürgerkrieg im Nachbarland. Insofern war der russische Angriff auf die Ukraine vom 24. Februar 2022 kein „verbrecherischer Angriffskrieg“, sondern das Eingreifen in einen seit acht Jahren tobenden Bürgerkrieg im Nachbarland. Als solches war es nach westlicher Terminologie ein „selbstmandatiertes“ Nachkommen einer „humanitären Schutzpflicht“.
Bei der Formulierung eines Friedensvertrags sollte man bei dem unübersichtlichen Geflecht von Aktionen und Reaktionen und der internationalen, nicht eindeutigen Bewertung von Schutzpflichten gegenüber nationalen Minderheiten jenseits der eigenen Grenzen auf jede Schuldzuweisung verzichten und den Vertrag ausschließlich auf das sofortige Schweigen der Waffen, die eilige Beendigung des Krieges und zukünftige ethnienkonforme Grenzen ausrichten.

Die Krim

Die Frage, die im Raume steht, ist, warum die westliche Welt 1990 die Abspaltung der 1,3 Millionen Esten, der 2 Millionen Letten und des 2,8 Millionen Litauer von der Sowjetunion gut geheißen hat, genauso wie 1991 die Abspaltung der 2,1 Millionen Slowenen und der 3,9 Millionen Kroaten von Serbien und im Gegensatz dazu 2014 die Loslösung der 2,3 Millionen Krimbewohner von der Ukraine als Bruch des Völkerrechts verurteilt?
Im Abfall der Krim von der Ukraine, 2014, und ihrem anschließenden Beitritt zur Russischen Föderation liefen zwei synchrone Vorgänge zusammen, erstens die Abschaffung des Russisch als zweite Amtssprache für die gesamte Ukraine und zweitens die Befürchtung der russischen Regierung, dass sie bei fortschreitender Entwicklung ihren Kriegshafen Sewastopol an die US Navy abtreten müsste.
Auf der Krim sprachen 77 % der Bewohner Russisch und nur 10,1 % Ukrainisch. Schon im Januar 1991 hatte sich der Oberste Sowjet der Krim für eine Autonomie und den Verbleib bei der Sowjetunion entschieden. Das hatte die Kiewer Zentralregierung später, im August 1991, bei ihrer eigenen Unabhängigkeitserklärung von der Sowjetunion – und auch zuvor – nicht anerkannt. Danach, im Dezember 1991, stimmten 54 % der Krim-Bewohner in einem erneuten, lokalen Referendum – jedoch auch erneut erfolglos – für ihren Wiederanschluss an Russland. Diese alte Wunde brach am 24. Februar 2014 mit dem ukrainische Sprachgesetz und der Abschaffung des Russischen als zweiter Amtssprache wieder auf. Es kam, wie im Ostdonbass, zu Unruhen. Am 27. Februar 2014 wandte sich der Krim-Präsident Aksjonow mit einem Ersuchen an die russische Regierung. Er bat um „Hilfe bei der Gewährleistung von Frieden und Ruhe auf dem Territorium der Autonomen Republik Krim.
Dem folgte am 16. März ein weiteres Referendum, in dem 95 % der abgegebenen Stimmen für den Wiederanschluss an Russland optierten. Zu diesem Referendum waren Beobachter von OSZE, EU und UNO eingeladen. Sie erschienen aber nicht. Am 21. März folgte der Anschluss der Krim an Russland. Zum Schluss setzte Russland Fallschirmjäger (die sog. grünen Männer) zur „Absicherung“ der Wahl auf der Krim ein. Putin berief sich dabei auf die „russische Schutzpflicht“ wie es die USA oft in vergleichbaren Fällen unter Berufung auf ihre amerikanische „humanitäre Schutzpflicht“ getan haben.
Im Fall der vorherigen Unabhängigkeitserklärung des Kosovo hatte der Internationale Gerichtshof der UN schon vor vier Jahre auch entschieden, dass das Ausscheiden eines Staatsteils aus einem Staat nicht gegen das völkerrechtliche Gewohnheitsrecht verstößt (Urteil vom 22. Juli 2010). Alle vernünftigen Voraussetzungen waren dazu auch im Fall der Krim gegeben, nämlich ein geschlossenes Gebiet mit mehrheitlich gemeinsamer Nationalität, die sich mehrheitlich in einem Referendum gegen die weitere Staatsbürgerschaft in ihrem bisherigen Staat entscheidet und damit für eine Abspaltung.
Der zweite synchrone Vorgang war der Streit der USA und Russlands um die Dominanz im Schwarzen Meer. Die seit 2008 von den USA öffentlich angestrebte NATO-Mitgliedschaft der Ukraine hätte bedeutet, dass die Krim in Zukunft für die USA geöffnet und für Russland geschlossen sein würde. Russland hätte seine seestrategische Position im Schwarzen Meer mit dem Verlust seines Kriegshafens auf der Krim an die US Navy abgeben müssen und damit auch die Kontrolle über den Seeweg zum größten Handelshafen Russlands, Noworossijsk. Auch der Handelshafen der Ukraine, Odessa, hätte amerikanischer Kontrolle unterstanden. Dass Russlands Sorge nicht unbegründet war, zeigte das Verhalten der USA schon vor Moskaus Eingreifen in den innerukrainischen Bürgerkrieg 2022. Die USA hatten schon vorher ihr Marinekommando „73. Maritime Special Operations Center“ nach Otschakiw, 150 Kilometer westlich der Krim, an der Dnjeprmündung eingerichtet und damit ihren seestrategischen Arm bis am Russlands Hintereingang ausgestreckt.
Die Angliederung der Krim ist mit der amerikanischen Abwehr der sowjetischen Raketenstationierung auf Kuba 1962 vergleichbar. Auch die USA hatten damals keinen Gegner direkt an ihrer Hintertür geduldet. Und was wäre, wenn sich China mit Kubas Einverständnis anschickte, den US-Marinestützpunkt Guantanamo Bay auf Kuba zu übernehmen? (Die USA hatten den Stützpunkt 1934 vertragslos ohne Rechtsgrundlage übernommen.) Vergleiche sind meist etwas schief, aber oft dennoch nicht schief genug, um nicht damit deutlich zu machen, worum es geht.
Vier Tage nach dem Anschluss der Krim an Russland, am 26. März, bewertete Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt das russische Vorgehen auf der Krim als „durchaus verständlich“, wenn auch für gefährlich. Die anschließenden West-Sanktionen hielt er für „dummes Zeug“ und die Schuld für die Situation in der Ukraine sah er beim Westen.
Die westliche Welt erklärte die Abspaltung der Krim und ihren Anschluss an Russland 2014 umgehend zur gewaltsamen Annexion. Die USA verhängten sofort ihre ersten Sanktionen gegen Russland. Und, noch während der Entscheidungsprozess auf der Krim lief, wurde das ukrainische Staatsgold von 42,37 Tonnen am 11. März 2014 verladen und in die USA geflogen. (nach Schweizer Quelle)
Nach Staatspräsident Putins Erfahrungen mit den USA und der NATO muss man davon ausgehen, dass er dem Westen nicht mehr über den Weg traut. Er hatte die Unwirksamkeit mündlicher Zusagen erlebt (Baker-Zusage der Nicht-Osterweiterung der NATO 1990), dann die Doppelzüngigkeit des NATO-Generalsekretärs Stoltenberg (erst die Aufforderung, „zur Diplomatie zurückzukehren“, im Dez. 2021 und kurz darauf die Stoltenberg-Belehrung, Russland habe in die Osterweiterung „nicht reinzureden“ im Jan. 2022) und über die Jahre die amerikanischen Weigerungen, neue Sicherheitsabkommen mit Russland abzuschließen (1999-2022). Putin akzeptiert keine vorkonditionierten Verhandlungsaufforderungen. Er braucht offensichtlich ein konkretes Angebot, den Vorschlag eines für Russland verhandelbaren Friedensvertrags mit der Ukraine. (siehe Anlage 2)
(Dieses Kapitel ist ohne Nutzung russischer Quellen geschrieben.)

Die Bedeutung von Kriegsverbrechen

Die psychologische und politische Wirkung
Begangene und erfundene Kriegsverbrechen spielen im Ukraine-Krieg sowohl völkerrechtlich als auch kriegspsychologisch eine erhebliche Rolle. Ihre „Vermarktung“ hat zur Erzeugung von einerseits Hass und die Verhärtung von Positionen und andererseits zur Erzeugung von Hilfs- und Unterstützungsbereitschaft bei beiden Kriegsparteien und bei den kriegsunterstützenden Staaten und Völkern geführt. Die fast ausschließlich ukrainisch beeinflusste Medienberichterstattung in der westlichen Welt – besonders auch in Deutschland – hat zu einseitigen Feindvorstellungen und genauso einseitigen Gerechtigkeitsvorstellungen geführt und damit zu einem asymmetrischen Narrativ. Dieses manipulative Freund-Feind-Bild erschwert es heute, die deutsche Öffentlichkeit und die deutsche „Politik“ von einem Verständigungs- und Versöhnungsfrieden für Russland und die Ukraine zu überzeugen und von der Illusion abzubringen, dass der Krieg für die Ukraine „gewinnbar“ ist.

Den Kriegsverbrechen, die den Russen vorgeworfenen werden, seien deshalb ein paar Korrekturen hinzugefügt und ukrainische Kriegsverbrechen gegenübergestellt. Ich will das an den Beispielen „Butscha-Massaker“ und Bombardierung des Kaufhauses in Retroville darstellen und dann auf Kriegsverbrechen generell eingehen. Zuerst sei zu bemerken, dass Desinformation, Propaganda und Täuschung zu den legitimen Kriegsmitteln zählen, die sowohl von den Russen als auch von den Ukrainern angewendet wurden.

Das „Butscha-Massaker“
Gut einen Monat nach Kriegsbeginn, am 30. März 2022, verließen russische Truppen nach ihrem erfolglosen Versuch, Kiew im Handstreich einzunehmen, Kiew und Umgebung, dabei auch die Stadt Butscha. Vier Tage später erschienen im ukrainischen Fernsehen Berichte und Aufnahmen über ein russisches Massaker in der Stadt. Ein einprägsamer Video-Film zeigte einen ukrainischen Militär-Pickup mit aufgesessenen Soldaten, die zwischen ordentlich aufgereihten Toten hindurchfuhren. Ein Kamerawagen fuhr hinterher. Die Kamera blendete auffälliger Weise bei naher Vorbeifahrt eine Leiche mit Hilfe eines Grauschleiers aus. Mir fiel auf, dass die Toten wie ordentlich drapiert dalagen, und dass bei ihnen die bei Erschlagenen oder Erschossenen sonst zu sehenden Blutlachen fehlten. Die Grauverschleierung des nächstgelegenen Toten machte mich misstrauisch. Als ich bei mehrmaligem Suchen auf verschiedenen Kanälen auch ein Video dieser Szene ohne Verschleierung fand, sah ich, dass dieser Tote eine breite, sehr auffällige weiße Russenarmbinde trug. Als ich den Film an dieser Stelle sofort zurückstellte und ihn ein zweites Mal betrachten wollte, war er sofort gelöscht. Stattdessen las ich „This page is not available“. Bei einem weiteren Versuch kam „Link not found“. Wer hat ein Interesse, zu vertuschen, dass hier ein toter Russe liegt? Bei mehrmaliger und sorgfältiger Betrachtung derselben Szene auf anderen Sendern fand ich bei einem Teil der entfernter liegenden Leichen ebenfalls Stücke ihrer weißen Russenarmbinden.
Ich fand auch ein ukrainisches Video mit einem Soldaten, der eine Leiche an einem langen Seil auf einer Straße an eine andere Stelle zog. Das und das Fehlen von Blutlachen passen zu dem Verdacht, dass die Leichen von Butscha erst Tage nach ihrer Tötung in das „Bild“ von Butscha gezogen worden sind. Das Ganze war ganz offensichtlich eine letztlich misslungene ukrainisch Inszenierung, eine „False Flag Operation“.
Auffallend ist auch, dass die russische Regierung zweimal danach vor dem UN-Sicherheitsrat die Untersuchung des Butscha-Vorfalls beantragt hat und zweimal an Vetos gescheitert ist.
Mit dem Butscha-Vorfall ist eine Schwelle zur absoluten Unversöhnlichkeit der Kriegsparteien überschritten worden, einschließlich NATO, EU, USA und Russland die heute noch einem Frieden des Interessenausgleichs und der Versöhnung im Wege steht.

Der Retroville-Kaufhaus-Beschuss
Ein weiteres Beispiel für den zweifelhaften Wert von Informationen aus dem Krieg bietet die russische Beschießung des Einkaufszentrums Retroville am Rand von Kiew, am 20. März 2022. Die Nachricht selber stimmte. Die russische Artillerie hatte das Kaufhaus beschossen. Als der Kiewer Bürgermeister Klitschko tags darauf das „furchtbare“ Ereignis im deutschen Fernsehen verbreitete und über das russische Kriegsverbrechen lamentierte, waren die deutschen Zuschauer entsetzt über die vermeintliche Grausamkeit der Russen. Normalerweise assoziiert man mit Einkaufszentren gedrängte Menschenmengen und in diesem Falle hohe Opferzahlen. Da die Nachricht mit genauer Ortsangabe versehen was, schaute ich mir die Shopping Mail bei Google-Earth genauer an und fand das beschriebene Gebäude mit großen Lieferanteneinfahrten, einem großen, aber leeren Kundenparkplatz und einem Ring von hohen Wohnhäusern darum herum. Durch Zufall entdeckte ich beim Stichwort Retroville als nächstes das Video eines ukrainischen Bloggers, der dasselbe Kaufhaus, denselben leeren Parkplatz und die großen Lieferanteneinfahrten zeigte. Der Blogger hatte mit spürbarem Stolz über eine ukrainische Kriegslist gefilmt, wie Artilleriegeschütze aus den Einfahrten herausfuhren, ein paar Schuss abfeuerten und sich dann wieder unter den Schutz der Einfahrten zurückzogen. Offensichtlich hatte auch russische Artillerieaufklärung dasselbe Video gesehen, und die Russen hatten dann zielgenau das Warenhaus beschossen und zerlegt. In Summa handelte es sich also um kein russisches Kriegsverbrechen, aber die psychologische Wirkung auf das deutsche Fernsehpublikum war enorm und so nachhaltig, dass man hierzulande momentan einen Friedensvertrag ohne Schuldzuweisung und ohne Strafe so gut wie nicht vermitteln kann.

Beiderseitige Kriegsverbrechen
Über russische Kriegsverbrechen ist in den westlichen Medien ausführlich berichtet worden. Einen gleichscharfen Blick auf das Verhalten ukrainischer Soldaten hat es nicht gegeben. So helfen für den Vergleich beider Kriegsparteien nur die zu Anfang des Krieges von ukrainischen Bloggern im Internet verbreiteten Videos über ukrainische Kriegsverbrechen, über die in ukrainisch-patriotischer Euphorie wie über eigene Heldentaten berichtet worden ist.
Doch zunächst ein Auszug aus dem Bericht des UN Hochkommissars für Menschenrechte vom 29. Juni 2022. Da heißt es unter anderem zu Kriegsverbrechen: „Und das sind zahlreiche Misshandlungen und Tötungen von Kriegsgefangenen und am Kampf unbeteiligten Zivilpersonen, die sich beide Seiten gleichermaßen zu Schulde kommen lassen. Nur eine Art von Kriegsverbrechen geht allein auf das Konto der ukrainischen Armee, der Missbrauch menschlicher Schutzschilde, also der Einsatz eigener Soldaten und Geschütze neben und hinter Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, um deren Schutzstatus für sich zu nutzen.“
Zurück zu den ukrainischen Kriegsvölkerrechtverstößen. Ukrainische Fernsehanstalten und Blogger berichteten zu Anfang des Krieges selbst über ukrainische Rechtsbrüche und Brutalitäten, begangen an russischen Bürgern und kriegsgefangenen Soldaten, als handele es dabei um Ruhmestaten. Da wurden zum Beispiel von umherstehenden, lachenden ukrainischen Soldaten auf in ihrer Mitte liegende, gefesselte russische Gefangene getreten und mit Maschinenpistolen geballert. Kriegsgefangene Russen wurden erst verprügelt, dann wurde ihnen in die Beine geschossen und anschließend wurden sie unversorgt liegengelassen. Gefesselten, in großen Blutlachen liegenden russischen Gefangenen wurden so lange auf den Kopf getreten, bis sie Ruhe gaben. Es war unter anderem eine Szene zu sehen, wie eine russische Zivilperson im Auto (mit weißer Russenarmbinde als solcher kenntlich) angehalten, aus dem Auto gezogen und an Ort und Stelle mit Stiefeltritten auf den Kopf totgetreten wurde.
Diese Zeugnisse auch der ukrainischen Kriegsverbrechen rechtfertigen es nicht, bei einem Friedensvertrag Schuldvergleiche anzustellen und daraus Nachteile für nur eine der Kriegsparteien abzuleiten.

Die Gültigkeit des Kriegsvölkerrechts
Wenn man die gegenseitigen Vertragsbrüche und die Verletzungen des Kriegsvölkerrechts der Russen und der Ukrainer gegenseitig abwägt, sollte man beide Seiten mit derselben Elle messen, mit dem bis dahin kodifizierten Recht. Der „Westen“ geht seit Jahren zum eigenen Vorteil zunehmend in seinen Argumenten, Rechtfertigungen und Beschuldigungen davon ab und beruft sich statt auf das kodifizierte Völkerrecht auf eine sogenannte „Regelbasierte Ordnung“. Das sind eine hausgemachte Ordnung und ihre Regeln, die sich die USA und die sie umgebenden Verbündeten – also ohne Russland, China, südamerikanische Staaten und andere – selbst nach eigenen Vorstellungen zurecht geschneidert haben. Nach dieser Regelbasierten Ordnung war die Unabhängigkeitserklärung des Kosovo zum Beispiel völkerrechtskonform und die Unabhängigkeitserklärung der Krim dagegen nicht. Diese Regelbasierte Ordnung ist zum Teil ein eigennütziger, westlicher Selbstbetrug.
Das kodifizierte Kriegsvölkerrecht soll für alle Kriegsparteien gleichermaßen gelten. Mit der Haager Landkriegsordnung und den Genfer Konventionen hat man versucht, die Kriegsgräuel einzudämmen. Zu den Schutzgeboten beider Regelwerke gehören der Schutz der unbewaffneten Zivilbevölkerung und der Schutz unverteidigter Städte und Dörfer vor Beschießung und Bombardierung.
Wer als Staatsoberhaupt – wie Selenskyj es getan hat – seine zivile Bevölkerung dazu aufruft, Molotow-Cocktails herzustellen, sich Gewehre zu besorgen und zu kämpfen, nimmt billigend in Kauf, dass die Schutzregeln für die Bevölkerung in seinem Machtbereich nicht mehr gelten. Wer seinem Militär befiehlt, die Städte zu befestigen und zu verteidigen, nimmt wohl kalkuliert in Kauf, dass um die Städte gekämpft wird und dass sie beschossen und bombardiert werden. Wer mit offensichtlichem Stolz vor Fernsehkameras zeigt, wie junge Freiwillige in einem Schulgebäude militärisch ausgebildet werden, darf nicht medienwirksam im selben Fernsehen über die Brutalität des Gegners klagen, wenn der auf solche Gebäude schießen lässt.
Die Schutzbestimmungen der Haager Landkriegsordnung und der Genfer Konventionen für zivile Bürger und die ukrainischen Städte hat Selenskyj selber außer Kraft gesetzt.

Abwägung der Rechtsgrundlagen und Rechtsauffassungen

Die Abwägung des Rechts auf territoriale Integrität gegen das Recht auf Selbstbestimmung und den Volkswillen auf der Grundlage der zwei Verträge „UN Resolution über die Grundsätze des Völkerrechts ( 1970 )“ und der „Charta von Paris ( 1990 )“ wird Teil der Präambel des vorliegenden Friedensvertragsentwurfs sein.
Die Rechtsgrundlage vieler bisheriger Friedensbemühungen, die Charta von Paris vom 21. November 1990, enthält zwei bisweilen unverträgliche Prinzipien, nämlich die Unverletzlichkeit der territorialen Integrität von Staaten und den besonderen Schutz von nationalen Minderheiten. Bereits die vorherige Resolution der Vereinten Nationen vom 24. Oktober 1970 über die Grundsätze des Völkerrechts hat die kollektive Wahrnehmung von Minderheitenschutz spezifiziert. Sie führt aus, dass sich nationale Minderheiten bei dauerhafter und grober Missachtung ihrer Schutzrechte und, wenn ihnen eine angemessene innere Autonomie verwehrt wird, in demokratischer Weise dazu entscheiden können, in geschlossenen Teilen ihres bisherigen Staatsgebiets einen eigenen, unabhängigen Staat zu gründen oder sich in einen anderen Staat zu integrieren. Letzteres bezieht sich auch auf die ansässigen russischen Minderheiten in klar umrissenen Staatsteilen der bisherigen Ukraine, in denen sie eine deutliche lokale Mehrheit bilden.
Im zu beendenden Krieg vertritt die Ukraine ihr Recht auf die Unverletzlichkeit ihrer territorialen Integrität und die Russische Föderation vertritt das Selbstbestimmungsrecht der russischen Minderheiten in bestimmten Staatsteilen der Ukraine, dort wo sie eine deutliche Bevölkerungsmehrheit bilden. Der in der Anlage 2 vorgeschlagene Friedensvertrag beruht auf der praktischen Abwägung der beiden im konkreten Falle unverträglichen Friedensprinzipien, der Charta von Paris und der UN Resolution über die Grundsätze des Völkerrechts. Ihm liegt eine Entscheidung im Sinne eines eiligen Kriegsendes zu Gunsten des Selbstbestimmungsrechts und Volkswillens als Ausdruck eines modernen demokratischen Staatsverständnisses zu Grunde. Eine gegensätzliche Entscheidung zu Gunsten der territorialen Integrität der bisherigen Ukraine war offensichtlich wegen des inzwischen völlig zerrütteten und unversöhnlichen Verhältnisses des ukrainischen und des russischen Volksanteils des vorherigen Zweivölkerstaats nicht mehr sinnvoll. Der Zweivölkerstaat Ukraine war nach acht Jahren innerukrainischem Bürger- und Separationskrieg realistischer Weise moralisch und politisch nicht mehr wiederzubeleben.

Verhandlungen und Vertragspartner

Beteiligungsempfehlung
Im Interesse eines baldigen und einvernehmlichen Vertragsabschlusses liegt es, den Kreis der Verhandler und der Vertragsabschließenden möglichst klein zu halten. Staaten – außer der Ukraine und der Russischen Föderation – und supranationale Organisationen, die selbst eigene Interessen im Ukraine-Krieg und in der Ukraine vertreten, sind aus demselben Grunde nicht am Friedensprozess zu beteiligen.
Als abschreckendes Beispiel für Verhandlungen mit zu vielen Interessenten mögen die Friedensverhandlungen zum Frieden von Münster dienen. Sie dauerten fünf Jahre, in denen weitergekämpft wurde. Als positives Beispiel mögen die zügigen 2-plus-4-Verhandlungen zur deutschen Wiedervereinigung dienen, bei denen die über 40 zusätzlichen ehemaligen Kriegsgegner Deutschlands ausgeschlossen blieben.
Eine deutsche Friedensvermittlung im Alleingang wäre aussichtslos. Geeignet für eine Friedensvermittlung wären die drei Staaten Frankreich, Italien und Deutschland im Verbund.
Frankreich hatte bereits 2008 zusammen mit Deutschland die damals ungerechtfertigte Aufnahme der Ukraine in die NATO verhindert und dann 2015 und 16 wieder zusammen mit Deutschland die Minsker Konferenzen und das Minsker Abkommen arrangiert. 2016 waren es wieder Frankreich und Deutschland gemeinsam, die die Ukraine gedrängt haben, den Ost-Oblasten die ihnen im Minsker Abkommen zugesicherte Innere Autonomie einzuräumen, was die Ukraine verweigerte. Ebenfalls 2016 hatte das französische Oberhaus die sukzessive Rücknahme der EU-Sanktionen gegen Russland empfohlen. Am 9. Dezember hatten Macron und Merkel den Weihnachtswaffenstillstand zwischen Russland und der Ukraine ausgehandelt. 2019 waren es wieder Macron und Merkel, die letztmalig ein Gipfeltreffen zwischen Putin und Selenskyj zuwege gebracht haben. Am 8. Februar 2022 hat Macron vom Westen gefordert, „im Hinblick auf Russlands berechtigte Sicherheitsbedürfnisse Kompromisse einzugehen“. Der französische Staatspräsident ist offensichtlich der geeignete Partner für eine deutsche Friedensinitiative. Frankreich hat sich außerdem unter den alten EU- und NATO-Staaten die größte Unabhängigkeit von den USA bewahrt, dem Hauptvertreter ukrainischer Interessen und eigener, dortiger geopolitischer Ambitionen.

Aus Italien kamen bisher die häufigsten Anstöße zu Friedensvermittlungen im Ukraine–Krieg. Es begann am 4.5.2022 mit den Erklärungen des Chefs der italienischen Luftwaffe, Generalleutnant Tricarico und des Generalleutnants Bertolini (Heer) „Das ist nicht unser Krieg“ und „Lasst uns die USA stoppen!“. Es folgte der italienische Außenminister Di Maio am 20.5.2022 mit einem im Europarlament vorgeschlagenen Friedensplan. Dann kam am 8.9.2022 das Vermittlungsangebot des ehemaligen Ministerpräsidenten Berlusconi und schließlich am 29.6.2023 der Appell des Vorsitzenden der italienischen Bischofskonferenz Kardinal Zuppi. In Italien wäre die Vermittlungsrolle zu einem russisch-ukrainischen Ausgleichsfrieden offensichtlich populär.
Frankreich, Italien und Deutschland sind außerdem die großen drei Gründungsmitglieder der EWG und die augenblicklich größten Netto-Zahler der EU und damit auch die mittelbar größten Beitragszahler für die Kriegshilfen der EU. Die drei Staaten hätten das politische Gewicht, der einseitigen pro-Ukraine- und kriegsverlängernden Politik der EU ein friedliches Ende zu bereiten. Italien, Frankreich und Deutschland hätten auch Mittel und Möglichkeiten, beim Drohen des Scheiterns ihrer Vermittlung selbst mit der Beendigung ihrer weiteren Alimentation des Krieges zu drohen und im äußersten Falle auch ihr Veto für gemeinsame EU- und NATO- Aktivitäten bei Kriegsfortsetzung anzukündigen. Ein von Italien, Frankreich und Deutschland arrangierter Friede wäre eine europäische Lösung des europäischen Krieges in der Ukraine.
Der Herr Bundeskanzler sollte baldmöglichst Gespräche mit Frau Regierungspräsidentin Meloni und Herrn Staatspräsident Macron aufnehmen und beide ersuchen, sich politisch am deutschen Friedensplan und aktiv mit italienischen und französischen Kräften an dem im Vertragsentwurf vorgeschlagenen Friedensprozess zu beteiligen. Diese Gespräche sollten erfolgreich abgeschlossen sein, ehe der Friedensvertragsentwurf den beiden Konfliktparteien vorgeschlagen werden kann.

Warnung vor Beteiligung
Die besonders am NATO-Beitritt der Ukraine interessierten Staat Großbritannien und USA haben mehrmals ihre Forderung nach Fortsetzung des Krieges vorgebracht. Der englische Premierminister Boris Johnson hat am 9. April 2022 bei den Istanbuler ukrainisch-russischen Verhandlungen kurz vor Vertragsabschluss eingegriffen und die ukrainische Vertragsunterzeichnung verhindert. Seine Begründung war, „Der Westen ist für ein Kriegsende nicht bereit.“ Desgleichen hat die US-Regierung vor kurzem erst, am 27. November 2023, verlautbart, dass sie russisch-ukrainische Friedensverhandlungen derzeit für sinnlos hält. Zur Begründung unterstellte sie, dass solche Gespräche nur in russische „Kapitulationsmonologe“ ausarten würden. Dabei übersah die amerikanische Regierung geflissentlich, dass der sogenannte 10-Punkte-Friedensplan Selenskyjs vom 5. August 2023 in der Sache selbst de facto eine Kapitulationsaufforderung an Russland war. Das erkennbare Interesse der USA und Großbritanniens an der Kriegsfortsetzung disqualifiziert beide Staaten, als Moderatoren, Verhandlungspartner oder Signatarstaaten für ein Mitwirken am raschen Ende des Tötens und Zerstörens in der Ukraine. Sie dürfen deshalb am vorgeschlagenen Friedensprozess trotz ihrer zu erwartenden Einsprüche und Hindernisse weder unmittelbar noch mittelbar beteiligt werden. Mit dem Ausschluss der USA verbindet sich auch der Ausschluss der von ihr dominierten NATO.

Orte der Verhandlungen
Ich schlage vor, die Vermittlungsgespräche mit den beiden Kriegsparteien zunächst in getrennten Vorverhandlungen an deren Regierungssitzen zu führen. Das erleichtert die Gespräche, weil ihnen noch die verhärtete und verschärfende Konfrontationsatmosphäre des Aufeinandertreffens von zwei Feinden fehlt.
Die Abschlusskonferenz sollte in Genf, im Alten Rathaus, im „Alabama-Saal“ stattfinden. Genf liegt auf neutralem Boden und der genannte Saal beherbergt einen „guten Geist“, der hoffentlich auf die ukrainisch-russische Verständigung und Versöhnung überspringt. In diesem Saal wurde 1864 die Erste Genfer Konvention geschlossen und 1872 das Zerwürfnis zwischen der alten Kolonialmacht England und ihrer alten Kolonie Nordamerika durch Schiedsspruch beigelegt und damit der Weg für eine endgültige und immerwährende freundschaftliche Partnerschaft geebnet.

Die Anbahnung von Verhandlungen
Derzeit gehört Deutschland zu den Staaten, die die Ukraine mit ihren Versprechungen und Geld- und Waffenlieferungen in dem Wahn gefangen halten, es gäbe noch immer eine Siegeschance im Jahr 2024. Ehe die deutsche Bundesregierung der ukrainischen Regierung ihre Illusionen vom „Sieg“ und den Rückeroberungen durch Vorlage eines Friedensvertragsentwurfs nimmt und sie damit psychologisch von Plus-Graden auf Minus-Grade stürzt, sollte sie zuerst alle weiteren Versprechungen unterlassen und die ukrainische Regierung sowie die russische Regierung auffordern, der Gegnerseite selbst ein Gesprächsangebot ohne Vorbedingungen zu machen. Wenn sich die streitenden Parteien dazu nicht in Bälde bereitfinden sollten, kann beiden Parteien der hier vorgeschlagene Friedensvertrag unterbreitet werden.

Wesentliche Inhalte des Vertragstextes

Bisher hat es meiner Zählung nach 18 wenig konkrete Vermittlungs- und Vertragsvorschläge gegeben, die Raum für unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten und viele Ausweichmöglichkeiten für beide Kriegsparteien ließen. Bisher haben die Kriegsparteien auch „Unverhandelbares“ als Vorbedingungen genannt, so dass es gar nicht erst zu Verhandlungen gekommen ist. Der vorgeschlagene Vertragstext enthält deshalb alle erforderlichen territorialen, rechtlichen, ökonomischen, militärischen und anderen Regelungen, die in Friedensverträgen üblich und erforderlich sind, so dass jede Seite einschätzen kann, was sie erhalten wird und was sie geben muss.Staatspräsident Putin wird sehen, dass das letzte Wort zu einer dauerhaften Nachkriegsordnung nicht durch die russischen Landeroberungen, sondern durch das Ergebnis einer Volksabstimmung der Einwohner der umstrittenen Gebiete gesprochen wird. Die zukünftigen Grenzen zwischen der Ukraine und Russland soll die betroffene Bevölkerung in freier Entscheidung selber ziehen. Russland muss allerdings sein alter, atomarer Reaktions- und Sicherheitsabstand zum NATO-Gebiet erhalten bleiben und der Ukraine dafür den Status der „bewaffneten Neutralität“ zugestehen.
Staatspräsident Selenskyj wird sehen, dass das letzte Wort zur dauerhaften Nachkriegsordnung nicht durch einen von der Weltgemeinschaft finanzierten ukrainischen Endsieg gesprochen wird, sondern durch das Ergebnis einer Volksabstimmung der Einwohner der umstrittenen Gebiete. Die ukrainische Zentralregierung hat die Existenz des früheren Zweivölkerstaats mit ihrer Missachtung des Minsk II Abkommens selbst verspielt. Der Sprachenstreit seit 2014 und der achtjährige Bürgerkrieg mit seiner Härte und den Kriegsverbrechen an einem Teil der ostukrainischen Bevölkerung schließen ein gedeihliches Miteinander von Ukrainern und der starken russischen Minderheit in einem Staat in Zukunft aus.
Auf der anderen Seite muss das ukrainische Volk eine sichere und souveräne Zukunft mit der Aussicht auf Wiederaufbau und wirtschaftliche Gesundung zugesichert bekommen. Dazu müssen die weiteren Zerstörungen und das exorbitante Anwachsen der Kriegsschulden der Ukraine für Waffenleasing und rückzahlbare Darlehen an die USA beendet werden. Der Ukraine muss dafür im Kern eines Vertrags die zukünftige Bewahrung und Lebensfähigkeit des ukrainischen Volks angeboten werden, nicht aber die Bewahrung ihres früheren gesamten Staatsgebiets.

Wirkung auf die deutsche Öffentlichkeit

Der Einsicht, dass ein rasches Kriegsende den absoluten Vorrang vor einem Sieg der Ukraine haben muss, steht bedauerlicher Weise das falsche Narrativ entgegen, das die deutschen Medien seit drei Jahren mit ihrem Gut-und-Böse-Raster der deutschen Öffentlichkeit vermitteln. Dazu gehören das Unterschlagen der Vorgeschichte dieses Kriegs mit dem Sprachenstreit, mit dem acht Jahre währenden Bürgerkrieg der ukrainische Zentralregierung gegen die starke russische Minderheit im eigenen Land und mit der Häufigkeit politischer Morde und der Korruption in der Ukraine. Dazu gehören die Verletzungen des internationalen Rechts durch die Ukraine und nicht nur der Friedensbruch der Russen. Dazu gehören auch die Legenden von einer dortigen Demokratie und der dort angeblich zu verteidigenden Freiheit Europas. Wenn die Medien den Bogen zur „Verteidigung der Freiheit Europas“ schlagen, müssten sie auch thematisieren, dass es im Kern auch um die Ausdehnung des geopolitischen Interessen- und Machtbereichs der USA geht. Wie tief das falsche Narrativ bereits in der „politischen Welt“ Deutschlands sitzt, wird in den jüngsten Redebeiträgen von Abgeordneten im Bundestag zum Krieg in der Ukraine deutlich. Die Appelle von mehreren Rednern zu den Waffenhilfen an die Ukraine zeigen deren erschreckende und beschämende Ahnungslosigkeit über die Realitäten in der Ukraine und die Vorgeschichte des Ukraine-Krieges.
Die wirksamste Manipulation entfaltet dieses falsche Narrativ mit den mehrmals täglich in allen Medien wiederholten Formulierungen wie „Putins verbrecherischer Angriff“ und die Verwendung von Negativattributen, die allem vorangestellt werden, was Russland tut und unterlässt. Die deutsche Presse überbietet sich mit „grausam, menschenverachtend, erbarmungslos“ und vielen weiteren Negativbeschreibungen, statt sachlich zu berichten und die Wertung den Lesern zu überlassen. Die Bundesregierung kann keine Medien lenken, aber sie sollte eigene Kommentare in der beschriebenen Weise unterlassen. Je länger und wirkungsvoller Deutschland die Ukraine unterstützt und die russische Seite brüskiert, desto schwerer wird es werden, mit Russland zu verhandeln und zu guter Letzt den deutschen Kopf aus der Schlinge der direkten Kriegsbeteiligung herauszuhalten.
Mein Vorschlag zu einer Friedensinitiative des Herrn Bundeskanzler Scholz unter dem Leitgedanken „versöhnen und vergeben“ mag den deutschen Wählern nach dieser Medienvorgeschichte wie ein inkonsequenter Sinneswandel vorkommen. Die Initiative wäre dennoch eine glaubwürdige Rückkehr zu Bundeskanzler Scholz´ ursprünglichen Auffassungen, dass sich Deutschland in der Gefahr der Kriegsbeteiligung befindet und dass sich Deutschland mit Waffenlieferungen an die Ukraine zurückhalten sollte. Heute, nach fast zwei Jahren vergeblichen Krieges und erfolgloser ukrainischer Offensiven, wird ihm die deutsche Öffentlichkeit die Einsicht honorieren, dass die Ukraine ihr Kriegsziel der Rückeroberungen nicht erreichen kann und dass es nun vor allem gilt, das ukrainische Volk vor weiteren Menschenverlusten durch Tod und Abwanderung, vor weiterer Zerstörung seiner Infrastruktur und vor der weiter zunehmenden exorbitanten Auslandsverschuldung zu bewahren. Das deutsche Volk sieht derzeit mit wachsenden Zweifeln die immensen eigenen Kriegsausgaben beim gleichzeitigen ungedeckten Finanzbedarf daheim. Es sieht die Schwächung der eigenen Wirtschaft ohne spürbare Auswirkungen der Embargos und Sanktionen auf Russland. Es bemerkt mit Sorgen die weitere Ausplünderung der Bundeswehr zu Gunsten der ukrainischen Armee bei gleichzeitiger Zunahme ihrer eigenen Verpflichtungen außerhalb der eigenen Grenzen. Das deutsche Volk wird zunehmend der Lasten dieses fremden Krieges müde. Und das ukrainische Volk ist im Begriff, in vieler Hinsicht „auszubluten“. Ein von einem deutschen Bundeskanzler vermittelter Friede zwischen der Ukraine und Russland könnte der Glanzpunkt seiner Kanzlerschaft sein.

_______________________________________________________________________

4. Anlage: Entwurf eines Friedensvertrages

Anlage 2 zu Ukraine Brief an Öffentlichkeit

Gerd Schultze-Rhonhof

3.2.2024

Vertrag zur Beendigung beider Kriege,
des Innerukrainischen Bürgerkrieges und
des Ukrainisch-Russischen Krieges.
Friedensvertrag von Genf vom … 2024
(Textauszug aus der vorliegenden Volltext-Version)

Präambel

Die Republik Ukraine einerseits und die Russische Föderation andererseits schließen diesen Vertrag zur eiligen Beendigung des russisch-ukrainischen Krieges und zugleich zur Beendigung des Innerukrainischen Krieges zwischen der Ukrainischen Zentralregierung und den ukrainischen, jedoch mehrheitlich russischsprachigen Landesteilen, die sich im Streit mit der Zentralregierung einseitig für unabhängig erklärt haben.

Im bisherigen Krieg hat keine der beiden Kriegsparteien ihre Ziele und ein siegreiches Ende des Krieges durchsetzen können. Vielmehr besteht die Gefahr einer lang andauernden Fortsetzung des Krieges und letztlich auch einer erneuten Teilung Europas durch einen „eisernen Vorhang“. Dies zu verhindern ist Sinn und Ziel dieses Vertrags.

Kern des Vertrags ist die unverzügliche Beendigung des Krieges auf der Grundlage eines Referendums der Bevölkerungen der umstrittenen Gebiete über ihren Willen, in Zukunft der Ukraine, der Russischen Föderation oder einem neuen, von beiden Kriegsparteien unabhängigen Zwischenstaat anzugehören.

Der Vertrag ist von dem allseitigen Bestreben geleitet, die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten so schnell wie möglich von der Geißel des Krieges zu befreien, die Ukraine vor ihrer weiteren Zerstörung und dauerhaften Verschuldung zu bewahren, die Russische Föderation von den Belastungen des Krieges und ihrer internationalen Isolation zu befreien, dauerhaft Stabilität und Ruhe an der ukrainisch-russischen Sprach- und Nationalitätengrenze herzustellen, eine neue Ära des Friedens unter den Völkern Europas einzuleiten, die weltweiten, kriegsbedingten Versorgungsengpässe zu beheben und die anhaltende Hungerkatastrophe in den armen Staaten unserer Welt zu mildern.

Die Rechtsgrundlage vieler bisheriger Friedensbemühungen, die Charta von Paris vom 21. November 1990, enthält zwei bisweilen unverträgliche Prinzipien, nämlich die Unverletzlichkeit der territorialen Integrität von Staaten und den besonderen Schutz von nationalen Minderheiten. Bereits die vorherige Resolution der Vereinten Nationen vom 24. Oktober 1970 über die Grundsätze des Völkerrechts hat die kollektive Wahrnehmung von Minderheitenschutz spezifiziert. Sie führt aus, dass sich nationale Minderheiten bei dauerhafter und grober Missachtung ihrer Schutzrechte und, wenn ihnen eine angemessene innere Autonomie verwehrt wird, in demokratischer Weise dazu entscheiden können, in geschlossenen Teilen ihres bisherigen Staatsgebiets einen eigenen unabhängigen Staat zu gründen oder sich in einen anderen Staat zu integrieren.
Letzteres bezieht sich auch auf die ansässigen russischen Minderheiten in klar umrissenen Staatsteilen der bisherigen Ukraine, in denen sie eine deutliche lokale Mehrheit bilden.

Im zu beendenden Krieg vertritt die Ukraine ihr Recht auf die Unverletzlichkeit ihrer territorialen Integrität und die Russische Föderation vertritt das Selbstbestimmungsrecht der russischen Minderheiten in bestimmten Staatsteilen der Ukraine, dort wo sie eine deutliche Bevölkerungsmehrheit bilden, und sie stellt deren Minderheitenschutz wieder her. Dieser Friedensvertrag beruht auf der praktischen Abwägung der beiden im konkreten Falle unverträglichen Friedensprinzipien, der Charta von Paris und der UN Resolution über die Grundsätze des Völkerrechts. Die Entscheidung ist von den drei Vermittlern dieses Friedens, Italien, Frankreich und Deutschland, im Sinne eines eiligen Kriegsendes zu Gunsten des Selbstbestimmungsrechts und Volkswillens als Ausdruck eines modernen demokratischen Staatsverständnisses gefallen. Eine gegensätzliche Entscheidung zu Gunsten der territorialen Integrität der bisherigen Ukraine war offensichtlich wegen des inzwischen völlig zerrütteten und unversöhnlichen Verhältnisses des ukrainischen und des russischen Volksanteils des vorherigen Zweivölkerstaats nicht mehr sinnvoll. Der Zweivölkerstaat Ukraine war nach acht Jahren innerukrainischem Bürger- und Separationskrieg realistischer Weise moralisch und politisch nicht wiederzubeleben.

Damit bekommt die zukünftige Bewahrung und Lebensfähigkeit des ukrainischen Volks Vorrang vor der Bewahrung des jetzigen ukrainischen Territoriums.

Die vertragschließenden Kriegsparteien nehmen Abstand von dem Versuch, ihre eigenen Rechtspositionen und die Völkerrechtsverstöße ihrer Gegner gegeneinander aufzurechnen und die gegnerischen und die eigenen gewaltverschärfenden Eskalationsschritte gegeneinander abzurechen. Das würde mit gegenseitigen Vorwürfen und langwierigen Verhandlungen weiteren Hass erzeugen und die Leiden und Zerstörungen dieses Krieges unnötig verlängern. Die große Zahl und die Verschiedenartigkeit der beiderseitigen Brüche von internationalen Chartas und zwischenstaatlichen Verträgen lassen sich ohnehin nicht gegeneinander bewerten.
Der Leitgedanke dieses Friedensvertrages ist: „vergeben und versöhnen“. Der Vertrag soll das zukünftige Nachbarschaftsverhältnis zwischen der Republik Ukraine und der Russischen Föderation durch einen Interessenausgleich friedlich, dauerhaft und schnellstmöglich regeln.
Der Staatspräsident der Republik Frankreich und die Regierungschefs der Republik Italien und der Bundesrepublik Deutschland erkennen diesen Vertrag als gerecht, zweckmäßig und notwendig an. Sie haben diesen Vertrag den zwei Kriegsparteien vorgeschlagen, um das friedliche Miteinander der Völker Europas wieder herzustellen und die Gefahr der Ausbreitung des Kriegs auf ganz Europa und die nordatlantische Welt zu bannen. Italien, Frankreich und Deutschland als Signatarstaaten dieses Vertrags werden alle ihre Möglichkeiten ausschöpfen, die bisher streitenden Kriegsparteien zum Abschluss und zur Einhaltung dieses Friedensvertrags zu bewegen.
Deutschland, Italien und Frankreich werden bei Maßnahmen zur Überleitung vom Krieg zum Frieden beide bisherigen Kriegsparteien soweit erforderlich und im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen.

Die fünf Signatarstaaten hoffen und erwarten, dass auch weitere Staaten diesen Friedensschluss verlangen und unterstützen.

Teil I Ende der Kampfhandlungen


Artikel 1
Die Kampfhandlungen
an allen Fronten an Land, auf dem Schwarzen und dem Asowschen Meer und in der Luft enden am Morgen um 06:00 Uhr nach der Unterzeichnung dieses Friedensvertrags durch den Staatspräsidenten der Ukraine und durch den Staatspräsidenten der Russischen Föderation getrennt oder am vereinbarten Vertragsort Genf. Endgültig und vollumfänglich wird der Vertrag gültig nach der zusätzlichen Unterzeichnung durch den Staatspräsidenten der Republik Frankreich und die Ministerpräsidentin der Republik Italien und den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland und nach der Hinterlegung der vom ukrainischen und vom russischen Parlament ratifizierten Friedensvertragsurkunden beim Deutschen Auswärtigen Amt in Berlin oder den Deutschen Botschaften in Kiew oder Moskau, also dem Wirksamkeitsdatum dieses Vertrags.

Unabhängig von der vollumfänglichen Wirksamkeit des Vertrags werden sich die europäischen Mächte Italien, Frankreich und Deutschland auch dann an ihre Zusatzvereinbarung nach Artikel 22 dieses Vertrags halten, wenn beide oder eine der Kriegsparteien diesen Vertrag verletzen oder nicht ratifizieren werden.

Teil II Verzichtserklärungen

Artikel 2
Die Russische Föderation räumt ihre seit dem 24. Februar 2022 eroberten Gebiete in der Ostukraine, räumlich bis an die Westgrenze der bis zum 24. Februar 2022 von den Donbass-Separatisten besetzten Gebiete und zeitlich bis die endgültige neue ukrainische und die neue russische Staatsgrenze festgelegt worden sind. Die endgültigen Grenzen werden nach einem Referendum festgelegt (Artikel 11 dieses Vertrags).
Die Russische Föderation verzichtet auf zukünftige Forderungen nach Rückbau der baulichen landesfremden NATO-Infrastruktur in den neuen nordöstlichen NATO-Staaten auf deren territorialen Bestand von 1997, dem Gründungsdatum des NATO-Russland-Rats. (Artikel IV der NATO-Russland-Grundakte enthält Regelungen über die dauerhafte Stationierung fremdländischer NATO-Streitkräfte in den jetzt zur NATO gehörenden ehemaligen Warschauer-Pakt-Staaten und Sowjetrepubliken.)
Die Russische Föderation erhebt keinen Anspruch auf die zeitweilig eroberten Gebiete westlich des Dnjepr einschließlich Cherson.
Die Russische Föderation verzichtet auf ihre Forderung nach einer zukünftigen Demilitarisierung der Ukraine.

Artikel 3
Die Republik Ukraine
verzichtet auf ihre 2021 vom Staatspräsident geäußerte Absicht, wieder atomar bewaffnete Macht zu werden.
Die Republik Ukraine verzichtet auf ihre Absicht, als Mitglied der NATO beizutreten. Sie wird den Status der bewaffneten Neutralität einnehmen und an keinen bi- und multinationalen Übungen und Militärplanungen teilnehmen. Sie wird keine Stationierung ausländischer Truppen, Söldnertruppen, ausländischer Militärdepots und Stabs- und Verbindungskommandos auf ihrem Territorium dulden. Ausgenommen davon sind die ausländischen Militärattaché-Stäbe an den Botschaften in Kiew.
Die Republik Ukraine wird außer ihrer eigenen Rüstungsindustrie keine Waffen und Munition herstellenden Firmen auf ihrem Territorium dulden, die sich ganz oder zu Teilen in ausländischem Eigentum befinden oder deren Firmenleitungen ihren Hauptsitz im Ausland haben.

Die Republik Ukraine verzichtet auf ihre Absicht, sich die Halbinsel Krim wieder anzugliedern und erkennt deren Zugehörigkeit zur Russischen Föderation an.
Die Ukraine verzichtet auf ihre ehemaligen, aber in der Bevölkerungsmehrheit russischsprachigen Gebiete östlich der Linie Unterer Dnjepr- Saporischschja
(einschließlich) – Kupyansk (ausschließlich), soweit sich die dortige Bevölkerung in dem nach Artikel 11 dieses Vertrags vorgesehenen Referendum mehrheitlich für eine staatliche Selbständigkeit oder ihren Anschluss an die Russische Föderation entscheidet. Die Ukraine hört damit auf, ein de facto geteilter Zweivölkerstaat zu sein.

Artikel 4
Die Einlagerung von Atomwaffen der NATO und von Atomwaffen und Atomwaffenträgersystemen überhaupt bleibt für die Ukraine auch in Zukunft entsprechend dem Budapester Memorandum von 1994 und entsprechend Artikel IV der NATO-Russland-Grundakte von 1997 ausgeschlossen.
Neue Regelungen über die dauerhafte Stationierung von landesfremden NATO-Truppen in den jetzt zur NATO gehörenden ehemaligen Warschauer-Pakt-Staaten und ehemaligen Sowjetrepubliken bleiben zukünftigen Verhandlungen und Verträgen zwischen der Russischen Föderation und der NATO vorbehalten.

Artikel 5
Sicherheitsgarantien: Die von der Ukraine verlangten Sicherheitsgarantien durch externe Mächte für ihre zukünftige territoriale Integrität und die von der Russischen Föderation verlangte Sicherheitsgarantie für den Erhalt ihrer atomaren Zweitschlagsfähigkeit im Rahmen einer gesamteuropäischen Sicherheitsarchitektur sind durch spätere internationale Verträge zu regeln. Diese späteren Verträge dürfen den Bestimmungen des vorliegenden Friedensvertrags nicht widersprechen. Bis zum Tag des Wirksamwerdens dieses Friedensvertrages werden die Russische Föderation und die Ukraine alle militärisch-sicherheitspolitischen Verträge und Vereinbarungen mit externen Mächten, die diesem Friedensvertrag widersprechen, kündigen und auflösen.

Artikel 6
Die ehemaligen Kriegsgegner verzichten gegenseitig auf jegliche Forderungen nach Wiedergutmachung, Schadenersatz oder Reparationen für die einander seit 2014 angerichteten Schäden und Lasten.

Teil III Der Übergang zum Frieden


Artikel 7
Die russischen Truppen …

Artikel 8
Die ukrainischen Truppen

Artikel 9
Ausländisches Militär

Artikel 10
Die ehemaligen Kriegsgegner und die Republiken Frankreich, Italien und Deutschland vereinbaren, dass die Truppenentflechtung und der Rückzug der russischen und der ukrainischen Truppen bis zur endgültigen Entscheidung über die zukünftigen ukrainischen und russischen Grenzen von italienischen, französischen und deutschen Truppenkommandos überwacht und dokumentiert werden. Die Führung der Überwachung obliegt einem italienischen Oberkommando vor Ort. (Artikel 23 dieses Vertrags)

Artikel 11
Das Referendum

Artikel 11 Absatz 1:
Die Einwohner der zwischen der Ukraine und Russland strittigen Gebiete werden in einem Referendum selbst entscheiden, ob sie in Zukunft weiterhin in der Ukraine oder in einem selbständigen neuen Staat oder in der Russischen Föderation leben wollen.
Den Abstimmungstermin legt die Ukrainische Zentralregierung bis spätestens am 30. Tag nach Wirksamwerden dieses Vertrags für ein Datum zwischen dem 6o. und dem 90. Tag nach dem Wirksamwerden dieses Vertrags fest.
Wahlberechtigt werden alle Einwohner sein, die 2014 ihren Wohnsitz im betroffenen Gebiet hatten und deren Ehegatten und Nachkommen soweit sie am Wahltag mindestens 20 Jahre alt sind.
Es gelten die 2013 gültigen Wählerlisten. Wahlberechtigte Ehegatten und Nachkommen müssen sich bis zum 15.Tag vor dem Referendum in die Wählerlisten vor Ort haben eintragen lassen. Das Festlegungs- und Bekanntgabe-Datum des Referendums und das Referendum selbst müssen so weit auseinanderliegen, dass den wahlberechtigten Ehegatten und Nachkommen mindestens 15 Tage Zeit für ihre Eintragung in die Wählerlisten bleibt.
Artikel 11 Absatz 2:
Das Abstimmungsgebiet ist das Territorium östlich des unteren Dnjepr und der Linie Saporoschschja östlich des Dnjepr (einschließlich) Kupyansk (ausschließlich) bis zur nordöstlich davon verlaufenden Staatsgrenze ( 49° 54´ 45´´ Nord / 38° 00´ 57´´ Ost ) und westlich der russischen Staatsgrenze im Verlauf vom 23. Februar 2022 im Osten.
Die Selbständigkeit oder der Anschluss an Russland erfolgt bei einer 55 %-Mehrheit der wahlteilnehmenden Wahlberechtigten. Wo die Stimmen zu einer Selbständigkeit die 55 % nicht erreichen, werden sie nach einer ersten Veröffentlichung den Stimmen der sonstigen Mehrheit zugerechnet.
Artikel 11 Absatz 3:…
Artikel 11 Absatz 4:…
Das Referendum findet unter französischer Oberaufsicht und französischer, italienischer, deutscher und OSZE-Assistenz und Überwachung statt. Bei Streitigkeiten über unklare Wahlmodalitäten oder den Wahlausgang entscheidet ein französischer Schiedsspruch gemäß Artikel 23 dieses Vertrags.
Artikel 11 Absatz 5:…

Artikel 12
Die ehemaligen Kriegsgegner entlassen alle ihre Kriegsgefangenen und Zivilinternierten bis spätestens …
Es gilt eine Generalamnestie für alle Kriegsgefangenen und Zivilinternierten mit ukrainischer und russischer Staatsbürgerschaft in ihren ethnisch anderen Gewahrsamsstaaten.
Weitere Details …

Teil IV   Gegenseitige Verpflichtungen

Artikel 13

Artikel 13 Absatz 1: Das zurückgehende Militär der ehemaligen Kriegsgegner …

Artikel 14

Verbot von jegliche Agitation und Propaganda

Artikel 15

Artikel 15 Absatz 1:

Zur Staatsbürgerschaftsoption

Artikel 16

Zum Schutz der Minderheiten

Artikel 17

Zur Besitzstandswahrung beim Wechsel der Gebietsherrschaft als Ergebnis des Referendums …

Teil V    Weiteres

 Artikel 18

Zur wirtschaftlichen Normalisierung: Die ehemaligen Kriegsgegner werden unabhängig von ihrer grundsätzlichen Orientierung auf entweder die Europäische Union oder auf die Russische Zollunion ihre Handels- und Kooperationsbarrieren untereinander zum Nutzen der Wohlstandsmehrung ihrer Völker abschaffen. Verträge und Vereinbarungen über Zollfreiheit oder Vorzugszölle für einzeln festgelegte und hauptsächlich auf eigenem Territorium produzierte Industriegüter, Agrarprodukte und Bodenschätze sollen wieder möglich sein.

Die ehemaligen Kriegsgegner und die zusätzlichen Signatarmächte Italien, Deutschland und Frankreich geben unverzüglich sämtliche beschlagnahmten Vermögenswerte der Kriegsparteien an ihre Ursprungseigentümer zurück oder erstatten sie finanziell, wenn sie inzwischen veräußert worden sind. Die fünf Signatarstaaten hoffen und erwarten, dass sich auch weitere Staaten dieser Regelung anschließen.

Die Ukraine und die Russische Föderation stellen die international üblichen und normalen Bankverbindungen und Mechanismen für den Geldtransfer untereinander schnellstmöglich wieder her. Die Verrechnung und Bezahlung gegenseitiger staatlicher, geschäftlicher und privater Schulden aus der Zeit vor dem russischen Einmarsch vom 24. Februar 2022 wird später durch ein russisch-ukrainisches Abkommen geregelt.

Weiteres …

Artikel 19

Ende der Boykotts, Embargos und Strafsanktionen: Die vertragschließenden Staaten Ukraine, Russische Föderation, Frankreich, Italien und Deutschland werden spätestens am 30. Tag nach Wirksamwerden des Vertrags alle seit 2014 gegeneinander verhängten und mit der ukrainisch-russischen Auseinandersetzung zusammenhängenden Boykotts, Embargos und Sanktionen beenden. Dies gilt auch für Boykotts, Embargos und Sanktionen, welche die fünf vertragsschließenden Staaten zuvor zusammen mit weiteren Staaten vereinbart haben. Diese Regelung geschieht in der Hoffnung, dass sich andere „Sanktions-Staaten“ dem anschließen.

Insbesondere beenden die fünf vertragschließenden Staaten ihr gegenseitiges SWIFT-Embargo. Soweit versucht wird, dies von anderen Staaten zu unterbinden, werden die fünf vertragschließenden Staaten ihre gegenseitigen Transferzahlungen in einer Nicht-Dollar-Währung über eine SWIFT Operationszentrale OPC in einem neutralen Staat ausführen oder notfalls über ein anderes Verrechnungssystem sicherstellen.

Artikel 19 verliert nach Artikel 22 seine bindende Verpflichtung, wenn beide oder eine der Kriegsparteien den Vertrag verletzen oder nicht ratifizieren werden.

Artikel 20

Zur Rückkehr von Flüchtlingen

Artikel 21

Die diplomatischen und konsularischen Beziehungen

Teil VI     Französische, Italienische und Deutsche Verpflichtungen

Artikel 22

Die Regierungen der europäischen Mächte Italien, Frankreich und Deutschland sehen sich in erster Priorität dem dauerhaften Frieden in Europa verpflichtet. Sie sehen keinen höherrangigen Grund, eine Fortsetzung und Verlängerung des beide Kriegsparteien zerstörenden Krieges in irgendeiner Weise weiter zu unterstützen. Sie sind zudem der Ansicht, dass eine Fortsetzung des Krieges unsinnig ist, da offensichtlich keine der beiden Kriegsparteien in der Lage ist, ihre selbstgesteckten Ziele mit einem Sieg über ihren Gegner und aus eigener Kraft zu beenden. Bei Fortsetzung des Krieges besteht außerdem das Risiko der Kriegsausweitung auf ganz Europa und die gesamte nordatlantische Welt.  

Frankreich, Italien und Deutschland sehen deshalb auch keinen Grund, die bei Fortsetzung des Krieges weiterhin entstehenden, sinnlosen Kriegsschäden später durch ihre Beteiligung an finanziellen und anderen Wiederaufbauhilfen mit zu beseitigen und generell keinen Anlass mehr, sich direkt oder mittelbar an Nachkriegs-Schuldenerlass-Regelungen für die ehemaligen Kriegsgegner zu beteiligen.

Das mit diesem Vertrag angestrebte eilige Kriegsende soll die Ukraine außerdem in die Lage versetzen, ihre Kräfte auf ihre nötigen Reformbemühungen für die Aufnahme in die Europäische Union zu konzentrieren. Das eilige Kriegsende soll die Ukraine außerdem davor bewahren, sich weiterhin mit Kriegsdarlehen und Pachtverträgen für geliefertes Kriegsmaterial noch tiefer und für weitere Jahrzehnte in die Schuldenabhängigkeit fremder Staaten zu begeben und damit zum „Schulden-Staat“ und Ballast in der Europäischen Union zu werden.

Frankreich, Italien und Deutschland maßen es sich nicht an, in der unentwirrbaren Gemengelage von Sprachenstreitigkeiten, Minderheitenrechts- und Menschenrechtsverletzungen, Vertragsbrüchen und Kriegsverbrechen während des achtjährigen innerukrainischen Bürgerkriegs bis Februar 2022 und von gegenseitigen Vertragsbrüchen, Kriegsverbrechen, Desinformationskampagnen und dem völkerrechtswidrigen, militärischen, grenzüberschreitenden Eingreifen der Russischen Föderation danach, den Richter zu spielen. Deutschland, Italien und Frankreich ergreifen bei diesem Friedensschluss deshalb auch nicht Partei für eine der bisherigen Kriegsgegner. Sie handeln ausschließlich im Sinne eines sofortigen Kriegsendes durch einen sinnvollen und dauerhaft haltbaren Interessenausgleich zwischen den streitenden Parteien.

Sollten sich die beiden Kriegsparteien nicht im Sinne ihrer leidenden Bevölkerungen und deren auch regional existierenden nationalen Selbstbestimmungsrechts für das Ende ihres Kriegs entscheiden, werden die europäischen Mächte Deutschland, Frankreich und Italien ihre Konsequenzen ziehen.

Zur Sicherung des Friedens … Weiteres …

Die drei Regierungen verpflichten sich außerdem, bei Fortsetzung oder Wiederaufnahme der Kampfhandlungen nach Beginn der Verhandlungen zu diesem Vertrag, die vorherigen Embargos und Sanktionen fortzusetzen oder wieder aufzunehmen und jegliche weitere finanzielle, humanitäre und militärische Unterstützung der beiden Kriegsparteien durch internationale Organisationen, denen Frankreich, Italien und Deutschland angehören, im Krieg und danach durch ihre Nichtzustimmung zu blockieren. Ausgenommen von dieser Veto-Verpflichtung werden nur direkte medizinische Hilfen sein.

In gleicher Weise werden die drei Regierungen handeln, wenn eine oder beide bisherige Kriegsparteien die im Vertrag festgelegten Schritte und Termine für den Übergang vom Krieg zum Frieden nicht einhalten.

Bei Unterzeichnung und Einhaltung dieses Vertrags werden die drei Signatarstaaten Italien, Deutschland und Frankreich die Beseitigung der Kriegsschäden aus dem innerukrainischen Krieg von 2014 bis 2022 in der Ostukraine und der Kriegsschäden ab 2022 in der bisherigen Gesamtukraine nach besten Kräften unterstützen. Weiteres ….

Artikel 23

Zur Organisation von Truppenentflechtung und Referendum vereinbaren die drei Regierungen Italiens, Frankreichs und Deutschlands gemeinsam und anteilig geeignete Truppen und Gerät zu stellen. Sie werden gemeinsam eine Aufgabenverteilung treffen und für die erforderliche Dauer ihres Einsatzes ein gemeinsames Hauptquartier im Abstimmungsgebiet des Referendums unterhalten.

Der Befehlshaber des französischen Kontingents wird die Verantwortung für die Überwachung des Referendums tragen, gegebenenfalls in Streitfällen schlichten und gegebenenfalls einen Vorschlag für einen politischen französischen Schiedsspruch zum endgültigen Grenzverlauf vorlegen.

Der Befehlshaber des italienischen Kontingents wird die Verantwortung für die Überwachung und Dokumentierung der Rückführung der russischen und ukrainischen Truppen tragen und gegebenenfalls bei russischen oder ukrainischen Vertragsbrüchen ein politisches italienisches Einschreiten veranlassen.

Der Befehlshaber des deutschen Kontingents wird mit seinen Kräften mit den italienischen und französischen Kontingenten zusammenarbeiten und die Deutsche Regierung stets über den Fortgang der Friedensmaßnahmen informieren. Die Deutsche Regierung wird außerdem die Vorbereitung und organisatorische Durchführung der Friedenskonferenz übernehmen

Teil VII   Schlussbestimmung

Artikel 24

Dieser Vertrag, dessen ukrainischer, russischer, französischer, italienischer und deutscher Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird im Archiv des Deutschen Auswärtigen Amts hinterlegt.

Friedenskonferenz in Genf

Datum, Genf

Unterschriften des Staatspräsidenten der Republik Ukraine

                        des Staatspräsidenten der Russischen Föderation

                        des Staatspräsidenten der Republik Frankreich

                        der Ministerpräsidentin der Republik Italien

                        des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland

                                     ___________________

Über den Verfasser dieser Schreiben und des Friedensvertragsentwurfes finden Sie hier eine Biographie und Bibliographie.

*

Der Beitrag Friedensinitiative und Hintergründe zum UKRAINE-Krieg erschien zuerst auf Advocatus Veritas.

]]>
Bundesrepublik Deutschland am Scheideweg – Ohne Gewaltenteilung kein Rechtsstaat – Teil 2 https://advocatus-veritas.com/de/die-bundesrepublik-deutschland-am-scheideweg-ohne-gewaltenteilung-kein-rechtsstaat-teil-2/ https://advocatus-veritas.com/de/die-bundesrepublik-deutschland-am-scheideweg-ohne-gewaltenteilung-kein-rechtsstaat-teil-2/#comments Mon, 04 Mar 2024 11:21:50 +0000 https://advocatus-veritas.com/?p=206 von K. Mader – März 2024 zu Teil 1 zu Teil 3 Teil 2: Betrachtung der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich Gewaltenteilung Gewaltenteilung und Rechtsstaat heute Als These kann man der Bundesrepublik Deutschland einen Mangel an Gewaltenteilung [...]

Der Beitrag Bundesrepublik Deutschland am Scheideweg – Ohne Gewaltenteilung kein Rechtsstaat – Teil 2 erschien zuerst auf Advocatus Veritas.

]]>
von K. Mader – März 2024

zu Teil 1

zu Teil 3

Teil 2:

Betrachtung der Bundesrepublik Deutschland hinsichtlich Gewaltenteilung

Gewaltenteilung und Rechtsstaat heute

Als These kann man der Bundesrepublik Deutschland einen Mangel an Gewaltenteilung bescheinigen: Die in der BRD vorhandene Gewaltenverflechtung wird den Grundsätzen und der Zielsetzung der von Montesquieu beschriebenen Lehre des Staatsaufbaus nicht gerecht, ja, diese wird missachtet. Eine ausgeprägte und praktisch wirksame Trennung der Staatsgewalten ist jedoch Grundlage und eine Voraussetzung für einen funktionierenden und über lange Dauer beständigen Rechtsstaat.

Allzu häufig wird der Umstand der „Gewaltenverschränkung“ und ein enges Zusammenwirken zwischen den Staatsgewalten in der Fachliteratur als Merkmal eines modernen Verfassungsstaates oder einer funktionierenden gegenseitigen Kontrolle bezeichnet. Wobei man unterscheiden muss zwischen der oft genannten Gewaltenverschränkung, die zumeist lediglich das Zusammenwirken beschreibt, wie etwa die Tatsache, dass die Bundes- oder Landesregierung Gesetzentwürfe zur Beratung und Abstimmung dem zuständigen Parlament vorlegen darf, in der Regel in Absprache mit Parlamentsfraktionen.

Darüber hinaus gibt es die Verflechtung der Staatsgewalten. Bei der Gewaltenverflechtung handelt es sich um eine enge Verbindung, die die Idee der Gewaltentrennung konterkariert. Bisweilen findet man in der Literatur zum Thema auch die Darstellung, eine allzu konsequente Trennung der Staatsgewalten könnte Abläufe behindern, darum sei diese nicht zweckmäßig oder gar in modernen Staaten nicht zeitgemäß oder nicht durchführbar.

Damit wird, strenggenommen, ein heikler Zustand gerechtfertigt oder gar die Ablehnung des Gewaltenteilungsprinzip für unsere modernen Staaten verklausuliert umschrieben.
Das häufig zu vernehmende Schönreden oder Rechtfertigen eines bedenklichen Zustandes, vor allem die Justiz betreffend, ist auffällig. Vielfach wird auf die vertikale und horizontale Gewaltenteilung hingewiesen. Hierbei stellt die „vertikale Gewaltenteilung“ die Trennung zwischen Bundes- und Länderebene im Bundesstaat dar.

Das Grundgesetz

Im deutschen Grundgesetz (Grundgesetz, GG) werden für die Bundesebene die Staatsgewalten in mehreren Artikeln beschrieben, und die Trennung der Staatsgewalten voneinander stellt keine ausdrückliche Forderung des Grundgesetzes dar.

So wird vor allem im Artikel 20 Absatz 1 der Föderalismus festgeschrieben, da die Bundesrepublik ein Bundesstaat ist, und in Artikel 28 Absatz 1 GG wird erklärt, dass die verfassungsmäßige Ordnung in den [Bundes]Ländern den Grundsätzen des […] Rechtsstaates im Sinne des GG zu entsprechen hat, was sich in den Landesverfassungen niederschlägt. Damit soll die „vertikale Gewaltenteilung“ einhergehen.

In Artikel 20 Absatz 2 und 3 wird erklärt, „alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“, und die drei Gewalten werden benannt wie auch deren Bindung an Gesetz und Recht. Nicht aber wird die Art der Trennung und Unabhängigkeit dieser Staatsgewalten voneinander explizit beschrieben. Artikel 92 GG benennt die Richter als die Träger der Rechtsprechenden Gewalt, und Artikel 97 sichert den Richtern Unabhängigkeit zu.

Doch von diesen geschriebenen Worten auf die Umsetzung einer Trennung der Staatsgewalten in der Wirklichkeit zu schließen, ist voreilig, sogar fahrlässig.

Die Lage der Justiz in der BRD

In der bundesrepublikanischen Wirklichkeit scheint ein kritisches Rütteln am Status Quo als Sakrileg gewertet zu werden. Deutlich wurde das unter anderem 2013, als in einer öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag ein Gesetzentwurf der Partei DIE LINKE (DIE LINKE) zur Schaffung von Unabhängigkeit der Justiz beraten wurde: „Entwurf eines Gesetzes zur Herstellung der institutionellen Unabhängigkeit der Justiz“ und damit in Verbindung eine notwendige Änderung im Grundgesetz, „Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes – Herstellung der institutionellen Unabhängigkeit der Justiz“. Die absolute Mehrzahl der zur Anhörung eingeladenen Sachverständigen sahen keinen Reformbedarf, bewertete den damit unternommenen Vorstoß als nicht notwendig oder gar mit Gefahren und Risiken behaftet. (https://www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2013/44141576_kw17_pa_recht_justiz-211924)

Obwohl das Anliegen der LINKEN durchaus als nachvollziehbar anzusehen ist, wurde es in der parlamentarischen Entscheidungsfindung verworfen.

Nicht nur von der LINKEN, sondern später auch von Seiten der Alternative für Deutschland, AfD, (Alternative für Deutschland, AfD) waren schon mehrfach Erklärungen zu vernehmen, die die aus ihrer Sicht bestehenden deutlichen Mängel bezüglich Gewaltenteilung in der BRD darlegen. So bemängelt in einer Presseerklärung vom 20. Februar 2023 der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner, das Wahlverfahren für die Bundesverfassungsrichter. Durch ein Richterwahlgremium könne eine Trennung der Legislative von der Judikative im Sinne der Gewaltenteilung herbeiführt werden, so der Vorschlag Brandners. (https://afdbundestag.de/stephan-brandner-richterwahl-fuer-das-bundesverfassungsgericht-reformieren/) Ebenso übt Brandner in einer Pressemitteilung von Mai 2019 Kritik an der mangelnden Unabhängigkeit der deutschen Staatsanwaltschaften, wozu seine Partei Initiativen im thüringischen Landtag und im Bundestag eingebracht habe. (https://afdbundestag.de/brandner-gewaltenteilung-umsetzen-weisungsgebundenheit-der-staatsanwaltschaften-abschaffen/ , eingesehen am 3. März 2024)

Damit steht die Alternative für Deutschland nicht allein. Die Lage der Staatsanwaltschaft in der Bundesrepublik ist ein schwierig zu analysierender Fall, wozu auch von Seiten des Europäischen Gerichtshofes, EuGH, ein beachtenswertes Urteil vorliegt. Auch die Parteivorsitzende der AfD, Alice Weidel, brachte in Reden und Interviews deutliche Anmerkungen zu Mängeln der Gewaltenteilung hervor, beispielsweise in einem Fernseh-Sommerinterview des ZDF, im August 2022.

Es fällt auf, dass in der Bundesrepublik lediglich Vertreter von Parteien, die sich im Bundestag dauerhaft in der Opposition befinden, Äußerungen zu Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit tätigen, Mängel diesbezüglich benennen und Initiativen ergreifen. Personen oder Organisationen, die im jetzigen System beruflich und politisch etabliert sind, scheinen an den Gegebenheiten nicht rütteln zu wollen. Das ist aus den persönlichen Gründen nachvollziehbar: Hat man in einem System nach dessen Regeln eine Karriereleiter erfolgreich bestiegen, möchte man Systemveränderungen meiden, da diese Karriereleiter dadurch womöglich verschwinden könnte.

Wenn sich über den Zeitraum mehrerer Generationen verantwortliche Personen beziehungsweise Institutionen in der gesamten Struktur des Staates mit einem System arrangiert haben, sei es auch unter bestimmten Gesichtspunkten noch so mangelhaft, ist dieses als ausgesprochen festgefügt zu betrachten. Reformwille hat keine Möglichkeit zur Entfaltung.

Allein die Fraktion der LINKEN im Bundestag sprach sich in der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, datiert auf den 26.6.2013, für ihren oben genannten Gesetzentwurf aus. Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Grüne Partei) enthielt sich. Die anderen drei Fraktionen lehnten den Gesetzentwurf der LINKEN ab. Die Alternative für Deutschland (AfD) war 2013 noch nicht mit einer Fraktion im Bundestag vertreten. Unberechtigt ist das Anliegen der LINKEN vom Grundsatz her nicht. Zahlreiche Fachleute, darunter Juristen, sprechen sich für eine deutliche oder grundsätzliche Unabhängigkeit der deutschen Justiz von der Exekutive aus. Allerdings kam dies durch die eingeladenen Sachverständigen bei der Anhörung im Bundestag nicht hinreichend zum Tragen. Dies ist bei derartigen parlamentarischen Anhörungen ein Stück weit mit den Regeln der Einladungen von Sachverständigen zu erklären und der Scheu von Eingeladenen, zu manchen Themen zu erscheinen oder ungehemmt zu sprechen.

In der Bundesrepublik hängt die berufliche Laufbahn von Richtern im Wesentlichen von Bewertungen des Ministeriums beziehungsweise des Ministers ab. Richtern ist bewusst, dass ihr Verhalten, ihre Arbeitsweise dem Wohlgefallen der Regierung, einem Minister und gegebenenfalls sogar bestimmten Parteilinien angepasst werden muss, wollen sie keine Brüche in ihrer Laufbahn riskieren.
So kann die Regierung nach eigenen Maßstäben Einfluss nehmen auf die Beförderung oder Ernennung von Richtern. Von einer Unabhängigkeit der Gerichte kann so nicht ausgegangen werden. Im Detail verfügen die Bundesländer über unterschiedliche Zusammensetzung der Richterwahlausschüsse. In manchen Bundesländern ist das Justizministerium darin beteiligt. Die Zusammensetzung der Richterwahlausschüsse sind im Grundgesetz nicht geregelt. So befinden die Bundesländer selbst darüber, meist unter Einbeziehung von Parlamentariern und Regierungsmitgliedern.

Eine ausführliche Erläuterung zur Ernennung, Beförderung und Amtsenthebung von Richtern in Deutschland ist zu finden in der Ausarbeitung des ‚Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages‘, „Ernennung, Amtszeit und Beförderung von Richtern und Staatsanwälten“. Zur Rechtslage in Deutschland hinsichtlich der ordentlichen Gerichtsbarkeit Aktenzeichen: WD 7 – 3000 – 043/22; Abschluss der Arbeit: 31.05.2022
(https://www.bundestag.de/resource/blob/902980/fa44b4a2bd35820f5a087513c2bc7207/WD-7-043-22-pdf-data.pdf).

In dieser Ausarbeitung heißt es zur Ernennung von Bundesrichtern: „Gemäß Artikel 95 Absatz 2 GG entscheidet über die Berufung der Richter der obersten Bundesgerichtshöfe der für das jeweilige Sachgebiet zuständige Bundesminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuss. Der Richterwahlausschuss besteht aus den für das jeweilige Sachgebiet zuständigen Ministern der Länder und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die vom Bundestag für die jeweilige Legislaturperiode gewählt werden, …“

Auch Gerichtspräsidenten führen als weisungsgebundene Ministerialbeamte Aufsicht über ihr Gericht und sitzen so zwischen den Stühlen der Exekutive und der Judikative. Ernstzunehmende kritische Erklärungen zur Lage der Justiz und nicht vorhandene Unabhängigkeit wurden in den ersten Jahren nach der Gründung der BRD abgegeben, ohne dass dies Konsequenzen für die weitere Entwicklung hatte. (https://www.gewaltenteilung.de/gewaltenteilung-in-deutschland-die-steckengebliebene-reform/).

Personalunion: Die Verbindung von Legislative und Exekutive – Parlamentarier als Teil der Regierung

Gesetzgebende Körperschaften dürfen aber in keiner Weise eine vollziehende Funktion wahrnehmen, sie dürfen nicht tyrannisch werden. Würde nämlich die Vollziehung von denen übernommen, die die Gesetze erstellen, gäbe es keine Freiheit mehr.“

  • Charles-Louis de Montesquieu, „De l’Esprit des Lois“

*

Gewaltenübergreifende Doppel- oder gar Mehrfachfunktion sind in der Bundesrepublik keine Ausnahme. Schaut man sich die Regierungen in der BRD an, so findet man eine personelle Doppelfunktion eher schon als Normalfall vor: Eine Vielzahl der Minister ist derzeit (und waren es) gleichzeitig Bundestagsabgeordnete.

Für Parlamentarische Staatsekretäre gilt sogar, dass diese Mitglieder des Bundestags sein müssen. Analog findet man in den Bundesländern ähnliche Verhältnisse vor. Damit gehören diese Regierungsmitglieder ebenso der größten oder durch Koalition einflussreichen Parteienfraktionen in der Legislative an. Die Legislative hat nach der politischen Theorie, neben Beteiligung an der Gesetzgebung, vor allem die Aufgabe inne, Kontrolle über die Regierung auszuüben.

Nur machen diese Abgeordneten in Doppelfunktion in der Regel selbstverständlich das Gegenteil von Regierungskontrolle. Vielmehr stützen sie aus dem Parlament heraus „ihre“ Regierung und kooperieren mit Ministerien. Das „Hand-in-Hand-Arbeiten“ zwischen Ministerien beziehungsweise Regierungskabinett und Regierungsfraktionen ist Alltagsgeschäft. Aber ist dieser Zustand auch im Sinne von Gewaltenteilung und Rechtsstaat legitim?

Deutlich wird dies bei der Entstehung und parlamentarischer Behandlung von Gesetzentwürfen, die von Regierungsseite und Parlamentskoalition offenkundig in Absprache und Gemeinschaftsarbeit eingebracht werden. Die Opposition hat de facto keine nennenswerte Einwirkungsmöglichkeit; ihre Kritik verhallt im parlamentarischen Ablauf weitgehend ungehört. Lediglich erscheint im weiteren Verfahrensverlauf, nach der Abstimmung im Bundestag, eine oftmals sachlich-kritische Stellungnahme von Seiten des Bundesrates (Bundesrat), sofern dessen Zustimmung vonnöten ist.

Dadurch, dass Regierungsmitglieder als Bindeglied ebenfalls Mitglieder des Parlamentes sowie der einflussreichen Koalitionsfraktionen sind, nehmen sie auf die Parlamentarier der maßgeblichen Koalitionsfraktionen – damit wegen der Mehrheitsverhältnisse auf das Parlament im Ganzen – Einfluss oder wirken mit den Koalitionsfraktionen gemeinschaftlich. Diese „Regierungsabgeordneten“ sind obendrein im Parlament stimmberechtigt, was die Unterhöhlung der Trennung von Legislative und Exekutive veranschaulicht. Beteiligung an der Regierung und Stimmberechtigung im Regierungskabinett (EXEKUTIVE) wie auch im Parlament (LEGISLATIVE) ist mit Gewaltenteilung nicht im Geringsten vereinbar.

Es ist gelegentlich zu beobachten, wie Minister im Plenarsaal von der Regierungsbank auf ihre Parlamentsplätze wechseln. Wo ist da die für einen Rechtsstaat erforderliche Trennung der Staatsgewalten vorzufinden? Gleiches gilt für den Bundeskanzler / die Kanzlerin: Offenbar findet es niemand verstörend, wenn die ehemalige Kanzlerin, Angela Merkel (CDU, Christlich Demokratische Union), Teil der Unionsfraktion im Bundestag war oder jetzt Kanzler Olaf Scholz (SPD, Sozialdemokratische Partei Deutschlands) als Spitze der Exekutive auch Mitglied der SPD-Fraktion ist und über die Fraktionssitzungen sich für Anliegen oder die Agenda der Regierung einsetzen kann und obendrein in der Legislative stimmberechtigt ist. Wie schon gesagt, übernehmen zusätzlich die parlamentarischen Staatssekretäre eine Verbindungsrolle.

Mit der personellen Verflechtung zwischen Regierung (Exekutive) und Parlament (Legislative) finden wir das Gegenteil von Gewaltenteilung vor. Montesquieu wird über den Haufen geworfen.
Selbst wenn die Regierungsmitglieder von diesen Möglichkeiten und Rechten nicht immer vollumfänglich Gebrauch machen, stehen ihnen diese Wege offen, und wenn es darauf ankommt, stimmt die Regierung im Parlament mit.

Bei all dem oben Gesagten sollte man bedenken, dass häufig obendrein die Justizminister gleichzeitig Mitglieder des Parlamentes sind; außergewöhnlich ist das für die BRD nicht. Damit ist die Gewaltenverflechtung in Bezug auf den Justizbereich vollkommen. In der 19. Wahlperiode des Bundestages, 2017 bis 2021, gab es auf Bundesebene zum Beispiel eine Justizministerin, Christine Lambrecht, und dazu zwei Parlamentarische Staatssekretäre im Justizministerium (Christian Lange und Rita Hagl-Kehl), die alle drei zu dieser Zeit gleichzeitig Abgeordnete der SPD im Bundestag waren.

Die Parlamentarischen Staatssekretäre (offiziell: „Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister“, kurz: ParlSt) sind häufig Gegenstand von öffentlichen Auseinandersetzungen. Faktisch sind sie als nicht-stimmberechtigte Mitglieder der Regierung anzusehen; verfassungsrechtlich und formal sind sie das allerdings nicht. Sie müssen sogar gleichzeitig Mitglieder des Bundestages sein, bis auf die Parlamentarischen Staatssekretäre des Kanzleramtes und die ParlSt beim Außenminister, die beide den Titel des Staatsministers tragen dürfen.

Streitet man heute vor allem über die große Zahl der ParlSt und die damit verbundenen Kosten (im April 2022 waren es derer 38 – Deutscher Bundestag – Aktuelle Anzahl der Parlamentarischen Staatssekretäre: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-890468), war deren Amt in den 1950er Jahre vom Grundsatz her Anlass zu öffentlichen Auseinandersetzungen. So wechselte die Wahrnehmung der ParlSt im Laufe der Jahrzehnte hin zu einer rein materiellen beziehungsweise monetären Betrachtung.

Zu den wesentlichen Aufgaben der Parlamentarischen Staatssekretären gehört auch die Vertretung oder Unterstützung des betreffenden Ministers in Bundestagsausschüssen oder den Arbeitskreisen der Fraktion. Damit gehört gerade die fragwürdige Bindegliedfunktion zwischen den Staatsgewalten zu deren Aufgabe. Das „Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre (ParlStG)“ regelt Näheres zu diesem Amtsverhältnis.

In der 20. Wahlperiode, seit 2021, ist die Lage ähnlich wie in der 19. Periode. Der Bundesjustizminister, Dr. Marco Buschmann (FDP), ist ebenfalls gleichzeitig Bundestagsabgeordneter. Damit bildet dieser Minister wieder eine Verbindung über alle drei Staatsgewalten hinweg: Er ist stimmberechtigt im Regierungskabinett wie auch im Bundestag und darüber hinaus ist er Leiter des Bundesministeriums für Justiz (BMJ). Damit verfügt er über weitreichende Kompetenzen in den Justizapparat hinein. Er leistet sich allerdings „nur“ einen Parlamentarischen Staatssekretär (Benjamin Strasser, FDP). Es fällt jedoch auf, dass gerade in der jetzigen Wahlperiode der „Ampel-Koalition“ – SPD, FDP, Grüne – insgesamt die Zahl der Parlamentarischen Staatssekretäre zuletzt deutlich angestiegen ist.

Die Funktion der Parlamentarischen Staatssekretäre stellt ein organisiertes, zusätzliches Hintertreiben der Gewaltenteilung dar, nicht nur im Justizbereich, sondern in allen Resorts. Aus Sicht der betreffenden Minister ist deren Unterstützungs- und Assistenzfunktion als wünschenswert nachvollziehbar. Aber an Maßstäben von rechtsstaatlichem Aufbau gemessen, ist diese Position mit den Aufgaben und Befugnissen zumindest einer kritischen Betrachtung zu unterziehen und gar gänzlich abzulehnen.

Analoge Strukturen setzen sich in den Bundesländern weitgehend fort. Die Regelungen zu Parlamentarischen Staatssekretären sind unterschiedlich und uneinheitlich in den deutschen Ländern. Die Praxis, dass Parlamentsabgeordnete gleichzeitig der Regierung angehören können, unterscheidet sich nicht. Damit stellt sich die Frage von Sinn und Wirksamkeit der vertikalen Gewaltenteilung. Eine solche totale Verknüpfung von Staatsgewalten beziehungsweise Staatsorganen, die nach der Theorie getrennt sein sollten, kann man mit praktischen Erfordernissen nicht begründen; es ist hier nicht einmal ein geringer Ansatz von Trennung und Unabhängigkeit gegeben.

In Bezug auf die drei (klassischen) Staatsgewalten kommt erschwerend zum Tragen, dass die Mitglieder von Regierungen – in Ländern oder Bund – nicht nur häufig auch Abgeordnete sind, sondern oft auch innerhalb ihrer Partei eine Führungsrolle beziehungsweise Spitzenposition innehaben und darüber hinaus über Parteimitgliedschaften und Verbindungen über internationale Netzwerkorganisationen eine enge Bindung über die Bund-Länderebenen besteht, statt eine sogenannte vertikale Gewaltenteilung.

Es kann bedeutende Folgen haben, wenn Minister oder Bundeskanzler als Mitglieder der parlamentarischen Fraktion zusätzlich eine Weisungs- oder Richtlinienkompetenz innerhalb einer großen Partei besitzen, zum Beispiel als Mitglieder im Vorstand oder in anderen Parteigremien und von dort mit ihrer Parteiagenda in zwei oder gar alle Staatsgewalten hineinwirken, auf Bundes- wie auch auf Länderebene.
Die Forderung, eine Trennung von (Partei)Amt und Parlamentsmandat durchzuhalten, ist nicht unberechtigt. Doch nicht einmal die Grüne Partei, die dies in ihren ersten Jahren vollmundig als Losung und Zielsetzung herausgab, hat sich längerfristig daran gehalten; verpufft sind die früheren Erklärungen in der bundesrepublikanischen Parteienwirklichkeit.

Weitere Besonderheiten der Bundesrepublik Deutschland

Das Justizwesen ist in seiner Gesamtheit in zwei Komplexen getrennt zu betrachten: Die Rechtsprechung (Judikative) durch Gerichte beziehungsweise die dort tätigen Richter – also die Rechtsprechende Gewalt – und andererseits die Staatsanwaltschaft. Die wesentlichen Aufgaben der Staatsanwaltschaft umfassen die Strafverfolgung, Ermittlung, Anklage, Überwachung der Rechtmäßigkeit der Strafvollstreckung und Zusammenarbeit mit anderen Strafverfolgungsbehörden – auch international. Es liegt auf der Hand, dass Objektivität und Neutralität von Bedeutung sind.

Die Staatsanwaltschaft in der Bundesrepublik ist ohnehin ein Fall, den eingehend zu betrachten lohnt. Allerdings soll dies hier nur in dem notwenigen Maße erfolgen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, deutsche Staatsanwaltschaften seien nicht unabhängig genug von der Exekutive, und darum dürfen diese keinen Europäischen Haftbefehl mehr ausstellen. Zu den Voraussetzungen für die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gehört laut EuGH-Beschluss, dass sie von einer unabhängigen „Justizbehörde“ ausgestellt werden. Das sei bei deutschen Staatsanwälten nicht der Fall, da es nicht ausgeschlossen sei, dass ein Europäischer Haftbefehl in Einzelfällen auf Weisung des Justizministers des jeweiligen Bundeslandes ausgestellt werde. Somit seien deutsche Staatsanwälte nicht unabhängig von der Exekutive. In Deutschland leitet der Generalstaatsanwalt die Staatsanwaltschaft. Er wiederum untersteht dem jeweiligen Justizminister des Bundeslandes und ist damit nicht als unabhängig. Die Exekutive ist ihm gegenüber als weisungsbefugt anzusehen. (Deutsche Welle: „EuGH: Deutsche Staatsanwälte nicht unabhängig; 27.05.2019“) Damit wird der BRD durch den EuGH die Abhängigkeit dieses Teils der Justiz von der Exekutive bescheinigt.

Inwieweit die Staatsanwaltschaft in der BRD den Innenministerien untersteht oder (auch) dem Justizministerium unterstellt ist, darüber besteht zusätzlich eine akademische Auseinandersetzung.

Dazu kommt, dass der Ausschuss für Recht und Menschenrechte des Europarates schon 2009, unter dem Vorsitz von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, in einem umfangreichen Bericht Deutschland, neben der Russischen Föderation, dem Vereinigten Königreich und Frankreich, zu umfassenden Reformen im Justizwesen aufforderte. Es heißt hier unter anderem in einer einleitenden Kurzfassung, der Ausschuss verlange „in Deutschland die Einrichtung von „Justizräten“, wie es sie in den meisten anderen europäischen Staaten gibt, damit Richter und Staatsanwälte bei der Anwendung des Justizwesens mehr Mitsprache haben und den Ausschluss der Möglichkeit, dass Justizminister in Einzelfällen der Anklagebörde Weisungen erteilen können.“ Unter Punkt 4.2.3. heißt es: „in beiden Ländern ist die Unabhängigkeit der Staatsanwälte deutlich weniger entwickelt als im Vereinigten Königreich; eine deutliche Regression in der Praxis wurde kürzlich von hochrangigen Staatsanwälten bedauert und gewählten Vertreter von Richtern und Staatsanwälten in Frankreich“. (Original, English: „in both countries, the independence of prosecutors is considerably less developed than in the United Kingdom; a marked regression in practice has recently been deplored by senior prosecutors and elected representatives of judges and prosecutors in France„)

Dazu wird unter Punkt 5.4. und den zugehörigen Unterpunkten zusammenfassend für Deutschland die Empfehlung ausgesprochen – englischsprachiges Original:

The Assembly calls on Germany to:
5.4.1.
consider setting up a system of judicial self-administration, taking into account the federal structure of the German judiciary, along the lines of the judicial councils existing in the vast majority of European states, as a matter of securing the independence of the judiciary in future;
5.4.2. gradually increase the salaries of judges and prosecutors and to increase the resources available for legal aid (as recommended for France in paragraphs 5.3.2. and 5.3.3. above);
5.4.3. abolish the possibility for ministers of justice to give the prosecution instructions concerning individual cases;
5.4.4. strengthen in law and practice the supervision by judges of the exercise of the prosecutors’ increased powers, in particular in the fight against terrorism

Übersetzung (mit der Bitte um Entschuldigung, falls dies in der englischen Version ein zweites Mal vorhanden ist):
Die Versammlung fordert Deutschland auf,
5.4.1. die Einrichtung einer richterlichen Selbstverwaltung unter Berücksichtigung der föderalen Struktur der deutschen Justiz nach dem Vorbild der in der überwiegenden Mehrzahl der europäischen Staaten bestehenden Justizräte zu erwägen, um die Unabhängigkeit der Justiz in Zukunft zu sichern;
5.4.2. die Gehälter von Richtern und Staatsanwälten schrittweise anzuheben und die für die Prozesskostenhilfe zur Verfügung stehenden Mittel zu erhöhen (wie für Frankreich in den Ziffern 5.3.2. und 5.3.3. empfohlen);
5.4.3. die Möglichkeit der Justizminister abzuschaffen, der Staatsanwaltschaft Weisungen für einzelne Fälle zu erteilen;
5.4.4. die richterliche Aufsicht über die Ausübung der erweiterten Befugnisse der Staatsanwaltschaft, insbesondere bei der Terrorismusbekämpfung, rechtlich und praktisch zu verstärken
. (Bericht: Dokument 11993, 7.August 2009: https://assembly.coe.int/nw/xml/xref/xref-xml2html-en.asp?fileid=12276&lang=en; https://www.gewaltenteilung.de/europarat-pressemitteilung/)

Würde die Bundesrepublik heute zu einem Anwärter auf einen EU-Betritt, wäre die Lage der Justiz hierzu sicherlich ein Hindernis und die BRD ein fragwürdiger Beitrittskandidat. Da Deutschland mit zu den Gründungsmitgliedern der EWG, EG und damit der EU gehörte, war dies nie ein Thema. Die jetzigen Reformforderungen werden stillschweigend missachtet. Sie fanden hierzulande keinen Widerhall und gingen mit den wenigen damaligen Pressemeldungen unter.

Bemerkenswert ist es, wie man angesichts der hiesigen Lage vollmundig andere Staaten, wie etwa Polen oder Ungarn, wegen der dortigen Justizreformen beschuldigt, die Justiz in Abhängigkeit zu bringen und den Rechtsstaat zu gefährden. In der Bundesrepublik Deutschland sollte zuerst daran gearbeitet werden, die Rechtsstaatlichkeit im eigenen Lande zu verbessern oder überhaupt herzustellen, bevor man auf andere Staaten zeigt.

Die horizontale und vertikale Gewaltenteilung in der BRD

Die klassische Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative wird als Horizontale Gewaltenteilung bezeichnet. Diese sollen in einem föderal aufgebauten Staat wie der BRD auf Bundesebene wie auch in den Bundesländern vorzufinden sein.

Die Vertikale Gewaltenteilung beschreibt die Teilung zwischen der Bundes- und der Länderebene im Föderalstaat, in der BRD zwischen Bundesebene und den Bundesländern. Durch diese Art des Staatsaufbaus soll ein Ausgleich der Gewalten über die föderalen Ebenen stattfinden. Funktionieren könnte dies allerdings nur dann, wenn auch diese Ebenen eine gewisse Trennung und Unabhängigkeit voneinander besäßen, es keine großen „Klammereffekte“ zwischen den Bundes- und Landesinstitutionen gäbe.

Der Bundesrat

Der Bundesrat übernimmt als eine zweite Parlamentskammer auf Bundesebende die parlamentarische Vertretung der Bundesländer. Einige westliche Staaten verfügen über ein zweites Parlament (eine zweite Kammer) beziehungsweise ein Zweikammerparlament. In der BRD wird allerdings der Bundesrat als zweite Parlamentskammer und Bundeslegislativorgan nicht durch Wahlen der Bürger unmittelbar besetzt. Sondern der Bundesrat setzt sich zusammen aus Regierungsmitgliedern der Bundesländer, meist den Ministerpräsidenten und weiteren Regierungsvertretern der Länder. Die Bundesländer entsenden je drei bis sechs Mitglieder in den Bundesrat, abhängig von ihrer Größe.

Sofern Oppositionsfraktionen auf Bundesebene (im Bundestag) durch eine Regierungsbeteiligung in einem oder mehreren Bundesländern politisch „einen Fuß in der Tür“ haben, vermögen sie unter Umständen über den Bundesrat, Einfluss auf gesetzgeberische Entscheidungen auf Bundeseben zu nehmen. Für zustimmungspflichtige neue Bundesgesetze wird die Zustimmung des Bundesrates benötigt. Aber der Bundesrat kann selbst auch Gesetzentwürfe für Bundesgesetze im Bundestag einbringen.

Inwieweit der Bundesrat die vertikale Gewaltenteilung festigt und tatsächlich eine Mittlerrolle der Bundes- und Länderebene innehat, ist mit Bestimmtheit nicht in Kürze darzustellen. Man kann mit hoher Wahrscheinlichkeit zu dem Konsens gelangen, dass ohne den Bundesrat die geschilderten Mängel der Gewaltenteilung schwerwiegender zum Tragen kämen. Allerdings wird auch hier die Klammer über die Gewalten und die politischen Bund-Länder-Ebenen durch die Parteien gebildet. Parteiinteressen und -seilschaften schwächen ein gewaltenteiliges politisches System, sofern man diesem nicht Einhalt gebietet.

Das Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) der BRD spielt in der Beachtung durch Politik und Medien eine besondere Rolle und hat eine wesentliche Funktion inne. Es ist vergleichbar mit Verfassungsgerichtshöfen anderer Länder, hat allerdings eine besonders hohe Stellung. In der Regel haben Entscheidungen der Verfassungsgerichte oder Verfassungsgerichtshöfe in den meisten Staaten nur empfehlenden Charakter. In der Bundesrepublik sind die Entscheidungen des Verfassungsgerichtes rechtlich bindend.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht ist unterteilt in zwei Kammern zu je 8 Mitgliedern. Deren insgesamt 16 Mitglieder, die Bundesverfassungsrichter und Bundesverfassungsrichterinnen, werden je zur Hälfte durch den Bundestag und den Bundesrat durch Vorschlag und Wahl bestimmt. Nach der Wahl werden die Gewählten durch den Bundespräsidenten als Verfassungsrichter vereidigt. Das Vorschlagsrecht für die Kandidaten bleibt allerdings den Fraktionen vorbehalten, wobei sich die Fraktionen der sogenannten Volksparteien, SPD und CDU/CSU, traditionell mit den Vorschlägen abwechseln. Mit bestimmter Regelmäßigkeit treten diese allerdings das Vorschlagsrecht an die Bündnis-Grünen (B90/Die Grünen) und die FDP ab. Die SPD überlässt den GRÜNEN in der Regel gelegentlich einen Vorschlag und die Unionsfraktion der FDP.

Wie man hieraus ersieht, geht das Vorschlagsrecht für Kandidaten an den beiden derzeitigen Oppositionsparteien, DIE LINKE und AfD, vorüber. (Wie sich das künftig mit den neu entstehenden Parteien, Bündnis Sahra Wagenknecht und der WerteUnion-Partei gestalten wird, bleibt abzuwarten. Eine zahlenmäßig und in der Bedeutung steigende Opposition kann nicht weiterhin in dieser Weise unterdrückt werden.)
Eine Chance auf Wahl hätten ihre Kandidaten ohnehin nicht, was man bei der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit mit Sicherheit sagen kann.

Eine eigene Bewerbung als Kandidat ist nicht möglich, womit Fraktionen beziehungsweise Parteien – bestimmte Parteien – alleinig über Kandidatenauswahl befinden. Es obliegt also voll und ganz den führenden, etablierten Partei-Fraktionen im Bundestag – und damit indirekt den Parteizentralen einiger Parteien oder parteilich gebundenen Vertretern im Bundesrat, die höchsten Richter der Bundesrepublik zu bestimmen.

Wie man an diesem einen Beispiel sieht, spielen Parteizugehörigkeit und parteigebundene Verortung eine erhebliche Rolle bei der Wahl der Verfassungsrichter und damit der Zusammensetzung des obersten Gerichtes im Ganzen. Und nicht nur das: es ist auch unter Gesichtspunkten der klassischen Gewaltenteilung als bedenklich anzusehen, wenn die Legislative wichtige Mitglieder eines tragenden Bereiches der Judikative bestimmt, ohne dass wenigstens ein externes Vorschlagsrecht oder die Möglichkeit der freien Bewerbung als Verfassungsrichter besteht.

Zudem soll das Bundesverfassungsgericht die Exekutive aber auch die Legislative kontrollieren. Doch wenn die Legislative in Verbindung mit der Exekutive die sie kontrollierenden Verfassungsrichter selbst bestimmt beziehungsweise wählt und diese nicht selten zuvor selbst Abgeordnete waren, ist diese Kontrolle wohlwollend als schwach ausgeprägt zu bezeichnen. Eine fragwürdige Interessenverbindung oder ein Widerspruch zu dem Anspruch an Trennung von Organen und Personen ist hier offenkundig.

Heikel ist es ebenfalls, wenn der Bundesrat als Legislativorgan, besetzt mit Vertretern der Exekutive (der Bundesländer) die andere Hälfte der Verfassungsrichter wählt und hierbei der Einfluss derselben Parteien zur Geltung kommt, wie sie mehrheitlich im Bundestag wie auch in den Länderparlamenten über Mehrheiten verfügen und die Regierungen stellen.

In jedem Falle werden durch diese Art der Richterauswahl für das höchste Gericht rechtsstaatliche Grundsätze in Frage gestellt. Das soll nicht heißen, diese Kontrolle von Legislative und Exekutive durch das BverfG sei ausgeschlossen, aber sie ist systembedingt als unzureichend gegründet anzusehen, und die Gefahr der Ausrichtung an Partei- und Regierungslinie wie auch Regierungszielsetzungen ist gegeben.

Es wird in den vergangenen Jahren sogar zunehmend Kritik laut, die Übergriffe des BVerfG gegenüber der Legislative beklagt, also in umgekehrter Weise, wie man nach obiger Schilderung befürchten muss. So Professor Dr. Dr. h.c. Dietmar Willoweit: „Heute liegt es nahe, die Unabhängigkeit der gesetzgebenden Gewalt gegen Anmaßungen der Rechtsprechung zu verteidigen. Sie hat auf Kosten des Parlaments in einem solchen Umfang an Boden gewonnen, dass Zweifel an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der gerichtlichen Praxis aufkommen müssen.“ Und Willoweit weiter: „Es bedarf hier keiner einzelnen Nachweise, um an so bekannte Erscheinungen wie die Erfindung neuer Grundrechte durch das BVerfG zu erinnern oder an die Weisungen dieses Gerichts für eine verfassungskonforme Gesetzgebung.“ (JuristenZeitung, 17. Jahrg., 6. Mai 2016, S. 431).
Inwieweit diese Übergriffe oder Anmaßungen nur äußerlich als solche erscheinen aber möglicherweise im Hintergrund auf Übereinstimmung oder Vereinbarungen basieren, lässt sich spekulieren. Hochgradig bedenklich ist dieses Phänomen jedenfalls.

Der Verfassungsschutz – VS

Eine weitere Besonderheit der BRD: die Ämter für Verfassungsschutz (Verfassungsschutz, kurz VS). Neben dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) und dem Bundesnachrichtendienst (BND) ist der VS mit seinem Netzwerk aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den Landesämtern für Verfassungsschutz (LfV) einer der Geheimdienste der Bundesrepublik. Sowohl die Landesämter für Verfassungsschutz wie auch das Bundesamt für Verfassungsschutz werden geleitet von Verfassungsschutzpräsidenten.

Der Verfassungsschutzpräsident des BfV wird vom Bundesinnenminister in Abstimmung mit dem Bundeskabinett, also der Bundesregierung, vorgeschlagen und anschließend durch den Bundespräsidenten ernannt. Die Ernennung des BfV-Präsidenten erfolgt auf unbestimmte Zeit. Er kann vom Bundespräsidenten nur auf Antrag der Bundesregierung oder auf Vorschlag des Bundesinnenministers entlassen werden. Der Präsident des BfV untersteht damit direkt der Bundesregierung.

Analog verhält es sich in den meisten Bundesländern ähnlich mit den Präsidenten der Landesämter für Verfassungsschutz. Es wird hier im Benehmen zwischen Regierungskabinett und Innenminister, also nach Abstimmung innerhalb der Landesregierung, ein neuer Präsident für das betreffende LfV vorgeschlagen. In einigen Bundesländern wird ein Verfassungsschutzpräsident vom Landtag gewählt. Ein Unterschied zur Bundesebene besteht darin, dass die neuen Verfassungsschutzpräsidenten vom Innenminister des Bundeslandes selbst ernannt werden. Bei der tragenden und öffentlichkeitswirksamen Rolle dieses Geheimdienstes, seinem Einfluss und seiner in vielerlei Weise kritisierten und zumeist intransparenten Arbeitsweise ist diese unmittelbare Verbindung sowie die Abhängigkeit des Verfassungsschutzes von der Exekutive als heikel anzusehen.

Deutlich wurde der deutschen Öffentlichkeit die Mangelhaftigkeit dieses Wahlverfahrens des Bundesverfassungsschutzpräsidenten in 2018 durch die Einflussnahme der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel. Merkel machte ihren Einfluss geltend, um den Kandidaten Armin Schuster zu verhindern, der schon durch vorherige Absprachen zwischen dem Bundesinnenminister, Horst Seehofer, und einigen führenden Parlamentariern als sicher galt. Schuster war bei Merkel offenbar unbeliebt, weil er in der Vergangenheit ihre Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik kritisierte. Darauf wurde Thomas Haldenwang (CDU) zum jetzigen Verfassungsschutzpräsidenten ernannt. Haldenwang macht von Beginn an auf sich aufmerksam, weil er in Worten und Taten verdeutlicht, dass er rechte Opposition massiv bekämpft. Er erklärt offen bestimmter Opposition den Kampf und handelt entsprechend offensiv und öffentlichkeitswirksam.

Seit dem Bestehen des Verfassungsschutzes wird dieser von Skandalen begleitet. Auch Missbrauch des Einflusses der Verfassungsschutzämter gegen Opposition oder bestimmte Medien oder Personen gerichtet, gehört zu den häufig hervorgebrachten Vorwürfen und sind in einigen Fällen nachgewiesen.

Zur Arbeitsweise und Methode des VS gehört es, sogenannte „V-Männer“, heute meist als „V-Leute“ bezeichnet, einzuschleusen. V-Mann steht für „Vertrauensmann“. V-Leute sind verdeckte Ermittler, welche häufig als Verbindungsleute angeworben werden und oft aus der untersuchten beziehungsweise ausgespähten Organisation oder dem zugehörigen Umfeld angehören oder dort geplant eingeschleust werden. Allerdings gehört zu deren Aufgabe nicht nur ermitteln, spionieren – also Informationen zu beschaffen, sondern auch aktiv tätig zu werden bis hin zu kriminellen Handlungen, um so unentdeckt zu bleiben, Vertrauen zu erhalten und sogar Geschehnisse und Personen weitreichend zu beeinflussen.
Öffentlich wurde dies im bekannten Falle des gescheiterten NPD-Verbotsverfahrens, 2001 bis 2003 (NPD – Nationaldemokratische Partei Deutschlands). Das Bundesverfassungsgericht lehnte den Antrag auf Verbot der Partei ab, da durch die umfassende Tätigkeit des VS innerhalb der Partei nicht unterscheidbar war, welche Handlungen und Aussagen im eigentlichen Sinne Aktivität der NPD selbst waren und was auf Betätigung von eingeschleusten Verfassungsschutz-V-Leuten zurückging. Das heißt, der VS hat durch jahrelange Betätigung, offenbar sogar über Jahrzehnte, die Partei in einer Weise maßgeblich selbst beeinflusst und gestaltet, was ihren Charakter und ihr Wesen grundlegend prägte, womit sie zum wesentlichen Teil ein Produkt des VS ist beziehungsweise war und weniger eine eigenständige Entwicklung durchlief.
Man kann nicht nachvollziehen, wie diese Partei ohne das Wirken des VS ausgesehen und sich entwickelt hätte. Die Vermutung liegt nahe, dass die NPD ohne VS eine andere Partei hätte sein könnte.

Das ist ein Beispiel von vielen, was an rechtsstaatlichen Maßstäben gemessen starke Zweifel hervorrufen muss an Sinn und Zweck und vor allem der Arbeitsweise dieses deutschen Inlandsgeheimdienstes beziehungsweise dieses Geheimdienst-Netzwerkes. Und als besonders schwierig ist es folglich anzusehen, wenn Regierungspolitiker und indirekt Parteifunktionäre Einfluss auf solch ein Organ nehmen können und es an Transparenz in schwerwiegender Weise mangelt.

Gegründet wurde der Verfassungsschutz (VS) 1950 durch Initiative der drei Alliierten Hohen Kommissare der Besatzungsmächte in der West-Besatzungszone beziehungsweise der noch jungen Bundesrepublik.
Zweifel zu Sinn, Arbeitsweise und Methode wie auch möglichem Missbrauch des VS kommen von verschiedenen Seiten, aus unterschiedlichen politischen Lagern oder Parteien.

Zunehmend sieht sich der Verfassungsschutz mit dem Vorwurf konfrontiert, die großen Parteien zu schützen, nicht aber die verfassungsgemäße Ordnung im Land. Auch einseitig zu agieren, Regierungsschutz und Mittel zur Oppositionsbekämpfung zu sein, wird erklärt. Es bedürfte einer eingehenden Analyse, inwieweit diese Bewertungen und Einschätzungen berechtigt sind. Jedenfalls ist es als hoch bedenklich anzusehen, dass der Verfassungsschutz, sowohl auf Landes- wie auch auf Bundeseben, der jeweiligen Regierung untersteht und dazu die zuständige Regierung den betreffenden Verfassungsschutzpräsidenten ernennen kann. Es ist kein Geheimnis, dass Regierungen beziehungsweise Innenminister (im Falle Berlins der Innensenator) bisweilen direkte Weisungen an Verfassungsschutzämter erteilten. Solche Fälle wurden bekannt. Ein derart großer und einflussreicher Inlandsgeheimdienst darf nicht in dieser Weise fest an die Exekutive gekoppelt sein. Damit ist auch ein Einfluss der regierungsnahen Parteien gegeben.

Zu den Kritikern am VS und dessen Vorgehen gehören Staatsrechtler, Vertreter mancher Parteien und auch der linke Jurist und Bürgerrechtsaktivist Rolf Gösser, der für 38 Jahre vom VS wegen „Kontaktschuld“ beobachtet wurde. Ein abschließendes Urteil des Verwaltungsgerichts Köln von 2011 stellt fest, dass die Langzeitbeobachtung Gössers durch den VS rechtswidrig war.
Bestätigt wird dieses Urteil 2018 durch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster. Derartige Fälle sind keine Einzelfälle. Rolf Gösser selbst vergleicht den Verfassungsschutz und dessen Methoden mit der Staatssicherheit der DDR, (Staatssicherheit, StaSi).

Politische Parteien

Da es zur Zeit Montesquieus keinen Parlamentarismus und keine Parteien gab, wie wir es heute kennen, konnten politische Parteien und deren Fraktionen in Parlamenten selbstverständlich in seinen Theorien keine Berücksichtigung finden. Die Lebenswirklichkeit staatlicher und gesellschaftlicher Strukturen hat sich hin zu mehr Komplexität entwickelt und weicht damit in Teilen von den Idealen und Annahmen Lockes und Montesquieus ab. Wenn wir die aktuelle Lage von Rechtsstaatlichkeit und Staatsaufbau, gemessen an heutigen Gegebenheiten theoretisch erörtern wollen, kommen wir nicht umhin, weitere Kräfte zu betrachten, neben den drei von Montesquieu beschriebenen staatlichen Gewalten. Diese Kräfte gilt es als zusätzliche Faktoren im Gesamtgefüge staatlicher wie auch internationaler Wirkmechanismen zu berücksichtigen. Parteien sind ein solcher Faktor.

Die politischen Parteien bilden in den modernen Staaten Verbindungselemente zwischen den Staatsgewalten. Ihnen wird häufig mit kritischem Fingerzeig die Rolle einer weiteren Gewalt oder Macht zugeschrieben, da ihre Vertreter in allen Bereichen der staatlichen Strukturen Aufgaben erfüllen oder Einfluss ausüben und die Meinungsbildung des Wahlvolkes, neben den Leitmedien, stark beeinflussen.

Die Rolle und die vielfältigen Einflussmöglichkeiten der Parteien werden in den vergangenen Jahren in Deutschland zunehmend kritisch bewertet.
Die gut vernetzten Mitglieder oder Führungspersonen von Parteien – in der Hauptsache der größeren, etablierten Parteien – sind vertreten in Parlamenten, in Regierungen, Räten (beispielsweise Rundfunkräte der Öffentlich-rechtlichen Medienanstalten), Verwaltungen, verfügen über Verbindungen zu weiteren einflussreichen Organisationen und Multiplikatoren (Lobby-Organisationen, Vereine, Verbände, politische nicht-parlamentarischen Gruppen und anderen). Der Einflussbereich von Parteien oder bestimmter bedeutender Parteimitglieder reicht bis in die Wirtschaft oder Medien, oder sie sind vernetzt mit den zunehmen einflussreichen, international tätigen Nicht-Regierungsorganisationen (engl. Abk. NGO).

In vielen Staaten, besonders ausgeprägt in Deutschland, ist die Parteizugehörigkeit oder zumindest eine gute Verbindung zu bestimmten Parteien auch maßgeblich für die Berufung in bestimmte richterliche Positionen oder die erfolgreiche Laufbahn als Richter, wie zuvor erklärt. Was die Staatsanwälte betrifft, ist es in der BRD ähnlich gelagert. Gerade in der Bundesrepublik Deutschland kann die Stellung und der Einfluss der Parteien nicht überschätzt werden. In ‚Konrad Duden: Richterwahl und parteipolitische Einflussnahme – Vergleichende Anregungen zum Schutz der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts und der obersten Bundesgerichte‘ (deutsch) stellt der Verfasser einen internationalen Vergleich an zwischen den Situationen in verschiedenen Staaten und möglichen Gefahren des Einflusses starker Parteien (Konrad Duden, ‚Richterwahl und parteipolitische Einflussnahme. Vergleichende Anregungen zum Schutz der Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts und der obersten Bundesgerichte‘; ISSN 0033-7250 – © 2020 Mohr Siebeck. – hier online zu finden.

Nicht zuletzt wirkt der Parteienproporz beziehungsweise die Fraktionsstärke in zahlreiche Gremien hinein. Dazu gehören Ausschüsse in Parlamenten. Diese werden gemäß Größe der Parteifraktionen besetzt, womit die größeren Fraktionen, die in der Regel die Regierungskoalition bilden und damit naturgegeben der Regierung nahestehen, auch in parlamentarischen Ausschüssen ein Übergewicht erhalten. Damit wird der Einfluss der stimmunterlegenen Oppositionsfraktionen in solchen für die parlamentarische, gesetzgeberische Rolle wichtigen Gremien marginalisiert, wie dies auch der Fall ist in parlamentarischen Abstimmungen und zugewiesenen Redezeiten oder Vorschlagsrechten. Der lange Arm der Regierung reicht damit weit in das Parlament hinein.
Gewiss kann man diesbezüglich erwidern, dass diese Kräfteverhältnisse dem Wählerwillen entsprechen. Doch in der parlamentarischen Wirklichkeit zeigt es sich, dass die Opposition in vielerlei Hinsicht gegenüber den Koalitionsfraktionen auf verlorenem Posten stehen und damit in der Konsequenz der Wille der Wähler von Oppositionsparteien allenfalls ungenügend zur Geltung kommt. Ganz besonders ausgeprägt kann diese Unterdrückung des Wählerwillens ausfallen, wenn zwei oder sogar drei Parlamentsfraktionen über Koalitionen gezielt relativ starke Oppositionsfraktionen in die Ecke drängen.

Laut Grundgesetz Artikel 21 Absatz 1 Satz 1 wirken die Parteien an der Willensbildung des Volkes mit. Das Grundgesetzt räumt den deutschen Parteien somit den Rang eines Verfassungsorgans ein. Was hier so harmlos klingt, ist hierzulande seit Jahrzehnten in übersteigerter Form weitreichende Wirklichkeit.
Gefördert wird dies durch die inzwischen üppige staatliche Parteienfinanzierung mittels Wahlkampfkostenpauschale, Spendenzuschuss und nicht zuletzt die Finanzierung der parteinahen Stiftungen (tatsächlich in den meisten Fällen als eingetragene Vereine organisiert) – alles zusammen etwa 800 Millionen Euro jährlich, wovon 20 Parteien Mittel erhielten. Selbstverständlich geht der Großteil davon an die Bundestagsparteien; den mit Abstand geringsten Anteil erhält unter diesen die Alternative für Deutschland (Alternative für Deutschland, AfD), da ihre parteinahe Stiftung derzeit keine Mittel erhält und Bestrebungen offen verkündet werden, dies auch künftig, entgegen der üblichen Regeln und Gepflogenheiten, weiterhin so beizubehalten.
Es wird nun spannend zu sehen, wie in den kommenden Jahren mit den jetzt neu gegründeten Parteien verfahren wird: Dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) und der Abspaltung aus der CDU, die WerteUnion-Partei (Werte Union).

Der bekannte deutsche Verfassungsrechtler Professor Hans Herbert von Arnim hat vielfach durch erfolgreiche Klagen, Schriften und Gutachten bezüglich Parteienfinanzen, Abgeordnetendiäten und Bezügen von Regierungsmitgliedern die Rücknahme von Gesetzen erreicht. Hans Herbert von Arnim legt auch mit zahlreichen Büchern in Laufe von Jahrzehnten den Finger in die Wunden. Er gilt als einer der sachkundigsten und einflussreichsten Kritiker, was den Einfluss und die Finanzierung von Parteien und Parteienfilz in Deutschland betrifft. In seinem jüngeren Buch „Die Angst der Richter vor der Macht“, Erstauflage 2015, Neuauflage 2020, geht von Arnim der Problematik anhand seiner Erfahrungen erneut auf den Grund, Kritik am Bundesverfassungsgericht inbegriffen.

Die tiefgreifende Verknüpfung der Staatsgewalten – im Zusammenhang mit der Einflussnahme auf Meinungen, Wissensstand und ideologische Ausrichtung in der Bevölkerung durch die Parteien – bringt ein System hervor, welches gelegentlich als „Gelenkte Demokratie“ bezeichnet wird. Der frühere Bundespräsident Richard von Weizsäcker erklärte 1992 in einem Interview: „Die Parteien haben sich den Staat zur Beute gemacht.“, die Parteien seien „machtversessen“.

Hat man in Deutschland wirklich aus der Geschichte gelernt?

Hierzulande wird allzu häufig und mit Inbrunst auf die jüngere Geschichte verwiesen – ‚Drittes Reich‘ und ‚Deutsche Demokratische Republik‘ (DDR). Wir sollen aus den Fehlern der Vergangenheit Lehren ziehen, wird von verschiedenen Seiten zu allen denkbaren und auch weniger passenden Gelegenheiten wiederholt.
Ausgerechnet Parteien wird heute durch das Grundgesetz und de facto im gesamten Staatssystem eine derartige Einflussfülle zugewiesen, wie oben beschrieben.

Es sollten als Lehre aus der Geschichte unbedingt wachsam das Augenmerk auf Parteien, ihre Hierarchien und Einflussmöglichkeit und den Drang, den Staat zu beherrschen, gelegt werden! Hat nicht ab 1933 die Nationalsozialistische Arbeiterpartei Deutschlands (NSDAP) – parlamentarisch ermächtigt – ein diktatorisches Führerprinzip, verbunden mit einer Parteienherrschaft verwirklicht? So etwas, in der weitreichenden Form, hätten 1933 Volksabstimmungen bei Weitem nicht vermocht; ja, womöglich wäre durch Direkte Demokratie die Machtergreifung nicht erfolgt. Daraus kann man schlussfolgern, dass auch demokratisch zustande gekommene Parlamente kein sicheres Bollwerk gegen die Entstehung einer Diktatur darstellen.

Ebenso war die DDR ein Parteienstaat, welcher, ebenfalls als Willkürherrschaft mit der Sozialistischen Einheitspartei (SED), eine Parteidiktatur schuf und aufrechterhielt. Wie in allen diktatorischen, sozialistischen und kommunistischen Staaten stand die Partei mit ihren Funktionären im Zentrum, und diese konnten weitgehend unberührt von rechtsstaatlichen Strukturen, geordnet durch getrennten Staatsgewalten und Machtverteilung, handeln.
Beiden Systemen gemein ist, dass in Abwesenheit von Gewaltenteilung die Parteiführer, Kader aus Partei und Parteifunktionäre die Staatsgeschäfte und -vorgänge lenkten, Karrieren bestimmten, Ministerien, Justiz und Geheimdienste kontrollierten und damit eine totalitäre Herrschaftsform verwirklichten.

Gefährlich wird es für einen Rechtsstaat und damit für Freiheit und Gerechtigkeit, wenn relativ kleine Gruppen von Menschen, von dem Glauben beseelt das einzig Richtige zu tun und die Geschichte oder die Moral auf ihrer Seite zu haben, ihre ideologischen oder persönlichen Ziele weitgehend ungehemmt durchsetzen können.

Dass ein kritisches Bewusstsein ausgerechnet in Deutschland heute fehlt für die Gefahren, die gerade von Parteien beziehungsweise Parteivormacht ausgehen können, lässt den Schluss zu, dass das Bestreben aus der Geschichte zu lernen, in mancherlei Hinsicht offenbar ausgeblendet wird. Allerdings: Hier muss man konkreter werden. Auf die Gefahren von Parteien wird heute gerne hingewiesen, wenn es um Oppositionsparteien geht. Was die bestehenden Strukturen und den Einfluss der seit Jahrzehnten bestehenden, etablierten Parteien betrifft, ist man auf wenigstens einem Auge blind.

Weitere externe Kräfte und Einflussfaktoren

In einer zunehmend komplizierten politischen Welt mit weiteren nationalen aber vor allem internationalen oder supranationalen Akteuren müssen in einer erweiterten Schau auf wichtige Einflussfaktoren und entscheidungsrelevante Institutionen und heute wichtige zusätzliche Kräfte eingehend betrachtet werden:
Die EU und andere supranationale Organisationen, in welchen ein Staat Mitglied ist oder mit welchen dieser Staat vertraglich verbunden ist (z.B. UNO mit allen Unterorganisationen, NATO, OSZE u.a.),
Nicht-Regierungsorganisationen,
Transatlantische und überstaatliche Netzwerkorganisationen,
Lobbyverbände.

Selbstverständlich drängt es sich vom Grundsatz her auf zu hinterfragen, inwieweit der Einfluss der EU auf die politischen Vorgänge und die Gesetzgebung in den europäischen Mitgliedsstaaten rechtsstaatlich zu rechtfertigen ist. Zusätzlich wird indirekt auf die Meinungsbildung und die gesellschaftliche Entwicklung massiv eingewirkt.

Nur weil den Bürgern seit Jahrzenten erklärt wird, das Voranschreiten der „europäischen Integration“ in dem Maße sei fortschrittlich, wichtig und würde bestimmten hehren Zielen und dem Frieden und der Wirtschaft dienen, bedeutet dies noch lange nicht, dass der zunehmende umfassende Einfluss der EU-Kommission und des EuGH und weiterer Institutionen auf alle Lebensbereiche und der damit verbundene Abbau staatlicher Souveränität und rechtsstaatlicher Ordnung legitimierbar ist. Immerhin üben den Bürgern teils kaum bekannte, nicht gewählte Personen eine Macht über die Politik in den Mitgliedsstaaten aus, die hochgradig bedenklich ist.

Dies ist auch dann zu hinterfragen, wenn das deutsche Bundesverfassungsgericht derartige „Fortschritte“ absegnet. Denn in dem Zusammenhang gilt es zu betrachten, wie es um die Unabhängigkeit und Objektivität des BVerfG bestellt ist.  Vor allem darf nicht darüber hinweggesehen werden, dass die Europäische Union zum einen selbst nicht über einen zureichend rechtsstaatskonformen und demokratischen Aufbau verfügt: Maßgebliche EU-Funktionäre werden nicht demokratisch gewählt – die Zusammensetzung und die Arbeitsweise der einflussreichen Kommission entzieht sich der Mitbestimmung der Wähler in den Mitgliedsstaaten und ist intransparent. Zum anderen werden Souveränität und Handlungsbefugnisse von demokratisch bestimmten Staatsorganen ausgehebelt. Sicherlich können der Wert und die Wirkung der EU mit ihren verschiedenen Organen nicht an dieser Stelle abschließend behandelt werden; das ist nicht Aufgabe dieser Abhandlung. Aber es wird deutlich, dass die EU selbst mit ihrem Einfluss auch kritisch betrachtet werden muss, sofern man sich mit der Rechtsstaatlichkeit und dem Zustand der Gewaltenteilung in den europäischen Staaten auseinandersetzt.

Schaubild: Gewaltenverschränkung, Staatgewalten in der Bundesrepublik Deutschland, heute
Bild: Bundeszentrale für Politische Bildung, BPB
Auf dem Schaubild wird die Vernetzung der Staatsgewalten in der Bundesrepublik Deutschland deutlich.

zu Teil 3

Der Beitrag Bundesrepublik Deutschland am Scheideweg – Ohne Gewaltenteilung kein Rechtsstaat – Teil 2 erschien zuerst auf Advocatus Veritas.

]]>
https://advocatus-veritas.com/de/die-bundesrepublik-deutschland-am-scheideweg-ohne-gewaltenteilung-kein-rechtsstaat-teil-2/feed/ 1
Die Bundesrepublik Deutschland am Scheideweg – Ohne Gewaltenteilung kein Rechtsstaat – Teil 1 https://advocatus-veritas.com/de/die-bundesrepublik-deutschland-am-scheideweg-ohne-gewaltenteilung-kein-rechtsstaat/ https://advocatus-veritas.com/de/die-bundesrepublik-deutschland-am-scheideweg-ohne-gewaltenteilung-kein-rechtsstaat/#comments Mon, 04 Mar 2024 08:10:00 +0000 https://advocatus-veritas.com/?p=195 von K. Mader, März 2024 Einleitung Die neuen Vorstellungen von John Locke und Baron Charles-Louis de Secondat, Baron de La Brède et de Montesquieu, bekannt kurz als Montesquieu, haben die politische und gesellschaftliche Entwicklung in [...]

Der Beitrag Die Bundesrepublik Deutschland am Scheideweg – Ohne Gewaltenteilung kein Rechtsstaat – Teil 1 erschien zuerst auf Advocatus Veritas.

]]>

von K. Mader, März 2024

Einleitung

Die neuen Vorstellungen von John Locke und Baron Charles-Louis de Secondat, Baron de La Brède et de Montesquieu, bekannt kurz als Montesquieu, haben die politische und gesellschaftliche Entwicklung in Europa und später auch in anderen Teilen der Welt im Zusammenhang mit den Ideen und Theorien der Aufklärung maßgeblich beeinflusst.
Die modernen Grundsätze eines Verfassungsstaates mit einer gewissen Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit schlagen sich nieder nach der Unabhängigkeit der USA. Die 13 Gründerstaaten an der Ost-Küste der USA erarbeiteten eine Verfassung, welche die englischen „Bill of Rights“ aus dem 17. Jahrhundert zum Vorbild hatte wie auch die Verfassung der „Republik der Vereinigten Niederlande“. „Die Republik der sieben vereinigten Niederlande“, wie sie sich vollständig nannten, wurde schon 1581, während des achtzigjährigen Unabhängigkeitskrieges der Niederlande gegen die spanischen Habsburger, gegründet. Bei deren Verfassung handelte es sich jedoch nicht um einen zusammenhängenden Verfassungstext, der die staatliche Ordnung regelte. Durch ihre Struktur als föderaler Zusammenschluss zu einem Bundesstaat waren die frühen Niederlande ein geeignetes Vorbild für die USA in Gründung. Die Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika wurde im September 1787 verabschiedet und trat März 1789 für die 13 vereinigten Gründerstaaten in Kraft.

Allerdings ist die Gewaltenteilung in den USA auch nur bedingt verwirklicht. Stattessen kam das Prinzip von „Checks and Balances“ zur Anwendung, welches weniger eine Trennung der drei klassischen Staatsgewalten zum Grundsatz hat als vielmehr eine Verschränkung der Gewalten mit gegenseitiger Kontrolle, wie in annähernd allen heutigen westlichen Staaten. Eine konsequent verwirklichte Gewaltenteilung wird im Englischen als „Seperation of Powers“ oder „Division of Powers“ bezeichnet. Man muss festhalten, dass die Gewaltenteilung nach der theoretischen Vorgabe Montesquieus in fast allen Staaten nicht konsequent verwirklicht ist. Allerdings ist dies in manchen Ländern deutlicher umgesetzt als in einigen anderen, wo zumindest die Justiz unabhängig ist, was man aus Erfahrungen und der Theorie heraus als Kernanliegen ausmachen muss.

Uns wird mit Selbstverständlichkeit und ohne kritisches Hinterfragen erklärt oder gelehrt, die westlichen Staaten verfügten über eine zureichende Gewaltenteilung, die rechtsstaatlichen Grundsätzen voll und ganz genügt. Doch ist das tatsächlich so? Wie steht es diesbezüglich um die Bundesrepublik Deutschland? Dem soll im Folgenden in einem dreiteiligen Beitrag auf den Grund gegangen werden.

Bild der Statue von Montesquieu in Bordeaux
Bild: PIXABAY, Kolm-Jany – Statue von Charles-Louis de Secondat -Baron de La Brède et de Montesquieu, in Bordeaux

Teil 1: Zur Geschichte von Gewaltenteilung und modernem Rechtsstaat

Ein Blick in die Geschichte der modernen Staattheorie

Charles-Louis de Secondat, Baron de La Brède et de Montesquieu, geboren im Januar 1689 in einem Schloss bei Bordeaux, war Jurist, Schriftsteller, Philosoph und Staatstheoretiker und unternahm Reisen durch zahlreiche Länder Europas. In England hielt Charles-Louis de Secondat sich für mehrere Jahre auf.

Er war ein bekannter Denker der Epoche der Aufklärung und wurde geleitet durch die Ideale des noch jungen Humanismus. Er gilt als einer der maßgebliche Begründer der modernen Staatstheorie. Hierin wird die Trennung der drei wesentlichen Staatsgewalten zum Ausgleich von Herrschaft einerseits und den beherrschten Bürgern andererseits als grundlegenden Bestandteil eines Rechtsstaates beschrieben. Montesquieu, wie er kurz genannt wird, entwirft damit einen Gegenentwurf zum französischen Absolutismus seiner Zeit.

Ideengeber und Inspiration für den Franzosen Montesquieu war der Engländer John Locke (1632-1704), der sich Ende des 17. Jahrhunderts eingehend mit Staatslehren auseinandergesetzt hatte. Locke ging davon aus, Machtmissbrauch könne nur dadurch verhindert werden, dass die Regierungsmacht oder die Staatsgewalt aufgeteilt in verschiedenen Händen liegt.
Erst eine Verfassung und für alle gleichermaßen verbindliche Gesetze, auch für den Monarchen beziehungsweise die Regierung, sowie die Trennung der Staatsgewalten begrenzte die Machtfülle des Staatsoberhauptes und verhindern Willkürherrschaft.

In seinem Werk „Vom Geiste der Gesetze“ („De l’esprit des lois“) veröffentlichte Montesquieu im Jahre 1748 seine bis heute bekannte Staatstheorie, welche die voneinander unabhängigen Staatsgewalten, die sich gegenseitig kontrollieren und achten, als bedeutsam hervorhebt. Hierzu analysiert er zunächst drei Herrschaftsformen: Demokratie, Monarchie, Despotie.

Die drei Gewalten müssen nach der Lehre Montesquieus in der Ausübung ihrer Tätigkeiten unabhängig voneinander handeln können und dürfen dabei nicht Zwängen von außen unterliegen. Die drei Staatsgewalten und ihre Aufgaben kennen wahrscheinlich die meisten noch aus dem Schulunterricht. Es sind die gesetzgebende Gewalt (Legislative), die ausführende Gewalt beziehungsweise die Regierung und Verwaltung (Exekutive) und die rechtsprechende Gewalt, also Richter beziehungsweise Gerichte (Judikative). Die Aufgabe als gesetzgebende Gewalt fällt in der Regel in einem modernen Staate dem Parlament zu. Gesetzentwürfe werden sowohl aus dem Parlament selbst oder auch von der Regierung zur Beratung und Abstimmung eingebracht.

Was sind die Kennzeichen und Grundsätze eines Rechtsstaates

Es wird in der hier vorliegenden Abhandlung das Augenmerk auf die Gewaltenteilung als ein wesentliches Merkmal des Rechtsstaates gelegt. Um die Bedeutung der Gewaltenteilung für den Rechtsstaat als Vorausetzung der Stabilität eines solchen darstellen zu können, werden im Folgenden zusammengefasst auch weitere Grundlagen eines Rechtsstaates genannt und kurz erläutert.
Ein Rechtsstaat ist eine Staatsform, in welcher der Staatsaufbau darauf ausgerichtet ist, die Macht des Staates und der Staatsorgane durch rechtsstaatliche Prinzipien zu begrenzen und in der die Gesetze für alle Bürger und Institutionen, einschließlich der Regierung, gleichermaßen bindend sind. Durch verschiedene Merkmale und kohärente organisatorische Struktur wird gewährleistet, dass ein Abgleiten in eine Willkürherrschaft, die Despotie, verhindert wird.

Es muss gewährleistet sein, dass keine Personengruppe sich Vorteile gegenüber anderen verschaffen kann oder systematisch zugestanden bekommt oder aber bestimmte Staatsbürger benachteiligt werden. Nur durch die konsequente Einhaltung der Grundsätze von Rechtsstaatlichkeit kann die Entstehung von Totalitarismus und Diktatur verhindert werden.
Es gibt bestimmte unabdingbare Merkmale, die einen Rechtsstaat kennzeichnen.
Die Vorherrschaft des Rechts: Im Rechtsstaat steht das Gesetz über allem. Jeder, einschließlich sämtlicher Institutionen und der Regierung, ist an das Gesetz gebunden und muss sich daran halten.

Eine Verfassung: Sie regelt die innere Ordnung eines Staates und setzt den Rahmen für die Gesetzgebung sowie das Verhältnis zwischen Staatsorganen und Bürgern.
Der Schutz der Grundrechte: Die Grundrechte werden in der Staatsverfassung niedergeschrieben und bilden die Verfassungsgrundlage. Ein Rechtsstaat garantiert die Achtung und den Schutz der Grundrechte aller Staatsbürger gleichermaßen. Dies muss sowohl für die Gesetzgebung wie auch für die Rechtsprechung gelten.

Die Gewaltenteilung: Ein Rechtsstaat verfügt über eine Gewaltenteilung. Die Exekutive, die Legislative und die Judikative haben eindeutige, unterschiedliche Funktionen und sind institutionell und personell voneinander getrennt, um gegenseitige Kontrolle und eine Balance der Macht sicherzustellen.

Öffentlichkeit und Transparenz: Eine transparente Regierungsführung und ein offener Zugang zu Informationen fördern die Rechenschaftspflicht und die demokratische Kontrolle der Regierung.

Keine willkürliche Machtausübung: Die Regierung, ihre Beamten und sämtliche staatliche Institutionen dürfen ihre Macht nicht willkürlich ausüben. Stattdessen müssen sie sich an das Gesetz halten und im Einklang mit der Verfassung handeln.

Unabhängige Gerichte: Als unabdingbares Merkmal des Gewaltenteilungsprinzips und gleichermaßen als Bedingung für den Rechtsstaat gilt die Unabhängigkeit der Rechtsprechung. Die Gerichte sind sowohl bezüglich personeller Besetzung wie auch in ihrer Arbeitsweise unabhängig, wobei sie dabei der Verfassung sowie dem Gesetz unterliegen. Eine Willkürjustiz muss ausgeschlossen sein.

Die Rechtssicherheit: Die Gesetze sind vorhersehbar, stehen im Einklang mit den staatlichen Grundrechten und dem unter den Staatsbürgern vorherrschenden Sittenverständnis. Die Gesetzgebung darf der Handlungs- und Planungssicherheit der Bürger nicht in unzumutbarer Weise zuwiderlaufen. Rechtsnormen sollen nicht häufig und unvorhersehbar geändert werden, um Vertrauen und Planbarkeit in allen Lebensbereichen zu gewährleisten. Gesetze sind eindeutig und verständlich formuliert ohne Raum für Mehrdeutigkeit oder Interpretationsspielräume zu bieten, und Gesetze werden bei der Rechtsprechung für alle Bürger gleichermaßen angewandt. Änderungen sollten nur in Ausnahmefällen und unter Wahrung angemessener Übergangsfristen erfolgen.

Es gilt das Rückwirkungsverbot, was heißt, Gesetze dürfen nicht rückwirkend angewendet werden, um sicherzustellen, dass Bürger nur für Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden, die zum Zeitpunkt der Handlung bereits gesetzlich verboten beziehungsweise geregelt waren.

Das Römische Recht hatte einen bedeutenden Einfluss auf die Entwicklung von Rechtssystemen in vielen Ländern, insbesondere zunächst in Kontinentaleuropa. Unser heutiges Verständnis von Rechtssicherheit ist dadurch geprägt. Weiter Merkmale für die Rechtssicherheit sind

  • Recht auf ein ordentliches Verfahren – Jeder Bürger hat das Recht auf ein ausgewogenes, ordnungsgemäßes und unparteiisches Verfahren vor Gericht, wenn er mit strafrechtlichen Vorwürfen oder anderen Rechtsstreitigkeiten konfrontiert ist. „Dazu gehört auch das Recht auf rechtliches Gehör. Das bedeutet, dass jeder Mensch in einem Gerichtsverfahren das Recht hat, sich zu den Vorwürfen zu äußern, Beweise vorzulegen und Zeugen zu benennen und einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Der Anspruch auf rechtliches Gehör findet auch im Strafverfahren Anwendung. So muss dem Angeklagten vor der Verurteilung das letzte Wort erteilt werden, damit er sich zu den erhobenen Vorwürfen äußern kann.“ (https://www.juraforum.de/lexikon/rechtsstaat)
  • Rechtsschutz und Rechtsmittel – Ein Rechtsstaat gewährleistet, dass Bürger, deren Rechte verletzt wurden, Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln haben, um diese Verletzungen zu beheben und Gerechtigkeit zu erlangen.
  • Verhältnismäßigkeit – Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit besagt, dass die Mittel, die die staatliche Gewalt einsetzt, in einem angemessenen Verhältnis zum verfolgten Zweck stehen müssen. Es geht also darum, dass der Staat bei der Erfüllung seiner Aufgaben und der Verfolgung seiner Ziele keine unverhältnismäßigen Mittel einsetzt, die das Ziel nicht rechtfertigen oder unverhältnismäßige Nebenwirkungen haben. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt auch für polizeiliches Handeln. Zwangsmaßnahmen durch die Polizei dürfen nur in Ausnahmefällen oder durch richterliche Anordnung erfolgen (ebd.). Das Handeln der Polizei oder anderen Ordnungsbehörden unterliegt dem Gesetz; Willkürhandlungen sind so ausgeschlossen.

Informations- und Meinungsfreiheit, Presse- beziehungsweise Medienfreiheit sind ebenfalls wichtige Bestandteile des Rechtsstaats. Diese ermöglichen es den Bürgern, sich aus frei zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren, ihre Meinung und Anschauung ohne Sorge vor Verfolgung zu äußern und sich kritisch mit politischen Entscheidungen im Allgemeinen, der Regierung oder der Lage im Land oder weltweit auseinanderzusetzen. Ebenso gilt im Rechtsstaat, dass Bürger diesbezügliche Informationen und Ansichten verbreiten dürfen. Eine Zensur findet nicht statt, und negative Konsequenzen für die Verbreitung von Nachrichten, Wissen, Kenntnissen und Meinungen sind ausgeschlossen, selbst dann, wenn sie weniger auf nachweisbaren Fakten beruhen als auf Annahmen oder subjektiver Wahrnehmung. Grenzen hierfür werden durch Gesetze gesteckt; diese Grenzen müssen allerdings weit genug gefasst sein, um das Grundrecht der Meinungs- und Redefreiheit nicht zu untergraben. Eine Zensur „durch die Hintertür“ mittels unverhältnismäßig einengender Gesetzgebung darf es nicht geben. Diese Grenzen können beispielsweise gesetzt werden durch verleumderische Behauptungen gegenüber bestimmten Personen und eindeutig nachweisbare Gewaltaufrufe.

Medien sind der journalistischen Sorgfalt verpflichtet, nicht aber einer bestimmten Haltung gegenüber der Regierung oder politischen oder gesellschaftlichen Gruppen und dürfen nicht dem Zwang unterliegen, an Anschauungen gebunden zu sein. Dies gilt heute unabhängig davon, ob diese den klassischen Print- oder Funkmedien angehören, großen Verlagen, dem öffentlich-rechtlichen, staatsnahen Sektor, kleinere Medienunternehmen oder freiberufliche Journalisten, die heute auch im Internet zu finden sind und oft die neuen oder alternativen Medien gestalten. Kleine und unabhängige Medienunternehmen dürfen nicht zugunsten von großen oder gar staatlichen Medienbetrieben (in Deutschland Anstalten des Öffentlichen Rechts) benachteiligt werden.

Diese Merkmale sind grundlegend für die Funktionsweise eines Rechtsstaates und gewährleisten, dass die Regierung wie auch Verwaltungen im Rahmen des Gesetzes handeln und Würde, Rechte und Freiheiten der Bürger respektieren und schützen.

Die Zeit vor dem Rechtsstaat, Montesquieus Ansinnen

Die herausragenden Ziele, welche Montesquieu beschreibt, sind zum einen die größtmögliche politische Freiheit der Bürger und darüber hinaus die Verhinderung von Despotie, also einer Willkürherrschaft, wie sie zu seinen Lebzeiten im Absolutismus Frankreichs manifestiert war aber nicht nur dort. Die Zeit des Feudalismus in Europa, vom frühen Mittelalter bis weit in die Neuzeit hinein, war geprägt durch eine Standesgesellschaft, in welcher von einzelnen Personen, deren Vertrauten oder Befugten (beispielsweise Lehnsherren) Willkür oder Despotie ausgehen konnte.

Eine Begrenzung oder Regelung von Machtausübung war zumeist nicht oder geringfügig vorgesehen. Abhängige Stände, wie Bauern, lebten so als Unfreie. Die Ausübung von Regierungsgewalt, von Gesetzgebung, Anweisung für Inhaftierung und Verhör (auch durch Folter) bis hin zu Rechtsprechung beziehungsweise Verurteilung und Anweisung zur Vollstreckung konnte von einer Person oder einer Gruppe, einem Gremium, ausgehen. Gleiches galt für die Staatsfinanzen, die in der Regel untrennbar verbunden waren mit dem Privatvermögen eines Regenten, der Steuererhebung und -eintreibung oder der Kriegsführung. Ergänzt wurde dies durch ein weiteres Herrschafts- und Unterdrückungssystem: das der Kirche.

Diese religiöse Herrschaft und Machtausübung waren eng verwoben mit der staatlichen Herrschaft durch Regenten oder Lehnsherren. Es soll nach Montesquieus Ideal Machtmissbrauch unterbunden und Willkür bis hin zum Staatsterror verhindert werden. Diese Zielsetzung muss auch heute noch Gültigkeit haben, um ein „Kippen“ eines Staates in Richtung Despotie beziehungsweise Totalitarismus zu verhindern. Kaum ein Staatsaufbau ist auf alle Zeiten mit Selbstverständlichkeit in sich fest gefügt und gefeit dagegen, sich weg von einem die Freiheit garantierenden Rechtsstaat hin zu einer Despotie zu entwickeln.

Revolutionen führten in die neue Despotie und zu Terrorherrschaft

Wenngleich es hier etwas weit führt, soll eines nicht unerwähnt bleiben. Die hier gemachten Ausführung in die Geschichte und die Zeiten des Absolutismus soll über eines nicht hinwegtäuschen: Das Ende des Absolutismus und von Feudalherrschaft durch Revolutionen brachte keineswegs eine Erlösung oder Befreiung und einen Rechtsstaat hervor. Die Franzäsische Revolution, 1789, ebnete nach einem ersten großen Blutbad, dem auch schon viele Unschuldige zum Opfer vielen, den Weg für den großen Terror der Jakobinischen Revolutionäre. Ein Name ist im Zusammenhang der Tyrannei womöglich jedem Bekannt: Maximilien de Robespierre, der von 1790 bis zu seinem gewaltsamen Tode, 1794, der Kopf der Schreckensherrschaft war.

Über einen großen Teil der Franzosen brach die Hölle der Willkürherrschaft offenkundig in Folge der Revolution herrein; ohne ordentliche Verhöre oder Verfahren wurde auf bloßen Verdacht oder wegen Standeszugehörigkeit inhaftiert, massenhaft hingerichtet, extrem grausem Krieg gegen französische Landesteile geführt. Es wurde zu Tode gefoltert; Fanatismus und Barbarei waren unbeschreiblich. Aus der Revolution gingen der chauvinistische Nationalismus und Krieg über ganz Europa hervor. Und als Paradoxie der Geschichte krönte sich später Napoleon Bonaparte im Jahre 1804 zum Kaiser. So hatte nun Frankreich in der Folge der Revolution, die gegen die Monarchie gerichtet war, statt eines Königs einen Kaiser.

Die Russische Revolution war in ihrer Folge nicht weniger absurd; es folgte auf den russischen Zaren das Blutvergießen und die Willkür der Bolschewiken und die Errichtung der Sowjetunion. Dies war über Jahrzehnte anders als die Zeit im zaristischen Russland, aber im Gedenken der Millionen von Opfern dieser kommunistischen Gewaltherrschaft kann man keinesfalls von einem besseren Zustand oder Fortschritt reden.

Gewaltsame Revolutionen führen vom Elend ins Verderben – so sehr manche sie auch verherrlichen mögen: einen Rechtsstaat bringen sie nicht herbei.

*

Freiheit gibt es auch nicht, wenn die richterliche Befugnis nicht von der legislativen und von der exekutiven Befugnis geschieden wird. … Alles wäre verloren, wenn ein und derselbe Mann bzw. die gleiche Körperschaft entweder der Mächtigsten oder der Adligen oder des Volkes folgende drei Machtvollkommenheiten ausübte: Gesetze erlassen, öffentliche Beschlüsse in die Tat umsetzen, Verbrechen und private Streitfälle aburteilen.

  • Charles-Louis de Montesquieu, „De l’Esprit des Lois“ (Vom Geiste der Gesetze“)

*

Das Erscheinen seines Werkes „Vom Geiste der Gesetze“ löste damals heftige, kontroverse Debatten aus. Der Vatikan setzte das Buch auf einen Verbotsindex. Montesquieu verfasste eine Verteidigungsschrift. Der preußische König Friederich der Große war Montesquieu und seinem Werk zugetan. Der Geist der Aufklärung war im Königshaus Preußens angesehen. Dies hatte eine persönliche Vorgeschichte:
Der König Friedrich II., der Große, pflegte mit dem französischen Philosophen Francois Marie Arouet Voltaire von 1736 bis zu dessen Tode, 1778, einen wechselvollen Austausch, geprägt von zeitweiliger gegenseitiger Verehrung, Inspiration aber auch zwischenzeitlicher Enttäuschung und Abneigung. Voltaire weilte zu längeren Aufenthalten am Hofe des preußischen Königs. So fanden aufklärerische Gedanken und die Ideale des Humanismus Einzug in deutsches Gebiet, lange vor der Französischen Revolution und Napoleon Bonaparte mit dessen, der Revolution folgenden zerstörerischen französischen Kriegszügen durch Europa, in deren Folge paradoxerweise diese Ideale mit Waffen, Barbarei und Zerstörung gewaltsam Verbreitung fanden.

Die Theorie von damals und die Wirklichkeit von heute

In der Schule, in Hochschulen oder auch zu anderen Gelegenheiten erklärt man uns Bürgern in der Regel, die Gewaltenteilung sei in den heutigen modernen westlichen Staaten umgesetzt, bestimme die politische Wirklichkeit in unseren Ländern und manifestiere so den Rechtsstaat. Doch wenn man die Wirklichkeit genauer betrachtet und Fachliteratur dazu anschaut, offenbart sich ein anderes Bild: Gewalten sind nicht getrennt, sondern wirken in Verschränkung oder Verknüpfung zusammen, zahlreiche Funktionsträger einer Gewalt gehören gleichzeitig auch in Personalunion einer weiteren Gewalt an oder üben auf eine andere Staatsgewalt maßgeblich Einfluss aus.

Es muss einem bei näherer Beschäftigung hiermit bewusst werden, dass aus dem bloßen Vorhandensein der von Montesquieu definierten Staatsgewalten und der Bezugnahme auf seine Theorie nicht selbstverständlich auch auf die Verwirklichung der Trennung dieser Staatsgewalten geschlossen werden darf. Im Gegenteil, schaut man genauer hin und betrachtet die politische Wirklichkeit einiger moderner Staaten, kann Ernüchterung einkehren. Ob diese Verknüpfung und das Zusammenwirken verschiedener Gewalten dem Anspruch der Gewaltenteilung überhaupt genügt und inwieweit die Wirklichkeit der Verknüpfung und Verschränkung in den komplexen Abläufen moderner demokratischer Staaten sogar für ein Funktionieren erforderlich ist, darüber werden hin und wieder theoretisch-akademische Auseinandersetzungen geführt, von Medien, Bürgern wie auch Bildungseinrichtungen zumeist unbeachtet.

Selbstverständlich darf in einer Erörterung hierüber auch nicht der Blick auf Faktoren zu kurz kommen, die heute in Staat und Gesellschaft von erheblicher Bedeutung sind, allerdings zu Zeiten von John Locke und Montesquieu nicht existierten. Zu nennen sind hierzu hauptsächlich

  • politische Parteien,
  • Medien,
  • supranationale Organisationen (beispielsweise EU, UNO, NATO),
  • Nicht-Regierungsorganisationen (NGO)

und vielfältige internationale Verflechtungen und Abhängigkeiten.

All diese üben Einfluss auf die Meinungsbildung aus und darüber hinaus auf das Handeln staatlicher Institutionen. Genau betrachtet, wirken diese Faktoren sich auf den Zustand des Rechtsstaates aus. Ihr Einfluss auf den Grundgedanken der Gewaltenteilung und die Stabilität des Rechtsstaates ist nicht ohne Weiteres als förderlich anzusehen.

Dazu kommt, dass wir es in fast allen europäischen Staaten mit weiteren, oft landesspezifischen Besonderheiten zu tun haben und mit Staatsorganen oder Institutionen, die durch Locke und Montesquieu nicht einbezogen wurden. Was heute von Bedeutung ist und in den modernen Verfassungen von demokratisch aufgebauten Staaten zusätzlich zu den drei Staatsgewalten betrachtet werden muss, sind:

das Wahlvolk beziehungsweise die Bürger als Souverän, Geheimdienste, Staatsanwaltschaften.

Hinzu kommt die seit mehr als 200 Jahren wachsende Bedeutung von Medien, zunächst Druckwerk, also Flugschriften oder regelmäßig erscheinende Zeitungen, heute großenteils Telemedien (Rundfunk) und das Internet mit wachsender Bedeutung.

Das allgemeine und gleiche Wahlrecht ist gegenüber dem 18. oder frühen 19. Jahrhundert ein Merkmal moderner westlicher Staatssysteme. Heute werden keine Standes- oder Besitzmaßstäbe an das Recht der Wahl oder die Gewichtung der einzelnen Stimmen angelegt. Das Wahlvolk ist zwar im engeren Sinne kein Staatsorgan, aber als verfassungsmäßiger Souverän kommt den wahlberechtigten Bürgern als Wähler in der Theorie eine tragende Rolle im modernen Staate zu.

Man kann also feststellen: Der moderne Staatsaufbau mit seinen vielschichtigen Staatsorganen und Institutionen wie auch die Entwicklung von Medien haben gegenüber der Zeit des 18. Jahrhunderts eine wachsende Komplexität hervorgerufen. Allerdings treffen die von Montesquieu herausgearbeiteten Grundsätze für die Exekutive, die Legislative und die Judikative noch immer zu und dürfen keinesfalls bis zur Unkenntlichkeit aufgeweicht werden. Die Begründung, heute sei die Lage mit früher nicht vergleichbar und daher sei eine Gewaltenteilung nicht mehr durchführbar, nicht zeitgemäß oder gar entbehrlich, führen zu gefährlichen Darstellungen.

Gefahren für den Rechtsstaat heute

Es ist eine trügerische Illusion, anzunehmen, dass in den modernen Staaten festgefügte und beständige rechtsstaatliche Strukturen auf alle Zeit fixiert sind. Ständige Wachsamkeit der Bürger und Mahnung sind vonnöten, damit der schmale Grat, weg vom akzeptablen Zustand in Richtung Despotie, nicht überschritten wird und ein Absturz droht.

Großen Gefahren gehen von Manipulation und „Meinungskontrolle“ der meist wenig informierten und leichtgläubigen Mehrheit aus. Naivität der Masse und geschickt erzeugte und genutzte Irrationalität können dazu führen, dass eine Gesellschaft die falsche Richtung einschlägt.

Fehlt den Bürgern und vor allem den Mitgliedern staatlicher Institutionen selbst das Wissen über Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung und das Verlangen, sich diesen gegenüber verpflichtet zu sehen, so besteht für ein Staatswesen besondere Gefahr. Gegen eine solche Entwicklung benötigt ein moderner Staat Barrieren. Die wesentliche Barriere gegen unheilvolle Entwicklungen sollten zuvörderst durch eine ausgeprägte Teilung der Staatsgewalten gesetzt werden.

In folgenden Beiträgen wird auf Mängel bezüglich Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit ausführlich eingegangen. Hier geht es zum Teil 2 und zu Teil 3.

Der Beitrag Die Bundesrepublik Deutschland am Scheideweg – Ohne Gewaltenteilung kein Rechtsstaat – Teil 1 erschien zuerst auf Advocatus Veritas.

]]>
https://advocatus-veritas.com/de/die-bundesrepublik-deutschland-am-scheideweg-ohne-gewaltenteilung-kein-rechtsstaat/feed/ 1